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Gebr. Heinemann SE & Co. KG

lobbyregister / register_entry 31.08.2023 · Original ↗

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Gebr. Heinemann SE & Co. KG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Gebr. Heinemann ist Einzelhändler und Distributor - und dabei Experte für alle Verkaufskanäle im Travel Retail. Das Unternehmen ist präsent an Flughäfen und Grenzübergängen, auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren, in Flugzeugen sowie in diplomatischen Vertretungen und militärischen Sonderzonen. Gebr. Heinemann arbeitet direkt mit weltbekannten Luxusmarken zusammen. Das umfangreiche Produktportfolio reicht von Parfüm und Kosmetik über Wein und Spirituosen bis hin zu Tabak, von Süßwaren und Delikatessen bis zu Mode, Accessoires, Uhren und Schmuck. Seine Interessen vertritt das Unternehmen sowohl im direkten Austausch mit Personen, die in den Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetztes fallen, als auch durch die Arbeit mit Partnern in Branchenverbänden, die die Interessen gegenüber der deutschen Politik vertreten. Ziel ist es, ein Verständnis der Reiseeinzelhandelsbranche und des Zusammenwirkens aller am Reisemarkt beteiligten Akteure zu schaffen. Dabei geht es beispielsweise um das Nachweisverfahren zum mehrwertsteuerfreien Verkauf im Sicherheitsbereich von Flughäfen oder die Produktkennzeichnung im internationalen Verkaufsumfeld. Besondere Relevanz haben für das Unternehmen damit Regelungen für die Durchführung von Handelsgeschäften aller Art im Groß-, Einzel- und Distanzhandel ohne Einschränkung der Vertriebsform, das Führen von Gastronomiebetrieben sowie das Erbringen von Logistik- und anderen Dienstleistungen in relevanten Bereichen. Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Schifffahrt; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Personenverkehr; Handel und Dienstleistungen; Luft- und Raumfahrt; EU-Binnenmarkt; E-Commerce; Tourismus; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Wettbewerbsrecht; Güterverkehr; EU-Gesetzgebung Regelungsvorhaben: - Einheitliche Warenkennzeichnung im internationalen Reiseverkehr an europäischen Flughäfen: Einführung einer europaweit einheitlichen englischsprachigen Warenkennzeichnung im Reiseverkehr zur Förderung der Verständlichkeit für ausländische Reisende inkl. digitaler Kennzeichnung in zahlreichen Sprachen - Wertgrenze für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr: Keine Anhebung der Wertgrenze; Aufhebung der Wertgrenze nach Einführung des digitalen Zollstempels; - Nationale Umsetzung der EU-Verordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR): Einsatz für praxistaugliche und rechtssichere Regelungen zu Einweggetränkeverpackungen und Pfandsystemen im Grenzhandel sowie im Reise- und Duty-Free-Handel, unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Verkaufssituationen, internationaler Reisendenströme, logistischer Anforderungen sowie Umwelt- und Verbraucherinteressen.

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