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Rede von Maria Michalk (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.

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Rede von Maria Michalk (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Dieser Debatte liegen mehrere Anträge zugrunde. Sie alle enthalten die Forderung, die Ostrenten und die Westrenten zusammenzufügen, also ein einheitliches Bewertungs- und Berechnungssystem einzuführen. Das Ziel als solches eint uns in diesem Parlament. Ich glaube, das kann man zu Beginn einer solchen Debatte durchaus sagen; das ist fair. Den Weg dorthin sehen wir allerdings sehr differenziert. Es ist, wie ich finde, notwendig – das kann ich uns am Anfang dieser Debatte nicht ersparen –, sich einige historische Fakten noch einmal zu vergegenwärtigen, damit man weiß, woher wir kommen. Wohin wir wollen, das haben wir schon formuliert. Ein solidarisches, einheitliches, generationengerechtes und zukunftsorientiertes Rentensystem für die vereinte Bundesrepublik zu schaffen, steht seit langem im Mittelpunkt vieler Debatten. Dies ist ja nicht die erste Rentendebatte, die wir in dieser Legislaturperiode führen. Aus eigenem Erleben weiß ich, dass diese Debatten– bis auf wenige Ausnahmen von einigen Kollegen – immer sehr verantwortungsvoll, mit Augenmaß und zukunftsorientiert geführt wurden. Ein Patentrezept hat niemand in der Schublade – auch dies muss ich am Anfang meiner Rede feststellen –, auch wenn bestimmte Vorschläge interessante Aspekte enthalten, die wir durchaus in die künftige Diskussion einbinden sollten. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie meinen bestimmt die Grünen-Vorschläge!) Der Anspruch, eine Lösung zu finden, die der Arbeitsleistung der Menschen im Osten Deutschlands gerecht wird und die soziale Sicherung im Alter garantiert, wurde als solcher zunächst einmal 1990 erfüllt. Wie war die Ausgangslage? In der DDR gab es für die breite Bevölkerung eine Rente aus der Sozialpflichtversicherung, die sich an einer Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark der DDR orientierte. Das entspricht einem Betrag von heute rund 160 Euro. Zum Vergleich: Aktuell liegt die Bemessungsgrenze im Osten bei 4 500 Euro. Auch diese Zahlen sind eine Aussage. Versicherte, deren Einkommen bei über 600 Mark der DDR lag, hatten die Möglichkeit, in die Freiwillige Rentenzusatzversicherung, die sogenannte FZR, einzutreten. Viele haben das getan, manche aber nicht. Diejenigen, die es nicht getan haben, hatten monatlich mehr netto in der Tasche, wussten aber, dass sie im Alter weniger Einnahmen haben werden. Neben der SV und der FZR bestanden in der DDR weitere Versorgungssysteme, die bestimmten Berufs- und Personengruppen vorbehalten waren. Zweck dieser Versorgungssysteme war es, ganz gezielt diesen Menschen im Alter einen hohen Lebensstandard zu sichern. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Wer war das wohl?) In der Rechtsnatur sind die Zusatzversorgungssysteme und die Sonderversorgungssysteme zu unterscheiden. Angehörige der Zusatzversorgungssysteme erhielten die gesetzliche Grundrente und die Zusatzversorgung obendrauf. Sie waren Mitglieder der sozialen Versicherung. Die Mitglieder der Sonderversorgungssysteme unterlagen nicht der Sozialpflichtversicherung und erhielten allein aus dem Sonderversorgungssystem ihre Rente. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Interessantes Rentensystem!) Es gab also mehrere Gruppen, 27 Zusatzversorgungssysteme und fünf Sonderversorgungssysteme. Dieser bunte Strauß der Rentenversicherungsregelung der DDR, an dem für jeden einzelnen Menschen das Band einer zuverlässigen Zusage für die Sicherheit im Alter hing, ist am 1. Juli 1990 durch die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion verwelkt. Durch die Volkskammer wurden die Zusatzversorgungssysteme zum 30. Juni 1990 geschlossen. Die genaue Ausgestaltung der Überleitung wurde dem gesamtdeutschen Parlament übertragen. Der Termin für die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften wurde jedoch auf das Ende des Jahres 1991 verschoben. Es gab eine Besitzschutzregelung für die Zusatzversorgungssysteme. Für die normalen Rentner mit niedrigem Einkommen gab es das System der Auffüllbeträge; auch daran will ich noch einmal erinnern. Mit vielen Gesetzgebungsverfahren hat dieses Hohe Haus Regelungen getroffen, um das lohnbezogene und beitragsfinanzierte Rentensystem, das unabhängig von Berufsgruppen ist, systematisch auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland zu übertragen. Ich will auch daran erinnern, dass im Jahre 1991 die gezahlten Renten der Bestandsrentner, also