Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/7859, 21/8232, 21/8605)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/7859, 21/8232, 21/8605)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8607
21. Wahlperiode 14.10.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sascha Müller, Johannes Wagner, Dr. Janosch Dahmen,
Linda Heitmann, Dr. Zoe Mayer, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks,
Karoline Otte, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/7859, 21/8232, 21/8605 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Tabakkonsum gehört zu den bedeutendsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken.
Jährlich sterben in Deutschland rund 130.000 Menschen an den Folgen des
Rauchens. Zugleich entstehen erhebliche volkswirtschaftliche Kosten und
Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme von jährlich rund 100 Milliarden Euro
(vgl. Tabakatlas Deutschland 2025, Deutsches Krebsforschungszentrum
und Deutsche Krebshilfe). Diese Kosten tragen alle Menschen in Deutschland
unabhängig davon, ob sie rauchen oder nicht. Gesetzlich Versicherte sind über das
Solidarsystem und steigende Beiträge besonders belastet. Zudem steigt die
Rauchprävalenz gerade bei jungen Menschen in den letzten Jahren weiter an.
Eine wirksame Tabakbesteuerung ist daher nicht nur ein Instrument des
Gesundheitsschutzes, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit und Ausdruck einer
verantwortungsvollen Finanzpolitik: Preise müssen wirksame Anreize zur
Verringerung gesundheitsgefährdenden Konsums setzen und die gesellschaftlichen
Folgekosten stärker abbilden.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Tabaksteuern vor und
geht damit grundsätzlich in die richtige Richtung. Er schöpft jedoch die
gesundheitspolitische Lenkungswirkung der Tabakbesteuerung nicht ausreichend aus.
Eine verantwortungsvolle Tabaksteuerpolitik sollte insbesondere darauf
ausgerichtet sein, den Anreiz zu Tabak- und Nikotinkonsum zu verringern, den Einstieg
junger Menschen zu verhindern und bestehende Konsument*innen beim Ausstieg
zu unterstützen. Dazu legt die Bundesregierung bislang weder ein ausreichend
ambitioniertes Steuermodell noch eine transparente Bewertung von
Konsumrückgängen, Ausweichbewegungen und langfristigen Einnahmeeffekten vor.
Andere europäische Staaten, insbesondere Irland, verbinden deutlich höhere
Steuersätze mit einer starken Mengenbesteuerung, um eine Ausweichbewegung auf
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
günstigere Alternativen zu verhindern, und weiteren Präventionsmaßnahmen.
Deutschland lässt diese finanz- und gesundheitspolitischen Potenziale bislang
ungenutzt. Ausweichmöglichkeiten auf Feinschnitt, E-Zigaretten, Einweg-Vapes
und Liquids, die vor allem aus Perspektive des Jugendschutzes relevant sind,
bleiben auch bei der neuen Besteuerung bestehen. Da Jugendliche besonders
preissensibel reagieren, können günstige Substitute den Einstieg in eine
Nikotinabhängigkeit und einen späteren dualen Konsum mit herkömmlichen Zigaretten
begünstigen. Die bestehenden steuerlichen Unterschiede schwächen damit sowohl die
gesundheitspolitische Lenkungswirkung und den Jugendschutz als auch die
Konsistenz der Steuersystematik. Vergleichbare Produkte müssen deshalb
nachvollziehbar und konsistent besteuert werden. Ein Verkauf von tabakfreien
Nikotinbeuteln im deutschen Einzelhandel muss weiterhin untersagt bleiben.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Steuererhöhungen zu
einem finanz- und gesundheitspolitisch tragfähigen Steuermodell
weiterzuentwickeln, das sich stufenweise am Vorbild anderer europäischer Länder wie
zum Beispiel Irland orientiert und zudem regelmäßig an die Preis- und
Einkommensentwicklung angepasst wird;
2. den Anteil der Mengen- und Mindeststeuer deutlich zu erhöhen und den
wertabhängigen Anteil entsprechend zurückzuführen, sodass die
Steuerbelastung weniger von der Preisgestaltung der Hersteller abhängt und die
gesundheitspolitische Lenkungswirkung verbessert wird;
3. die Steuersätze für Zigaretten, Feinschnitt und andere Tabakwaren so
