Förderung von Elektrofahrzeugen durch die E-Auto-Prämie und Kfz-Steuerbefreiung - Fördervolumen, Ausnutzung, durchschnittliche Förderhöhe, Automarken sowie Klimawirkung
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Förderung von Elektrofahrzeugen durch die E-Auto-Prämie und Kfz-Steuerbefreiung - Fördervolumen, Ausnutzung, durchschnittliche Förderhöhe, Automarken sowie Klimawirkung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8743
21. Wahlperiode 21.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hauke Finger, Kay Gottschalk, Iris Nieland, Torben Braga,
Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer,
Diana Zimmer und der Fraktion der AfD
Förderung von Elektrofahrzeugen durch die E-Auto-Prämie und Kfz-
Steuerbefreiung – Fördervolumen, Ausnutzung, durchschnittliche Förderhöhe,
Automarken sowie Klimawirkung
Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ein neues E-Auto-
Förderprogramm mit sozialer Staffelung aufgelegt. Seit dem 19. Mai 2026
können Privatpersonen bei Neuzulassung eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder
förderfähiger Plug-in-Hybride bzw. Range-Extender je nach
Haushaltseinkommen und Familiengröße Zuschüsse zwischen 1 500 und 6 000 Euro beantragen.
Die Förderung ist sozial gestaffelt: Die Einkommensgrenze liegt bei
80 000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (mit Kindern bis
90 000 Euro). Zusätzlich gibt es Zuschläge von jeweils 1 000 Euro bei
Einkommen unter 60 000 bzw. 45 000 Euro sowie 500 Euro pro Kind (max. zwei
Kinder). Insgesamt stehen für den Zeitraum 2026 bis 2029 Mittel in Höhe von drei
Milliarden Euro zur Verfügung, mit denen nach Schätzung des Ministeriums
rund 800 000 Fahrzeuge gefördert werden sollen. Die Förderung gilt
rückwirkend und kann sowohl für den Kauf als auch für das Leasing von Neuwagen
beantragt werden (vgl. www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/ne
ues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulass
ungen-ab-1-januar-2026).
Bereits seit Mai 2016 bestand mit dem sogenannten Umweltbonus ein
staatliches Förderprogramm für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, das über das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wurde.
Die Prämie wurde mehrfach erhöht und durch die sogenannte
Innovationsprämie (2020) im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets zeitweise verdoppelt
(staatlicher Anteil bis zu 6 000 Euro). Der Umweltbonus wurde zuletzt bis
Ende 2025 verlängert, jedoch am 17. Dezember 2023 überraschend vorzeitig
beendet (vgl. www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neu
en_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html).
Zusätzlich existiert seit 2011 eine Kfz-Steuerbefreiung für reine
Elektrofahrzeuge, die ursprünglich für bis zu zehn Jahre galt und zuletzt bis zum 31.
Dezember 2035 verlängert wurde (gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis
31. Dezember 2030, vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-autos-st
euerfrei-2389328).
In der öffentlichen und fachlichen Diskussion wird die erneute Einführung
einer E‑Auto-Förderung zunehmend kritisch hinterfragt. Der renommierte
Automobil-experte Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer hat die staatliche
Förderung als unnötige Steuergeldverschwendung bezeichnet und betont, dass der
Markt die gestiegene Nachfrage nach Elektrofahrzeugen bereits selbst regeln
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könne auch aufgrund höherer Spritpreise und gesunkener Neuwagenpreise. Er
kritisiert die Ausgabe von Steuermitteln mit den Worten „Schade um das
Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss“ (vgl. www.w
elt.de/politik/deutschland/article6a0c1763f6bf6bb9ff0b0d20/e-auto-praemie-sc
hade-um-das-steuergeld-kritisiert-ferdinand-dudenhoeffer.html).
Angesichts der erheblichen öffentlichen Mittel, die in die Förderung von
Elektrofahrzeugen fließen und andauernder Haushaltskrisen der Regierung, stellt
sich den Fragestellern die Frage nach dem tatsächlichen Umfang und der
Verteilung der Förderung, der durchschnittlichen Höhe der Prämien pro Fahrzeug,
der Verteilung auf einzelne Automarken, der konkreten klimapolitischen
Wirksamkeit sowie den damit verbundenen fiskalischen Auswirkungen auf Bund
und Länder. Eine fundierte Bewertung der Förderpolitik erfordert in den Augen
der Fragesteller transparente Angaben zu diesen zentralen Aspekten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war das insgesamt zur Verfügung gestellte und tatsächlich
ausgezahlte Fördervolumen des Umweltbonus einschließlich der
Innovationsprämie in den Jahren 2016 bis 2023 (bitte tabellarisch nach Jahren,
Einzelplänen, Kapiteln und Titeln) und wie viele Elektrofahrzeuge
(Batterieelektrische Fahrzeuge [BEV] und Plug-in Hybrid Electric Vehicle [PHEV])
wurden in diesem Zeitraum mit diesen Mitteln gefördert (bitte eine
jahresweise Aufschlüsselung vornehmen)?
2. Wie hoch war die durchschnittliche Förderprämie pro gefördertem
Elektrofahrzeug in den Jahren 2016 bis 2023 (bitte die durchschnittliche
Prämienhöhe für jedes Jahr getrennt angeben und zusätzlich bitte, soweit
möglich, eine Gruppierung nach deutschen und ausländischen Herstellern
z. B. Tesla, chinesische Marken vornehmen)?
3. Für welche Automarken bzw. Hersteller wurde der Umweltbonus in den
Jahren 2016 bis 2023 verwendet (bitte die Anzahl der geförderten
Elektrofahrzeuge je Automarke sowie den prozentualen Anteil an der Gesamtzahl
der geförderten Fahrzeuge für den gesamten Zeitraum 2016 bis 2023
angeben, absolute Zahlen und Werte in Prozent)?
