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Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.

lobbyregister / register_entry 13.10.2023 · Original ↗

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Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) wurde 1923 in Berlin als Dachverband der Produktions-, Verleih- und Kinowirtschaft gegründet. Nach der Verstaatlichung der Filmwirtschaft durch die Nationalsozialisten und der Auflösung des Verbandes 1933 wurde die SPIO 1950 in Wiesbaden neu gegründet. Heute vertritt sie 15 Berufsverbände der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft, die insgesamt über 1.400 Mitgliedsfirmen repräsentieren. Als Trägerin der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) unterhält die SPIO die älteste Selbstkontrolleinrichtung Deutschlands. Zu den Aufgaben der SPIO gehören neben film- und medienpolitischer Interessenwahrnehmung auch Servicefunktionen für ihre Mitglieder. Eine Tochtergesellschaft der SPIO, die S.M.S. SPIO Management Service GmbH, nimmt administrative Aufgaben wahr und führt Verwaltungsdienstleistungen für andere Institutionen durch. Die SPIO ist Veranstalter des Deutschen Filmballs. Seit 1950 zählt die SPIO zu den Mitgliedern des damals neu gegründeten Deutschen Instituts für Filmkunde e. V. - heute DFF - Deutsches Filminstitut und Filmmuseum. Sie ist Gründerin der Friedrich-Wilhelm-Murnau Stiftung, welche die Aufgaben wahrnimmt, einen Großteil des Filmkulturellen Erbes Deutschlands zu sichern, zu erhalten, zu restaurieren, zu rekonstruieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 1949 hat die SPIO die Deutsche Filmkünstlernothilfe ins Leben gerufen, die als spendenfinanzierte, mildtätige Stiftung hilft, notleidende Filmschaffende zu unterstützen. Am 1. Juli 2012 hat die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) ein Büro in Berlin eröffnet. Das SPIO Büro Berlin koordiniert die Arbeit des Dachverbandes zu wichtigen, die gesamte Branche betreffende ökonomischen, rechtlichen und politischen Fragen. Die SPIO nimmt Stellung zu Gesetzesvorhaben und vertritt ihre Position im öffentlichen sowie politischen Raum. Sie engagiert sich für den Schutz des geistigen Eigentums und des Urheberrechts und leistet einen wichtigen Beitrag zum Jugendmedienschutz. Interessenbereiche: Massenmedien; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Kultur; Meinungs- und Pressefreiheit; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Rechtspolitik; EU-Gesetzgebung; Kleine und mittlere Unternehmen; Werbung; EU-Binnenmarkt; Datenschutz und Informationssicherheit; Urheberrecht; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Zivilrecht Regelungsvorhaben: - Steuerabzug nach §50a EStG: Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Problematisch sind der im internationalen Vergleich deutlich erhöhte Aufwand für entsprechende Nachweise für ausländische Vergütungsgläubiger sowie die unzumutbare Bearbeitungszeiten beim BZSt von bis zu zwei Jahren. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile.

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