Rede von Matthäus Strebl (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.
Text
Rede von Matthäus Strebl (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen
und Kollegen! Wir debattieren heute über Anträge zur
Angleichung der Rentenwerte Ost an West. Dazu liegen
bekannterweise Anträge von den drei
Oppositionsparteien vor. Ob dieser Weg zum richtigen Ziel führt,
möchte ich dahingestellt sein lassen. Aber ich muss
eingangs feststellen: Für die Unionsfraktion ist es
unbefriedigend, dass es bei den Renten immer noch
Unterschiede zwischen Ost und West gibt. Wir alle wissen:
Im direkten Vergleich hat ein Westrentner nach 45
Beitragsjahren rund 150 Euro monatlich mehr als sein
Kollege aus dem Osten in der Tasche. Aber wir dürfen diese
Debatte, die ein sehr sensibles Thema behandelt, nicht
zu einer Diskussion über Ost gegen West oder
umgekehrt werden lassen.
Auch ich setze mich mit meiner Fraktion der CDU/
CSU und gemeinsam mit der Großen Koalition
überzeugt für eine zügige Angleichung der Rentenwerte ein.Diese Diskussion muss aber sachlich geführt werden.
Tun wir bitte nicht so, als wäre seit der
Wiedervereinigung für die Bürgerinnen und Bürger in den neuen
Bundesländern nichts getan worden. In all den Jahren wurde
eine Menge getan.
Der geforderte Anpassungsprozess hat durch das
Renten-Überleitungsgesetz bereits im Jahr 1992
begonnen. Dieses Renten-Überleitungsgesetz hat sich
bewährt. Die eingeführten Faktoren zur Berechnung einer
Rente sorgen seither für eine schrittweise Anpassung.
Die Erhöhung der Renten seit dem Renten-
Überleitungsgesetz belegt das eindeutig. So sind von 1991 bis heute
die Renten in den alten Bundesländern um 25 Prozent
gestiegen. Zum Vergleich: In den neuen Bundesländern
sind sie um 116 Prozent gestiegen.
Grund dafür – das wissen wir; das wurde heute schon
von meinen Vorrednern angeschnitten – ist sicher auch,
dass die Renten in Ostdeutschland besonders in den
ersten Jahren nach der Wiedervereinigung stärker gestiegen
sind. Solche Rentensteigerungen würden wegfallen,
wenn die Werte ab dem nächsten Jahr bundesweit
einheitlich festgelegt würden. Das ist nur ein Beispiel,
warum eine sofortige Angleichung negative Auswirkungen
mit sich bringen würde.
Würden die Rentenwerte ab dem nächsten Jahr
gleichgestellt werden, hätte dies den Wegfall der
Höherbewertung von 18 Prozent der Ostentgelte in der
Rentenberechnung zur Folge. Das wiederum führt bei
gleichbleibenden Einkommen zu niedrigeren
Rentenansprüchen. Erklären lässt sich das dadurch, dass die
Einkommen in den neuen Bundesländern im Allgemeinen
nicht auf dem Westniveau sind. Vielmehr liegen sie im
Durchschnitt rund 18 Prozent niedriger als im Westen.
Durch die Höherbewertung wird also von Anfang an ein
Beitrag zur Gerechtigkeit geleistet.
Wahr ist auch: In etlichen Fällen gibt es dadurch im
Osten sogar höhere Durchschnittsrenten aus der
gesetzlichen Rentenversicherung als im Westen. Ich nenne
ein Beispiel – darauf hat auch schon Kollege Peter Weiß
verwiesen; ich möchte es wiederholen, um es noch
einmal klar herauszustellen –: Nach den Berechnungen der
Deutschen Rentenversicherung bekommt ein
Arbeitnehmer mit 30 000 Euro Jahresgehalt für seine gezahlten
Beiträge im Westen eine Rente von 27,02 Euro und im
Osten eine von 27,59 Euro. Wie gesagt, das ist auf ein
Jahresgehalt bezogen.
Weil die Wirtschaftskraft in den neuen
Bundesländern noch immer geringer als im Westen ist, werden die
Ostrenten zum Teil mit Beitragsgeldern aus den alten
Ländern finanziert. Laut Einheitsbericht der
Bundesregierung beträgt dieser West-Ost-Transfer im laufenden
Jahr rund 14 Milliarden Euro.
