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Rede von Gregor Amann (SPD) – Drucksache 16/9482

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.

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Text

Rede von Gregor Amann (SPD) – Drucksache 16/9482 Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Knapp 40 Jahre nach ihrer Gründung musste die DDR wirtschaftlich gesehen Insolvenz anmelden. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: So war es!) Der volkswirtschaftliche Bankrott der DDR – vom politischen Bankrott ganz abgesehen – führte zur Wiedervereinigung Deutschlands. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Rentner und Rentnerinnen in Ost und West zahlen noch heute, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, den Preis für die Jahrzehnte einer untauglichen Wirtschaftspolitik der DDR. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das ist der wahre Grund!)Bis heute liegt das Lohnniveau in den neuen Bundesländern unter dem des Westens und damit auch der Rentenwert Ost unter dem Rentenwert West. Über die letzten 20 Jahre betrachtet – das wurde wiederholt gesagt – war die Geschichte der Überleitung der Ostrenten in die gesamtdeutsche Rentenversicherung eine Erfolgsgeschichte. Ich muss das nicht weiter ausführen. Diese Erfolgsgeschichte wurde in den letzten beiden Jahrzehnten durch einen hohen Milliardentransfer von West nach Ost finanziert. Ich kritisiere das nicht. Er war richtig und gerecht. Aber ich möchte an dieser Stelle auch erwähnen, welche Summen dafür aufgebracht werden mussten. In den letzten Jahren stagnierte die Angleichung von Löhnen und Renten in Ost und West, während sich die Lebenshaltungskosten weiter anglichen. Deshalb ist die Frage von vielen berechtigt, wann die letzten Unterschiede beseitigt werden. Eine endgültige Lösung dieser Frage muss aus meiner Sicht folgende Bedingungen erfüllen: Erstens. Die Lohn- und Beitragsbezogenheit der Renten muss gegeben sein. Mit jedem eingezahlten Euro Rentenbeitrag muss der gleiche Rentenanspruch erworben werden, unabhängig vom Wohn- und Beschäftigungsort. Zweitens. Die heutige Rentnergeneration darf nicht gegen die zukünftige Generation, also die heutigen Beitragszahler, ausgespielt werden. Die Lasten müssen gleichmäßig und gerecht auf beide Gruppen verteilt werden. Drittens. Es darf nicht Ost gegen West ausgespielt werden. Keine Reform darf einen Teil des Landes einem anderen gegenüber bevorzugen oder benachteiligen. Viertens. Jeder Rentenvorschlag muss auch finanzierbar sein. Alle vorgeschlagenen Reformen, auch die vorliegenden Anträge, müssen anhand dieser Kriterien bewertet werden. Wenn sie sie nicht vollständig erfüllen können, dann müssen sie zumindest mehr Gerechtigkeit schaffen als beim Status quo. Am stärksten wird diese Zielmarke von dem vorliegenden Antrag der Linken verfehlt. Sie wollen den Rentenwert Ost auf den Rentenwert West bis zum Jahr 2012 bei gleichzeitiger Beibehaltung der Höherbewertung der Einkünfte in Ostdeutschland anheben. Dass diese Anhebung des Rentenwertes 6 Milliarden Euro kosten würde, wurde schon erwähnt; das ist aber nicht mein Hauptargument dagegen. Der Antrag der Linken kann keines der genannten Kriterien erfüllen. Erstens zerstört er die Äquivalenz zwischen Beiträgen und Renten, einen der Grundprinzipien unseres Rentenversicherungssystems. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) In Ostdeutschland wären Lohnniveau und Rentenhöhe voneinander abgekoppelt. Gleiche Rentenbeiträge würden zu unterschiedlichen Rentenleistungen führen. Der Antrag spielt Alt gegen Jung aus, da er Bestandsrentner im Osten deutlich besser stellt, aber zulasten künftiger Rentnergenerationen, also der heutigen Steuer- und Beitragszahler. Er spielt auch Ost gegen West aus; denn von der Anhebung und Höherbewertung profitieren ausschließlich Rentner und Arbeitnehmer im Osten, während die Rentner und Arbeitnehmer im Westen relativ schlechter gestellt würden bzw. das Vorhaben über ihre Steuern und Beiträge finanzieren müssten. Die Beibehaltung der Höherbewertung der Einkommen in den neuen Bundesländern kann man den Beschäftigten in westdeutschen Niedriglohngebieten nur schwer erklären – das wurde schon ausgeführt –, zumal Sie diese Höherbewertung anscheinend anders als die Angleichung des Rentenwerts nicht aus Steuern, sondern aus Beitragsmitteln finanzieren wollen. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Auch das noch!) Der Antrag entspricht also der üblichen Machart der Anträge von Linken. Sie versprechen den Menschen möglichst viel, sagen aber nicht, dass man dafür bezahlen muss und wer es bezahlen soll. Aber auch der Antrag der FDP ist ein unzureichender Versuch, die Ost-West-Rentenfrage zu lösen. Sie wollen ein einheitliches Rentenrecht einführen. Die Lohnhochwertung wird abgeschafft. Dieser Vorschlag erfüllt zumindest eine der von mir genannten Bedingungen: Jeder Beitrags-Euro führt zu einer gleichen Rentenleistung. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Machen wir einen Haken dran!) Aber, Herr Dr. Kolb, ich möchte noch etwas zu der Einmalzahlung sagen, die Sie erwähnt haben. Diese Einmalzahlung wird auf der Grundlage einer unterstellten statistischen Lebenserwartung errechnet. Das bedeutet doch, dass sich jeder Rentner, der sich wirtschaftlich klug verhält – Sie meinen zumindest, die Partei des wirtschaftlichen Sachverstands zu sein –, bemühen muss, möglichst unterhalb dieser Lebenserwartung zu bleiben; denn jeder, der vorher verstirbt, hat einen Gewinn gemacht. Das ist die Gerechtigkeit dieser Einmalzahlung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Diese Logik bleibt mir verschlossen! Das kann ich nicht nachvollziehen!) In dem Antrag der Grünen wird ebenfalls eine Angleichung der Rentenwerte vorgeschlagen, aber bei einer teilweisen Beibehaltung des Hochwertungsfaktors nur für Geringverdiener. Auch das überzeugt mich nicht. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: In Ost und West!) – In dem Antrag kann man nicht erkennen, ob sich das nur auf Ost oder auf Ost und West bezieht.(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Nein, beide!) – Sie haben in Ihrem Beitrag gesagt, dass sich das auf Ost und West bezieht. Aber auch das widerspricht dem Äquivalenzprinzip unserer Rentenversicherung. Auch hier führte der gleiche Rentenbeitrag zu unterschiedlichen Rentenleistungen. Abschließend will ich noch darauf hinweisen, dass keiner der vorgelegten Anträge einen Vorschlag dazu enthält, wie wir mit rentenrechtlichen Lücken und mit Zeiten der Langzeiterwerbslosigkeit umgehen, welche die Rentenbiografie gerade vieler ostdeutscher Arbeitnehmer in den letzten 20 Jahren prägen und – unabhängig von der Angleichung des Rentenwerts – eine wichtige Ursache für mögliche Altersarmut der Betroffenen in der Zukunft sind. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Mit einem solchen Antrag werden wir euch demnächst erfreuen!) Ziel sozialdemokratischer Politik ist weiterhin, möglichst bald gleiche Lebensbedingungen in Ost und West zu schaffen, also auch gleiche Löhne und Renten. Die vorliegenden Anträge taugen dazu nicht. Deswegen lehnen wir sie ab.

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