Organisierte Kriminalität systematisch zerschlagen
Text
Organisierte Kriminalität systematisch zerschlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8362
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Lukas Benner, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin
von Notz, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Ayse Asar,
Katharina Beck, Jeanne Dillschneider, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Lena Gumnior,
Helge Limburg, Dr. Andrea Lübcke, Max Lucks, Boris Mijatovic, Karoline Otte,
Claudia Roth, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Organisierte Kriminalität systematisch zerschlagen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Organisierte Kriminalität zählt weltweit zu den größten Bedrohungen für die
öffentliche Sicherheit, den Rechtsstaat und die Bevölkerung. Gruppen
Organisierter Kriminalität (OK-Gruppierungen) beuten Menschen aus,
infiltrieren legale Wirtschaftsbereiche, zerstören die Umwelt und unterwandern
Demokratien. Die Morde an den investigativen Journalist*innen Daphne Caruana
Galizia 2017 in Malta, Ján Kuciak 2018 in der Slowakei und Peter Rudolf de Vries
2021 in den Niederlanden zeigen die Skrupellosigkeit der Täter*innen. Die
meisten Aktivitäten finden jedoch im Verborgenen fernab der breiten
Öffentlichkeit statt. Die meisten OK-Gruppierungen agieren hochprofessionell,
bauen betont bürgerliche Fassaden auf und versuchen, den Anschein legitimer
Geschäftsleute zu erwecken und nicht aufzufallen.
Die EU-Kommission schätzte die Einnahmen in den neun bedeutendsten
Bereichen der Organisierten Kriminalität in der EU für das Jahr 2019 auf 139
Milliarden Euro ein (https://op.europa.eu/en/publication-detail/-
/publication/ab3534a2-87a0-11eb-ac4c-01aa75ed71a1/language-en, S. xiv).
Allein die italienische Mafia-Organisation „`Ndrangheta“ hat einen geschätzten
Jahresumsatz, der mit der Größe eines deutschen Automobilhersteller
vergleichbar ist (https://www.sueddeutsche.de/wissen/ndrangheta-italien-mafia-
familien-hochzeiten-li.3478711). Die tatsächlichen Einnahmen könnten jedoch
noch viel höher liegen, denn das Dunkelfeld ist groß
(https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/ab3534a2-87a0-11eb-
ac4c-01aa75ed71a1/language-en). Diese Erlöse werden reinvestiert in legale
Unternehmen, Immobilien, Wertgegenstände sowie in den Ausbau krimineller
Strukturen. Die OK-Gruppierungen sind vielerorts bereits tief verwurzelt in
Gesellschaft, Wirtschaft, Justiz und Politik und richten massiven Schaden an. OK-
Gruppierungen gehen inzwischen stark arbeitsteilig und flexibel bei Planung,
Durchführung und Vertuschung ihrer kriminellen Taten vor und erschließen
regelmäßig neue profitable Handlungsfelder. Bislang waren OK-Gruppierungen
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
häufig eher hierarchisch strukturiert und zum Teil auch in
Familienkonstellationen eingebettet.
Zunehmend gewinnen flache, flexibel strukturierte Zusammenschlüsse und ad
hoc Allianzen an Bedeutung, die nach dem Prinzip „Crime-as-a-service“ arbeiten
(Europol, Serious and Organised Crime Threat Assessment, S. 78). Hierbei
werden einzelne kriminelle Dienstleistungen ausgelagert, um unterschiedliche,
voneinander getrennte Teilprozesse im Rahmen der gesamten Tatdurchführung
abdecken zu können und durch die Externalisierung die Risiken für die Beteiligten
zu senken. Besonders besorgniserregend ist dabei die gezielte Anwerbung von
Jugendlichen, die schwerste Straftaten vom Drogendeal bis zum Mord
risikovermindert, kostengünstig und unter Erschließung neuer Netzwerke
ausführen (Europol, Serious and Organised Crime Threat Assessment, S. 33). Um
auf alle diese Phänomene schlagkräftig zu reagieren, darf der Staat nicht bei einem
starren Verständnis von Organisierter Kriminalität verharren und muss
Ermittlungsstrategien und -befugnisse unter strenger Beachtung rechtsstaatlicher
Grundsätze kontinuierlich an die Höhe der Zeit anpassen. Zu oft fehlen die
Kapazitäten für Strukturermittlungen, doch wer OK-Strukturen zerschlagen will,
muss schwerpunktmäßig auf ihre Drahtzieher, Knotenpunkte und Profiteure
abzielen.