Für die volle Anpassung der Rentenhöhe würden
nach Expertenschätzung weitere 6 Milliarden Euro
benötigt. Es ist also unsinnig, zu behaupten, die
Rentenwerte könnten losgelöst von anderen Faktoren behandelt
werden. Wenn nicht auch die gesamtwirtschaftlichen
Daten annähernd gleich sind, ist dies eine
Milchmädchenrechnung. Solange sich die Produktivität von Ost
und West nicht ebenfalls angeglichen hat, hätten
einseitige Angleichungen der Rentenwerte verheerende
finanzielle Folgen.
Diese Probleme – da müssen wir alle der
Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der ostdeutschen
Länder recht geben – sind kurzfristig nicht zu lösen.
Daher sage ich unmissverständlich an die Adresse derer, die
meinen, das Rentenniveau Ost könne sofort an das
Rentenniveau West angeglichen werden – das richtet sich
insbesondere an die Linkspartei –: Sie machen den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den
Rentnerinnen und Rentnern Versprechen, die Sie nicht halten
können. Diese Versprechen könnten Sie nur dann halten,
wenn Sie den Menschen entweder in die Taschen greifen
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Heinrich L.
Kolb [FDP]: Das machen die doch
permanent!)
oder die Verschuldung erhöhen würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die
geplanten Rentenwertangleichungen würden dauerhaft
Kosten verursachen, die nicht durch neue Steuerbelastungen
gedeckt werden können. Ich darf Sie daran erinnern,
dass wir in der vergangenen Woche, als es um den
Haushalt ging, ausführlich über das Thema
Steuerbelastungen diskutiert haben. Das scheinen die Kolleginnen und
Kollegen von der FDP allerdings nicht zu
berücksichtigen. Sie schlagen vor, alle Rechenwerte bis Juni 2010 zu
vereinheitlichen – so habe ich den Kollegen Kolb
jedenfalls verstanden –,
damit dann alle einheitliche Rentenansprüche haben.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nicht ganz!
Keine einheitlichen Ansprüche, sondern je
nach Beitragsleistung!)
Wie das finanziert werden soll, sagen Sie allerdings
nicht.
Sie vom Bündnis 90/Die Grünen schlagen vor, alle
Bezugsgrößen der Rentenversicherung sofort zu
vereinheitlichen und dafür die Höherbewertung nur noch für
Geringverdiener beizubehalten.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Das ist ein guter Vorschlag!)
Die Frage der Gegenfinanzierung lassen auch Sie
offen.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Gerechtigkeit kostet nun
einmal Geld!)
Sie von der Linken machen es sich einfach. Sie
fordern schlichtweg die immerhin stufenweise Angleichung
bis 2012, wollen die Höherbewertung der Ostentgelte
allerdings beibehalten. Die dadurch entstehenden Kosten
von über 6 Milliarden Euro – das ist ein immenser
Betrag – sollen nach Ihrer Auffassung wahrscheinlich die
Steuerzahler tragen. Ich stelle ausdrücklich fest: Die drei
zum Thema „Einheitliches Rentenrecht in Ost und West“vorliegenden Anträge werfen neue Fragen auf, mit
Risiken und Nebenwirkungen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,
wenn wir über Gerechtigkeit bei der Rente reden,
müssen wir den Menschen auch vermitteln, dass die Politik
gemeinsam, ernsthaft und nachhaltig auf die
Angleichung der Rentenniveaus hinarbeitet.
Weil es gerade um das Thema Gerechtigkeit geht,
möchte ich noch auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 hinweisen. Nach Ansicht der
Richter ist es der Politik gelungen, die Bestandsrentner
in behutsamer Weise an das neue Recht heranzuführen.
Eine Dynamisierung der Auffüllbeträge, so die Richter,
würde jährliche Kosten von bis zu 28 Milliarden Euro
verursachen. Auch die Berücksichtigung der letzten
20 Erwerbsjahre sei nicht zu beanstanden, urteilten die
Richter.
Ich wiederhole, dass das Thema, über das hier
diskutiert wird, ein äußerst sensibles Thema ist. Gehen wir
auch so damit um! Das Thema Rente muss mit der
gebotenen Sorgfalt und Weitsicht und vor allem im Interesse
der Bürgerinnen und Bürger im Osten wie im Westen,
also im Sinne der Bürgerinnen und Bürger
Gesamtdeutschlands behandelt werden. Aus diesem Grunde
empfehle ich Ihnen am Schluss meiner Rede,
insbesondere den Antrag der Linken abzulehnen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]:
Aha! Heißt das etwa, insbesondere unser
Antrag sollte nicht abgelehnt werden, Herr
Kollege?)