4. Wie hat sich die Inanspruchnahme des Umweltbonus auf die einzelnen
Bundesländer verteilt (bitte für den Zeitraum 2016 bis 2023 die Anzahl
der geförderten Elektrofahrzeuge und das Fördervolumen je Bundesland
angeben (absolut und in Prozent zum Bundesdurchschnitt)?
5. Wie viele Anträge auf den Umweltbonus wurden zwischen 2016 und 2023
insgesamt gestellt und bewilligt, und wie hoch war die Ausnutzungsquote
des jeweils zur Verfügung stehenden Fördervolumens (in Prozent)?
6. Wie hoch ist das insgesamt vorgesehene Fördervolumen des neuen sozial
gestaffelten E‑Auto-Förderprogramms für den Zeitraum 2026 bis 2029
(bitte die zugrunde liegenden Annahmen erläutern)?
7. Wie viele Elektrofahrzeuge plant bzw. schätzt die Bundesregierung in
diesem Zeitraum zu fördern?
8. Welche durchschnittliche Förderprämie pro Antragsteller bzw. pro
gefördertem Elektrofahrzeug erwartet die Bundesregierung im Rahmen des
neuen Förderprogramms (falls möglich, bitte eine Differenzierung nach
deutschen und ausländischen Marken vornehmen)?
9. Für welche Automarken bzw. Hersteller erwartet die Bundesregierung,
dass das neue Förderprogramm hauptsächlich genutzt wird (Bitte um eine
Schätzung der Verteilung der geförderten Fahrzeuge auf die einzelnen
Hersteller, in Prozent und absolut, soweit möglich)?
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10. Wie viele Anträge auf das neue sozial gestaffelte E-Auto-Förderprogramm
erwartet die Bundesregierung im Jahr 2026 sowie im gesamten
Förderzeitraum 2026 bis 2029?
Wie hoch wird die Ausnutzungsquote des Fördervolumens geschätzt (in
Prozent und bitte zusätzlich eine qualitative oder quantitative
Einschätzung abgeben sowie den Anteil der Käufe in Prozent angeben, die ohne
die Förderung nicht stattgefunden hätten)?
11. Inwieweit wird nach Einschätzung der Bundesregierung das neue
Förderprogramm ab 2026 die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zusätzlich
erhöhen (möglichst quantifiziert in Prozent oder absoluten Zahlen)?
12. Wie hoch waren die Mindereinnahmen im Bundeshaushalt durch die Kfz-
Steuerbefreiung und durch die von den Kraftstoffenergiesteuern bzw.
CO2-Abgaben verschiedenen Abgaben verglichen mit der Stromsteuer für
reine Elektrofahrzeuge in den Jahren 2016 bis 2025 (bitte in
Jahresscheiben angeben)?
13. In welcher Höhe werden voraussichtlich Mindereinnahmen im
Bundeshaushalt durch die Kfz-Steuerbefreiung und durch die von den
Kraftstoffenergiesteuern bzw. CO2-Abgaben verschiedenen Abgaben verglichen mit
der Stromsteuer für reine Elektrofahrzeuge in den Jahren 2026 bis 2030
bzw. bis 2035 entstehen (bitte nach Jahresscheiben getrennt angeben)?
14. Plant die Bundesregierung, die Kfz-Steuerbefreiung und die geänderte
Abgabenbelastung der Energieträger (siehe Fragen 12 und 13) für reine
Elektrofahrzeuge über das Jahr 2035 hinaus zu verlängern (bitte den
Beitrag soweit möglich quantitativ in vermiedenen Tonnen CO2-Äquivalenten
angeben, die Methodik erläutern und die geschätzten Kosten pro
vermiedener Tonne CO2 nennen)?
15. Welchen konkreten Beitrag leistet bzw. leistete die staatliche Förderung
von Elektrofahrzeugen nach Einschätzung der Bundesregierung zur
Erreichung der sogenannten Klimaziele Deutschlands und zur Reduktion von
CO2-Emissionen im Verkehrssektor?
16. Wie hat sich die Zahl der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen in den
Jahren vor und nach Einführung bzw. Wiederaufnahme der jeweiligen
Förderinstrumente entwickelt (möglichst mit Veränderungsraten in
Prozent)?
17. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Wirksamkeit des
Umweltbonus (2016 bis 2023) sowie des neuen sozial gestaffelten E-Auto-
Förderprogramms, und falls ja, zu welchem Zeitpunkt, mit welchen
Methoden und anhand welcher Kriterien soll diese Evaluierung erfolgen?
18. Hat sich die Bundesregierung zu der Kritik, die staatliche E-Auto-
Förderung stelle eine ineffiziente Verwendung von Steuermitteln dar,
insbesondere angesichts gesunkener Batteriepreise, gestiegener
Marktnachfrage und der Möglichkeit einer weitgehend marktgesteuerten
Entwicklung (vgl. Vorbemerkung), eine Positionierung erarbeitet und wenn ja, wie
lautet diese?
19. Welche weiteren direkten oder indirekten staatlichen Subventionen,
Förderprogramme, Steuervergünstigungen oder sonstigen
Unterstützungsmaßnahmen gibt es gegebenenfalls derzeit für Hersteller oder Käufer von
Elektrofahrzeugen in Deutschland (bitte tabellarisch auflisten mit Angabe
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des jeweiligen Fördervolumens, der Begünstigten, der Fördergegenstände
sowie der zuständigen Ministerien für die Jahre 2020 bis 2026)?
Berlin, den 20. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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