polradar

Rede von Matthäus Strebl (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Matthäus Strebl (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482 Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über Anträge zur Angleichung der Rentenwerte Ost an West. Dazu liegen bekannterweise Anträge von den drei Oppositionsparteien vor. Ob dieser Weg zum richtigen Ziel führt, möchte ich dahingestellt sein lassen. Aber ich muss eingangs feststellen: Für die Unionsfraktion ist es unbefriedigend, dass es bei den Renten immer noch Unterschiede zwischen Ost und West gibt. Wir alle wissen: Im direkten Vergleich hat ein Westrentner nach 45 Beitragsjahren rund 150 Euro monatlich mehr als sein Kollege aus dem Osten in der Tasche. Aber wir dürfen diese Debatte, die ein sehr sensibles Thema behandelt, nicht zu einer Diskussion über Ost gegen West oder umgekehrt werden lassen. Auch ich setze mich mit meiner Fraktion der CDU/ CSU und gemeinsam mit der Großen Koalition überzeugt für eine zügige Angleichung der Rentenwerte ein.Diese Diskussion muss aber sachlich geführt werden. Tun wir bitte nicht so, als wäre seit der Wiedervereinigung für die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern nichts getan worden. In all den Jahren wurde eine Menge getan. Der geforderte Anpassungsprozess hat durch das Renten-Überleitungsgesetz bereits im Jahr 1992 begonnen. Dieses Renten-Überleitungsgesetz hat sich bewährt. Die eingeführten Faktoren zur Berechnung einer Rente sorgen seither für eine schrittweise Anpassung. Die Erhöhung der Renten seit dem Renten- Überleitungsgesetz belegt das eindeutig. So sind von 1991 bis heute die Renten in den alten Bundesländern um 25 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: In den neuen Bundesländern sind sie um 116 Prozent gestiegen. Grund dafür – das wissen wir; das wurde heute schon von meinen Vorrednern angeschnitten – ist sicher auch, dass die Renten in Ostdeutschland besonders in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung stärker gestiegen sind. Solche Rentensteigerungen würden wegfallen, wenn die Werte ab dem nächsten Jahr bundesweit einheitlich festgelegt würden. Das ist nur ein Beispiel, warum eine sofortige Angleichung negative Auswirkungen mit sich bringen würde. Würden die Rentenwerte ab dem nächsten Jahr gleichgestellt werden, hätte dies den Wegfall der Höherbewertung von 18 Prozent der Ostentgelte in der Rentenberechnung zur Folge. Das wiederum führt bei gleichbleibenden Einkommen zu niedrigeren Rentenansprüchen. Erklären lässt sich das dadurch, dass die Einkommen in den neuen Bundesländern im Allgemeinen nicht auf dem Westniveau sind. Vielmehr liegen sie im Durchschnitt rund 18 Prozent niedriger als im Westen. Durch die Höherbewertung wird also von Anfang an ein Beitrag zur Gerechtigkeit geleistet. Wahr ist auch: In etlichen Fällen gibt es dadurch im Osten sogar höhere Durchschnittsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als im Westen. Ich nenne ein Beispiel – darauf hat auch schon Kollege Peter Weiß verwiesen; ich möchte es wiederholen, um es noch einmal klar herauszustellen –: Nach den Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung bekommt ein Arbeitnehmer mit 30 000 Euro Jahresgehalt für seine gezahlten Beiträge im Westen eine Rente von 27,02 Euro und im Osten eine von 27,59 Euro. Wie gesagt, das ist auf ein Jahresgehalt bezogen. Weil die Wirtschaftskraft in den neuen Bundesländern noch immer geringer als im Westen ist, werden die Ostrenten zum Teil mit Beitragsgeldern aus den alten Ländern finanziert. Laut Einheitsbericht der Bundesregierung beträgt dieser West-Ost-Transfer im laufenden Jahr rund 14 Milliarden Euro. Für die volle Anpassung der Rentenhöhe würden nach Expertenschätzung weitere 6 Milliarden Euro benötigt. Es ist also unsinnig, zu behaupten, die Rentenwerte könnten losgelöst von anderen Faktoren behandelt werden. Wenn nicht auch die gesamtwirtschaftlichen Daten annähernd gleich sind, ist dies eine