Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 21: Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag:.
Text
Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr
verehrte Kollegin Sager, ich habe den Eindruck, Sie
surfen hier ein wenig auf der Oppositionswelle. Was wir
hier machen, ist bezeichnend. Wir haben dieses Thema
ausführlich im Ausschuss besprochen. Danach haben Sie
sich diesen Antrag – als hätten Sie nicht zugehört –
ausgedacht, und jetzt zwingen Sie uns, im Plenum darüber
zu reden. Das sind Oppositionsrituale – ja, geschenkt;
aber bitte mit etwas mehr Substanz.
(Beifall des Abg. Peter Rzepka [CDU/CSU] –
Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Was haben Sie denn für ein
Demokratieverständnis? – Priska Hinz [Herborn]
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen
nicht reden!)
– Vielleicht wollen auch die Grünen hören, was andere
ihnen zu ihrem Antrag zu sagen haben. Herr Gehring,
der diesen Antrag verfasst hat, ist auf einer
Podiumsdiskussion; deshalb sitzen Sie stellvertretend hier. Tut mir
leid für Sie.
Wir alle sind uns einig – wir können das gerne hier
immer wieder mal sagen –: Die Situation der
Studierenden mag in vielerlei Hinsicht unbefriedigend sein. Was
mich stört, ist, dass Sie so tun, als wäre das der
vorherrschende Eindruck, den deutsche Hochschulen machen.
Das ist zumindest unzutreffend.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg.
Patrick Meinhardt [FDP])
Wir reden also zum wiederholten Mal über das Detail
Hochschulzulassung. Wir sind uns einig: Schöner wäre
es, alle Studierenden bekämen genügend Studienplätze.
Die dafür zuständigen Länder – ich betone: die Länder;
wir sind Abgeordnete des Bundestages; man muss das
immer wieder mal sagen – geben leider immer noch
nicht genug Geld für Bildung und Wissenschaft aus.
Es wäre auch schön, wenn alle Studierenden den
Studienplatz, den sie haben wollen, an dem jeweiligen Ort
bekämen. Das ist – auch das wissen wir; dafür bräuchten
wir die heutige Debatte nicht – ein Problem in
Deutschland. Man hat immer wieder versucht, es zu lösen. Ich
verweise auf die Praxis der „Kinderlandverschickung“
der ZVS.
Wir sind jetzt auf einem anderen Weg. Auf diesem
Weg, der immer wieder mit Holprigkeiten verbunden ist,
hat der Bund mehr als einmal und stets entgegen seiner
eigentlichen Nichtzuständigkeit moderierend und
übrigens auch finanzierend eingegriffen. Bei der
Feinsteuerung der Hochschulzulassung soll der Bund nun nach
Ihrer Meinung nicht nur – ähnlich wie beim
Hochschulpakt – moderierend und mit Geld tätig werden, sondern
er soll auch die Hochschulen zwingen, etwas zu machen,
was sie bisher freiwillig getan haben. Diese absurde
Logik müssen sie mir einmal erklären: Warum haben Sie so
wenig Vertrauen in die Hochschulen, dass Ihnen deren
Monika Grüttersfreiwillige Bekundung, ein solches Verfahren
durchzuführen, nicht ausreicht? Sie wollen vielmehr, dass wir,
der Bund, die Hochschulen zwingen, dass wir also über
die Länderzuständigkeit hinweggehen. Das machen wir
nicht mit.
Es ist zwar schön, dass Sie, die Grünen, auf diese
Weise indirekt das Instrument des Hochschulpaktes
anerkennen – das hat sich in Ihren früheren Reden ganz
anders angehört;
(Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Unterfinanziert ist er noch immer!)
mittlerweile sehen Sie ein, dass eine bundesunmittelbare
finanzielle und moderierende Mitwirkung, geregelt in
einem Staatsvertrag, sinnvoll ist –; aber Ihr Vorschlag hat
nicht den Charakter einer Notlösung, sondern bedeutet
einen unmittelbaren Zugriff auf die Hochschulen.
Was mich neben dem permanenten Ignorieren der
Zuständigkeiten von Bund und Ländern ebenfalls irritiert,
ist die Tatsache, dass die Grünen ihren Antrag erst nach
dem Gespräch formuliert haben, das wir im
Bildungsausschuss mit der Präsidentin der
Hochschulrektorenkonferenz – Sie waren dabei, Frau Sager – geführt
haben. Nach diesem Gespräch müssten auch Sie den
Sachstand genau kennen. Es mag sein, dass Sie ihn
immer noch nicht für befriedigend halten, vor allen Dingen
für die Studierenden; aber mit dem in Ihrem Antrag
geforderten Staatsvertrag ist diesem Sachverhalt nicht
beizukommen. Sie wissen ganz genau: Das Hauptproblem
ist die Softwareentwicklung. Sie wird weder durch eine
solche Debatte noch durch einen Staatsvertrag
beschleunigt. Das dürften Sie wissen.
Angesichts des zwischenzeitlich erreichten
Sachstandes bei der Etablierung eines – Frau Sager, ich zitiere
nicht Sie, sondern Sie haben die
Hochschulrektorenkonferenz zitiert – transparenten, unbürokratischen,
nutzerfreundlichen und effizienten
Hochschulzulassungsverfahrens besteht jedenfalls auf der rechtlichen Ebene kein
Regulierungsbedarf, so wie Sie ihn beschreiben. Das
Problem bei der Zulassung in örtlich zulassungsbeschränkten
Studiengängen ist kein Problem des Zulassungsrechts,
sondern der Anwendung des Zulassungsrechts, ganz
konkret: der Gestaltung des Verfahrensablaufs.
