Rede von Ralf Göbel (CDU/CSU) – Drucksache 16/9039
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 26: Drucksache 16/9039 –.
Text
Rede von Ralf Göbel (CDU/CSU) – Drucksache 16/9039
Der technologische Fortschritt, die kommunikative
Vernetzung und offene Ländergrenzen verändern unsere
Gesellschaft insgesamt und damit auch die Strukturen
und das Bedrohungspotenzial von Kriminellen.
Kehrseite der Globalisierung ist aber auch, dass
Kriminelle grenzüberschreitend agieren und global vernetzt
sind. Dass auch der Terrorismus schnell an globaler
Reichweite gewinnt, zeigt der „Europol Terrorism and
Trend Report 2007“, den die europäische Polizeibehörde
Europol im März vorgestellt hat. Danach wurden allein
im vergangenen Jahr 200 islamistische
Terrorverdächtige in der Europäischen Union festgenommen, darunter
die im Sauerland Verhafteten. Auch der Fall des
deutschen Islamisten Eric B., der in Pakistan oder
Afghanistan vermutet wird und Gesinnungsgenossen per
Videobotschaft im Internet zum Dschihad aufruft, macht
deutlich, dass die Sicherheitsbehörden international
enger zusammenarbeiten müssen. Sie müssen ebenso
grenzüberschreitend agieren wie Kriminelle und genauso
vernetzt sein wie diese.
Was die Zusammenarbeit der nationalen Behörden auf
europäischer Ebene anbelangt, hat sich einiges getan: So
haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
kürzlich darauf geeinigt, den Vertrag von Prüm, den
sieben Einzelstaaten zuvor auf völkerrechtlicher Basis
geschlossen hatten, in den Rechtsrahmen der Europäischen
Union zu überführen. Dieser ermöglicht unter anderem
verschiedene Formen der polizeilichen Kooperation auf
europäischer Ebene sowie den Informationsaustausch
über Terrorverdächtige. Neben einer verbesserten
europäischen Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei
der Bekämpfung von Kriminalität ist auch die
Kooperation auf internationaler Ebene erforderlich, um den
ernstzunehmenden Gefahren, insbesondere denen des
internationalen Terrorismus, begegnen zu können. Es ist wichtig,
internationale Netzwerke gegen den Terrorismus und die
organisierte Kriminalität auf- und auszubauen.
Neben Interpol und multilaterale
Kooperationsinstrumente unter Federführung der Vereinten Nationen treten
dabei bilaterale Rechtsinstrumente. Um ein solches
handelt es sich auch bei dem vorliegenden Abkommen, das
die Bundesrepublik Deutschland mit den Vereinigten
Arabischen Emiraten im Jahr 2005 geschlossen hat. Ziel
desselben ist es, die Zusammenarbeit der beiden Staaten im
Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
und der grenzüberschreitenden Kriminalität auszubauen
und so die innere Sicherheit in den Vertragsstaaten zu
erhöhen. Gegenstand der Zusammenarbeit sind die
Vorbeugung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität,
des Terrorismus, der Rauschgiftkriminalität und anderer
Straftaten von erheblicher Bedeutung, die beispielhaft in
Art. 1 des Abkommens aufgelistet sind. Die Beschränkung
der Zusammenarbeit auf Straftaten mit einer gewissen
Eingriffsintensität gewährleistet, dass der andere Ver-tragsstaat nicht wegen jeder beliebigen, geringfügigen
Straftat um Amtshilfe ersucht wird. Die aufgelisteten
Deliktsbereiche markieren zugleich die Schwerpunkte der
gemeinsamen Sicherheitspolitik.
Die Formen der Zusammenarbeit der deutschen
Behörden mit denen der Vereinigten Arabischen Emirate
sind abschließend in Art. 2 des Abkommens aufgelistet.
Zu ihnen gehört zunächst der Austausch von
Informationen: In der Praxis müssen die Sicherheitsbehörden, um
zeitnah reagieren zu können, schnell über Daten über
verdächtige Personen verfügen können. Es muss den
Sicherheitsbehörden daher möglich sein, einen schnellen
Zugriff auf die Daten bekommen, die für eine effektive
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung unerlässlich sind.
Nur mit möglichst umfassenden Informationen haben wir
eine Chance, Bedrohungen und Gefahren abzuwehren,
bevor es zum Schaden kommt. Deswegen können wir
nicht darauf verzichten, Informationen zu erheben und zu
vernetzen. Dafür brauchen wir effektive
Ermittlungsinstrumente sowie die nationale und internationale
Kooperation der Behörden. Die Mitgliedstaaten haben
sich daher dazu entschlossen, den Austausch von
Informationen als erste Form der Zusammenarbeit im
Abkommen festzuhalten. Danach tauschen die Vertragsstaaten
Informationen über in den Mitgliedstaaten begangene
oder geplante Straftaten und über kriminelle
Organisationen, deren Strukturen und Verbindungen sowie die
Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit aus, allerdings unter
dem Vorbehalt, dass dies für die Verhütung und
Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung
erforderlich ist. Damit wird sichergestellt, dass die Behörden die
Informationen erlangen, die für ihre Ermittlungsarbeit
von Bedeutung sind, über die sie aber selbst nicht
verfügen.
