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Rede von Ralf Göbel (CDU/CSU) – Drucksache 16/9039

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 26: Drucksache 16/9039 –.

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Rede von Ralf Göbel (CDU/CSU) – Drucksache 16/9039 Der technologische Fortschritt, die kommunikative Vernetzung und offene Ländergrenzen verändern unsere Gesellschaft insgesamt und damit auch die Strukturen und das Bedrohungspotenzial von Kriminellen. Kehrseite der Globalisierung ist aber auch, dass Kriminelle grenzüberschreitend agieren und global vernetzt sind. Dass auch der Terrorismus schnell an globaler Reichweite gewinnt, zeigt der „Europol Terrorism and Trend Report 2007“, den die europäische Polizeibehörde Europol im März vorgestellt hat. Danach wurden allein im vergangenen Jahr 200 islamistische Terrorverdächtige in der Europäischen Union festgenommen, darunter die im Sauerland Verhafteten. Auch der Fall des deutschen Islamisten Eric B., der in Pakistan oder Afghanistan vermutet wird und Gesinnungsgenossen per Videobotschaft im Internet zum Dschihad aufruft, macht deutlich, dass die Sicherheitsbehörden international enger zusammenarbeiten müssen. Sie müssen ebenso grenzüberschreitend agieren wie Kriminelle und genauso vernetzt sein wie diese. Was die Zusammenarbeit der nationalen Behörden auf europäischer Ebene anbelangt, hat sich einiges getan: So haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union kürzlich darauf geeinigt, den Vertrag von Prüm, den sieben Einzelstaaten zuvor auf völkerrechtlicher Basis geschlossen hatten, in den Rechtsrahmen der Europäischen Union zu überführen. Dieser ermöglicht unter anderem verschiedene Formen der polizeilichen Kooperation auf europäischer Ebene sowie den Informationsaustausch über Terrorverdächtige. Neben einer verbesserten europäischen Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung von Kriminalität ist auch die Kooperation auf internationaler Ebene erforderlich, um den ernstzunehmenden Gefahren, insbesondere denen des internationalen Terrorismus, begegnen zu können. Es ist wichtig, internationale Netzwerke gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität auf- und auszubauen. Neben Interpol und multilaterale Kooperationsinstrumente unter Federführung der Vereinten Nationen treten dabei bilaterale Rechtsinstrumente. Um ein solches handelt es sich auch bei dem vorliegenden Abkommen, das die Bundesrepublik Deutschland mit den Vereinigten Arabischen Emiraten im Jahr 2005 geschlossen hat. Ziel desselben ist es, die Zusammenarbeit der beiden Staaten im Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität auszubauen und so die innere Sicherheit in den Vertragsstaaten zu erhöhen. Gegenstand der Zusammenarbeit sind die Vorbeugung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus, der Rauschgiftkriminalität und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung, die beispielhaft in Art. 1 des Abkommens aufgelistet sind. Die Beschränkung der Zusammenarbeit auf Straftaten mit einer gewissen Eingriffsintensität gewährleistet, dass der andere Ver-tragsstaat nicht wegen jeder beliebigen, geringfügigen Straftat um Amtshilfe ersucht wird. Die aufgelisteten Deliktsbereiche markieren zugleich die Schwerpunkte der gemeinsamen Sicherheitspolitik. Die Formen der Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit denen der Vereinigten Arabischen Emirate sind abschließend in Art. 2 des Abkommens aufgelistet. Zu ihnen gehört zunächst der Austausch von Informationen: In der Praxis müssen die Sicherheitsbehörden, um zeitnah reagieren zu können, schnell über Daten über verdächtige Personen verfügen können. Es muss den Sicherheitsbehörden daher möglich sein, einen schnellen Zugriff auf die Daten bekommen, die für eine effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung unerlässlich sind. Nur mit möglichst umfassenden Informationen haben wir eine Chance, Bedrohungen und Gefahren abzuwehren, bevor es zum Schaden kommt. Deswegen können wir nicht darauf verzichten, Informationen zu erheben und zu vernetzen. Dafür brauchen wir effektive Ermittlungsinstrumente sowie die nationale und internationale Kooperation der Behörden. Die Mitgliedstaaten haben sich daher dazu entschlossen, den Austausch von Informationen als erste Form der Zusammenarbeit im Abkommen festzuhalten. Danach tauschen die Vertragsstaaten Informationen über in den Mitgliedstaaten begangene oder geplante Straftaten und über kriminelle