Eine zusätzliche Herausforderung stellt die internationale Dimension der
Organisierten Kriminalität dar. Laut Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für
das Jahr 2025 hat das Bundeskriminalamt (BKA) in 70 % der polizeilichen
Ermittlungen eine transnationale Zusammenarbeit von OK-Gruppierungen
festgestellt. Durch weltweite Vernetzungen weiten OK-Gruppierungen ihren
Markt für kriminelle Tätigkeiten aus. Gleichzeitig nutzen sie gezielt die Grenzen
nationaler Zuständigkeiten und den teils fehlenden Informationsaustausch
zwischen den Staaten aus, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Europol,
Interpol, EUROJUST und die Europäische Staatsanwaltschaft sind hier wichtige
Partner, die Kompetenzen und Informationen bündeln können. Wo dies möglich
ist, muss die internationale Kooperation intensiviert werden, um rechts- und
verfahrenssicher an Informationen aus dem Ausland heranzukommen,
Drahtzieher festzunehmen und Ermittlungen zu fördern.
Digitale Technologien und künstliche Intelligenz haben in den letzten Jahren wie
ein Brandbeschleuniger für Organisierte Kriminalität gewirkt. Diese neuen
Instrumente erhöhen die Geschwindigkeit, Reichweite und Raffinesse krimineller
Geschäfte. Laut Bundeslagebild Cyberkriminalität 2025 geht das BKA von einem
Schaden durch Cyberattacken von 202,4 Milliarden Euro in Deutschland aus.
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind Ziele von IT Distributed
Denialof-Service (DDOs)-Attacken, Angriffen mit Hilfe von Ransomware und Data
Extortion. Aber auch „klassische“ Straftaten werden immer häufiger mit digitalen
Tatmitteln begangen. Bürger*innen werden per Telefon und über
Internetplattformen mit Maschen wie Liebesbetrug, Investitionsbetrug oder
Verbraucher*innenbetrug betrogen, wobei es immer wieder Bezüge zum OK-
Milieu gibt. Zweidrittel der Erwachsenen in Deutschland ist bereits von Online-
Betrug betroffen gewesen (https://gasa.org/knowledge-base/blog/scams-
continue-to-rise-in-germany-two-in-three-adults-encountered-a-scam-in-
thepast-year). OK-Gruppierungen nutzen für ihre Kommunikation untereinander
auch digitale Eigenentwicklungen zur Umgehung staatlicher Ermittlungen.
Bestehende Messenger-Dienste dienen der Anwerbung neuer Täter*innen und als
Marktplatz für illegale Geschäfte. Für die Ermittlungsbehörden ergeben sich
durch den Rückgriff auf verschiedene digitale Plattformen und Anwendungen
immer wieder konkrete Schwierigkeiten, die teils auch durch fehlende
Ermittlungsbefugnisse, eine mangelnde Ausstattung und fehlende IT-
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Kompetenzen verstärkt werden. Gleichzeitig sind sie immer häufiger mit enormen
Datenmengen konfrontiert, deren Auswertung ebenfalls Schwierigkeiten bereitet.
Organisierte Kriminalität ist eng verwoben mit Finanz- und
Wirtschaftskriminalität. Kriminelle hinterziehen Steuern, schmuggeln Menschen
und illegale Waren und verstoßen gegen das Schwarzarbeitsgesetz. Dem Staat
entgehen dadurch Milliarden an Steuereinnahmen, die für Schulen, Sicherheit und
soziale Infrastruktur fehlen. Illegale Geschäfte verzerren den Wettbewerb und
setzen legale Unternehmen unter Druck. Gleichzeitig ist Deutschland immer noch
ein attraktiver Standort, um Erlöse aus der Organisierten Kriminalität mittels
Geldwäsche in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen. Auch spielen –
immer neue – Kryptowährungen mittlerweile eine entscheidende Rolle, vor allem
bei der Durchführung und Bezahlung von OK-Aktivitäten, aber auch im Kontext
von Straftaten wie Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Ermittlungsbehörden
fällt es häufig schwer, die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Finanzströme –
ob Bargeld, Banküberweisung, Kryptowährung oder andere Vermögenswerte –
zu verfolgen und zu stoppen: Kompetenzen und Zuständigkeiten sind auf viele
Akteure und Behörden verteilt, wodurch relevante Informationen den
Zuständigen häufig nicht vorliegen und Vermögenswerte nicht abgeschöpft
werden. Hinzu kommt, dass es Behörden an Ressourcen und Fachexpertise in
Finanz- und Betriebswirtschaft fehlt. Außerdem wird Finanz- und
Wirtschaftskriminalität häufig nicht als Organisierte Kriminalität erkannt, obwohl
ihr strukturiertes Vorgehen alle Kriterien dafür erfüllt.
