Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2026
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Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8699
21. Wahlperiode 19.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Katrin
Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Jan Krampe, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, Zada Salihović, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2026
Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verweisen auf negative
Einstellungen eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung gegenüber
Musliminnen und Muslimen. Die regelmäßig durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-
Ebert-Stiftung dokumentiert entsprechende Einstellungsmuster in der
deutschen Gesellschaft. Dies machen sich nach Einschätzung der Bundeszentrale
für politische Bildung rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen und
Parteien zunutze, um mit muslimfeindlichen Kampagnen in die
gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts
anderes als ein neu verpackter Hass auf Migrantinnen und Migranten
(Muslimfeindlichkeit als rechtsextremes Einfallstor | bpb; www.bpb.de/politik/extremis
mus/rechtsextremismus/180773/muslimfeindlichkeit-als-rechtsextremes-einfall
stor).
Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Muslimfeindlichkeit äußert sich in
einer Vielzahl von Übergriffen, Drohungen und Beleidigungen gegen Muslime
sowie in Anschlägen auf Moscheen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und
staatliche Stellen dokumentieren kontinuierlich entsprechende Vorfälle. Seit
Januar 2017 gilt die Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch
motivierten Kriminalität (PMK) beim Oberthema „Hasskriminalität“ um das
Unterthema „Islamfeindlichkeit“ (Bundestagsdrucksache 18/10322).
Die jüngsten Entwicklungen zeigen eine besorgniserregende Tendenz: Das
Bundeskriminalamt registrierte für die ersten fünf Monate 2025 bereits 376
islamfeindliche Straftaten. Das zivilgesellschaftliche Lagebild von CLAIM
dokumentierte für 2024 insgesamt 3 080 antimuslimische Vorfälle, das sind mehr
als 8 Fälle täglich. Das BKA nennt im Vergleich dazu 1 848 Fälle
(Pressemitteilung: Alarmierende Jahresbilanz antimuslimischer Übergriffe | CLAIM;
www.claim-allianz.de/aktuelles/news/pressemitteilung-alarmierende-jahresbila
nz-antimuslimischer-uebergriffe-und-diskriminierungen-in-deutschland-2024-u
eber-3-000-dokumentierte-vorfaelle-mehr-als-8-faelle-jeden-tag/, PMK‑2024
Übersicht | BMI; www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/
themen/sicherheit/BMI25053_pmk-2024-uebersicht.pdf?__blob=publicationFil
e&v=5). Die Überwachung der Quartalsentwicklung ist entscheidend für die
Bewertung aktueller Trends.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche und wie viele islamfeindliche oder muslimfeindliche
Veranstaltungen (Demonstrationen, Kundgebungen, Aufmärsche, Mahnwachen) ein-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
schließlich Proteste gegen Moscheenbauprojekte oder gegen eine
angeblich drohende „Islamisierung“ fanden nach Kenntnis der Bundesregierung
im zweiten Quartal 2026 statt?
Bitte alle Veranstaltungen mit mindestens 10 Teilnehmenden sowie alle
Veranstaltungen mit explizit islamfeindlicher Programmatik unabhängig
von der Teilnehmerzahl angeben (jeweils mit Datum, Ort, Teilnehmerzahl,
Anlass, Thema und Veranstalter aufschlüsseln). Falls keine
Veranstaltungen bekannt sind: Welche Bundes- oder Landesbehörden sind für die
Erfassung derartiger Veranstaltungen zuständig, und erfolgt diese Erfassung
systematisch?
2. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierten
Straftaten wurden im zweiten Quartal 2026 nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit verübt (bitte mit Tattag, Tatort, Bundesland, Delikt,
Phänomenbereich, Anzahl der Tatverdächtigen und Anzahl der Opfer
aufschlüsseln sowie das Angriffsziel Moschee einzeln ausweisen)?
