Mögliche Wettbewerbsvorteile für chinesische Autohersteller durch Förderung von Elektrofahrzeugen durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7768)
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Mögliche Wettbewerbsvorteile für chinesische Autohersteller durch Förderung von Elektrofahrzeugen durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7768)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8079
21. Wahlperiode 21.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann,
Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7768 –
Mögliche Wettbewerbsvorteile für chinesische Autohersteller durch Förderung
von Elektrofahrzeugen durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Automobilindustrie befindet sich in einem tiefgreifenden
Strukturwandel, der zugleich eine existenzielle Krise mit sich bringt. Gleichzeitig
verlieren deutsche Hersteller auf dem chinesischen Markt deutlich an Absatz,
während der Import chinesischer Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride nach
Deutschland und Europa seit Jahren erheblich zunimmt (www.t-online.de/fina
nzen/aktuelles/wirtschaft/id_101351492/deutsche-autoexporte-nach-china-bre
chen-ein-abhaengigkeit-wird-groesser.html). Nach Einschätzung
verschiedener Marktbeobachter und Branchenanalysen gewinnen insbesondere
chinesische Hersteller aufgrund ihres günstigen Preis-Leistungs-Verhältnisses
kontinuierlich Marktanteile. Parallel hierzu gingen nach aktuellen
Veröffentlichungen innerhalb eines Jahres rund 177 000 Industriearbeitsplätze in Deutschland
verloren, wobei insbesondere energieintensive Industrien und die
Automobilbranche unter einem hohen Wettbewerbsdruck stehen (www.faz.net/agenturm
eldungen/dpa/177-000-industriearbeitsplaetze-in-einem-jahr-verloren-201032
336.html).
Zum 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung eine neue Förderung für
Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride eingeführt. Hiervon profitieren zunehmend
auch chinesische Fahrzeughersteller. In der öffentlichen Diskussion wird
darauf hingewiesen, dass gerade preisgünstige Importfahrzeuge die
Fördervoraussetzungen besonders gut erfüllen und dadurch gegenüber deutschen und
europäischen Wettbewerbern zusätzliche Wettbewerbsvorteile erlangen (www.
tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/e-auto-praemie-124.html).
Ein aktuelles Beispiel ist der in Deutschland angebotene chinesische Plug-in-
Hybrid BYD Seal U DM‑i Design AWD mit 324 PS, umfangreicher Komfort-
und Sicherheitsausstattung (u. a. Allradantrieb, Panoramaglasdach, Head-up-
Display, 360°‑Kamera, belüftete Sitze, Wärmepumpe und zahlreiche
Fahrerassistenzsysteme), der als EU-Tageszulassung bereits ab rund 34 500 Euro
brutto angeboten wird (https://suchen.mobile.de/auto/byd-seal-u-design.html).
Ein hinsichtlich Fahrzeugklasse und Nutzwert vergleichbarer deutscher
Wettbewerber, etwa der VW Tiguan eHybrid, liegt – je nach Ausstattung –
regelmäßig bei etwa 55 000 Euro brutto und damit rund 20 000 Euro höher (ebd.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 21. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aktuelle Zahlen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) bestätigen diese Entwicklung: Im Segment der Plug-in-Hybride
entfällt nach Presseberichten annähernd ein Drittel der bewilligten Prämien auf
chinesische Hersteller, wobei BYD sogar vor Volkswagen liegt; bei den 20 am
häufigsten geförderten Modellen stammen nur noch rund 60 Prozent aus
europäischer Produktion (www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/Ener
gieeffizienz/E-Auto_Foerderung_2026/08_August_Statistik_E-Auto-Foerderu
ng.pdf?__blob=publicationFile&v=4; www.sueddeutsche.de/wirtschaft/e-aut
o-praemie-deutschland-herkunft-modelle-li.3530200?reduced=true).
Die Europäische Union verfolgt mit dem im Jahr 2025 vorgestellten EU-
Automobilpaket (Automotive Package) ausdrücklich das Ziel, die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zu stärken und hochwertige
Industriearbeitsplätze in Europa zu sichern, sieht jedoch keine Kaufprämie auf
EU-Ebene vor (www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/industrie/industrieaktuell/e
u-zentrale-inhalte-des-eu-autopakets-6955748). Vor diesem Hintergrund stellt
sich den Fragestellern die Frage, ob staatliche Kaufprämien für
Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride in ihrer derzeitigen Ausgestaltung mittelbar den
Absatz preisgünstiger Importfahrzeuge aus China fördern und damit den
angestrebten Erhalt einer wettbewerbsfähigen europäischen Automobilindustrie
konterkarieren.
1. Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass die im
vierten Quartal 2024 eingeführten zusätzlichen EU-Ausgleichszölle auf BEV
(Battery Electric Vehicles) aus China (https://germany.representation.e
c.europa.eu/nachrichten-und-veranstaltungen/pressemitteilungen/e-
autosaus-china-eu-erhebt-ausgleichszolle-setzt-gesprache-fort-2024-10-30_de)
keinen Effekt auf den Zugewinn von Marktanteilen der betroffenen
Hersteller in diesem Segment in Deutschland hatten (www.deloitte.com/de/d
e/our-thinking/industry-thinking/blogs/2025/automotive-industry-briefin
g-chinesische-autos-im-aufwind.html; https://auto-institut.de/automotivei
nnovations/emobility/cam-electromobility-report-2026elektromobilitaet-i
n-deutschland-markt-und-absatztrends-im-1-halbjahr-2026/)?
