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Organisierte Kriminalität systematisch zerschlagen

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8362 · Antrag · Original ↗

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Organisierte Kriminalität systematisch zerschlagen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8362 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Marcel Emmerich, Lukas Benner, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Ayse Asar, Katharina Beck, Jeanne Dillschneider, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Andrea Lübcke, Max Lucks, Boris Mijatovic, Karoline Otte, Claudia Roth, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Organisierte Kriminalität systematisch zerschlagen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Organisierte Kriminalität zählt weltweit zu den größten Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit, den Rechtsstaat und die Bevölkerung. Gruppen Organisierter Kriminalität (OK-Gruppierungen) beuten Menschen aus, infiltrieren legale Wirtschaftsbereiche, zerstören die Umwelt und unterwandern Demokratien. Die Morde an den investigativen Journalist*innen Daphne Caruana Galizia 2017 in Malta, Ján Kuciak 2018 in der Slowakei und Peter Rudolf de Vries 2021 in den Niederlanden zeigen die Skrupellosigkeit der Täter*innen. Die meisten Aktivitäten finden jedoch im Verborgenen fernab der breiten Öffentlichkeit statt. Die meisten OK-Gruppierungen agieren hochprofessionell, bauen betont bürgerliche Fassaden auf und versuchen, den Anschein legitimer Geschäftsleute zu erwecken und nicht aufzufallen. Die EU-Kommission schätzte die Einnahmen in den neun bedeutendsten Bereichen der Organisierten Kriminalität in der EU für das Jahr 2019 auf 139 Milliarden Euro ein (https://op.europa.eu/en/publication-detail/- /publication/ab3534a2-87a0-11eb-ac4c-01aa75ed71a1/language-en, S. xiv). Allein die italienische Mafia-Organisation „`Ndrangheta“ hat einen geschätzten Jahresumsatz, der mit der Größe eines deutschen Automobilhersteller vergleichbar ist (https://www.sueddeutsche.de/wissen/ndrangheta-italien-mafia- familien-hochzeiten-li.3478711). Die tatsächlichen Einnahmen könnten jedoch noch viel höher liegen, denn das Dunkelfeld ist groß (https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/ab3534a2-87a0-11eb- ac4c-01aa75ed71a1/language-en). Diese Erlöse werden reinvestiert in legale Unternehmen, Immobilien, Wertgegenstände sowie in den Ausbau krimineller Strukturen. Die OK-Gruppierungen sind vielerorts bereits tief verwurzelt in Gesellschaft, Wirtschaft, Justiz und Politik und richten massiven Schaden an. OK- Gruppierungen gehen inzwischen stark arbeitsteilig und flexibel bei Planung, Durchführung und Vertuschung ihrer kriminellen Taten vor und erschließen regelmäßig neue profitable Handlungsfelder. Bislang waren OK-Gruppierungen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. häufig eher hierarchisch strukturiert und zum Teil auch in Familienkonstellationen eingebettet. Zunehmend gewinnen flache, flexibel strukturierte Zusammenschlüsse und ad hoc Allianzen an Bedeutung, die nach dem Prinzip „Crime-as-a-service“ arbeiten (Europol, Serious and Organised Crime Threat Assessment, S. 78). Hierbei werden einzelne kriminelle Dienstleistungen ausgelagert, um unterschiedliche, voneinander getrennte Teilprozesse im Rahmen der gesamten Tatdurchführung abdecken zu können und durch die Externalisierung die Risiken für die Beteiligten zu senken. Besonders besorgniserregend ist dabei die gezielte Anwerbung von Jugendlichen, die schwerste Straftaten vom Drogendeal bis zum Mord risikovermindert, kostengünstig und unter Erschließung neuer Netzwerke ausführen (Europol, Serious and Organised Crime Threat Assessment, S. 33). Um auf alle diese Phänomene schlagkräftig zu reagieren, darf der Staat nicht bei einem starren Verständnis von Organisierter Kriminalität verharren und muss Ermittlungsstrategien und -befugnisse unter strenger Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze kontinuierlich an die Höhe