Rede von Gregor Amann (SPD) – Drucksache 16/9482
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.
Text
Rede von Gregor Amann (SPD) – Drucksache 16/9482
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Knapp 40 Jahre nach ihrer Gründung musste die
DDR wirtschaftlich gesehen Insolvenz anmelden.
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: So
war es!)
Der volkswirtschaftliche Bankrott der DDR – vom
politischen Bankrott ganz abgesehen – führte zur
Wiedervereinigung Deutschlands. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, aber auch Rentner und Rentnerinnen in Ost und
West zahlen noch heute, 20 Jahre nach der
Wiedervereinigung, den Preis für die Jahrzehnte einer untauglichen
Wirtschaftspolitik der DDR.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU –
Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das
ist der wahre Grund!)Bis heute liegt das Lohnniveau in den neuen
Bundesländern unter dem des Westens und damit auch der
Rentenwert Ost unter dem Rentenwert West.
Über die letzten 20 Jahre betrachtet – das wurde
wiederholt gesagt – war die Geschichte der Überleitung der
Ostrenten in die gesamtdeutsche Rentenversicherung
eine Erfolgsgeschichte. Ich muss das nicht weiter
ausführen. Diese Erfolgsgeschichte wurde in den letzten
beiden Jahrzehnten durch einen hohen
Milliardentransfer von West nach Ost finanziert. Ich kritisiere das nicht.
Er war richtig und gerecht. Aber ich möchte an dieser
Stelle auch erwähnen, welche Summen dafür
aufgebracht werden mussten.
In den letzten Jahren stagnierte die Angleichung von
Löhnen und Renten in Ost und West, während sich die
Lebenshaltungskosten weiter anglichen. Deshalb ist die
Frage von vielen berechtigt, wann die letzten
Unterschiede beseitigt werden. Eine endgültige Lösung dieser
Frage muss aus meiner Sicht folgende Bedingungen
erfüllen:
Erstens. Die Lohn- und Beitragsbezogenheit der
Renten muss gegeben sein. Mit jedem eingezahlten Euro
Rentenbeitrag muss der gleiche Rentenanspruch
erworben werden, unabhängig vom Wohn- und
Beschäftigungsort.
Zweitens. Die heutige Rentnergeneration darf nicht
gegen die zukünftige Generation, also die heutigen
Beitragszahler, ausgespielt werden. Die Lasten müssen
gleichmäßig und gerecht auf beide Gruppen verteilt
werden.
Drittens. Es darf nicht Ost gegen West ausgespielt
werden. Keine Reform darf einen Teil des Landes einem
anderen gegenüber bevorzugen oder benachteiligen.
Viertens. Jeder Rentenvorschlag muss auch
finanzierbar sein.
Alle vorgeschlagenen Reformen, auch die
vorliegenden Anträge, müssen anhand dieser Kriterien bewertet
werden. Wenn sie sie nicht vollständig erfüllen können,
dann müssen sie zumindest mehr Gerechtigkeit schaffen
als beim Status quo.
Am stärksten wird diese Zielmarke von dem
vorliegenden Antrag der Linken verfehlt. Sie wollen den
Rentenwert Ost auf den Rentenwert West bis zum Jahr 2012
bei gleichzeitiger Beibehaltung der Höherbewertung
der Einkünfte in Ostdeutschland anheben. Dass diese
Anhebung des Rentenwertes 6 Milliarden Euro kosten
würde, wurde schon erwähnt; das ist aber nicht mein
Hauptargument dagegen. Der Antrag der Linken kann
keines der genannten Kriterien erfüllen. Erstens zerstört
er die Äquivalenz zwischen Beiträgen und Renten, einen
der Grundprinzipien unseres
Rentenversicherungssystems.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
In Ostdeutschland wären Lohnniveau und Rentenhöhe
voneinander abgekoppelt. Gleiche Rentenbeiträge
würden zu unterschiedlichen Rentenleistungen führen. Der
Antrag spielt Alt gegen Jung aus, da er Bestandsrentner
im Osten deutlich besser stellt, aber zulasten künftiger
Rentnergenerationen, also der heutigen Steuer- und
Beitragszahler. Er spielt auch Ost gegen West aus; denn von
der Anhebung und Höherbewertung profitieren
ausschließlich Rentner und Arbeitnehmer im Osten,
während die Rentner und Arbeitnehmer im Westen relativ
schlechter gestellt würden bzw. das Vorhaben über ihre
Steuern und Beiträge finanzieren müssten.