Aus Sicht der Bundesregierung enthalten die über die von den Fragestellern
übermittelten Links abrufbaren Dokumente keine Belege für die in der
Fragestellung hergestellte Kausalität zwischen den EU-Ausgleichszöllen auf
Batterie-Elektrofahrzeuge (engl. Battery Electric Vehicle – BEV) aus China und der
Entwicklung der Marktanteile von BEV-Herstellern in Deutschland
2. Welcher Anteil der bislang bewilligten Fördermittel, welche aus dem
Klima- und Transformationsfonds (KTF) gespeist werden, entfällt auf
Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride chinesischer Hersteller (bitte nach
Herstellern, Anzahl der Fahrzeuge und Fördervolumen aufschlüsseln)?
Für eine entsprechende Auswertung der Bewilligungen mit Stand 1. September
2026 wird auf die monatliche Berichterstattung des BAFA verwiesen (www.baf
a.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Auto_Foerderung_2026/E-Auto-Foerderu
ng_im_Ueberblick/Foerderung_im_Ueberblick_node.html).
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbswirkungen der
staatlichen Förderung vor dem Hintergrund, dass chinesische Hersteller
Fahrzeuge mit teilweise deutlich niedrigeren Verkaufspreisen als deutsche
Hersteller anbieten können?
4. Inwieweit konterkariert die deutsche Förderpolitik von
Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden nach Einschätzung der Bundesregierung
gegebenenfalls die Zielsetzungen des Industrial Accelerator Act (IAA),
insbesondere den Teilbereich der ausländischen Direktinvestitionen und
strengeren Rahmenbedingungen für außereuropäische Investoren, die die
heimische Wertschöpfung fördern sollen?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zuwendungsempfänger der Förderung sind deutsche Privathaushalte. Die
Auswahl des Fahrzeugmodells im Rahmen der Förderfähigkeit liegt bei den
Autokäufern, nicht bei der Bundesregierung.
In der Auswertung der Bewilligungen (siehe Antwort auf Frage 2) wird
deutlich, dass der weit überwiegende Teil der Förderung auf BEV entfällt (91
Prozent) und sich in diesem Segment insbesondere auf Hersteller mit Sitz
außerhalb von China verteilt (87 Prozent). Der größte Anteil der Förderungen
insgesamt entfällt auf Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern. Die geringe Anzahl
geförderter PHEV zeigt zudem, dass der Zuwachs bei Neuzulassungen von
PHEV chinesischer Hersteller nicht mit der Förderung der Bundesregierung in
Zusammenhang stehen kann.
Der Marktanteil chinesischer Hersteller liegt in Deutschland im Übrigen unter
dem europäischen Durchschnitt. Unter den zwanzig am häufigsten neu
zugelassenen reinen Elektroautos befand sich im 1. Halbjahr 2026 in Deutschland laut
Kraftfahrtbundesamt kein einziges Modell eines chinesischen Herstellers.
Über die Ausgestaltung der Anforderungen des Industrial Accelerator Acts
(IAA) beraten derzeit die Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-
Gesetzgebungsprozesses, in diesen Prozess bringt sich die Bundesregierung ein. Die
Aufnahme von Local-Content-Kriterien und tragfähigen EU-Präferenzregelungen in
das laufende Förderprogramm ist Gegenstand von Abstimmungen innerhalb
der Bundesregierung.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in
welchem Umfang Fahrzeuge als EU-Reimporte oder Fahrzeuge mit
Tageszulassung aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den
Genuss von E‑Prämien kommen?
6. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes des „erstmals im Inland
zugelassenen Neufahrzeugs“ (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Reda
ktion/DE/Downloads/F/foerderrichtlinie-zur-umsetzung-kaufpraemie-ele
ktrofahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile&v=1) arbeitet die
Bundesregierung im Rahmen der Förderrichtlinie, und ist eine Förderung
ausgeschlossen, wenn ein Fahrzeug zuvor bereits im Rahmen einer
Tageszulassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
zugelassen war?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fragen basieren auf einer nicht mehr aktuellen Grundlage, da die in Frage 6
als Quelle angegebene Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums
nicht mehr in Kraft ist. Gegenstand der derzeitigen Förderung des
Bundesumweltministeriums sind entsprechend der geltenden Förderrichtlinie (www.baf
a.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Auto_Foerderun
g_2026/Richtline_E-Auto.pdf?__blob=publicationFile&v=7) erstmals im
Inland zugelassene elektrisch betriebenen Fahrzeuge der Klasse M1, die zuvor
weder in Deutschland noch andernorts zugelassen waren. Damit sind
beispielsweise die in der Fragestellung erwähnten Fahrzeuge mit Tageszulassung nicht
förderfähig. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens findet ein Datenabgleich
mit dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes statt.