derjenigen, die damals schon Rentner waren, zweimal, zum Jahresbeginn und in der Mitte des Jahres, erhöht wurden, und zwar um jeweils 15 Prozent. Das war eine solidarische Leistung, die von allen mitgetragen wurde. Bei diesen Personen handelt es sich nämlich um die Mütter und Väter, die unser Land nach dem Krieg unter schwierigen Verhältnissen aufgebaut haben. Im Grunde genommen ist ihre Lebensleistung die Basis, auf der wir heute aufbauen. Der Geburtstag des einheitlichen Rentensystems ist der 1. Januar 1992. Damals lag das Rentenniveau Ost bei 50 Prozent des Rentenniveaus West. Das Prinzip der Lohnbezogenheit war das Kernstück unserer Reform. Die Angleichung der Löhne war das politische Ziel. Da niemand den Zeitpunkt der Lohnangleichung verlässlich prognostizieren konnte – das wurde auch heute deutlich –, haben wir eine Reihe von rentenrechtlich maßgeblichen Rechengrößen differenziert festgelegt und ein neues Angleichungssystem eingeführt. Die Altersrente wird von zwei Faktoren bestimmt: von den individuellen Entgeltpunkten und vom aktuellen Rentenwert; da Herr Kolb diesen Punkt schon ausgeführt hat, (Ernst Burgbacher [FDP]: Sehr anschaulich sogar! Das hat er sehr gut ausgeführt!) will ich ihn jetzt nicht weiter vertiefen. Hätten wir die Regelung, die in Westdeutschland galt, eins zu eins auf Ostdeutschland übertragen, wäre dies einer Bestrafung der Bestandsrentner gleichgekommen, die unter dem diktatorischen System der DDR versucht haben, sich ein auskömmliches Leben aufzubauen, aber wenig verdient haben. Da auch das Durchschnittseinkommen in den neuen Ländern Ende 1990 unter 50 Prozent des Einkommensniveaus West lag, hätte ein Versicherter mit ostdeutschem Durchschnittsverdienst bei undifferenzierter Anwendung des Verfahrens zur Ermittlung der Entgeltpunkte für ein Jahr Beitragszahlung nur etwa 0,5 Entgeltpunkte West erworben. Das wäre ungerecht gewesen. Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, haben wir als Gesetzgeber in vielen Schritten den sogenannten Hochwertungsfaktor eingeführt. Heute führt er zum Teil zu neuen Ungerechtigkeiten, weil es in den neuen Bundesländern mittlerweile Regionen gibt, in denen das Lohnniveau West erreicht wird. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Aber nicht in vielen!) In vielen Gegenden Ostdeutschlands liegt das Einkommen der Menschen aber nach wie vor unter dem Durchschnitt. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Tarifparteien heute noch unterschiedliche Tarifverträge für Ost- und Westdeutschland abschließen. Das hat natürlich einen direkten Einfluss auf den Rentenwert. Man muss sich einmal vergegenwärtigen: Seit Ende des Jahres 1991 sind die Renten in den alten Bundesländern um 25 Prozent gestiegen, in den neuen Bundesländern um 116 Prozent. Damals betrug die Standardrente im Westen im Durchschnitt 954 Euro, heute liegt sie bei 1 195 Euro. Im Osten betrug die Standardrente damals 486 Euro, heute liegt sie bei 1 050 Euro. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wer bestreitet, dass dies eine hervorragende Anpassungsleistung, eine einmalige Solidarleistung (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das bestreitet doch niemand! Die Frage ist aber: Wie geht es weiter?) und eine geniale Systematik war, die dazu geführt hat, dass die Rentner als Gewinner der deutschen Einheit bezeichnet werden können, der ignoriert die Wirklichkeit. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ja! Aber die Frage ist: Was nun? Wie geht es weiter? Wir brauchen einen Blick nach vorn!) Allerdings sage ich auch: Wir wissen, dass die Intensität dieses Angleichungsprozesses spürbar nachgelassen hat – Herr Kolb, da gebe ich Ihnen recht – und dass wir uns jetzt damit beschäftigen müssen, wie wir die endgültige Angleichung in einem überschaubaren Zeitraum vollziehen können. Auch heute liegt dafür aber kein Patentrezept auf dem Tisch, (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Lesen Sie sich mal das Sachverständigengutachten durch!) und auch heute hat niemand eine Patentlösung. Dennoch dürfen wir uns jetzt keine Schnellschüsse erlauben, weder mit Blick auf die künftigen Rentner noch mit Blick auf die nächste Generation noch mit Blick auf die aktuellen Beitragszahler. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundeskanzlerin dieses Thema aufgegriffen und den Auftrag erteilt hat, hierzu einen ausgewogenen Vorschlag vorzulegen. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ach! Bis zum Sankt- Nimmerleins-Tag hat sie das verschoben!) Darüber werden wir in diesem Hohen Hause noch intensiv diskutieren. Ich danke Ihnen.

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