Die Hauptaktivität der meisten OK-Gruppierungen ist aufgrund hoher
Lukrativität bis heute die Rauschgiftkriminalität (Bundeslagebild Organisierte
Kriminalität 2025, S. 22). Rekordfunde wie die 2024 am Hamburger Hafen
entdeckten 35 Tonnen Kokain im Wert von mehreren Milliarden Euro
(https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/kokain-ermittlungen-tippgeber-
100.html) geben winzige Einblicke in einen stark zunehmenden Drogenhandel
und die zunehmende Abwicklung auch über deutsche Seehäfen.
Betäubungsmitteldelikte werden zwar massenweise bei Polizei,
Staatsanwaltschaft und Strafgerichten verfolgt, doch meist richten sich die
Ermittlungen auf Kleinkriminelle, die schnell ausgetauscht werden können.
Auftraggeber*innen sowie vorangegangene Lieferketten agieren hingegen
unbehelligt weiter, während die Nachfrageseite stark zunimmt. Der
Schwarzmarkt von Cannabis ist zwar seit der Teillegalisierung 2024 sukzessive
zurückgegangen, bleibt jedoch mangels Förderung legaler Verkaufswege eine
Einnahmequelle für OK-Gruppierungen (Evaluation des
Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN): 1. Zwischenbericht, S.82). Eine wirksame
Zurückdrängung des Cannabis-Schwarzmarkts erfordert neben konsequenter
Strafverfolgung krimineller Netzwerke auch die Stärkung legaler und
kontrollierter Zugänge. Regulierte Verkaufswege verbessern Jugend- und
Gesundheitsschutz, schaffen Qualitäts- und Verbraucherschutzstandards und
entziehen Organisierter Kriminalität Schritt für Schritt ihre Geschäftsgrundlage.
Ein weiteres zentrales Betätigungsfeld Organisierter Kriminalität ist die
Umweltkriminalität. Dieser Sektor wird noch zu sehr unterschätzt, obwohl es eine
relevante Einnahmequelle der Organisierten Kriminalität ist - und jährlich um
fünf bis sieben Prozent wächst (https://table.media/berlin/talk-of-the-
town/umweltkriminalitaet-warum-das-organisierte-verbrechen-schon-
langenicht-mehr-nur-von-drogen-und-menschenhandel-lebt). Mit illegaler
Abfallentsorgung, illegalem Holzhandel, Wilderei und der Vergiftung von Luft,
Gewässern und Boden zerstören OK-Gruppierungen unsere Lebensgrundlagen,
gefährden unsere Gesundheit und verzerren fairen Wettbewerb. Die
Umweltschäden müssen oft auf Kosten der Steuerzahler*innen beseitigt werden.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Trotzdem sind die Haftungsbedingungen für Unternehmen lasch und es fehlen
wirksame Strategien zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, spezifische
kriminologische Datensammlungen und Erforschungen und insbesondere
ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfolgung solcher Straftaten in den
Umwelt- und Ermittlungsbehörden.
OK-Gruppierungen begehen schwerste Menschenrechtsverletzungen. Sie
morden, foltern und bedrohen. Ausbeutung von Migrant*innen, Menschenhandel
und insbesondere (sexuelle) Ausbeutung von Frauen und Kindern gehören zum
brutalen Geschäftsmodell vieler OK-Gruppierungen. Opfer werden oft mit
vermeintlich legalen Arbeitsangeboten angeworben und anschließend
misshandelt und durch hohe Schleusungsschulden, Abhängigkeiten, fehlende
Sprachkenntnisse oder Drohungen kontrolliert. Besonders deutlich zeigt sich dies
am Beispiel vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland, die in
Nagelstudios, Gastronomie und Baugewerbe gezielt für ausbeuterische und
unentgeltliche Arbeit angeworben werden. In Staaten wie Myanmar oder Nigeria
halten OK-Gruppierungen Menschen in Betrugszentren fest und zwingen sie,
andere Personen – auch und insbesondere in Deutschland – über digitale
Kommunikationswege zu betrügen oder zu erpressen. Menschen in prekären
Lebenslagen, Frauen, marginalisierte Gruppen wie psychisch Erkrankte und
Geflüchtete werden überproportional oft als Opfer ausgebeutet oder als
Handlanger rekrutiert (https://www.institut-fuer-
menschenrechte.de/themen/menschenhandel). Soziale Ausbeutungsstrukturen
werden jedoch nicht ausreichend adressiert und berücksichtigen kaum die
Besonderheiten der betroffenen Bevölkerungsgruppen. Kürzungen bei der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ), fehlende Ausstiegsperspektiven und
mangelnde diplomatische Präsenz begünstigen die Schaffung von Räumen, in
denen kriminelle Netzwerke ungestört agieren können.