der Zeit anpassen. Zu oft fehlen die Kapazitäten für Strukturermittlungen, doch wer OK-Strukturen zerschlagen will, muss schwerpunktmäßig auf ihre Drahtzieher, Knotenpunkte und Profiteure abzielen. Eine zusätzliche Herausforderung stellt die internationale Dimension der Organisierten Kriminalität dar. Laut Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für das Jahr 2025 hat das Bundeskriminalamt (BKA) in 70 % der polizeilichen Ermittlungen eine transnationale Zusammenarbeit von OK-Gruppierungen festgestellt. Durch weltweite Vernetzungen weiten OK-Gruppierungen ihren Markt für kriminelle Tätigkeiten aus. Gleichzeitig nutzen sie gezielt die Grenzen nationaler Zuständigkeiten und den teils fehlenden Informationsaustausch zwischen den Staaten aus, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Europol, Interpol, EUROJUST und die Europäische Staatsanwaltschaft sind hier wichtige Partner, die Kompetenzen und Informationen bündeln können. Wo dies möglich ist, muss die internationale Kooperation intensiviert werden, um rechts- und verfahrenssicher an Informationen aus dem Ausland heranzukommen, Drahtzieher festzunehmen und Ermittlungen zu fördern. Digitale Technologien und künstliche Intelligenz haben in den letzten Jahren wie ein Brandbeschleuniger für Organisierte Kriminalität gewirkt. Diese neuen Instrumente erhöhen die Geschwindigkeit, Reichweite und Raffinesse krimineller Geschäfte. Laut Bundeslagebild Cyberkriminalität 2025 geht das BKA von einem Schaden durch Cyberattacken von 202,4 Milliarden Euro in Deutschland aus. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind Ziele von IT Distributed Denialof-Service (DDOs)-Attacken, Angriffen mit Hilfe von Ransomware und Data Extortion. Aber auch „klassische“ Straftaten werden immer häufiger mit digitalen Tatmitteln begangen. Bürger*innen werden per Telefon und über Internetplattformen mit Maschen wie Liebesbetrug, Investitionsbetrug oder Verbraucher*innenbetrug betrogen, wobei es immer wieder Bezüge zum OK- Milieu gibt. Zweidrittel der Erwachsenen in Deutschland ist bereits von Online- Betrug betroffen gewesen (https://gasa.org/knowledge-base/blog/scams- continue-to-rise-in-germany-two-in-three-adults-encountered-a-scam-in- thepast-year). OK-Gruppierungen nutzen für ihre Kommunikation untereinander auch digitale Eigenentwicklungen zur Umgehung staatlicher Ermittlungen. Bestehende Messenger-Dienste dienen der Anwerbung neuer Täter*innen und als Marktplatz für illegale Geschäfte. Für die Ermittlungsbehörden ergeben sich durch den Rückgriff auf verschiedene digitale Plattformen und Anwendungen immer wieder konkrete Schwierigkeiten, die teils auch durch fehlende Ermittlungsbefugnisse, eine mangelnde Ausstattung und fehlende IT- V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Kompetenzen verstärkt werden. Gleichzeitig sind sie immer häufiger mit enormen Datenmengen konfrontiert, deren Auswertung ebenfalls Schwierigkeiten bereitet. Organisierte Kriminalität ist eng verwoben mit Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Kriminelle hinterziehen Steuern, schmuggeln Menschen und illegale Waren und verstoßen gegen das Schwarzarbeitsgesetz. Dem Staat entgehen dadurch Milliarden an Steuereinnahmen, die für Schulen, Sicherheit und soziale Infrastruktur fehlen. Illegale Geschäfte verzerren den Wettbewerb und setzen legale Unternehmen unter Druck. Gleichzeitig ist Deutschland immer noch ein attraktiver Standort, um Erlöse aus der Organisierten Kriminalität mittels Geldwäsche in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen. Auch spielen – immer neue – Kryptowährungen mittlerweile eine entscheidende Rolle, vor allem bei der Durchführung und Bezahlung von OK-Aktivitäten, aber auch im Kontext von Straftaten wie Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Ermittlungsbehörden fällt es häufig schwer, die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Finanzströme – ob Bargeld, Banküberweisung, Kryptowährung oder andere Vermögenswerte – zu verfolgen und zu stoppen: Kompetenzen und Zuständigkeiten sind auf viele