aufeinander abzustimmen, dass das Ausweichen auf günstigere Produktgruppen
aus steuerlichen Gründen verhindert wird und dazu insbesondere
a) die Besteuerung von Feinschnitt schrittweise an die von
Fabrikzigaretten anzugleichen, d. h. die im Regierungsentwurf geplante Erhöhung
bis 2030 mindestens zu verdoppeln, um einseitige Preissteigerungen,
die zu Ausweichbewegungen in dieses günstigere Segment führen, zu
vermeiden, und
b) die Besteuerung von Tabaksticks für Tabakerhitzer konsequent an die
von Fabrikzigaretten anzugleichen;
4. insbesondere aus Gründen der Prävention und des Jugendschutzes die im
Gesetzentwurf vorgesehene Besteuerung von Substituten für Tabakwaren,
insbesondere von Flüssigkeiten für E-Zigaretten (Liquids) und Einweg-
Vapes, so weiterzuentwickeln, dass sowohl erhebliche Preisunterschiede und
daraus entstehende Ausweichbewegungen als auch der Anreiz für den
Einstieg junger Menschen in den Nikotinkonsum vermindert werden, und dazu
a) die Steuerlast auf Liquids je Milliliter statt um 38 Prozent um
mindestens 50 Prozent zu erhöhen, um sie an die für Fabrikzigaretten bis 2030
vorgesehene Preisentwicklung anzugleichen, und
b) die zusätzlichen Einnahmen zu nutzen, um Präventionsangebote an
Schulen und niedrigschwellige Entwöhnungsangebote für junge
Menschen zu stärken;
5. die finanziellen und gesundheitlichen Wirkungen der Steueränderungen
regelmäßig zu evaluieren und dabei insbesondere die Entwicklung des
Konsums, der Steuereinnahmen, der Ausweichbewegungen zwischen den
Produktgruppen, der grenzüberschreitenden Käufe und des illegalen Handels
transparent darzustellen;
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6. sich bei der Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie für deutlich höhere
und regelmäßig angepasste Mindeststeuersätze, eine stärkere Gewichtung
der Mengensteuer und die konsistente Einbeziehung neuartiger Tabak- und
Nikotinprodukte einzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen,
grenzüberschreitende Ausweichkäufe und illegalen Handel zu begrenzen;
7. den Vollzug, hierbei insbesondere den Zoll, personell und finanziell zu
stärken, um Ausweichbewegungen auf den illegalen Markt entgegenzuwirken;
8. die steuerlichen Maßnahmen durch weitere Maßnahmen zu ergänzen, um die
Verbreitung charakteristischer Aromen und süßender Zusatzstoffe in E-
Zigaretten und Liquids zu verringern und perspektivisch zu untersagen, was
insbesondere Frucht-, Süßwaren-, Dessert-, Getränke- und Mentholaromen
sowie Stoffe wie Sucralose erfasst, anstatt lediglich einzelne Substanzen zu
untersagen und damit Umgehungsmöglichkeiten offenzulassen;
9. die Einordnung tabakfreier Nikotinbeutel in Deutschland im
Lebensmittelrecht beizubehalten und konsequent durchzusetzen sowie klarzustellen, dass
eine mögliche steuerliche Erfassung auf europäischer Ebene nicht zu einem
Verkauf dieser Produkte im deutschen Einzelhandel führt;
10. sich auf europäischer Ebene für eine einheitliche Regelung einzusetzen, die
den Verkauf tabakfreier Nikotinbeutel im Einzelhandel in der gesamten
Europäischen Union untersagt;
11. einheitliche, neutrale Verpackungen für Tabak- und Nikotinprodukte
einzuführen und Werbung sowie werbliche Produktpräsentationen an
Verkaufsstellen zu untersagen, damit die mit der Besteuerung beabsichtigten
Preissignale nicht durch zusätzliche Kaufanreize abgeschwächt werden;
12. Marketing und Sponsoring für Tabak- und Nikotinprodukte in Deutschland
gesetzlich vollständig zu untersagen;
13. den niedrigschwelligen und kostenfreien Zugang zur Behandlung von
Tabak- und Nikotinabhängigkeit auszubauen und dabei insbesondere
verhaltens- und gesprächstherapeutische Entwöhnungsangebote sowie wirksame
medikamentöse Therapien zugänglich zu machen, den bestehenden
Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend
weiterzuentwickeln und insbesondere Menschen mit geringem Einkommen gezielt
zu unterstützen;
14. die Tabak- und Nikotinprävention insbesondere für Kinder und Jugendliche
zu stärken und wirksame, zielgruppengerechte Präventionsangebote
auszubauen, um den Einstieg in den Konsum von Tabak-, Nikotin- und
verwandten Produkten möglichst frühzeitig zu verhindern.