Änderungen im Zulassungsrecht können hier deshalb nichts
bewirken. Erforderlich ist jetzt, dass das angestrebte
dialogorientierte Verfahren sobald wie möglich technisch
realisiert wird.
Auch der von Ihnen, verehrte Kollegin, geforderten
In-die-Pflicht-Nahme der Hochschulen bedarf es nicht,
da die Unis und Fachhochschulen am 21. April – das
war, kurz nachdem Sie Ihren Antrag formuliert hatten;
aber man hätte ihn noch ändern können – im Rahmen
der HRK-Mitgliederversammlung fast einstimmig
erklärt haben, das dialogorientierte Verfahren nutzen zu
wollen und sich in der Übergangszeit – das haben Sie in
dieser Debatte unterschlagen – an den zur Verbesserung
der Zulassungssituation verabredeten Maßnahmen zu
beteiligen, nämlich einheitliche Fristen und eine
Studienplatzbörse einzuführen. Sie wissen, dass das beschlossenwurde. Sie wissen, dass es ab diesem Wintersemester,
also in wenigen Monaten – schneller geht es gar nicht –,
eine einheitliche Bewerbungsfrist geben wird.
Bewerbungsschluss ist der 15. Juli. Ende August werden die
Zulassungsbescheide versendet. Danach wird es eine
Börse geben, sodass sich Studierwillige, die noch keinen
Studienplatz erhalten haben, unmittelbar an den
jeweiligen Hochschulen auf freie Plätze bewerben können.
Auch das ist eine einstimmige Erklärung aller
Universitäten.
(Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Aber nicht
zu spät!)
Sie haben den Antrag ein bisschen früher formuliert und
dann keine Lust gehabt, ihn der tatsächlichen Regelung
anzupassen.
(Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Sag ich
doch!)
Das KMK-Plenum hat außerdem beschlossen, dass
auf die Länder eingewirkt werden soll, damit sie die
Bundesanschubfinanzierung später fortführen. Das ist
auch nötig, weil die Länder zuständig sind. Insgesamt
sind damit Verfahren etabliert worden, bei denen
Dezentralität und unterstützender Service der ZVS
ineinandergreifen. Die Vergabe von Studienplätzen wird
übersichtlich und zuverlässig koordiniert.
Frau Sager, Sie haben eben gesagt, Sie seien eine
Verfechterin der Hochschulautonomie. Auf diese Weise
wird die Autonomie gewahrt. Anders ist es bei Ihrem
Vorschlag eines Durchgriffszwangs. Zu Ihrer Forderung,
die Fortschreibung des Hochschulpaktes entsprechend
zu nutzen, darf ich Sie daran erinnern, dass wie in der
laufenden Programmphase des Hochschulpakts 2020
und auch bei der Ausgestaltung der zweiten
Programmphase durch den neuen Hochschulvertrag bereits
sicherstellt ist, dass die Bundesmittel an die Zahl der
tatsächlich zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger gekoppelt
sind und dass das – so sagen wir immer – spitz
abgerechnet wird. Es gibt auch Sonderregelungen für die neuen
Länder, die dazu dienen, die Studienanfängerkapazitäten
tatsächlich aufrechtzuerhalten und nicht abzubauen.
Den Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen wird
demnach bereits im Vereinbarungsentwurf für die
nächste Programmphase des Hochschulpakts 2020
Rechnung getragen. Da wir darüber im Ausschuss
ausführlich gesprochen haben, müssten Sie es besser
wissen, als es Ihr Antrag vermuten lässt.
(Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU], zum
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt:
Ziehen Sie ihn doch zurück! Das wäre doch ein
Angebot!)
Abschließend möchte ich sagen: Der Bund ist ganz
sicher nicht für die Lösung von Zulassungsproblemen
zuständig. Der Meinung der CDU/CSU nach sollten nicht
die Länder, sondern die Universitäten zuständig sein, da
wir Hochschulautonomie nicht nur behaupten, sondern
auch praktizieren.
Monika GrüttersDas ist auch beim Thema Studienplatzvergabe der Fall.
Tatsächlich gibt es einen Studierendenüberhang, und
Studienplätze bleiben viel zu lange frei. Diese Plätze
bleiben aber nicht dauerhaft frei, sondern werden erst
sehr spät nachbesetzt; das erkennen wir an. Deshalb hat
sich Ministerin Schavan mit der
Hochschulrektorenkonferenz und der KMK zusammengesetzt. Genau deshalb
hat sie, die nicht zuständig ist, die Moderation an diesem
Punkt übernommen. Erfolgreich haben sie ein
gemeinsames Vorgehen beschlossen, das ab Juli greift.
Ich bin sicher, dass sich die Lage an den Universitäten
sehr bald entspannen wird. Ich hoffe, dass Sie bei der
nächsten Bildungsausschusssitzung ein bisschen besser
zuhören. Dann könnten wir uns solche Anträge und die
Debatte darüber beinahe sparen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP –
Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Dafür haben Sie aber lange
gesprochen!)