Milchmädchenrechnung. Solange sich die Produktivität von Ost und West nicht ebenfalls angeglichen hat, hätten einseitige Angleichungen der Rentenwerte verheerende finanzielle Folgen. Diese Probleme – da müssen wir alle der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder recht geben – sind kurzfristig nicht zu lösen. Daher sage ich unmissverständlich an die Adresse derer, die meinen, das Rentenniveau Ost könne sofort an das Rentenniveau West angeglichen werden – das richtet sich insbesondere an die Linkspartei –: Sie machen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Rentnerinnen und Rentnern Versprechen, die Sie nicht halten können. Diese Versprechen könnten Sie nur dann halten, wenn Sie den Menschen entweder in die Taschen greifen (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das machen die doch permanent!) oder die Verschuldung erhöhen würden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die geplanten Rentenwertangleichungen würden dauerhaft Kosten verursachen, die nicht durch neue Steuerbelastungen gedeckt werden können. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir in der vergangenen Woche, als es um den Haushalt ging, ausführlich über das Thema Steuerbelastungen diskutiert haben. Das scheinen die Kolleginnen und Kollegen von der FDP allerdings nicht zu berücksichtigen. Sie schlagen vor, alle Rechenwerte bis Juni 2010 zu vereinheitlichen – so habe ich den Kollegen Kolb jedenfalls verstanden –, damit dann alle einheitliche Rentenansprüche haben. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nicht ganz! Keine einheitlichen Ansprüche, sondern je nach Beitragsleistung!) Wie das finanziert werden soll, sagen Sie allerdings nicht. Sie vom Bündnis 90/Die Grünen schlagen vor, alle Bezugsgrößen der Rentenversicherung sofort zu vereinheitlichen und dafür die Höherbewertung nur noch für Geringverdiener beizubehalten. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist ein guter Vorschlag!) Die Frage der Gegenfinanzierung lassen auch Sie offen. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Gerechtigkeit kostet nun einmal Geld!) Sie von der Linken machen es sich einfach. Sie fordern schlichtweg die immerhin stufenweise Angleichung bis 2012, wollen die Höherbewertung der Ostentgelte allerdings beibehalten. Die dadurch entstehenden Kosten von über 6 Milliarden Euro – das ist ein immenser Betrag – sollen nach Ihrer Auffassung wahrscheinlich die Steuerzahler tragen. Ich stelle ausdrücklich fest: Die drei zum Thema „Einheitliches Rentenrecht in Ost und West“vorliegenden Anträge werfen neue Fragen auf, mit Risiken und Nebenwirkungen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Gerechtigkeit bei der Rente reden, müssen wir den Menschen auch vermitteln, dass die Politik gemeinsam, ernsthaft und nachhaltig auf die Angleichung der Rentenniveaus hinarbeitet. Weil es gerade um das Thema Gerechtigkeit geht, möchte ich noch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 hinweisen. Nach Ansicht der Richter ist es der Politik gelungen, die Bestandsrentner in behutsamer Weise an das neue Recht heranzuführen. Eine Dynamisierung der Auffüllbeträge, so die Richter, würde jährliche Kosten von bis zu 28 Milliarden Euro verursachen. Auch die Berücksichtigung der letzten 20 Erwerbsjahre sei nicht zu beanstanden, urteilten die Richter. Ich wiederhole, dass das Thema, über das hier diskutiert wird, ein äußerst sensibles Thema ist. Gehen wir auch so damit um! Das Thema Rente muss mit der gebotenen Sorgfalt und Weitsicht und vor allem im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Osten wie im Westen, also im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Gesamtdeutschlands behandelt werden. Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen am Schluss meiner Rede, insbesondere den Antrag der Linken abzulehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Aha! Heißt das etwa, insbesondere unser Antrag sollte nicht abgelehnt werden, Herr Kollege?)

Relationen