Berlin, den 13. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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Begründung
Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen greift bei der Ausgestaltung der Steuer zu kurz, ebenso
wie ihr Änderungsantrag. Der weiterhin hohe wertbezogene Steueranteil erleichtert es Herstellern von Tabak- und
Nikotinprodukten, günstige Produkte anzubieten und Steuererhöhungen innerhalb ihrer Produktpalette
abzufedern. Eine stärkere und regelmäßig angepasste Mengen- und Mindestbesteuerung würde Billigangeboten
wirksamer entgegenwirken, die Steuerbelastung weniger abhängig von der Preisgestaltung der Hersteller machen und
die Lenkungswirkung verbessern.
Zudem müssen auch die Steuern für alternative Produkte, wie Feinschnitt, Vapes, E-Zigaretten und Liquids, so
angepasst werden, dass Ausweichanreize minimiert werden. Dies ist insbesondere auch für den Jugendschutz
ausschlaggebend, da junge Menschen besonders preissensibel sind und immer häufiger durch Vapes, E-Zigaretten
und Liquids in die Nikotinabhängigkeit geraten (vgl. Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit, Die
Drogenaffinität Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2025, Mai 2026). Studien zeigen ein deutlich erhöhtes
Risiko, dass jugendliche Nie-Raucher*innen nach E-Zigaretten-Konsum mit Tabakzigaretten experimentieren.
Aktuell nimmt der Konsum nikotinhaltiger Liquids bei Jugendlichen zu – bereits jede*r siebte 14- bis 17-Jährige
vapt laut aktueller Studienlage. Zugleich gilt: E-Zigaretten können für erwachsene Raucher*innen ein wirksames
Mittel zur Tabakentwöhnung sein. Die vorgeschlagene Kombination aus deutlicher Steuererhöhung und
gleichzeitigem Ausbau von Präventions- und Entwöhnungsangeboten trägt diesem Zielkonflikt Rechnung. Eine
glaubwürdige Tabaksteuerpolitik muss außerdem durch weitere Maßnahmen wie standardisierte Verpackungen und ein
Verbot der Werbung am Verkaufsort ergänzt werden. Zudem muss der niedrigschwellige und kostenfreie Zugang
zur Behandlung der Tabak- und Nikotinabhängigkeit ausgebaut werden.
Zugleich müssen beim Vollzug bekannte Ausweichreaktionen auf den illegalen Markt sowie
grenzüberschreitende Käufe mitgedacht werden. Aktuelle Studien deuten beispielsweise für Australien darauf hin, dass bis zu
80 Prozent des Zigarettenkonsums auf illegal gehandelte Zigaretten entfallen (www.tagesschau.de/ausland/
ozeanien/australien-zigaretten-100.html). Für Deutschland warnt die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ),
dass illegale, nicht EU-konforme E-Vapes und Liquids vermehrt über Kioske, Spätverkaufsstellen und Online-
Handel in Umlauf gelangen und dadurch auch Jugendliche erreichen, wobei Schadstoffgehalte und
Sicherheitsstandards dieser Produkte nicht vollumfänglich geprüft sind. Das gefährdet den Verbraucher- und Jugendschutz.
Nach Angaben des BVTE sind in Deutschland bereits rund 40 Prozent der Vapes illegal. Da eine Erhöhung der
Tabaksteuer nach Einschätzung des Zolls die Gefahr birgt, zusätzliche Anreize für den illegalen Markt zu schaffen
und damit auch die organisierte Kriminalität zu stärken, bedarf es einer flankierenden engmaschigeren Kontrolle
durch Gewerbeaufsicht und Ordnungsämter im Einzelhandel sowie einer konsequenten Verfolgung illegaler
Handelswege durch eine Stärkung des Zolls bei Personal und Ausstattung, um insbesondere den Jugendschutz zu
garantieren (www.bdz.eu/news/2026/03/11/schwarzmarkt-fuer-e-zigaretten-waechst-staat-verliert-die-
kontrolle/).
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