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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/7859, 21/8232, 21/8605)

dip / drucksache 14.10.2026 · WP 21 · 21/8607 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/7859, 21/8232, 21/8605) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8607 21. Wahlperiode 14.10.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Sascha Müller, Johannes Wagner, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, Dr. Zoe Mayer, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/7859, 21/8232, 21/8605 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Tabakkonsum gehört zu den bedeutendsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken. Jährlich sterben in Deutschland rund 130.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Zugleich entstehen erhebliche volkswirtschaftliche Kosten und Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme von jährlich rund 100 Milliarden Euro (vgl. Tabakatlas Deutschland 2025, Deutsches Krebsforschungszentrum und Deutsche Krebshilfe). Diese Kosten tragen alle Menschen in Deutschland unabhängig davon, ob sie rauchen oder nicht. Gesetzlich Versicherte sind über das Solidarsystem und steigende Beiträge besonders belastet. Zudem steigt die Rauchprävalenz gerade bei jungen Menschen in den letzten Jahren weiter an. Eine wirksame Tabakbesteuerung ist daher nicht nur ein Instrument des Gesundheitsschutzes, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit und Ausdruck einer verantwortungsvollen Finanzpolitik: Preise müssen wirksame Anreize zur Verringerung gesundheitsgefährdenden Konsums setzen und die gesellschaftlichen Folgekosten stärker abbilden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Tabaksteuern vor und geht damit grundsätzlich in die richtige Richtung. Er schöpft jedoch die gesundheitspolitische Lenkungswirkung der Tabakbesteuerung nicht ausreichend aus. Eine verantwortungsvolle Tabaksteuerpolitik sollte insbesondere darauf ausgerichtet sein, den Anreiz zu Tabak- und Nikotinkonsum zu verringern, den Einstieg junger Menschen zu verhindern und bestehende Konsument*innen beim Ausstieg zu unterstützen. Dazu legt die Bundesregierung bislang weder ein ausreichend ambitioniertes Steuermodell noch eine transparente Bewertung von Konsumrückgängen, Ausweichbewegungen und langfristigen Einnahmeeffekten vor. Andere europäische Staaten, insbesondere Irland, verbinden deutlich höhere Steuersätze mit einer starken Mengenbesteuerung, um eine Ausweichbewegung auf V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. günstigere Alternativen zu verhindern, und weiteren Präventionsmaßnahmen. Deutschland lässt diese finanz- und gesundheitspolitischen Potenziale bislang ungenutzt. Ausweichmöglichkeiten auf Feinschnitt, E-Zigaretten, Einweg-Vapes und Liquids, die vor allem aus Perspektive des Jugendschutzes relevant sind, bleiben auch bei der neuen Besteuerung bestehen. Da Jugendliche besonders preissensibel reagieren, können günstige Substitute den Einstieg in eine Nikotinabhängigkeit und einen späteren dualen Konsum mit herkömmlichen Zigaretten begünstigen. Die bestehenden steuerlichen Unterschiede schwächen damit sowohl die gesundheitspolitische Lenkungswirkung und den Jugendschutz als auch die Konsistenz der Steuersystematik. Vergleichbare Produkte müssen deshalb nachvollziehbar und konsistent besteuert werden. Ein Verkauf von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Einzelhandel muss weiterhin untersagt bleiben. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Steuererhöhungen zu einem finanz- und gesundheitspolitisch tragfähigen Steuermodell weiterzuentwickeln, das sich stufenweise am Vorbild anderer europäischer Länder wie zum Beispiel Irland orientiert und zudem regelmäßig an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst wird; 2. den Anteil der Mengen- und Mindeststeuer deutlich zu erhöhen und den wertabhängigen Anteil entsprechend zurückzuführen, sodass die Steuerbelastung weniger von der Preisgestaltung der Hersteller abhängt und die gesundheitspolitische Lenkungswirkung verbessert wird; 3. die Steuersätze für Zigaretten, Feinschnitt und andere Tabakwaren so aufeinander abzustimmen, dass das Ausweichen auf günstigere Produktgruppen aus steuerlichen Gründen verhindert wird und dazu insbesondere a) die Besteuerung von Feinschnitt schrittweise an die von Fabrikzigaretten anzugleichen, d. h. die im Regierungsentwurf geplante Erhöhung bis 2030 mindestens zu verdoppeln, um einseitige Preissteigerungen, die zu Ausweichbewegungen in dieses günstigere Segment führen, zu vermeiden, und b) die Besteuerung von Tabaksticks für Tabakerhitzer konsequent an die von Fabrikzigaretten anzugleichen; 4. insbesondere aus Gründen der Prävention und des Jugendschutzes die im Gesetzentwurf vorgesehene Besteuerung von Substituten für Tabakwaren, insbesondere von Flüssigkeiten für E-Zigaretten (Liquids) und Einweg- Vapes, so weiterzuentwickeln, dass sowohl erhebliche Preisunterschiede und daraus entstehende Ausweichbewegungen als auch der Anreiz für den Einstieg junger Menschen in den Nikotinkonsum vermindert werden, und dazu a) die Steuerlast auf Liquids je Milliliter statt um 38 Prozent um mindestens 50 Prozent zu erhöhen, um sie an die für Fabrikzigaretten bis 2030 vorgesehene Preisentwicklung anzugleichen, und b) die zusätzlichen Einnahmen zu nutzen, um Präventionsangebote an Schulen und niedrigschwellige Entwöhnungsangebote für junge Menschen zu stärken; 5. die finanziellen und gesundheitlichen Wirkungen der Steueränderungen regelmäßig zu evaluieren und dabei insbesondere die Entwicklung des Konsums, der Steuereinnahmen, der Ausweichbewegungen zwischen den Produktgruppen, der grenzüberschreitenden Käufe und des illegalen Handels transparent darzustellen; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 6. sich bei der Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie für deutlich höhere und regelmäßig angepasste Mindeststeuersätze, eine stärkere Gewichtung der Mengensteuer und die konsistente Einbeziehung neuartiger Tabak- und Nikotinprodukte einzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen, grenzüberschreitende Ausweichkäufe und illegalen Handel zu begrenzen; 7. den Vollzug, hierbei insbesondere den Zoll, personell und finanziell zu stärken, um Ausweichbewegungen auf den illegalen Markt entgegenzuwirken; 8. die steuerlichen Maßnahmen durch weitere Maßnahmen zu ergänzen, um die Verbreitung charakteristischer Aromen und süßender Zusatzstoffe in E- Zigaretten und Liquids zu verringern und perspektivisch zu untersagen, was insbesondere Frucht-, Süßwaren-, Dessert-, Getränke- und Mentholaromen sowie Stoffe wie Sucralose erfasst, anstatt lediglich einzelne Substanzen zu untersagen und damit Umgehungsmöglichkeiten offenzulassen; 9. die Einordnung tabakfreier Nikotinbeutel in Deutschland im Lebensmittelrecht beizubehalten und konsequent durchzusetzen sowie klarzustellen, dass eine mögliche steuerliche Erfassung auf europäischer Ebene nicht zu einem Verkauf dieser Produkte im deutschen Einzelhandel führt; 10. sich auf europäischer Ebene für eine einheitliche Regelung einzusetzen, die den Verkauf tabakfreier Nikotinbeutel im Einzelhandel in der gesamten Europäischen Union untersagt; 11. einheitliche, neutrale Verpackungen für Tabak- und Nikotinprodukte einzuführen und Werbung sowie werbliche Produktpräsentationen an Verkaufsstellen zu untersagen, damit die mit der Besteuerung beabsichtigten Preissignale nicht durch zusätzliche Kaufanreize abgeschwächt werden; 12. Marketing und Sponsoring für Tabak- und Nikotinprodukte in Deutschland gesetzlich vollständig zu untersagen; 13. den niedrigschwelligen und kostenfreien Zugang zur Behandlung von Tabak- und Nikotinabhängigkeit auszubauen und dabei insbesondere verhaltens- und gesprächstherapeutische Entwöhnungsangebote sowie wirksame medikamentöse Therapien zugänglich zu machen, den