Rede von Maria Michalk (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.
Text
Rede von Maria Michalk (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr verehrte Damen und Herren! Dieser Debatte liegen
mehrere Anträge zugrunde. Sie alle enthalten die
Forderung, die Ostrenten und die Westrenten
zusammenzufügen, also ein einheitliches Bewertungs- und
Berechnungssystem einzuführen. Das Ziel als solches eint uns
in diesem Parlament. Ich glaube, das kann man zu
Beginn einer solchen Debatte durchaus sagen; das ist fair.
Den Weg dorthin sehen wir allerdings sehr differenziert.
Es ist, wie ich finde, notwendig – das kann ich uns am
Anfang dieser Debatte nicht ersparen –, sich einige
historische Fakten noch einmal zu vergegenwärtigen, damit
man weiß, woher wir kommen. Wohin wir wollen, das
haben wir schon formuliert.
Ein solidarisches, einheitliches,
generationengerechtes und zukunftsorientiertes Rentensystem für die
vereinte Bundesrepublik zu schaffen, steht seit langem im
Mittelpunkt vieler Debatten. Dies ist ja nicht die erste
Rentendebatte, die wir in dieser Legislaturperiode
führen. Aus eigenem Erleben weiß ich, dass diese Debatten– bis auf wenige Ausnahmen von einigen Kollegen –
immer sehr verantwortungsvoll, mit Augenmaß und
zukunftsorientiert geführt wurden.
Ein Patentrezept hat niemand in der Schublade – auch
dies muss ich am Anfang meiner Rede feststellen –, auch
wenn bestimmte Vorschläge interessante Aspekte
enthalten, die wir durchaus in die künftige Diskussion
einbinden sollten.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Sie meinen bestimmt die
Grünen-Vorschläge!)
Der Anspruch, eine Lösung zu finden, die der
Arbeitsleistung der Menschen im Osten Deutschlands
gerecht wird und die soziale Sicherung im Alter garantiert,
wurde als solcher zunächst einmal 1990 erfüllt. Wie war
die Ausgangslage? In der DDR gab es für die breite
Bevölkerung eine Rente aus der Sozialpflichtversicherung,
die sich an einer Beitragsbemessungsgrenze von
600 Mark der DDR orientierte. Das entspricht einem
Betrag von heute rund 160 Euro. Zum Vergleich: Aktuell
liegt die Bemessungsgrenze im Osten bei 4 500 Euro.
Auch diese Zahlen sind eine Aussage.
Versicherte, deren Einkommen bei über 600 Mark der
DDR lag, hatten die Möglichkeit, in die Freiwillige
Rentenzusatzversicherung, die sogenannte FZR, einzutreten.
Viele haben das getan, manche aber nicht. Diejenigen,
die es nicht getan haben, hatten monatlich mehr netto in
der Tasche, wussten aber, dass sie im Alter weniger
Einnahmen haben werden.
Neben der SV und der FZR bestanden in der DDR
weitere Versorgungssysteme, die bestimmten Berufs-
und Personengruppen vorbehalten waren. Zweck dieser
Versorgungssysteme war es, ganz gezielt diesen
Menschen im Alter einen hohen Lebensstandard zu sichern.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Wer war
das wohl?)
In der Rechtsnatur sind die Zusatzversorgungssysteme
und die Sonderversorgungssysteme zu unterscheiden.
Angehörige der Zusatzversorgungssysteme erhielten die
gesetzliche Grundrente und die Zusatzversorgung
obendrauf. Sie waren Mitglieder der sozialen Versicherung.
Die Mitglieder der Sonderversorgungssysteme
unterlagen nicht der Sozialpflichtversicherung und erhielten
allein aus dem Sonderversorgungssystem ihre Rente.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]:
Interessantes Rentensystem!)
Es gab also mehrere Gruppen, 27
Zusatzversorgungssysteme und fünf Sonderversorgungssysteme. Dieser
bunte Strauß der Rentenversicherungsregelung der
DDR, an dem für jeden einzelnen Menschen das Band
einer zuverlässigen Zusage für die Sicherheit im Alter
hing, ist am 1. Juli 1990 durch die Wirtschafts-,
Währungs- und Sozialunion verwelkt. Durch die
Volkskammer wurden die Zusatzversorgungssysteme zum 30. Juni
1990 geschlossen. Die genaue Ausgestaltung der
Überleitung wurde dem gesamtdeutschen Parlament
übertragen. Der Termin für die Überführung der Ansprüche und
Anwartschaften wurde jedoch auf das Ende des Jahres
1991 verschoben.
Es gab eine Besitzschutzregelung für die
Zusatzversorgungssysteme. Für die normalen Rentner mit
niedrigem Einkommen gab es das System der Auffüllbeträge;
auch daran will ich noch einmal erinnern. Mit vielen
Gesetzgebungsverfahren hat dieses Hohe Haus Regelungen
getroffen, um das lohnbezogene und beitragsfinanzierte
Rentensystem, das unabhängig von Berufsgruppen ist,
systematisch auf die gesamte Bundesrepublik
Deutschland zu übertragen.