Akteure und Behörden verteilt, wodurch relevante Informationen den Zuständigen häufig nicht vorliegen und Vermögenswerte nicht abgeschöpft werden. Hinzu kommt, dass es Behörden an Ressourcen und Fachexpertise in Finanz- und Betriebswirtschaft fehlt. Außerdem wird Finanz- und Wirtschaftskriminalität häufig nicht als Organisierte Kriminalität erkannt, obwohl ihr strukturiertes Vorgehen alle Kriterien dafür erfüllt. Die Hauptaktivität der meisten OK-Gruppierungen ist aufgrund hoher Lukrativität bis heute die Rauschgiftkriminalität (Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2025, S. 22). Rekordfunde wie die 2024 am Hamburger Hafen entdeckten 35 Tonnen Kokain im Wert von mehreren Milliarden Euro (https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/kokain-ermittlungen-tippgeber- 100.html) geben winzige Einblicke in einen stark zunehmenden Drogenhandel und die zunehmende Abwicklung auch über deutsche Seehäfen. Betäubungsmitteldelikte werden zwar massenweise bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten verfolgt, doch meist richten sich die Ermittlungen auf Kleinkriminelle, die schnell ausgetauscht werden können. Auftraggeber*innen sowie vorangegangene Lieferketten agieren hingegen unbehelligt weiter, während die Nachfrageseite stark zunimmt. Der Schwarzmarkt von Cannabis ist zwar seit der Teillegalisierung 2024 sukzessive zurückgegangen, bleibt jedoch mangels Förderung legaler Verkaufswege eine Einnahmequelle für OK-Gruppierungen (Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN): 1. Zwischenbericht, S.82). Eine wirksame Zurückdrängung des Cannabis-Schwarzmarkts erfordert neben konsequenter Strafverfolgung krimineller Netzwerke auch die Stärkung legaler und kontrollierter Zugänge. Regulierte Verkaufswege verbessern Jugend- und Gesundheitsschutz, schaffen Qualitäts- und Verbraucherschutzstandards und entziehen Organisierter Kriminalität Schritt für Schritt ihre Geschäftsgrundlage. Ein weiteres zentrales Betätigungsfeld Organisierter Kriminalität ist die Umweltkriminalität. Dieser Sektor wird noch zu sehr unterschätzt, obwohl es eine relevante Einnahmequelle der Organisierten Kriminalität ist - und jährlich um fünf bis sieben Prozent wächst (https://table.media/berlin/talk-of-the- town/umweltkriminalitaet-warum-das-organisierte-verbrechen-schon- langenicht-mehr-nur-von-drogen-und-menschenhandel-lebt). Mit illegaler Abfallentsorgung, illegalem Holzhandel, Wilderei und der Vergiftung von Luft, Gewässern und Boden zerstören OK-Gruppierungen unsere Lebensgrundlagen, gefährden unsere Gesundheit und verzerren fairen Wettbewerb. Die Umweltschäden müssen oft auf Kosten der Steuerzahler*innen beseitigt werden. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Trotzdem sind die Haftungsbedingungen für Unternehmen lasch und es fehlen wirksame Strategien zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, spezifische kriminologische Datensammlungen und Erforschungen und insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfolgung solcher Straftaten in den Umwelt- und Ermittlungsbehörden. OK-Gruppierungen begehen schwerste Menschenrechtsverletzungen. Sie morden, foltern und bedrohen. Ausbeutung von Migrant*innen, Menschenhandel und insbesondere (sexuelle) Ausbeutung von Frauen und Kindern gehören zum brutalen Geschäftsmodell vieler OK-Gruppierungen. Opfer werden oft mit vermeintlich legalen Arbeitsangeboten angeworben und anschließend misshandelt und durch hohe Schleusungsschulden, Abhängigkeiten, fehlende Sprachkenntnisse oder Drohungen kontrolliert. Besonders deutlich zeigt sich dies am Beispiel vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland, die in Nagelstudios, Gastronomie und Baugewerbe gezielt für ausbeuterische und unentgeltliche Arbeit angeworben werden. In Staaten wie Myanmar oder Nigeria halten OK-Gruppierungen Menschen in Betrugszentren fest und zwingen sie, andere Personen – auch und insbesondere in Deutschland – über digitale Kommunikationswege zu betrügen oder zu erpressen. Menschen in prekären Lebenslagen, Frauen, marginalisierte Gruppen wie psychisch Erkrankte und Geflüchtete werden überproportional oft als Opfer ausgebeutet oder als Handlanger rekrutiert (https://www.institut-fuer- menschenrechte.de/themen/menschenhandel). Soziale Ausbeutungsstrukturen werden jedoch nicht ausreichend adressiert und berücksichtigen kaum die Besonderheiten der betroffenen Bevölkerungsgruppen. Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), fehlende Ausstiegsperspektiven und mangelnde diplomatische Präsenz begünstigen die Schaffung von Räumen, in denen kriminelle Netzwerke ungestört agieren können. Die zunehmend zu beobachtende Zusammenarbeit von OK-Gruppierungen mit Terrorist*innen und autoritären Staaten bündelt Expertise, Ressourcen und das gemeinsame Ziel, illegale Geschäfte wie beispielsweise den Waffenhandel weiter betreiben zu können, verhängte Sanktionen zu umgehen und staatliche Institutionen zu destabilisieren (sogenannte Hybrid Threats). Im Auftrag autoritärer Staaten, wie beispielsweise Russland, China, Nordkorea und Iran, führen OK-Gruppierungen immer wieder weitreichende Cyberangriffe durch, helfen bei der massenhaften Verbreitung von Desinformation, bei Spionage und Sabotage sowie der Umgehung von Sanktionen bis hin zur Instrumentalisierung von Einwanderung. Autoritäre Staaten fördern gezielt den Drogenhandel in Europa, um durch die damit einhergehenden Begleiterscheinungen, die Instabilität in den Mitgliedstaaten der EU zu verstärken. Terrorist*innen, aber auch staatliche und teil-staatliche Stellen kooperieren mit OK-Gruppierungen beim Waffenhandel, Drogenhandel und der Geldwäsche, um ihre Aktivitäten zu finanzieren, sich auszustatten und zu verschleiern. Deswegen ist die Zerschlagung Organisierter Kriminalität nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage, sondern essenziell für den Erhalt unserer Demokratie. Deutschland muss sich angesichts dieser Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität sehr viel wehrhafter aufstellen. Es braucht dringend eine Sicherheitsoffensive gegen Organisierte Kriminalität und die schnellstmögliche Umsetzung eines ganzen Bündels an ressortübergreifenden Maßnahmen. Der am 25. Februar 2026 im Kabinett beschlossene Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität ist bisher nur ein Flickenteppich aus Maßnahmenankündigungen, die eine ganzheitliche Strategie und Umsetzung schmerzlich vermissen lassen. Die Verbesserung internationaler Zusammenarbeit und Informationsaustausch werden wenig konkret oder nur inselartig angegangen, V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. obwohl ein europäisch und international abgestimmtes Vorgehen eine der wichtigsten Stellschrauben für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität ist. Die ebenfalls dringend notwendige Intensivierung der Förderung von Forschung, Zivilgesellschaft, Entwicklungszusammenarbeit und Prävention Organisierter Kriminalität wird nicht als wesentlicher Baustein im Vorgehen gegen OK erkannt und findet keinerlei Berücksichtigung. Die geplanten Vorhaben der Bundesregierung lassen insgesamt die Frage nach rechtsstaatlicher Umsetzbarkeit offen und werfen Fragen nach Überwachungsfantasien und Beliebigkeit auf. Wer Organisierte Kriminalität systematisch und nachhaltig zerschlagen will, braucht aber zwingend bessere Kenntnis über bestehende und neue Strukturen, Handlungen und Instrumente der Organisierten Kriminalität und eng aufeinander abgestimmte zielgerichtete Maßnahmen, um OK-Gruppierungen zu überführen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine ganzheitliche nationale Strategie gegen Organisierte Kriminalität unter Einbindung aller Ressorts zu entwickeln, die Ressourcen national und international, in Staat und Zivilgesellschaft effektiv bündelt und stärkt; 2. einen schnellen Informationsaustausch und eine effektive Koordinierung der Sicherheitsbehörden zwischen Bund und Ländern sicherzustellen, indem a. die Gemeinsame Plattform der Bekämpfung Organisierter Kriminalität (GPOK) gesetzlich verankert wird, b. die Bundesregierung sich bei der Justizministerkonferenz (JuMiKo) für einen dauerhaften, institutionalisierten Austausch der operativen Ebene von Staatsanwaltschaften einsetzt, c. die Bundesregierung sich bei der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) dafür einsetzt, dass Bund und Länder ihre Kooperation verbessern, ihre Expertise bündeln und bundesweit einheitliche Strafverfolgungspraxis bei Organisierter Kriminalität etabliert wird, d. Kompetenzen im Bereich der Finanzkriminalität stärker gebündelt werden und der Informationsaustausch zwischen den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden verstärkt wird; 3. die Zusammenhänge und Zusammenarbeit von Organisierter Kriminalität mit Terrorismus und autoritären Staaten systematisch und kontinuierlich zu ermitteln, indem geprüft wird, inwiefern der Informationsaustausch zwischen BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst intensiviert werden kann und das BfV in diesem Rahmen neue Kompetenzen unter strenger Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben erlangen kann und die Bundesregierung Gegenmaßnahmen im Rahmen der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik stärker fokussiert; 4. Phänomene der Organisierten Kriminalität wie „Crime-as-a-service“, Wirtschafts- und Finanzkriminalität, auch und vor allem mit Hilfe von V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Kryptowährungen sowie die indirekten Schäden durch OK- Gruppierungen stärker in den Fokus zu nehmen; 5. die Zusammenarbeit gegen transnational agierende OK-Gruppierungen auf europäischer und internationaler Ebene deutlich zu intensivieren, indem insbesondere a. die Bundesregierung auf EU-Ebene den Vorschlag der Kommission vom 24.6.2026 zur Stärkung des Mandats von Europol und Eurojust unterstützt und darauf hinwirkt, dass Europol zu einem Europäischen Kriminalamt weiterentwickelt und mit eigenen operativen Möglichkeiten ausgestattet wird, b. die Bundesregierung auf EU-Ebene darauf hinwirkt, dass der Rat von seiner Ermächtigungsbefugnis in Artikel 86 Absatz 4 AEUV Gebrauch macht, dass die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf die grenzüberschreitende Bekämpfung Organisierter Kriminalität ausgeweitet werden und stärker mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung OLAF zusammenarbeitet, c. die Zusammenarbeit über European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats (EMPACT), gemeinsame europäischen Ermittlungsverfahren (Joint-Investigation-Teams) und gemeinsame Ermittlungsgruppen zu erweitern und durch Verbindungsbeamtinnen und -beamte weiter zu verstärken, d. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeien und gemeinsame polizeiliche Zentren zwischen Nachbarstaaten auszubauen und verstärkt für die Verfolgung von Organisierter Kriminalität zu nutzen, e. den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, innerhalb der EU und weltweit zu verbessern und zu beschleunigen, insbesondere durch Verbesserung der Amts- und Rechtshilfeersuchen und Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und -beamten, f. die Zusammenarbeit über Interpol bei den deutschen Strafverfolgungsbehörden zu verstärken, insbesondere durch Schulung deutscher Beamtinnen und Beamte zur Zusammenarbeit mit Interpol, vermehrten Informationsaustausch und Beteiligung an Aktionstagen und Task Forces wie I-CAN, g. die EZ verstärkt wird, um zivilgesellschaftliche Strukturen gegen Organisierte Kriminalität präventiv und nachhaltig zu festigen, strukturelle Ursachen der Organisierten Kriminalität anzugehen und Resilienz vis-à-vis der Organisierten Kriminalität zu stärken; 6. BKA, Bundespolizei (BPol) und Zoll bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität gestärkt werden und dafür a. für mehr qualifiziertes Personal in BKA, BPol und Zoll für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität zu sorgen, indem insbesondere Stellen aufgestockt werden, die Attraktivität des Arbeitsplatzes gesteigert wird, Quereinstiegsmöglichkeiten für Fachleute aus der Wissenschaft und Wirtschaft ausgebaut werden, die Aus- und Fortbildung in diesen