Die zunehmend zu beobachtende Zusammenarbeit von OK-Gruppierungen mit
Terrorist*innen und autoritären Staaten bündelt Expertise, Ressourcen und das
gemeinsame Ziel, illegale Geschäfte wie beispielsweise den Waffenhandel weiter
betreiben zu können, verhängte Sanktionen zu umgehen und staatliche
Institutionen zu destabilisieren (sogenannte Hybrid Threats). Im Auftrag
autoritärer Staaten, wie beispielsweise Russland, China, Nordkorea und Iran,
führen OK-Gruppierungen immer wieder weitreichende Cyberangriffe durch,
helfen bei der massenhaften Verbreitung von Desinformation, bei Spionage und
Sabotage sowie der Umgehung von Sanktionen bis hin zur Instrumentalisierung
von Einwanderung. Autoritäre Staaten fördern gezielt den Drogenhandel in
Europa, um durch die damit einhergehenden Begleiterscheinungen, die
Instabilität in den Mitgliedstaaten der EU zu verstärken. Terrorist*innen, aber
auch staatliche und teil-staatliche Stellen kooperieren mit OK-Gruppierungen
beim Waffenhandel, Drogenhandel und der Geldwäsche, um ihre Aktivitäten zu
finanzieren, sich auszustatten und zu verschleiern. Deswegen ist die Zerschlagung
Organisierter Kriminalität nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage, sondern essenziell
für den Erhalt unserer Demokratie.
Deutschland muss sich angesichts dieser Entwicklungen im Bereich der
Organisierten Kriminalität sehr viel wehrhafter aufstellen. Es braucht dringend
eine Sicherheitsoffensive gegen Organisierte Kriminalität und die
schnellstmögliche Umsetzung eines ganzen Bündels an ressortübergreifenden
Maßnahmen. Der am 25. Februar 2026 im Kabinett beschlossene Aktionsplan
gegen Organisierte Kriminalität ist bisher nur ein Flickenteppich aus
Maßnahmenankündigungen, die eine ganzheitliche Strategie und Umsetzung
schmerzlich vermissen lassen. Die Verbesserung internationaler Zusammenarbeit
und Informationsaustausch werden wenig konkret oder nur inselartig angegangen,
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
obwohl ein europäisch und international abgestimmtes Vorgehen eine der
wichtigsten Stellschrauben für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität ist. Die
ebenfalls dringend notwendige Intensivierung der Förderung von Forschung,
Zivilgesellschaft, Entwicklungszusammenarbeit und Prävention Organisierter
Kriminalität wird nicht als wesentlicher Baustein im Vorgehen gegen OK erkannt
und findet keinerlei Berücksichtigung.
Die geplanten Vorhaben der Bundesregierung lassen insgesamt die Frage nach
rechtsstaatlicher Umsetzbarkeit offen und werfen Fragen nach
Überwachungsfantasien und Beliebigkeit auf. Wer Organisierte Kriminalität
systematisch und nachhaltig zerschlagen will, braucht aber zwingend bessere
Kenntnis über bestehende und neue Strukturen, Handlungen und Instrumente der
Organisierten Kriminalität und eng aufeinander abgestimmte zielgerichtete
Maßnahmen, um OK-Gruppierungen zu überführen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine ganzheitliche nationale Strategie gegen Organisierte Kriminalität
unter Einbindung aller Ressorts zu entwickeln, die Ressourcen national
und international, in Staat und Zivilgesellschaft effektiv bündelt und
stärkt;
2. einen schnellen Informationsaustausch und eine effektive Koordinierung
der Sicherheitsbehörden zwischen Bund und Ländern sicherzustellen,
indem
a. die Gemeinsame Plattform der Bekämpfung Organisierter
Kriminalität (GPOK) gesetzlich verankert wird,
b. die Bundesregierung sich bei der Justizministerkonferenz
(JuMiKo) für einen dauerhaften, institutionalisierten Austausch
der operativen Ebene von Staatsanwaltschaften einsetzt,
c. die Bundesregierung sich bei der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) dafür einsetzt,
dass Bund und Länder ihre Kooperation verbessern, ihre
Expertise bündeln und bundesweit einheitliche
Strafverfolgungspraxis bei Organisierter Kriminalität etabliert
wird,
d. Kompetenzen im Bereich der Finanzkriminalität stärker
gebündelt werden und der Informationsaustausch zwischen den
Finanz- und Strafverfolgungsbehörden verstärkt wird;
3. die Zusammenhänge und Zusammenarbeit von Organisierter