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in
welchem Umfang Fahrzeuge auf einkommensschwächere
Familienangehörige zugelassen werden, obwohl sie überwiegend von anderen Personen
genutzt werden, welche Kontrollmechanismen bestehen zur Vermeidung
entsprechender Gestaltungsmöglichkeiten, und teilt die Bundesregierung
die Befürchtung der Fragesteller, dass es in diesem Fördersystem zu
Missbrauch kommen könnte?
Betrugsverdachtsfälle liegen dem Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle nicht vor.
8. Hat die Bundesregierung untersucht, welche Auswirkungen die staatliche
Förderung auf Absatz, Produktion, Investitionen, Wertschöpfung und
Beschäftigung der deutschen Automobilindustrie im Vergleich zu
Importfahrzeugen hat?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, in welchem Umfang die staatliche Förderung mittelbar zur
Steigerung der Marktanteile chinesischer Hersteller in Deutschland beiträgt?
10. Gibt es seitens der Bundesregierung eine Positionierung zu dem
Umstand, dass mit dem EU-Automobilpaket einerseits die europäische
Automobil- und Batterieindustrie gegenüber chinesischen Wettbewerbern
gestärkt werden soll, während andererseits nationale Kaufprämien nach
Einschätzung verschiedener Marktbeobachter auch den Absatz
chinesischer Hersteller fördern können?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderkriterien künftig stärker an
einer europäischen beziehungsweise inländischen Wertschöpfung, an
Produktionsstandorten innerhalb der Europäischen Union oder an
vergleichbaren industriepolitischen Kriterien auszurichten oder sich auf
europäischer Ebene für entsprechende Änderungen einzusetzen?
a) Wenn ja, in welchem Umfang, und mit welchen Strategien?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die vollständig aus dem Klima- und
Transformationsfonds finanzierte Förderung von Elektrofahrzeugen und
Plug-in-Hybriden künftig an die im Vorschlag für einen Industrial
Accelerator Act vorgesehenen „Made in Europe“- beziehungsweise
„Unionorigin“-Kriterien zu knüpfen, damit aus Mitteln deutscher Unternehmen
und Verbraucher finanzierte Kaufanreize vorrangig der europäischen
bzw. heimischen Automobilproduktion, Zulieferern und der Sicherung
deutscher Industriearbeitsplätze zugutekommen und nicht in
zunehmendem Umfang den Absatz von Fahrzeugen aus Drittstaaten fördern (www.
auto-motor-und-sport.de/verkehr/byd-mg-und-co-chinesen-profitieren-st
aerker-von-e-auto-praemie/), und wenn nein, aus welchen
wirtschaftlichen, rechtlichen oder handelspolitischen Gründen hält die
Bundesregierung eine solche Verknüpfung nicht für erforderlich beziehungsweise
nicht für möglich?
Die Fragen 8 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
13. Welche Wirksamkeit im Hinblick auf die Ziele der Sicherung des
Industriestandorts Deutschland und der Umsetzung der Dekarbonisierung der
deutschen Wirtschaft schreibt die Bundesregierung aktuell dem KTF zu,
wenn dessen Mittel teilweise an ausländische Produzenten abfließen, die
keine oder kaum industrielle CO2-Vorgaben kennen bzw. umsetzen?
Im Hinblick auf die E-Auto-Förderung, für die Haushaltsmittel im
Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagt sind und die
Gegenstand dieser Kleinen Anfrage ist, stellt die Bundesregierung fest, dass
Zuwendungsempfänger der Fördermittel ausschließlich Privathaushalte in
Deutschland sind. Ausländische Unternehmen werden nicht gefördert.
14. Erarbeitet sich die Bundesregierung eine Positionierung hinsichtlich der
Haltung der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) zu Nachhaltigkeit und
Ressourcenschonung, welche den Kauf-Firmenfuhrpark nicht auf Elektro
umstellt, mit folgenden Argumenten: Anschaffungspreise von E‑
Fahrzeugen aufgrund Dienstwagenregelung überproportional hoch, Restwert
am Gebrauchtwagenmarkt niedriger als bei Verbrennern wegen
mangelnder Nachfrage, Veraltung aktueller Technik rasant, und wenn ja, wie
lautet diese (www.welt.de/wirtschaft/article6a63698eb9a97a04edfd93d9/sc
hwarz-gruppe-kehrt-zurueck-zum-verbrenner-darum-verbietet-lidl-elektr
o-dienstwagen.html)?
Die Bundesregierung positioniert sich nicht zu einzelnen unternehmerischen
Entscheidungen, die gegebenenfalls vor dem Hintergrund individueller
vertraglicher Vereinbarungen mit besonderen Konditionen (zum Beispiel speziellen
Rabatten) getroffen wurden. Ein allgemeiner Trend lässt sich daraus zudem
nicht ableiten. Aus Sicht der Bundesregierung ist unstrittig, dass nicht zuletzt
zur Erreichung der Klimaschutzziele auch die gewerblichen Fahrzeugflotten
zunehmend auf emissionsfreie und klimaneutrale Antriebe umgestellt werden
müssen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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