Behörden stärker die V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bekämpfung Organisierter Kriminalität thematisiert und der Austausch von Personal und Expertise innerhalb deutscher Behörden und mit europäischen und internationalen Institutionen erleichtert wird, b. Fachwissen zu Wirtschaft, Finanzen, Geldwäsche, Datenanalyse und Informationstechnik in allen Ermittlungsphasen zu stärken, indem insbesondere Fachkräfte aus den Bereichen Data Science, IT-Forensik, Cybersicherheit, Finanzermittlung, Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen verstärkt gewinnen, ausgebildet und langfristig in den Behörden gehalten werden, c. die IT-Architektur zu harmonisieren und die IT-Ausstattung der Behörden fortlaufend zu modernisieren, insbesondere indem das Programm „Polizei 20/20“ mit hoher Priorität vorangetrieben wird und dabei in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Datenschutzrecht, Transparenz und IT-Sicherheit von vorherein mitgedacht werden, d. die Datenauswertung zu stärken, indem in einem geeigneten Verfahren geklärt wird, wie eine Befugnis zur automatisierten Datenanalyse ausgestaltet werden kann, die Digitale Souveränität, Vorgaben des Grundgesetzes und der KI- Verordnung, Transparenz und Bedarfe der Sicherheitsbehörden rechtlich, technisch und tatsächlich miteinander in Einklang bringt, e. Foresight-Kompetenzen zu entwickeln, um Veränderung im Bereich der Organisierten Kriminalität zu antizipieren und zu unterbinden; 7. Organisierte Kriminalität durch unabhängige Stellen besser zu erforschen und dafür a. eine zivilgesellschaftlich organisierte und unabhängige Beobachtungsstelle Organisierte Kriminalität einzurichten und finanziell zu unterstützen, die mit Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis den Phänomenbereich und insbesondere das Dunkelfeld erforscht, aktuelle Entwicklungen und Trends analysiert und präventiv zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität tätig wird, b. interdisziplinäre Wissenschaft und Forschung in Organisierte Kriminalität und ihre Tätigkeitsfelder finanziell zu fördern und dauerhaft zu institutionalisieren; 8. den Straftatbestand der kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) vor dem Hintergrund seines derzeitigen Anwendungsschwerpunkts stärker auf seinen zentralen Zweck der Bekämpfung Organisierter Kriminalität auszurichten und entsprechend weiterzuentwickeln, damit er hierfür ein scharfes und zugleich zielgenaues Instrument wird, und dafür a. typisierte Formen der Organisierter Kriminalität wie die besondere Verfestigung der inneren Strukturen oder die komplexe Form der Koordination härter zu bestrafen, b. sich bei der Justizministerkonferenz (JuMi-Ko) dafür einzusetzen, dass Strafverfolgungsbehörden Tätergruppen auf V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität gezielt in den Blick nehmen (Beispiel „Hawala-Banking“ BGH (3. Strafsenat), Beschluss vom 28.06.2022 – 3 StR 403/20), c. die bisherige Anwendungspraxis umfassend zu überprüfen und insbesondere die erhebliche Diskrepanz zwischen einer hohen Zahl eingeleiteter Ermittlungsverfahren und vergleichsweise wenig Verurteilungen systematisch zu untersuchen (sog. Fishing-expeditions – vgl. dazu Singelstein/ Winkler, NJW 2013, 2815 (2815)); 9. den Schutz zu erhöhen für Menschen, die durch kriminelle Gruppen bedroht oder genötigt werden und dafür insbesondere a. für Zeug*innen und Hinweisgeber*innen zuverlässige und niedrigschwellige Anlaufstellen bei den Sicherheitsbehörden zu schaffen, Zeugenschutzprogramme personell und finanziell besser ausgestattet werden und Zeug*innen mit ihren Familien ohne Aufenthaltstitel schnell und unbürokratisch Schutz geboten und ein Bleiberecht zugesprochen wird, b. der Schutz von investigativen Journalist*innen zu erhöhen, indem spezialisierte Anlaufstellen bei den Sicherheitsbehörden geschaffen werden; 10. der Rekrutierung von Menschen in OK-Gruppierungen stärker entgegenzutreten und dafür insbesondere a. Aussteigerprogramme (auch über EZ im Globalen Süden) personell und finanziell besser