bestehenden Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend weiterzuentwickeln und insbesondere Menschen mit geringem Einkommen gezielt zu unterstützen; 14. die Tabak- und Nikotinprävention insbesondere für Kinder und Jugendliche zu stärken und wirksame, zielgruppengerechte Präventionsangebote auszubauen, um den Einstieg in den Konsum von Tabak-, Nikotin- und verwandten Produkten möglichst frühzeitig zu verhindern. Berlin, den 13. Oktober 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Begründung Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen greift bei der Ausgestaltung der Steuer zu kurz, ebenso wie ihr Änderungsantrag. Der weiterhin hohe wertbezogene Steueranteil erleichtert es Herstellern von Tabak- und Nikotinprodukten, günstige Produkte anzubieten und Steuererhöhungen innerhalb ihrer Produktpalette abzufedern. Eine stärkere und regelmäßig angepasste Mengen- und Mindestbesteuerung würde Billigangeboten wirksamer entgegenwirken, die Steuerbelastung weniger abhängig von der Preisgestaltung der Hersteller machen und die Lenkungswirkung verbessern. Zudem müssen auch die Steuern für alternative Produkte, wie Feinschnitt, Vapes, E-Zigaretten und Liquids, so angepasst werden, dass Ausweichanreize minimiert werden. Dies ist insbesondere auch für den Jugendschutz ausschlaggebend, da junge Menschen besonders preissensibel sind und immer häufiger durch Vapes, E-Zigaretten und Liquids in die Nikotinabhängigkeit geraten (vgl. Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit, Die Drogenaffinität Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2025, Mai 2026). Studien zeigen ein deutlich erhöhtes Risiko, dass jugendliche Nie-Raucher*innen nach E-Zigaretten-Konsum mit Tabakzigaretten experimentieren. Aktuell nimmt der Konsum nikotinhaltiger Liquids bei Jugendlichen zu – bereits jede*r siebte 14- bis 17-Jährige vapt laut aktueller Studienlage. Zugleich gilt: E-Zigaretten können für erwachsene Raucher*innen ein wirksames Mittel zur Tabakentwöhnung sein. Die vorgeschlagene Kombination aus deutlicher Steuererhöhung und gleichzeitigem Ausbau von Präventions- und Entwöhnungsangeboten trägt diesem Zielkonflikt Rechnung. Eine glaubwürdige Tabaksteuerpolitik muss außerdem durch weitere Maßnahmen wie standardisierte Verpackungen und ein Verbot der Werbung am Verkaufsort ergänzt werden. Zudem muss der niedrigschwellige und kostenfreie Zugang zur Behandlung der Tabak- und Nikotinabhängigkeit ausgebaut werden. Zugleich müssen beim Vollzug bekannte Ausweichreaktionen auf den illegalen Markt sowie grenzüberschreitende Käufe mitgedacht werden. Aktuelle Studien deuten beispielsweise für Australien darauf hin, dass bis zu 80 Prozent des Zigarettenkonsums auf illegal gehandelte Zigaretten entfallen (www.tagesschau.de/ausland/ ozeanien/australien-zigaretten-100.html). Für Deutschland warnt die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), dass illegale, nicht EU-konforme E-Vapes und Liquids vermehrt über Kioske, Spätverkaufsstellen und Online- Handel in Umlauf gelangen und dadurch auch Jugendliche erreichen, wobei Schadstoffgehalte und Sicherheitsstandards dieser Produkte nicht vollumfänglich geprüft sind. Das gefährdet den Verbraucher- und Jugendschutz. Nach Angaben des BVTE sind in Deutschland bereits rund 40 Prozent der Vapes illegal. Da eine Erhöhung der Tabaksteuer nach Einschätzung des Zolls die Gefahr birgt, zusätzliche Anreize für den illegalen Markt zu schaffen und damit auch die organisierte Kriminalität zu stärken, bedarf es einer flankierenden engmaschigeren Kontrolle durch Gewerbeaufsicht und Ordnungsämter im Einzelhandel sowie einer konsequenten Verfolgung illegaler Handelswege durch eine Stärkung des Zolls bei Personal und Ausstattung, um insbesondere den Jugendschutz zu garantieren (www.bdz.eu/news/2026/03/11/schwarzmarkt-fuer-e-zigaretten-waechst-staat-verliert-die- kontrolle/). V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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