Die Beibehaltung der Höherbewertung der
Einkommen in den neuen Bundesländern kann man den
Beschäftigten in westdeutschen Niedriglohngebieten nur
schwer erklären – das wurde schon ausgeführt –, zumal
Sie diese Höherbewertung anscheinend anders als die
Angleichung des Rentenwerts nicht aus Steuern, sondern
aus Beitragsmitteln finanzieren wollen.
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]:
Auch das noch!)
Der Antrag entspricht also der üblichen Machart der
Anträge von Linken. Sie versprechen den Menschen
möglichst viel, sagen aber nicht, dass man dafür bezahlen
muss und wer es bezahlen soll.
Aber auch der Antrag der FDP ist ein unzureichender
Versuch, die Ost-West-Rentenfrage zu lösen. Sie wollen
ein einheitliches Rentenrecht einführen. Die
Lohnhochwertung wird abgeschafft. Dieser Vorschlag erfüllt
zumindest eine der von mir genannten Bedingungen:
Jeder Beitrags-Euro führt zu einer gleichen
Rentenleistung.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Machen wir
einen Haken dran!)
Aber, Herr Dr. Kolb, ich möchte noch etwas zu der
Einmalzahlung sagen, die Sie erwähnt haben. Diese
Einmalzahlung wird auf der Grundlage einer
unterstellten statistischen Lebenserwartung errechnet. Das
bedeutet doch, dass sich jeder Rentner, der sich wirtschaftlich
klug verhält – Sie meinen zumindest, die Partei des
wirtschaftlichen Sachverstands zu sein –, bemühen muss,
möglichst unterhalb dieser Lebenserwartung zu bleiben;
denn jeder, der vorher verstirbt, hat einen Gewinn
gemacht. Das ist die Gerechtigkeit dieser Einmalzahlung.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD –
Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Diese Logik
bleibt mir verschlossen! Das kann ich nicht
nachvollziehen!)
In dem Antrag der Grünen wird ebenfalls eine
Angleichung der Rentenwerte vorgeschlagen, aber bei einer
teilweisen Beibehaltung des Hochwertungsfaktors
nur für Geringverdiener. Auch das überzeugt mich
nicht.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: In Ost und West!)
– In dem Antrag kann man nicht erkennen, ob sich das
nur auf Ost oder auf Ost und West bezieht.(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Nein, beide!)
– Sie haben in Ihrem Beitrag gesagt, dass sich das auf
Ost und West bezieht. Aber auch das widerspricht dem
Äquivalenzprinzip unserer Rentenversicherung. Auch
hier führte der gleiche Rentenbeitrag zu
unterschiedlichen Rentenleistungen.
Abschließend will ich noch darauf hinweisen, dass
keiner der vorgelegten Anträge einen Vorschlag dazu
enthält, wie wir mit rentenrechtlichen Lücken und mit
Zeiten der Langzeiterwerbslosigkeit umgehen, welche
die Rentenbiografie gerade vieler ostdeutscher
Arbeitnehmer in den letzten 20 Jahren prägen und –
unabhängig von der Angleichung des Rentenwerts – eine
wichtige Ursache für mögliche Altersarmut der Betroffenen
in der Zukunft sind.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Mit einem
solchen Antrag werden wir euch demnächst
erfreuen!)
Ziel sozialdemokratischer Politik ist weiterhin,
möglichst bald gleiche Lebensbedingungen in Ost und West
zu schaffen, also auch gleiche Löhne und Renten. Die
vorliegenden Anträge taugen dazu nicht. Deswegen
lehnen wir sie ab.