auszustatten, b. niedrigschwellige Anlaufstellen für Hinweisgeber*innen und betroffene Personen bei den Sicherheitsbehörden einzurichten, c. Präventionsprogramme (auch über EZ im Globalen Süden) zu etablieren, die bei Beweggründen und Rekrutierung junger Menschen durch kriminelle Netzwerke intervenieren, indem insbesondere Bildung und soziale Sicherung gefördert werden, d. digitale Plattformen als Rekrutierungsnetzwerke im Rahmen des Digital Service Act stärker in die Pflicht zu nehmen; 11. die Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität stärker nach dem „Follow-the-money“-Prinzip auszurichten und dafür insbesondere Befugnisse zur administrativen Einziehung signifikanter Vermögenswerte ungeklärter Herkunft zu schaffen und unter Berücksichtigung von Artikel 19 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2024/1260 eingezogene Vermögensgegenstände für Zwecke des öffentlichen Interesses oder für soziale Zwecke zur Nutzung freizugeben (soziale Wiederverwendung); 12. die finanziellen Strukturen Organisierter Kriminalität wirksamer zu bekämpfen, insbesondere indem a. Kompetenzen zur Geldwäschebekämpfung, Ermittlung verdächtiger Finanztransaktionen und deren Analyse auf Bundesebene gebündelt werden, b. eine Bargeldobergrenze in Höhe von 5.000 Euro eingeführt wird, V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. c. eine bundesweite Servicestelle die Expertise über den Missbrauch von Kryptowährungen bündelt, d. das Transparenz- und Vermögensregister konzeptuell weiterentwickelt und auf internationaler Ebene eingerichtet wird, um der Verschleierung von Vermögenswerten durch komplexe und unübersichtliche, grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen entgegenzuwirken, e. ein bundesweit einheitliches Gebäude- und Wohnungsregister eingerichtet wird, um mehr Transparenz bei der Zuordnung der Eigentümer von Gebäuden und Wohnraum zu schaffen, f. eine zentrale Stelle zur Verfolgung von Geldwäsche und international organisierter komplexer Steuerhinterziehung wie Cum-Ex, Cum-Cum oder Umsatzsteuer-Karusselle auf Bundesebene geschaffen wird, die unter anderem Koordination von Ermittlungen mit Beteiligung der Europäischen Staatsanwaltschaft übernimmt und als zentrale Ansprechstelle für die Europäische Staatsanwaltschaft in Deutschland fungiert; 13. den Schutz vor Korruption in staatlichen Institutionen und der Wirtschaft zu stärken, insbesondere indem Risiken bei relevanten Investitionsentscheidungen und Vergabe öffentlicher Aufträge frühzeitig identifiziert und Beschäftigte im öffentlichen Dienst verstärkt, aufgeklärt und sensibilisiert werden; 14. Organisierte Umweltkriminalität wirksam zu bekämpfen, indem a. für schwere Umweltstraftaten durch Unternehmen prozentualumsatzbezogenen Sanktionen eingeführt werden; b. rechtswidrig erzielte Gewinne und ersparte Aufwendungen konsequent abgeschöpft werden; c. Spezialisierungen bei Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden aufgebaut, ausreichend zusätzliches Personal angestellt sowie interdisziplinäre Ermittlungs- und Kontrollteams unter Einbindung von Umweltfachwissen, Finanzermittlung, Zoll und Strafverfolgung gestärkt werden und d. ein Bundeslagebild des BKA jährlich Informationen zur Umweltkriminalität zusammenfasst und auswertet; 15. Drogenkriminalität konsequent zu bekämpfen und dabei schwerpunktmäßig die hinter dem Drogenhandel liegenden kriminellen Strukturen zu zerschlagen sowie Prävention, Unterstützung und Behandlung bei problematischem Konsum zu stärken, indem a. die Bundesregierung die nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik von 2012 in dieser Legislaturperiode weiterentwickelt und an die aktuellen Umstände anpasst, b. Drogenkonsumierende entkriminalisiert werden, c. die Bundesregierung Aufklärungs-, Präventions- und Frühinterventionsangebote evidenzbasiert verstärkt durchführt und unterstützt, um gesundheitliche Risiken des Drogenkonsums zu reduzieren und Konsum sowie Suchterkrankungen frühzeitig entgegenzuwirken, V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. d. die