Kriminalität mit Terrorismus und autoritären Staaten systematisch und
kontinuierlich zu ermitteln, indem geprüft wird, inwiefern der
Informationsaustausch zwischen BKA, Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst intensiviert
werden kann und das BfV in diesem Rahmen neue Kompetenzen unter
strenger Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben erlangen kann und
die Bundesregierung Gegenmaßnahmen im Rahmen der europäischen
Außen- und Sicherheitspolitik stärker fokussiert;
4. Phänomene der Organisierten Kriminalität wie „Crime-as-a-service“,
Wirtschafts- und Finanzkriminalität, auch und vor allem mit Hilfe von
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Kryptowährungen sowie die indirekten Schäden durch OK-
Gruppierungen stärker in den Fokus zu nehmen;
5. die Zusammenarbeit gegen transnational agierende OK-Gruppierungen
auf europäischer und internationaler Ebene deutlich zu intensivieren,
indem insbesondere
a. die Bundesregierung auf EU-Ebene den Vorschlag der
Kommission vom 24.6.2026 zur Stärkung des Mandats von
Europol und Eurojust unterstützt und darauf hinwirkt, dass
Europol zu einem Europäischen Kriminalamt weiterentwickelt
und mit eigenen operativen Möglichkeiten ausgestattet wird,
b. die Bundesregierung auf EU-Ebene darauf hinwirkt, dass der
Rat von seiner Ermächtigungsbefugnis in Artikel 86 Absatz 4
AEUV Gebrauch macht, dass die Zuständigkeiten der
Europäischen Staatsanwaltschaft auf die grenzüberschreitende
Bekämpfung Organisierter Kriminalität ausgeweitet werden und
stärker mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung
OLAF zusammenarbeitet,
c. die Zusammenarbeit über European Multidisciplinary Platform
Against Criminal Threats (EMPACT), gemeinsame
europäischen Ermittlungsverfahren (Joint-Investigation-Teams)
und gemeinsame Ermittlungsgruppen zu erweitern und durch
Verbindungsbeamtinnen und -beamte weiter zu verstärken,
d. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeien und
gemeinsame polizeiliche Zentren zwischen Nachbarstaaten
auszubauen und verstärkt für die Verfolgung von Organisierter
Kriminalität zu nutzen,
e. den Informationsaustausch zwischen den
Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, innerhalb der EU und
weltweit zu verbessern und zu beschleunigen, insbesondere
durch Verbesserung der Amts- und Rechtshilfeersuchen und
Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und -beamten,
f. die Zusammenarbeit über Interpol bei den deutschen
Strafverfolgungsbehörden zu verstärken, insbesondere durch
Schulung deutscher Beamtinnen und Beamte zur
Zusammenarbeit mit Interpol, vermehrten
Informationsaustausch und Beteiligung an Aktionstagen und
Task Forces wie I-CAN,
g. die EZ verstärkt wird, um zivilgesellschaftliche Strukturen
gegen Organisierte Kriminalität präventiv und nachhaltig zu
festigen, strukturelle Ursachen der Organisierten Kriminalität
anzugehen und Resilienz vis-à-vis der Organisierten
Kriminalität zu stärken;
6. BKA, Bundespolizei (BPol) und Zoll bei der Bekämpfung Organisierter
Kriminalität gestärkt werden und dafür
a. für mehr qualifiziertes Personal in BKA, BPol und Zoll für die
Bekämpfung Organisierter Kriminalität zu sorgen, indem
insbesondere Stellen aufgestockt werden, die Attraktivität des
Arbeitsplatzes gesteigert wird, Quereinstiegsmöglichkeiten für
Fachleute aus der Wissenschaft und Wirtschaft ausgebaut
werden, die Aus- und Fortbildung in diesen Behörden stärker die
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bekämpfung Organisierter Kriminalität thematisiert und der
Austausch von Personal und Expertise innerhalb deutscher
Behörden und mit europäischen und internationalen
Institutionen erleichtert wird,
b. Fachwissen zu Wirtschaft, Finanzen, Geldwäsche, Datenanalyse
und Informationstechnik in allen Ermittlungsphasen zu stärken,
indem insbesondere Fachkräfte aus den Bereichen Data Science,
IT-Forensik, Cybersicherheit, Finanzermittlung,
Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen verstärkt gewinnen,
ausgebildet und langfristig in den Behörden gehalten werden,
c. die IT-Architektur zu harmonisieren und die IT-Ausstattung der