Ich will auch daran erinnern, dass im Jahre 1991 die
gezahlten Renten der Bestandsrentner, also derjenigen,
die damals schon Rentner waren, zweimal, zum
Jahresbeginn und in der Mitte des Jahres, erhöht wurden, und
zwar um jeweils 15 Prozent. Das war eine solidarische
Leistung, die von allen mitgetragen wurde. Bei diesen
Personen handelt es sich nämlich um die Mütter und
Väter, die unser Land nach dem Krieg unter schwierigen
Verhältnissen aufgebaut haben. Im Grunde genommen
ist ihre Lebensleistung die Basis, auf der wir heute
aufbauen.
Der Geburtstag des einheitlichen Rentensystems ist
der 1. Januar 1992. Damals lag das Rentenniveau Ost bei
50 Prozent des Rentenniveaus West. Das Prinzip der
Lohnbezogenheit war das Kernstück unserer Reform.
Die Angleichung der Löhne war das politische Ziel. Da
niemand den Zeitpunkt der Lohnangleichung verlässlich
prognostizieren konnte – das wurde auch heute deutlich –,
haben wir eine Reihe von rentenrechtlich maßgeblichen
Rechengrößen differenziert festgelegt und ein neues
Angleichungssystem eingeführt.
Die Altersrente wird von zwei Faktoren bestimmt:
von den individuellen Entgeltpunkten und vom aktuellen
Rentenwert; da Herr Kolb diesen Punkt schon ausgeführt
hat,
(Ernst Burgbacher [FDP]: Sehr anschaulich
sogar! Das hat er sehr gut ausgeführt!)
will ich ihn jetzt nicht weiter vertiefen. Hätten wir die
Regelung, die in Westdeutschland galt, eins zu eins auf
Ostdeutschland übertragen, wäre dies einer Bestrafung
der Bestandsrentner gleichgekommen, die unter dem
diktatorischen System der DDR versucht haben, sich ein
auskömmliches Leben aufzubauen, aber wenig verdient
haben.
Da auch das Durchschnittseinkommen in den neuen
Ländern Ende 1990 unter 50 Prozent des
Einkommensniveaus West lag, hätte ein Versicherter mit ostdeutschem
Durchschnittsverdienst bei undifferenzierter Anwendung
des Verfahrens zur Ermittlung der Entgeltpunkte für ein
Jahr Beitragszahlung nur etwa 0,5 Entgeltpunkte West
erworben. Das wäre ungerecht gewesen. Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, haben wir
als Gesetzgeber in vielen Schritten den sogenannten
Hochwertungsfaktor eingeführt. Heute führt er zum
Teil zu neuen Ungerechtigkeiten, weil es in den neuen
Bundesländern mittlerweile Regionen gibt, in denen das
Lohnniveau West erreicht wird.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Aber nicht in vielen!)
In vielen Gegenden Ostdeutschlands liegt das
Einkommen der Menschen aber nach wie vor unter dem
Durchschnitt. Es kommt nicht von ungefähr, dass die
Tarifparteien heute noch unterschiedliche Tarifverträge für Ost-
und Westdeutschland abschließen. Das hat natürlich
einen direkten Einfluss auf den Rentenwert.
Man muss sich einmal vergegenwärtigen: Seit Ende
des Jahres 1991 sind die Renten in den alten
Bundesländern um 25 Prozent gestiegen, in den neuen
Bundesländern um 116 Prozent. Damals betrug die Standardrente
im Westen im Durchschnitt 954 Euro, heute liegt sie bei
1 195 Euro. Im Osten betrug die Standardrente damals
486 Euro, heute liegt sie bei 1 050 Euro. Meine lieben
Kolleginnen und Kollegen, wer bestreitet, dass dies eine
hervorragende Anpassungsleistung, eine einmalige
Solidarleistung
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]:
Das bestreitet doch niemand! Die Frage ist
aber: Wie geht es weiter?)
und eine geniale Systematik war, die dazu geführt hat,
dass die Rentner als Gewinner der deutschen Einheit
bezeichnet werden können, der ignoriert die Wirklichkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Heinrich L.
Kolb [FDP]: Ja! Aber die Frage ist: Was nun?
Wie geht es weiter? Wir brauchen einen Blick
nach vorn!)
Allerdings sage ich auch: Wir wissen, dass die
Intensität dieses Angleichungsprozesses spürbar nachgelassen
hat – Herr Kolb, da gebe ich Ihnen recht – und dass wir
uns jetzt damit beschäftigen müssen, wie wir die
endgültige Angleichung in einem überschaubaren Zeitraum
vollziehen können. Auch heute liegt dafür aber kein
Patentrezept auf dem Tisch,
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Lesen Sie sich mal
das Sachverständigengutachten durch!)
und auch heute hat niemand eine Patentlösung. Dennoch
dürfen wir uns jetzt keine Schnellschüsse erlauben,
weder mit Blick auf die künftigen Rentner noch mit Blick
auf die nächste Generation noch mit Blick auf die
aktuellen Beitragszahler.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die
Bundeskanzlerin dieses Thema aufgegriffen und den
Auftrag erteilt hat, hierzu einen ausgewogenen
Vorschlag vorzulegen.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Ach! Bis zum Sankt-
Nimmerleins-Tag hat sie das verschoben!)
Darüber werden wir in diesem Hohen Hause noch
intensiv diskutieren.
Ich danke Ihnen.