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Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 21: Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag:.

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Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kollegin Sager, ich habe den Eindruck, Sie surfen hier ein wenig auf der Oppositionswelle. Was wir hier machen, ist bezeichnend. Wir haben dieses Thema ausführlich im Ausschuss besprochen. Danach haben Sie sich diesen Antrag – als hätten Sie nicht zugehört – ausgedacht, und jetzt zwingen Sie uns, im Plenum darüber zu reden. Das sind Oppositionsrituale – ja, geschenkt; aber bitte mit etwas mehr Substanz. (Beifall des Abg. Peter Rzepka [CDU/CSU] – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was haben Sie denn für ein Demokratieverständnis? – Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen nicht reden!) – Vielleicht wollen auch die Grünen hören, was andere ihnen zu ihrem Antrag zu sagen haben. Herr Gehring, der diesen Antrag verfasst hat, ist auf einer Podiumsdiskussion; deshalb sitzen Sie stellvertretend hier. Tut mir leid für Sie. Wir alle sind uns einig – wir können das gerne hier immer wieder mal sagen –: Die Situation der Studierenden mag in vielerlei Hinsicht unbefriedigend sein. Was mich stört, ist, dass Sie so tun, als wäre das der vorherrschende Eindruck, den deutsche Hochschulen machen. Das ist zumindest unzutreffend. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Patrick Meinhardt [FDP]) Wir reden also zum wiederholten Mal über das Detail Hochschulzulassung. Wir sind uns einig: Schöner wäre es, alle Studierenden bekämen genügend Studienplätze. Die dafür zuständigen Länder – ich betone: die Länder; wir sind Abgeordnete des Bundestages; man muss das immer wieder mal sagen – geben leider immer noch nicht genug Geld für Bildung und Wissenschaft aus. Es wäre auch schön, wenn alle Studierenden den Studienplatz, den sie haben wollen, an dem jeweiligen Ort bekämen. Das ist – auch das wissen wir; dafür bräuchten wir die heutige Debatte nicht – ein Problem in Deutschland. Man hat immer wieder versucht, es zu lösen. Ich verweise auf die Praxis der „Kinderlandverschickung“ der ZVS. Wir sind jetzt auf einem anderen Weg. Auf diesem Weg, der immer wieder mit Holprigkeiten verbunden ist, hat der Bund mehr als einmal und stets entgegen seiner eigentlichen Nichtzuständigkeit moderierend und übrigens auch finanzierend eingegriffen. Bei der Feinsteuerung der Hochschulzulassung soll der Bund nun nach Ihrer Meinung nicht nur – ähnlich wie beim Hochschulpakt – moderierend und mit Geld tätig werden, sondern er soll auch die Hochschulen zwingen, etwas zu machen, was sie bisher freiwillig getan haben. Diese absurde Logik müssen sie mir einmal erklären: Warum haben Sie so wenig Vertrauen in die Hochschulen, dass Ihnen deren Monika Grüttersfreiwillige Bekundung, ein solches Verfahren durchzuführen, nicht ausreicht? Sie wollen vielmehr, dass wir, der Bund, die Hochschulen zwingen, dass wir also über die Länderzuständigkeit hinweggehen. Das machen wir nicht mit. Es ist zwar schön, dass Sie, die Grünen, auf diese Weise indirekt das Instrument des Hochschulpaktes anerkennen – das hat sich in Ihren früheren Reden ganz anders angehört; (Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unterfinanziert ist er noch immer!) mittlerweile sehen Sie ein, dass eine bundesunmittelbare finanzielle und moderierende Mitwirkung, geregelt in einem Staatsvertrag, sinnvoll ist –; aber Ihr Vorschlag hat nicht den Charakter einer Notlösung, sondern bedeutet einen unmittelbaren Zugriff auf die Hochschulen. Was mich neben dem permanenten Ignorieren der Zuständigkeiten von Bund und Ländern ebenfalls irritiert, ist die Tatsache, dass die Grünen ihren Antrag erst nach dem Gespräch formuliert haben, das wir im Bildungsausschuss mit der Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz – Sie waren dabei, Frau Sager – geführt haben. Nach diesem Gespräch müssten auch Sie den Sachstand genau kennen. Es mag sein, dass Sie ihn immer noch nicht für befriedigend halten, vor allen Dingen für die Studierenden; aber mit dem in Ihrem Antrag geforderten Staatsvertrag ist diesem Sachverhalt nicht beizukommen. Sie wissen ganz genau: Das Hauptproblem ist die Softwareentwicklung. Sie wird weder durch eine solche Debatte noch durch einen Staatsvertrag beschleunigt. Das dürften Sie wissen. Angesichts des zwischenzeitlich erreichten Sachstandes bei der Etablierung eines – Frau Sager, ich zitiere nicht Sie, sondern Sie haben die Hochschulrektorenkonferenz zitiert – transparenten, unbürokratischen, nutzerfreundlichen und effizienten Hochschulzulassungsverfahrens besteht jedenfalls auf der rechtlichen Ebene kein Regulierungsbedarf, so wie