Rede von Helga Lopez (SPD) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 21: Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag:.
Text
Rede von Helga Lopez (SPD) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Schewe-Gerigk hat eben über die Zahl der
Ehescheidungen gesprochen. Laut Statistischem Bundesamt
– ich habe heute einmal nachgesehen – waren das in
2007 rund 187 000, das heißt, in Deutschland wird
derzeit jede dritte Ehe geschieden.
Die Mehrzahl der Ehepaare lebt nach wie vor im
gesetzlichen Güterstand, also im Güterstand der
Zugewinngemeinschaft. Hier sei mir eine persönliche
Bemerkung gestattet, die ich auch gestern im Ausschuss schon
gemacht habe: Die Zugewinngemeinschaft ist fair bei
Beendigung der Ehe, insbesondere deswegen, weil dann
das in der Ehe zusätzlich erworbene Vermögen fair
geteilt wird. Während der Ehe hängt der wirtschaftlich
schwächere Partner aber doch sehr – ich sage es einmal
so – am Tropf des wirtschaftlich stärkeren Partners. Das
liegt daran, dass der gesetzliche Güterstand vereinfacht
ausgedrückt im Grunde genommen eine Gütertrennung
während der Ehe bei Ausgleich des Mehrvermögens am
Ende der Ehe ist.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)
Ich persönlich würde mir wünschen, dass in der
17. Legislaturperiode nach dieser wirklich guten
Reform, durch die der gesetzliche Güterstand deutlich
verbessert und deutlich fairer gemacht wird, vielleicht noch
einmal darüber nachgedacht wird, ob nicht auch eine
Regelung gefunden werden kann, durch die die Fairness
während der Ehe erhöht wird.
Als Stichwort – aber auch nur als Stichwort – sei hier der
Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft genannt,
den es ja in vielen anderen europäischen Ländern gibt.
Zurück zum Thema, zum gesetzlichen Güterstand der
Zugewinngemeinschaft. Bei Beendigung der
Zugewinngemeinschaft – wir haben das hier jetzt schon mehrfach
gehört – erhält jeder Partner die Hälfte des zusätzlich in
der Ehe erworbenen Vermögens. An diesem Grundsatz
halten wir fest; denn durch ihn wird für einen fairen und
praxistauglichen Ausgleich gesorgt. In der Praxis zeigen
sich aber Gerechtigkeitslücken. Diese werden wir mit
dieser Reform bestmöglich schließen.(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Andrea
Astrid Voßhoff [CDU/CSU])
Eine Gerechtigkeitslücke ist, dass bei der Berechnung
des Zugewinns Schulden vor der Ehe bislang
unberücksichtigt geblieben sind. Das ist hier auch schon ausgiebig
erläutert worden. Wir werden sie künftig
berücksichtigen. Das ist in der Tat gerechter.
Einen besonderen Schwerpunkt legen wir darauf
– auch das wurde ausreichend erläutert –, den
schwächeren Partner künftig deutlich besser vor sogenannten
illoyalen Vermögensverschiebungen zu schützen. Das
gelingt uns mit der Fixierung eines festen Zeitpunktes für
die Auskunftspflicht, mit dem der Zeitraum deutlich
verkürzt wird, die der stärkere Partner heute noch für diese
illoyalen Transaktionen zur Verfügung hat, mit einer
deutlich verstärkten Auskunftspflicht und mit einer
Belegpflicht.
Es ist hier auch schon gesagt worden – ich glaube,
von der Kollegin Schewe-Gerigk –, dass nicht etwa die
vermögenden Ehepaare im Besonderen davon
profitieren, sondern gerade die vielen Ehepaare, die nicht so viel
Vermögen haben. Denn gerade dort tut es besonders
weh, wenn zwischen der Trennung und der Scheidung
noch mal eben 10 000 Euro beiseitegeschafft werden.
Wie gesagt, wir haben gute Regelungen gefunden, um
hier zu deutlich besseren Ergebnissen zu kommen.
Auch ich will noch einmal den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des BMJ wie auch den Sachverständigen
im Namen meiner Fraktion herzlich für die erneut
exzellente Zuarbeit und Mitarbeit danken. Ganz herzlichen
Dank!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Frau Granold hat schon darauf hingewiesen, dass im
Zuge der Beratungen über viele Teilbereiche intensiv mit
den Sachverständigen diskutiert worden ist. Ich erinnere
mich noch an ein Thema, das wir neben der
Härtefallklausel auch sehr intensiv erörtert haben, nämlich die
Anrechnung von eheneutralem Erwerb. Die
Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind mit den
Sachverständigen aber eindeutig zu dem Ergebnis gekommen,
dass wir besser keine Korrekturen vornehmen, weil wir
per se keine Besserstellung und auch keine größere
Praxisnähe bei der Bearbeitung hinbekommen.
Über die Aufhebung der Hausratsverordnung und die
Änderungen im Vormundschaftsrecht ist bereits
ausgiebig informiert worden. Ich persönlich freue mich, dass
die Reform des Zugewinn- und Vormundschaftsrechts
zusammen mit der FGG-Reform am 1. September dieses
Jahres in Kraft treten kann. Als Familien- und
Frauenpolitikerin freue ich mich ganz besonders, dass auch
diese Reform eine große Bedeutung für die
Gleichstellung von Männern und Frauen hat.
(Beifall der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Zwar profitieren noch deutlich mehr Frauen von den
Verbesserungen, aber die Zahl der Männer, die in der
Ehe ganz, teilweise oder zeitweise in die wirtschaftlich
Helga Lopezschwächere Position kommen – etwa während der
Elternzeit – wächst ständig.
Die Reform trägt maßgeblich dazu bei, dass Partner,
die wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen
oder Arbeitslosigkeit ganz oder zeitweise in der
wirtschaftlich schwächeren Position sind, am Ende der Ehe
nicht auch noch ohne wirkliche Hürden über den Tisch
gezogen werden.
Abschließend nochmals ganz herzlichen Dank für die
guten Beratungen innerhalb der Fraktionen.
Die taz titelte „Scheiden soll weniger weh tun“. Eine
Trennung ist fürwahr ein schmerzlicher Vorgang. Damit
hat die taz meines Erachtens ganz recht. Mit dieser
Reform wird der Vorgang vielen künftig ein bisschen
weniger weh tun. Das ist gut so.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und der LINKEN sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)