Behörden fortlaufend zu modernisieren, insbesondere indem das
Programm „Polizei 20/20“ mit hoher Priorität vorangetrieben
wird und dabei in enger Zusammenarbeit mit dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) Datenschutzrecht, Transparenz
und IT-Sicherheit von vorherein mitgedacht werden,
d. die Datenauswertung zu stärken, indem in einem geeigneten
Verfahren geklärt wird, wie eine Befugnis zur automatisierten
Datenanalyse ausgestaltet werden kann, die Digitale
Souveränität, Vorgaben des Grundgesetzes und der KI-
Verordnung, Transparenz und Bedarfe der Sicherheitsbehörden
rechtlich, technisch und tatsächlich miteinander in Einklang
bringt,
e. Foresight-Kompetenzen zu entwickeln, um Veränderung im
Bereich der Organisierten Kriminalität zu antizipieren und zu
unterbinden;
7. Organisierte Kriminalität durch unabhängige Stellen besser zu erforschen
und dafür
a. eine zivilgesellschaftlich organisierte und unabhängige
Beobachtungsstelle Organisierte Kriminalität einzurichten und
finanziell zu unterstützen, die mit Expert*innen aus
Wissenschaft und Praxis den Phänomenbereich und
insbesondere das Dunkelfeld erforscht, aktuelle Entwicklungen
und Trends analysiert und präventiv zur Bekämpfung
Organisierter Kriminalität tätig wird,
b. interdisziplinäre Wissenschaft und Forschung in Organisierte
Kriminalität und ihre Tätigkeitsfelder finanziell zu fördern und
dauerhaft zu institutionalisieren;
8. den Straftatbestand der kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) vor dem
Hintergrund seines derzeitigen Anwendungsschwerpunkts stärker auf
seinen zentralen Zweck der Bekämpfung Organisierter Kriminalität
auszurichten und entsprechend weiterzuentwickeln, damit er hierfür ein
scharfes und zugleich zielgenaues Instrument wird, und dafür
a. typisierte Formen der Organisierter Kriminalität wie die
besondere Verfestigung der inneren Strukturen oder die
komplexe Form der Koordination härter zu bestrafen,
b. sich bei der Justizministerkonferenz (JuMi-Ko) dafür
einzusetzen, dass Strafverfolgungsbehörden Tätergruppen auf
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität gezielt in den Blick
nehmen (Beispiel „Hawala-Banking“ BGH (3. Strafsenat),
Beschluss vom 28.06.2022 – 3 StR 403/20),
c. die bisherige Anwendungspraxis umfassend zu überprüfen und
insbesondere die erhebliche Diskrepanz zwischen einer hohen
Zahl eingeleiteter Ermittlungsverfahren und vergleichsweise
wenig Verurteilungen systematisch zu untersuchen (sog.
Fishing-expeditions – vgl. dazu Singelstein/ Winkler, NJW
2013, 2815 (2815));
9. den Schutz zu erhöhen für Menschen, die durch kriminelle Gruppen
bedroht oder genötigt werden und dafür insbesondere
a. für Zeug*innen und Hinweisgeber*innen zuverlässige und
niedrigschwellige Anlaufstellen bei den Sicherheitsbehörden zu
schaffen, Zeugenschutzprogramme personell und finanziell
besser ausgestattet werden und Zeug*innen mit ihren Familien
ohne Aufenthaltstitel schnell und unbürokratisch Schutz geboten
und ein Bleiberecht zugesprochen wird,
b. der Schutz von investigativen Journalist*innen zu erhöhen,
indem spezialisierte Anlaufstellen bei den Sicherheitsbehörden
geschaffen werden;
10. der Rekrutierung von Menschen in OK-Gruppierungen stärker
entgegenzutreten und dafür insbesondere
a. Aussteigerprogramme (auch über EZ im Globalen Süden)
personell und finanziell besser auszustatten,
b. niedrigschwellige Anlaufstellen für Hinweisgeber*innen und
betroffene Personen bei den Sicherheitsbehörden einzurichten,
c. Präventionsprogramme (auch über EZ im Globalen Süden) zu
etablieren, die bei Beweggründen und Rekrutierung junger
Menschen durch kriminelle Netzwerke intervenieren, indem
insbesondere Bildung und soziale Sicherung gefördert werden,
d. digitale Plattformen als Rekrutierungsnetzwerke im Rahmen des
Digital Service Act stärker in die Pflicht zu nehmen;
11. die Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität stärker nach
dem „Follow-the-money“-Prinzip auszurichten und dafür insbesondere
Befugnisse zur administrativen Einziehung signifikanter
Vermögenswerte ungeklärter Herkunft zu schaffen und unter
