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Rede von Helga Lopez (SPD) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 21: Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag:.

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Rede von Helga Lopez (SPD) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Schewe-Gerigk hat eben über die Zahl der Ehescheidungen gesprochen. Laut Statistischem Bundesamt – ich habe heute einmal nachgesehen – waren das in 2007 rund 187 000, das heißt, in Deutschland wird derzeit jede dritte Ehe geschieden. Die Mehrzahl der Ehepaare lebt nach wie vor im gesetzlichen Güterstand, also im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet, die ich auch gestern im Ausschuss schon gemacht habe: Die Zugewinngemeinschaft ist fair bei Beendigung der Ehe, insbesondere deswegen, weil dann das in der Ehe zusätzlich erworbene Vermögen fair geteilt wird. Während der Ehe hängt der wirtschaftlich schwächere Partner aber doch sehr – ich sage es einmal so – am Tropf des wirtschaftlich stärkeren Partners. Das liegt daran, dass der gesetzliche Güterstand vereinfacht ausgedrückt im Grunde genommen eine Gütertrennung während der Ehe bei Ausgleich des Mehrvermögens am Ende der Ehe ist. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Ich persönlich würde mir wünschen, dass in der 17. Legislaturperiode nach dieser wirklich guten Reform, durch die der gesetzliche Güterstand deutlich verbessert und deutlich fairer gemacht wird, vielleicht noch einmal darüber nachgedacht wird, ob nicht auch eine Regelung gefunden werden kann, durch die die Fairness während der Ehe erhöht wird. Als Stichwort – aber auch nur als Stichwort – sei hier der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft genannt, den es ja in vielen anderen europäischen Ländern gibt. Zurück zum Thema, zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft – wir haben das hier jetzt schon mehrfach gehört – erhält jeder Partner die Hälfte des zusätzlich in der Ehe erworbenen Vermögens. An diesem Grundsatz halten wir fest; denn durch ihn wird für einen fairen und praxistauglichen Ausgleich gesorgt. In der Praxis zeigen sich aber Gerechtigkeitslücken. Diese werden wir mit dieser Reform bestmöglich schließen.(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Andrea Astrid Voßhoff [CDU/CSU]) Eine Gerechtigkeitslücke ist, dass bei der Berechnung des Zugewinns Schulden vor der Ehe bislang unberücksichtigt geblieben sind. Das ist hier auch schon ausgiebig erläutert worden. Wir werden sie künftig berücksichtigen. Das ist in der Tat gerechter. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir darauf – auch das wurde ausreichend erläutert –, den schwächeren Partner künftig deutlich besser vor sogenannten illoyalen Vermögensverschiebungen zu schützen. Das gelingt uns mit der Fixierung eines festen Zeitpunktes für die Auskunftspflicht, mit dem der Zeitraum deutlich verkürzt wird, die der stärkere Partner heute noch für diese illoyalen Transaktionen zur Verfügung hat, mit einer deutlich verstärkten Auskunftspflicht und mit einer Belegpflicht. Es ist hier auch schon gesagt worden – ich glaube, von der Kollegin Schewe-Gerigk –, dass nicht etwa die vermögenden Ehepaare im Besonderen davon profitieren, sondern gerade die vielen Ehepaare, die nicht so viel Vermögen haben. Denn gerade dort tut es besonders weh, wenn zwischen der Trennung und der Scheidung noch mal eben 10 000 Euro beiseitegeschafft werden. Wie gesagt, wir haben gute Regelungen gefunden, um hier zu deutlich besseren Ergebnissen zu kommen. Auch ich will noch einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMJ wie auch den Sachverständigen im Namen meiner Fraktion herzlich für die erneut exzellente Zuarbeit und Mitarbeit danken. Ganz herzlichen Dank! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Frau Granold hat schon darauf hingewiesen, dass im Zuge der Beratungen über viele Teilbereiche intensiv mit den Sachverständigen diskutiert worden ist. Ich erinnere mich noch an ein Thema, das wir neben der Härtefallklausel auch sehr intensiv erörtert haben, nämlich die Anrechnung von eheneutralem Erwerb. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind mit den Sachverständigen aber eindeutig zu dem Ergebnis gekommen, dass wir besser keine Korrekturen vornehmen, weil wir per se keine Besserstellung und auch keine größere Praxisnähe bei der Bearbeitung hinbekommen. Über die Aufhebung der Hausratsverordnung und die Änderungen im Vormundschaftsrecht ist bereits ausgiebig informiert worden. Ich persönlich freue mich, dass die Reform des Zugewinn- und Vormundschaftsrechts zusammen mit der FGG-Reform am 1. September dieses Jahres in Kraft treten kann. Als Familien- und Frauenpolitikerin freue ich mich ganz besonders, dass auch diese Reform eine große Bedeutung für die Gleichstellung von Männern und Frauen hat. (Beifall der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zwar profitieren noch deutlich mehr Frauen von den Verbesserungen, aber die Zahl der Männer, die in der Ehe ganz, teilweise oder zeitweise in die wirtschaftlich Helga Lopezschwächere Position kommen – etwa während der Elternzeit – wächst ständig. Die Reform trägt maßgeblich dazu bei, dass Partner, die wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit ganz oder zeitweise in der wirtschaftlich schwächeren Position sind, am Ende der Ehe nicht auch noch ohne wirkliche Hürden über den Tisch gezogen werden. Abschließend nochmals ganz herzlichen Dank für die guten Beratungen innerhalb der Fraktionen. Die taz titelte „Scheiden soll weniger weh tun“. Eine Trennung ist fürwahr ein schmerzlicher Vorgang. Damit hat die taz meines Erachtens ganz recht. Mit dieser Reform wird der Vorgang vielen künftig ein bisschen weniger weh tun. Das ist gut so. Danke schön. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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