Des Weiteren sieht das Abkommen den Austausch von
Erfahrungen im Bereich der Rauschgiftkriminalität sowie
von Forschungsergebnissen vor. Hierdurch profitieren
beide Seiten vom jeweiligen Know-how des anderen
Staates.
Als weitere Form der Zusammenarbeit kommt die
Entsendung von Verbindungsbeamten in Betracht, sofern
Bedarf besteht. Ferner können Beweismittelmuster geliefert
werden, die aus Straftaten erlangt oder für diese
verwendet wurden oder werden können. Schließlich besteht die
Befugnis, auf Ersuchen der anderen Vertragspartei und
soweit das Recht der ersuchten Vertragspartei es zulässt,
abgestimmte operative Maßnahmen zur Verhütung und
Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung
durchzuführen.
Zugleich sieht das Abkommen für jede Vertragspartei
die Möglichkeit der Nichterfüllung des
Amtshilfeersuchens vor. Voraussetzung für ein solches vollständiges
oder teilweises Verweigerungsrecht ist allerdings, dass
die Erfüllung des Ersuchens die Souveränität, die
Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder andere wesentliche
Interessen beeinträchtigen kann oder die Erfüllung des
Ersuchens gegen innerstaatliches Recht verstoßen würde.
Ein Ablehnungsrecht besteht auch dann, wenn das
Ersuchen eine Handlung betrifft, die nach dem Recht des
ersuchten Staates keine strafbare Handlung darstellt.
Ralf GöbelDeutschland ist nach alledem nicht gezwungen,
Informationen um jeden Preis an die Vereinigten Arabischen
Emirate herauszugeben. Dieses – meiner Meinung nach
unverzichtbare – Abkommen trägt dazu bei,
internationale Sicherheitsnetzwerke auszubauen und derzeit
bestehende Sicherheitslücken infolge von
Informationsdefiziten zu minimieren.
Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf leisten
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen wichtigen
Beitrag dazu, dass das Abkommen in nationales Recht
umgesetzt werden kann und für die Bundesrepublik
Deutschland Rechtsverbindlichkeit erlangt.
Michael Hartmann (Wackenheim) (SPD):
In einer globalisierten Welt sind auch Terror und
organisierte Kriminalität schon längst keine nationalen
Phänomene mehr. Den Netzwerken des Verbrechens sind
deshalb Netzwerke der inneren Sicherheit entgegen zu
stellen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die SPD-
Fraktion ausdrücklich das Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Arabischen
Emirate über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich.
Wie mit anderen Staaten auch, so wird nunmehr die
Kooperation mit einem wichtigen arabischen Land auf
ein solides Fundament gestellt. Das ist gut und richtig.
Durch das Gesetz wird – zu dem bereits am 24. September
2005 paraphierten Vertrag – ein weiterer wichtiger
Mosaikstein zur Befestigung unserer inneren Sicherheit von
uns eingefügt. Dass der arabische Raum besonders, aber
keineswegs nur, beim Kampf gegen den Terror eine
wichtige Rolle spielt, liegt auf der Hand. Hier die Bande enger
zu knüpfen, liegt also in unserem wohl erwogenen
Eigeninteresse. Dass dabei stets die rechtsstaatlichen
Grundlagen unserer Verfassung zu wahren sind, versteht sich von
selbst.
Nicht nur der Wissens- und Informationsaustausch
wird dadurch erheblich verbessert, sondern auch der
Austausch und die Mitwirkung von Beobachtern bei
operativen Maßnahmen wird nunmehr stattfinden können.
Das dient der Verbesserung der Präventions- und
Repressionsarbeit der Sicherheitsbehörden beider
Vertragsparteien. Obendrein werden das Verständnis und die
Kenntnis der Mentalitäten und der Sicherheitskultur in beiden
Staaten erhöht. Der Austausch von Verbindungsbeamten
hilft dabei zusätzlich. Moderne Kriminalität findet
zunehmend im und mithilfe des World Wide Web statt. Daher
will ich ausdrücklich loben, dass es gelungen ist, auch
den Kampf gegen Computerkriminalität zu erfassen.
Möge das Gesetz vor allem aber das Vertrauen
zwischen zwei Staaten unterschiedlicher Kulturen fördern.
Denn anstatt einen „Clash of civilisations“
herbeizureden, wie manche dies allzu leichtfertig tun, geht es auch
hier um die vornehmste Aufgabe von Politik: Vertrauen
schaffen.