Sie ihn beschreiben. Das Problem bei der Zulassung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen ist kein Problem des Zulassungsrechts, sondern der Anwendung des Zulassungsrechts, ganz konkret: der Gestaltung des Verfahrensablaufs. Änderungen im Zulassungsrecht können hier deshalb nichts bewirken. Erforderlich ist jetzt, dass das angestrebte dialogorientierte Verfahren sobald wie möglich technisch realisiert wird. Auch der von Ihnen, verehrte Kollegin, geforderten In-die-Pflicht-Nahme der Hochschulen bedarf es nicht, da die Unis und Fachhochschulen am 21. April – das war, kurz nachdem Sie Ihren Antrag formuliert hatten; aber man hätte ihn noch ändern können – im Rahmen der HRK-Mitgliederversammlung fast einstimmig erklärt haben, das dialogorientierte Verfahren nutzen zu wollen und sich in der Übergangszeit – das haben Sie in dieser Debatte unterschlagen – an den zur Verbesserung der Zulassungssituation verabredeten Maßnahmen zu beteiligen, nämlich einheitliche Fristen und eine Studienplatzbörse einzuführen. Sie wissen, dass das beschlossenwurde. Sie wissen, dass es ab diesem Wintersemester, also in wenigen Monaten – schneller geht es gar nicht –, eine einheitliche Bewerbungsfrist geben wird. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli. Ende August werden die Zulassungsbescheide versendet. Danach wird es eine Börse geben, sodass sich Studierwillige, die noch keinen Studienplatz erhalten haben, unmittelbar an den jeweiligen Hochschulen auf freie Plätze bewerben können. Auch das ist eine einstimmige Erklärung aller Universitäten. (Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Aber nicht zu spät!) Sie haben den Antrag ein bisschen früher formuliert und dann keine Lust gehabt, ihn der tatsächlichen Regelung anzupassen. (Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Sag ich doch!) Das KMK-Plenum hat außerdem beschlossen, dass auf die Länder eingewirkt werden soll, damit sie die Bundesanschubfinanzierung später fortführen. Das ist auch nötig, weil die Länder zuständig sind. Insgesamt sind damit Verfahren etabliert worden, bei denen Dezentralität und unterstützender Service der ZVS ineinandergreifen. Die Vergabe von Studienplätzen wird übersichtlich und zuverlässig koordiniert. Frau Sager, Sie haben eben gesagt, Sie seien eine Verfechterin der Hochschulautonomie. Auf diese Weise wird die Autonomie gewahrt. Anders ist es bei Ihrem Vorschlag eines Durchgriffszwangs. Zu Ihrer Forderung, die Fortschreibung des Hochschulpaktes entsprechend zu nutzen, darf ich Sie daran erinnern, dass wie in der laufenden Programmphase des Hochschulpakts 2020 und auch bei der Ausgestaltung der zweiten Programmphase durch den neuen Hochschulvertrag bereits sicherstellt ist, dass die Bundesmittel an die Zahl der tatsächlich zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger gekoppelt sind und dass das – so sagen wir immer – spitz abgerechnet wird. Es gibt auch Sonderregelungen für die neuen Länder, die dazu dienen, die Studienanfängerkapazitäten tatsächlich aufrechtzuerhalten und nicht abzubauen. Den Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen wird demnach bereits im Vereinbarungsentwurf für die nächste Programmphase des Hochschulpakts 2020 Rechnung getragen. Da wir darüber im Ausschuss ausführlich gesprochen haben, müssten Sie es besser wissen, als es Ihr Antrag vermuten lässt. (Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU], zum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: Ziehen Sie ihn doch zurück! Das wäre doch ein Angebot!) Abschließend möchte ich sagen: Der Bund ist ganz sicher nicht für die Lösung von Zulassungsproblemen zuständig. Der Meinung der CDU/CSU nach sollten nicht die Länder, sondern die Universitäten zuständig sein, da wir Hochschulautonomie nicht nur behaupten, sondern auch praktizieren. Monika GrüttersDas ist auch beim Thema Studienplatzvergabe der Fall. Tatsächlich gibt es einen Studierendenüberhang, und Studienplätze bleiben viel zu lange frei. Diese Plätze bleiben aber nicht dauerhaft frei, sondern werden erst sehr spät nachbesetzt; das erkennen wir an. Deshalb hat sich Ministerin Schavan mit der Hochschulrektorenkonferenz und der KMK zusammengesetzt. Genau deshalb hat sie, die nicht zuständig ist, die Moderation an diesem Punkt übernommen. Erfolgreich haben sie ein gemeinsames Vorgehen beschlossen, das ab Juli greift. Ich bin sicher, dass sich die Lage an den Universitäten sehr bald entspannen wird. Ich hoffe, dass Sie bei der nächsten Bildungsausschusssitzung ein bisschen besser zuhören. Dann könnten wir uns solche Anträge und die Debatte darüber beinahe sparen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür haben Sie aber lange gesprochen!)

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