Bundesregierung Beratungs-, Substitutions- und niedrigschwellige Suchthilfeangebote sowie Maßnahmen der Schadensminderung ausbaut, um Menschen mit problematischem Konsumverhalten oder Suchterkrankungen zu unterstützen, e. der Missbrauch regulärer Vertriebswege nachhaltig erschwert wird durch personelle Stärkung des Zolls, intensivere behördlichen Zusammenarbeit, an Häfen und Luftfrachtzentren eine verstärkte Überprüfung von Gütern und Aufstockung mobiler Röntgenanlagen, aktive Einbindung und Sensibilisierung der Privatwirtschaft sowie verstärkte Zusammenarbeit mit Postdienstleistungsanbietern und Transportunternehmen, f. die Bundesregierung ihre internationale Zusammenarbeit weiter verstärkt, insbesondere durch Intensivierung der Zusammenarbeit in der Sicherheits-Allianz für europäische Hochseehäfen, Maritime Analysis and Operations Centre – Narcotics (MAOC-N) und Drogenagentur der EU (EUDA), g. die Vernichtung von sichergestellten Drogen im Ermittlungsverfahren ermöglicht wird, h. Knotenpunkte des Drogenhandels wie zum Beispiel Häfen stärker gesichert werden, insbesondere durch Verstärkung der Überprüfungen von Containern mittels mobiler Scanner, der Kooperationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaft sowie Anlauf- und Meldestellen für Fälle von Erpressung und Bestechung von Mitarbeitenden in Häfen; 16. das Konsumcannabisgesetz weiterzuentwickeln, damit legale, kontrollierte sowie gesundheits- und jugendschutzgerechte Zugänge zu Cannabis verbessert und der Schwarzmarkt weiter zurückgedrängt werden; 17. den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen stärker zu bekämpfen, insbesondere indem die Bundesregierung den Beanstandungen der EU- Kommission im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2025/2176 nachkommt und die EU-Feuerwaffenrichtlinie umsetzt sowie sich auf EU-Ebene für die Weiterentwicklung der EU-Feuerwaffenrichtlinie einsetzt und für die Einführung eines EU-Waffenregisters, um die europäische Zusammenarbeit gegen die Bedrohung durch illegale Feuerwaffen zu verbessern; 18. Menschenhandel konsequent zu bekämpfen, insbesondere durch vollumfängliche Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen, durch dauerhafte Finanzierung der Maßnahmen im Bundeshaushalt, durch Einrichtung von Spezialeinheiten bei der Polizei und Schwerpunkstaatsanwaltschaften sowie durch die Sicherstellung des Zugangs von Betroffenen zu mehrsprachigen und niedrigschwelligen Informations- und Beratungsangeboten, Schutz, sicherem Aufenthaltsrecht, psychosozialer Unterstützung, medizinischer Versorgung und traumasensiblen Hilfsangeboten; 19. Online-Betrug wie Liebesbetrug, Investitionsbetrug und Verbraucherbetrug stärker durch Einrichtung eines Anti-Scam-Zentrums V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. und in Kooperation zwischen BKA und BSI zu verfolgen, insbesondere durch Verbesserung des Lagebilds in Deutschland, aufmerksamkeitsstarke Präventions- und Aufklärungskampagnen, niedrigschwelligen und passgenauen Anlaufstellen für Betroffene und Verbesserung der internationalen Kooperationen und Inpflichtnahme digitaler Plattformen im Rahmen des Digital Service Act; 20. Cyberkriminalität zu bekämpfen und IT-Sicherheit zu erhöhen, indem unter anderem a. das BSI gestärkt wird, insbesondere durch eine Änderung des Grundgesetzes, die es dem BSI erlaubt, im föderalen Gefüge verstärkt als Zentralstelle zu wirken, b. der Schutz vor Angriffen in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen durch Ransomware, Data Extortion und Distributed Denial-of-Service (DDoS) verbessert wird durch die schnellstmögliche und kohärente Vorlage der Rechtsverordnung im Rahmen der Gesetzgebung zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und die konsequente Anwendung derselben auf Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, c. aufmerksamkeitsstarke Präventions- und Aufklärungskampagnen gegen Phishing-Kampagnen durchgeführt werden. Berlin, den 22. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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