Berücksichtigung von Artikel 19 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2024/1260
eingezogene Vermögensgegenstände für Zwecke des öffentlichen
Interesses oder für soziale Zwecke zur Nutzung freizugeben (soziale
Wiederverwendung);
12. die finanziellen Strukturen Organisierter Kriminalität wirksamer zu
bekämpfen, insbesondere indem
a. Kompetenzen zur Geldwäschebekämpfung, Ermittlung
verdächtiger Finanztransaktionen und deren Analyse auf
Bundesebene gebündelt werden,
b. eine Bargeldobergrenze in Höhe von 5.000 Euro eingeführt
wird,
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
c. eine bundesweite Servicestelle die Expertise über den
Missbrauch von Kryptowährungen bündelt,
d. das Transparenz- und Vermögensregister konzeptuell
weiterentwickelt und auf internationaler Ebene eingerichtet
wird, um der Verschleierung von Vermögenswerten durch
komplexe und unübersichtliche, grenzüberschreitende
Unternehmensstrukturen entgegenzuwirken,
e. ein bundesweit einheitliches Gebäude- und Wohnungsregister
eingerichtet wird, um mehr Transparenz bei der Zuordnung der
Eigentümer von Gebäuden und Wohnraum zu schaffen,
f. eine zentrale Stelle zur Verfolgung von Geldwäsche und
international organisierter komplexer Steuerhinterziehung wie
Cum-Ex, Cum-Cum oder Umsatzsteuer-Karusselle auf
Bundesebene geschaffen wird, die unter anderem Koordination
von Ermittlungen mit Beteiligung der Europäischen
Staatsanwaltschaft übernimmt und als zentrale Ansprechstelle
für die Europäische Staatsanwaltschaft in Deutschland fungiert;
13. den Schutz vor Korruption in staatlichen Institutionen und der Wirtschaft
zu stärken, insbesondere indem Risiken bei relevanten
Investitionsentscheidungen und Vergabe öffentlicher Aufträge frühzeitig
identifiziert und Beschäftigte im öffentlichen Dienst verstärkt, aufgeklärt
und sensibilisiert werden;
14. Organisierte Umweltkriminalität wirksam zu bekämpfen, indem
a. für schwere Umweltstraftaten durch Unternehmen
prozentualumsatzbezogenen Sanktionen eingeführt werden;
b. rechtswidrig erzielte Gewinne und ersparte Aufwendungen
konsequent abgeschöpft werden;
c. Spezialisierungen bei Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden
aufgebaut, ausreichend zusätzliches Personal angestellt sowie
interdisziplinäre Ermittlungs- und Kontrollteams unter
Einbindung von Umweltfachwissen, Finanzermittlung, Zoll und
Strafverfolgung gestärkt werden und
d. ein Bundeslagebild des BKA jährlich Informationen zur
Umweltkriminalität zusammenfasst und auswertet;
15. Drogenkriminalität konsequent zu bekämpfen und dabei
schwerpunktmäßig die hinter dem Drogenhandel liegenden kriminellen
Strukturen zu zerschlagen sowie Prävention, Unterstützung und
Behandlung bei problematischem Konsum zu stärken, indem
a. die Bundesregierung die nationale Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik von 2012 in dieser Legislaturperiode
weiterentwickelt und an die aktuellen Umstände anpasst,
b. Drogenkonsumierende entkriminalisiert werden,
c. die Bundesregierung Aufklärungs-, Präventions- und
Frühinterventionsangebote evidenzbasiert verstärkt durchführt
und unterstützt, um gesundheitliche Risiken des
Drogenkonsums zu reduzieren und Konsum sowie
Suchterkrankungen frühzeitig entgegenzuwirken,
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
d. die Bundesregierung Beratungs-, Substitutions- und
niedrigschwellige Suchthilfeangebote sowie Maßnahmen der
Schadensminderung ausbaut, um Menschen mit
problematischem Konsumverhalten oder Suchterkrankungen zu
unterstützen,
e. der Missbrauch regulärer Vertriebswege nachhaltig erschwert
wird durch personelle Stärkung des Zolls, intensivere
behördlichen Zusammenarbeit, an Häfen und Luftfrachtzentren
eine verstärkte Überprüfung von Gütern und Aufstockung
mobiler Röntgenanlagen, aktive Einbindung und
Sensibilisierung der Privatwirtschaft sowie verstärkte
Zusammenarbeit mit Postdienstleistungsanbietern und
Transportunternehmen,
f. die Bundesregierung ihre internationale Zusammenarbeit weiter
verstärkt, insbesondere durch Intensivierung der
Zusammenarbeit in der Sicherheits-Allianz für europäische
