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Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.

lobbyregister / register_entry 16.11.2023 · Original ↗

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Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Schreiben von Stellungnahmen, persönliche Gespräche mit Abgeordneten, Ministern, Staatssekretären und Teilen der Ministerialbürokratie Interessenbereiche: Rente/Alterssicherung; Verkehrspolitik; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Straßenverkehr; Arbeitsmarkt; EU-Binnenmarkt; Institutionelle Fragen der EU; Kleine und mittlere Unternehmen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Wettbewerbsrecht Regelungsvorhaben: - Umsetzung kleine Fachkundprüfung aus Personenbeförderungsrechtsnovelle 2021: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16.04.2021 wurde die bisherige Ortskundprüfung durch eine kleine Fachkundeprüfung ersetzt. Die Regelung läuft bislang mangels Vorgaben leer. Zur Sicherung von Qualität und Sicherheit in der gewerblichen Personenbeförderung setzt der VSPV sich dafür ein, dass VMK und BMV das mittlerweile sinnentleerte Vorhaben aufgeben. - ÖPNV-Taxi stärken: Förderung aufgabenträgerübergreifender Kooperation und prärogative Setzung zugunsten des ÖPNV-Taxis - Softwarebasierte Taxameter: Änderungsmaßnahmen zur Ermöglichung softwarebasierter Taxameter - Verankerung des Inklusionstaxis im SGB IX: § 228 SGB IX gewährt schwerbehinderten Menschen im Nahverkehr eine unentgeltliche Beförderung; die Liste der Verkehrsmittel in § 230 Absatz 1 umfasst bislang Straßenbahnen, Linienbusse, Nahverkehrszüge und Wasserfahrzeuge. Ein neuer Punkt „8. Inklusionstaxi“ würde barrierefreie Taxis als Teil des öffentlichen Nahverkehrs definieren. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke vorzeigt und wegen erheblicher Gehbehinderung keine Linienverkehre nutzen kann, erhielte damit einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Taxifahrten. Die Voraussetzungen für die kostenfreie Beförderung aus § 228 würden somit auch auf die individuelle Mobilitätsform Taxi ausgeweitet. - Novellierung/Fortschreibung PBefG: Das PBefG und verwandte Rechtsnormen sind mindestens fortzuschreiben, wenn nicht zu novellieren. - GKV-BSG - Änderung zur Beseitigung der einseitigen Belastung des Faktors Arbeit sowie der Deckelung der Vergptungsentwicklung an die GLS: Änderung des Regelungsvorhaben dergestalt, dass der Faktor Arbeit nicht einseitig belastet wird und die Vergütungsentwicklung der Leistungserbringer nicht durch die Grundlohnsummenentwicklung begrenzt wird. - Rentenreform: Gestaltung der Reform der Alterssicherungssysteme im Interesse einer Lösung, die die Wirtschaft nicht weiter abwürgt und Belastungen gerecht verteilt. - Entlastung bei Kraftstoffpreisen: Perpetuierung der Entlastung durch Reduzierung von Abgaben sowie Erweiterung der Entlastung für bestimmte Sektorbereiche und Finanzierung auskömlicher Vergütungen für Krankenfahrten über den Gesundheitsfonds

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