3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
zweiten Quartal 2026 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder
islamfeindlicher Motivation
a) leicht verletzt
b) schwer verletzt
c) getötet
(bitte mit Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Phänomenbereich
aufschlüsseln)
4. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung
bei islamfeindlichen Straftaten im zweiten Quartal 2026 (bitte mit
Tatdatum, Tatort, Schadenshöhe, Delikt und Bundesland aufschlüsseln)?
Falls keine Angaben vorliegen: Wird der materielle Schaden im
Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD‑PMK) erfasst, und wenn ja, warum
können diese Daten nicht bereitgestellt werden?
Falls nein, plant die Bundesregierung, die Erfassung materieller Schäden
bei islamfeindlichen Straftaten zu verbessern?
5. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im
zweiten Quartal 2026
a) ermittelt
b) festgenommen
c) gegen wie viele wurden Haftbefehle erlassen
(bitte jeweils mit Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und
Phänomenbereich aufschlüsseln)?
6. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung wegen islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2026
eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Delikt und Phänomenbereich
aufschlüsseln)?
Falls keine Erkenntnisse vorliegen: Wann wird die HateCrime-Statistik für
das vierte Quartal 2025 verfügbar sein, und plant die Bundesregierung
Maßnahmen zur zeitnaheren Erfassung?
7. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Ermittlungen wegen islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2026 einge-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
stellt (bitte nach Bundesländern, Einstellungsgrund und Phänomenbereich
aufschlüsseln)?
Falls keine Erkenntnisse vorliegen: Erfasst die HateCrime-Statistik
Einstellungsgründe nach StPO, und wann werden diese Daten verfügbar sein?
8. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2026 zu welchen Strafen
verurteilt (bitte nach Bundesländern, Delikt, Phänomenbereich sowie Art der
Strafe aufschlüsseln)?
9. Welche gezielten bundesweiten oder länderübergreifenden polizeilichen
Maßnahmen (z. B. Durchsuchungen, Festnahmeaktionen, Observierungen,
Ermittlungsgruppen) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2026 mit welchem Ergebnis
gegeben (bitte Datum, Bundesländer, Anzahl der Durchsuchungen,
Festnahmen und sichergestellte Gegenstände angeben)?
Falls keine Erkenntnisse vorliegen: Erfasst das Bundeskriminalamt
systematisch, ob Landeskriminalämter koordinierte Maßnahmen gegen
islamfeindliche Strukturen durchführen?
Falls nein, warum nicht?
10. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 9 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das Jahr 2025 gegeben?
a) Wie viele Fälle wurden für jedes Quartal 2025 nach dem jeweiligen
ursprünglichen Stichtag nachgemeldet, und wie hoch ist die
prozentuale Veränderung gegenüber der Erstmeldung?
b) Wie hoch ist die finale Gesamtfallzahl für das Jahr 2025 zum aktuellen
Stichtag, aufgeschlüsselt nach Quartalen (Q1 bis Q4) sowie nach nicht
zuordenbaren Fällen?
c) Aus welchen Gründen können Fälle nicht einem konkreten Quartal
zugeordnet werden, und wie viele solcher Fälle gibt es für 2025?
d) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Reduzierung der Nachmeldungsquote und zur Verbesserung der zeitnahen
Datenerfassung?
11. Wie viele islamfeindliche Straftaten der „Politisch motivierten
Kriminalität“ (PMK) gab es im zweiten Quartal 2026 sowie ganzjährig 2025
bundesweit (bitte einzelfallbezogen mit Tattag, Tatort, PLZ, Bundesland,
Delikt, Phänomenbereich, Anzahl und Geschlecht der Tatverdächtigen,
Anzahl der Opfer sowie Kennzeichnung von Moscheenangriffen
aufschlüsseln)?
Bitte zusätzlich angeben, ob sich die Tat im Offline- oder Onlinebereich
ereignet hat. Falls einzelne dieser Angaben nicht bereitgestellt werden
können:
a) Werden diese Daten im KPMD-PMK erfasst?
b) Falls ja, aus welchen Gründen können sie nicht weitergegeben
werden?
c) Falls nein, plant die Bundesregierung, die Erfassung zu erweitern?
Berlin, den 15. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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