Hochseehäfen, Maritime Analysis and Operations Centre –
Narcotics (MAOC-N) und Drogenagentur der EU (EUDA),
g. die Vernichtung von sichergestellten Drogen im
Ermittlungsverfahren ermöglicht wird,
h. Knotenpunkte des Drogenhandels wie zum Beispiel Häfen
stärker gesichert werden, insbesondere durch Verstärkung
der Überprüfungen von Containern mittels mobiler Scanner, der
Kooperationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaft sowie
Anlauf- und Meldestellen für Fälle von Erpressung und
Bestechung von Mitarbeitenden in Häfen;
16. das Konsumcannabisgesetz weiterzuentwickeln, damit legale,
kontrollierte sowie gesundheits- und jugendschutzgerechte Zugänge zu
Cannabis verbessert und der Schwarzmarkt weiter zurückgedrängt
werden;
17. den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen stärker zu bekämpfen,
insbesondere indem die Bundesregierung den Beanstandungen der EU-
Kommission im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2025/2176
nachkommt und die EU-Feuerwaffenrichtlinie umsetzt sowie sich auf
EU-Ebene für die Weiterentwicklung der EU-Feuerwaffenrichtlinie
einsetzt und für die Einführung eines EU-Waffenregisters, um die
europäische Zusammenarbeit gegen die Bedrohung durch illegale
Feuerwaffen zu verbessern;
18. Menschenhandel konsequent zu bekämpfen, insbesondere durch
vollumfängliche Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Prävention
und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen,
durch dauerhafte Finanzierung der Maßnahmen im Bundeshaushalt,
durch Einrichtung von Spezialeinheiten bei der Polizei und
Schwerpunkstaatsanwaltschaften sowie durch die Sicherstellung des
Zugangs von Betroffenen zu mehrsprachigen und niedrigschwelligen
Informations- und Beratungsangeboten, Schutz, sicherem
Aufenthaltsrecht, psychosozialer Unterstützung, medizinischer
Versorgung und traumasensiblen Hilfsangeboten;
19. Online-Betrug wie Liebesbetrug, Investitionsbetrug und
Verbraucherbetrug stärker durch Einrichtung eines Anti-Scam-Zentrums
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
und in Kooperation zwischen BKA und BSI zu verfolgen, insbesondere
durch Verbesserung des Lagebilds in Deutschland,
aufmerksamkeitsstarke Präventions- und Aufklärungskampagnen,
niedrigschwelligen und passgenauen Anlaufstellen für Betroffene und
Verbesserung der internationalen Kooperationen und Inpflichtnahme
digitaler Plattformen im Rahmen des Digital Service Act;
20. Cyberkriminalität zu bekämpfen und IT-Sicherheit zu erhöhen, indem
unter anderem
a. das BSI gestärkt wird, insbesondere durch eine Änderung des
Grundgesetzes, die es dem BSI erlaubt, im föderalen Gefüge
verstärkt als Zentralstelle zu wirken,
b. der Schutz vor Angriffen in öffentlichen Einrichtungen und
Unternehmen durch Ransomware, Data Extortion und
Distributed Denial-of-Service (DDoS) verbessert wird durch die
schnellstmögliche und kohärente Vorlage der Rechtsverordnung
im Rahmen der Gesetzgebung zum Schutz Kritischer
Infrastrukturen (KRITIS) und die konsequente Anwendung
derselben auf Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung,
c. aufmerksamkeitsstarke Präventions- und
Aufklärungskampagnen gegen Phishing-Kampagnen
durchgeführt werden.
Berlin, den 22. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- authored ← Andrea Lübcke (Antrag)
- authored ← Ayse Asar (Antrag)
- authored ← Boris Mijatović (Antrag)
- authored ← Claudia Roth (Antrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Helge Limburg (Antrag)
- authored ← Irene Mihalic (Antrag)
- authored ← Jan-Niclas Gesenhues (Antrag)
- authored ← Jeanne Dillschneider (Antrag)
- authored ← Julia Schneider (Antrag)
- authored ← Karoline Otte (Antrag)
- authored ← Katharina Beck (Antrag)
- authored ← Konstantin von Notz (Antrag)
- authored ← Lamya Kaddor (Antrag)
- authored ← Lena Gumnior (Antrag)
- authored ← Lukas Benner (Antrag)
- authored ← Marcel Emmerich (Antrag)
- authored ← Marlene Schönberger (Antrag)
- authored ← Max Lucks (Antrag)
- authored ← Schahina Gambir (Antrag)
- part_of_vorgang → Organisierte Kriminalität systematisch zerschlagen (Antrag)