Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/9039
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 26: Drucksache 16/9039 –.
Text
Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/9039
Wir haben heute schon über ein Abkommen zwischen
der Bundesrepublik und den USA debattiert. Da haben
wir gesehen, was man bei einem solchen Abkommen alles
falsch machen kann. Das nun vorliegende Abkommen mit
den Vereinigten Arabischen Emiraten ist ähnlich
gelagert, aber handwerklich besser und wesentlich weniger
bedenklich als das Übereinkommen mit den USA. Aber
auch in diesem Fall bleiben Probleme, die uns eine
Zustimmung nicht möglich machen.Zu Protokoll gegebene Reden
Wolfgang WielandZu begrüßen sind die klareren Antworten auf die
Fragen: Wer? Was? Warum? Das Abkommen zählt explizit
auf, welche Stellen die Kooperation abwickeln. Es können
also nicht durch die Hintertür neue Zuständigkeiten für
andere Behörden geschaffen werden. Es herrscht auch
weitgehende Klarheit über die Straftaten, bei denen das
Abkommen zum Tragen kommen kann. Die Liste ist zu
lang geraten. Es stellt sich schon die Frage, ob die Kfz-
Kriminalität – vulgo: Autoklau – zwischen Deutschland
und Dubai ein wirklich dringliches Problem ist.
„Eigentumskriminalität“ ist ebenfalls eine zu umfassende
Kategorie, um einen – notorisch schwer zu kontrollierenden –
Datenaustausch mit einem anderen Land immer zu
rechtfertigen. Es gibt aber auch in diesem Abkommen den
undefinierten Begriff „Terrorismus“, bei dem man
befürchten muss, dass er in einer freiheitlichen Demokratie doch
anders definiert ist als in einem Emirat.
Aber immerhin wird deutlich geregelt, dass der
Informationsaustausch nur dann stattfindet, soweit dies für die
Verhinderung und Aufklärung von Straftaten von
erheblicher Bedeutung erforderlich ist. Die Art und die Menge
der übermittelten Daten sind nach den Standards des
nationalen Rechts und nach der Verhältnismäßigkeit zu
bestimmen. „Erheblich“, „erforderlich“ und vor allem
„verhältnismäßig“ sind Worte, die man auch bei anderen
innenpolitischen Projekten dieser Bundesregierung gerne
öfter lesen würde.
Der Datenaustausch ist also beschränkt. Es wird –
soweit das geht – die Einhaltung der eigenen
Datenschutzstandards festgeschrieben und die Verwendung für
andere Zwecke so eng limitiert wie nur möglich. Das löst
natürlich nicht das Problem, dass man Daten nicht mehr
wirksam kontrollieren kann, wenn sie den eigenen
Hoheitsbereich verlassen haben. Aber es setzt ein Signal und
eine Grenze, und es muss sich rechtfertigen, wer diese
Grenze überschreitet.
Auch das Recht der Betroffenen wurde berücksichtigt.
Sie können nach den Gesetzen ihres Heimatlandes
Auskunft über die über sie gespeicherten Daten und den
Verwendungszweck erhalten. Das ist nicht perfekt; aber im
Gegensatz zu dem Abkommen mit den USA wird hier
deutlich, dass die Betroffenen als Menschen mit
schützenswerten Rechten und nicht ausschließlich als
Verdachtsmomentslieferanten betrachtet werden.
Bis hierhin also Licht und Schatten, wobei das Licht
vor allem relativ ist – neben dem durch und durch
verschatteten Abkommen, das der Bundesinnenminister mit
den USA ausgehandelt hat, glänzt dieser Text.
Zum Ende aber zwei klare Kritikpunkte. Da gibt es
Art. 10, der – löblich und sinnvoll – die Einführung
fälschungssicherer Reisedokumente fordert. Weniger
erfreulich ist die Verpflichtung zur Einführung biometrischer
Merkmale in diesen Papieren. Da liest sich dieses noch
von Otto Schily ausgehandelte Abkommen, mit Verlaub,
eher wie eine Exportwerbung für deutsche Produkte.
Das größte Bedenken ergibt sich aber aus dem
Vertragspartner. Auch wenn es in letzten Jahren Fortschritte
gegeben hat, bleiben die Emirate ein bestenfalls
vordemokratischer Staat, in dem rechtsstaatliche Ansätze vonEntscheidungen nach der Scharia überlagert werden. Es
gibt immer wieder Berichte über Folter in den Emiraten.
So wünschenswert es ist, für die Bekämpfung des
islamistischen Terrorismus Partner zu gewinnen, gerade
auch im arabischen Raum: Es fragt sich, ob angesichts
des Umgangs mit politischer Opposition tatsächlich nur
der Extremismus bekämpft wird, den auch wir
bekämpfen, oder ob eben nicht auch demokratisch orientierte
Bewegungen als Terroristen verunglimpft und verfolgt
werden. Solange das nicht sicher zu sagen ist, sollte man sich
nicht der Gefahr aussetzen, unwillentlich dazu Beihilfe zu
leisten. Insofern können wir nur hoffen, dass die
Bundesregierung bei der Umsetzung dieses Abkommens
entgegen ihren sonstigen Gewohnheiten einmal vorsichtig und
umsichtig mit sensiblen Daten umgeht.