Organisationen, deren Strukturen und Verbindungen sowie die Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit aus, allerdings unter dem Vorbehalt, dass dies für die Verhütung und Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. Damit wird sichergestellt, dass die Behörden die Informationen erlangen, die für ihre Ermittlungsarbeit von Bedeutung sind, über die sie aber selbst nicht verfügen. Des Weiteren sieht das Abkommen den Austausch von Erfahrungen im Bereich der Rauschgiftkriminalität sowie von Forschungsergebnissen vor. Hierdurch profitieren beide Seiten vom jeweiligen Know-how des anderen Staates. Als weitere Form der Zusammenarbeit kommt die Entsendung von Verbindungsbeamten in Betracht, sofern Bedarf besteht. Ferner können Beweismittelmuster geliefert werden, die aus Straftaten erlangt oder für diese verwendet wurden oder werden können. Schließlich besteht die Befugnis, auf Ersuchen der anderen Vertragspartei und soweit das Recht der ersuchten Vertragspartei es zulässt, abgestimmte operative Maßnahmen zur Verhütung und Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung durchzuführen. Zugleich sieht das Abkommen für jede Vertragspartei die Möglichkeit der Nichterfüllung des Amtshilfeersuchens vor. Voraussetzung für ein solches vollständiges oder teilweises Verweigerungsrecht ist allerdings, dass die Erfüllung des Ersuchens die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder andere wesentliche Interessen beeinträchtigen kann oder die Erfüllung des Ersuchens gegen innerstaatliches Recht verstoßen würde. Ein Ablehnungsrecht besteht auch dann, wenn das Ersuchen eine Handlung betrifft, die nach dem Recht des ersuchten Staates keine strafbare Handlung darstellt. Ralf GöbelDeutschland ist nach alledem nicht gezwungen, Informationen um jeden Preis an die Vereinigten Arabischen Emirate herauszugeben. Dieses – meiner Meinung nach unverzichtbare – Abkommen trägt dazu bei, internationale Sicherheitsnetzwerke auszubauen und derzeit bestehende Sicherheitslücken infolge von Informationsdefiziten zu minimieren. Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf leisten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen wichtigen Beitrag dazu, dass das Abkommen in nationales Recht umgesetzt werden kann und für die Bundesrepublik Deutschland Rechtsverbindlichkeit erlangt. Michael Hartmann (Wackenheim) (SPD): In einer globalisierten Welt sind auch Terror und organisierte Kriminalität schon längst keine nationalen Phänomene mehr. Den Netzwerken des Verbrechens sind deshalb Netzwerke der inneren Sicherheit entgegen zu stellen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die SPD- Fraktion ausdrücklich das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Arabischen Emirate über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich. Wie mit anderen Staaten auch, so wird nunmehr die Kooperation mit einem wichtigen arabischen Land auf ein solides Fundament gestellt. Das ist gut und richtig. Durch das Gesetz wird – zu dem bereits am 24. September 2005 paraphierten Vertrag – ein weiterer wichtiger Mosaikstein zur Befestigung unserer inneren Sicherheit von uns eingefügt. Dass der arabische Raum besonders, aber keineswegs nur, beim Kampf gegen den Terror eine wichtige Rolle spielt, liegt auf der Hand. Hier die Bande enger zu knüpfen, liegt also in unserem wohl erwogenen Eigeninteresse. Dass dabei stets die rechtsstaatlichen Grundlagen unserer Verfassung zu wahren sind, versteht sich von selbst. Nicht nur der Wissens- und Informationsaustausch wird dadurch erheblich verbessert, sondern auch der Austausch und die Mitwirkung von Beobachtern bei operativen Maßnahmen wird nunmehr stattfinden können. Das dient der Verbesserung der Präventions- und Repressionsarbeit der Sicherheitsbehörden beider Vertragsparteien. Obendrein werden das Verständnis und die Kenntnis der Mentalitäten und der Sicherheitskultur in beiden Staaten erhöht. Der Austausch von Verbindungsbeamten hilft dabei zusätzlich. Moderne Kriminalität findet zunehmend im und mithilfe des World Wide Web statt. Daher will ich ausdrücklich loben, dass es gelungen ist, auch den Kampf gegen Computerkriminalität zu erfassen. Möge das Gesetz vor allem aber das Vertrauen zwischen zwei Staaten unterschiedlicher Kulturen fördern. Denn anstatt einen „Clash of civilisations“ herbeizureden, wie manche dies allzu leichtfertig tun, geht es auch hier um die vornehmste Aufgabe von Politik: Vertrauen schaffen.

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