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Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die tarifpolitisch ungebundene, bundesweit tätige Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) konstituiert sich weit überwiegend aus Unternehmen der mittelständischen Bauwirtschaft und deren Partnern und setzt sich bereits seit 1964 für die Belange der mittelständischen Bauwirtschaft in Deutschland ein, indem sie die Wirtschafts-, Markt- und Wettbewerbsinteressen ihrer Mitgliedsunternehmen auf politischer Ebene sowie gegenüber Auftraggebern aus allen Baubereichen vertritt und so die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die mittelständische Bauwirtschaft in Deutschland verbessert. Die BVMB übt die Interessenvertretung und Vernetzung ihrer Mitglieder aus, indem sie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreibt, Fachtagungen organisiert, einen jährlichen Neujahrsempfang und Tag der mittelständischen Bauwirtschaft veranstaltet, Positionspapiere veröffentlicht, Stellungnahmen verfasst, wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gibt und Fachgespräche mit Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Politik und Verwaltung wahrnimmt. Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Rechtspolitik; Öffentliches Recht; Straßenverkehr; Wohnen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Güterverkehr; Industriepolitik; Unfallversicherung; Zivilrecht; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wettbewerbsrecht; Digitalisierung; Schienenverkehr; Bauwesen und Bauwirtschaft; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arbeitsmarkt Regelungsvorhaben: - Beibehaltung der §§ 305ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung bzgl. Justizstandort-Stärkungsgesetz: Die BVMB ist Teil der Initiative pro AGB-Recht und setzt sich in diesem Rahmen gemeinsam mit ca. 40 weiteren Verbänden bereits seit mehr als 10 Jahren dafür ein, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu bewahren. Explizit wendet sich die Initiative pro AGB-Recht gegen eine Ergänzung des Gesetzentwurfs des Justizstandort-Stärkungsgesetzes um materiellrechtliche Änderungen des AGB-Rechts mit dem Ziel, die Inhaltskontrolle verwendeter Vertragsklauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr einzuschränken. Zweck ist also die bestehende Rechtslage der §305 ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung zu erhalten, d. h. die Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft. - Beibehaltung der §§ 305ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung.: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft. - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufheben: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) als rein deutscher Alleingang muss aufgehoben werden. Stattdessen sollte die Europäische Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umgesetzt werden. - Mietpreisbremse abschaffen: Wir lehnen die geplante Verlängerung der sog. "Mietpreisbremse" bis zum Jahr 2029 ab und fordern ihr Auslaufen. Sie ist kein wirkungsvolles und geeignetes Instrument für den angespannten Wohnungsmarkt. Stattdessen führt sie zu Unsicherheit bei privaten Bauherren und Investoren, wodurch dringend benötigter Wohnraum nicht geschaffen wird. - Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes: Die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht in einer modernen, digitalen Arbeitswelt weder den Anforderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch denen der Arbeitgeber. Dies trifft insbesondere auf die mittelständischen Bauwirtschaft zu, die für ihre Baumaßnahmen flexiblere Arbeitszeitmodelle benötigt. Wir setzen uns daher für eine Flexibilisierung in Richtung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ein, so wie es die europäischen Arbeitszeitrichtlinie auch vorsieht und zulässt. - Bundestariftreuegesetz nicht weiter verfolgen: Das geplante Bundestariftreuegesetz ist mit unverhältnismäßig hohen Bürokratiekosten für Unternehmen und Verwaltung verbunden, widerspricht dem Grundsatz der Tarifautonomie und schränkt den unternehmerischen Wettbewerb ein. Die hohe Konkurrenz um Fachkräfte in der Bauwirtschaft und Regelungen wie das Arbeitnehmerentsendegesetz sorgen ohnehin dafür, dass ein solches Gesetz für unsere Branche keinerlei Steuerungswirkung hätte. Ein solches Gesetz sollte aus den genannten Gründen nicht umgesetzt werden. - Aufhebung des Verbots von Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe: Wir setzen uns für die Aufhebung des Verbots von Arbeitnehmerüberlassung in der Bauwirtschaft aus § 1b AÜG ein. Das nicht mehr zeitgemäße Verbot schränkt die Flexibilität der Bauunternehmen ein, auf den saison- und projektbedingt wechselnden Personalbedarf zu reagieren. Durch die Aufhebung des Verbots können Bauunternehmen gezielter Arbeitskräfte einsetzen, um auf saisonale Schwankungen und projektbedingte Engpässe besser zu reagieren. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft stärken und helfen, den Fachkräftemangel in einem entscheidenden Sektor zu bekämpfen, ohne die Qualität oder Sicherheitsstandards zu gefährden. - Erweiterung der sog. "Westbalkanregelung" aus § 26 Absatz 2 BeschV: Die so genannte Westbalkanregelung mit ihren Vereinfachungen für die Arbeitserlaubnis und Visumsvergabe für Menschen aus der Balkan-Region hat sich in der Bauwirtschaft als wichtiges Hilfsmittel bei der saison- und projektbedingten Bekämpfung des Fachkräftemangels erwiesen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, einerseits das Kontingent der Westbalkanregelung selbst zu erhöhen sowie weitere Kontingentlösungen mit erleichtertem Zugang in den Arbeitsmarkt für weitere Staaten und Regionen einzurichten. Dies ist nicht als langfristige Lösung für den demografisch bedingten Teil des Fachkräftemangels zu sehen, kann jedoch die akuten Auswirkungen des derzeitigen Fachkräftemangels kurz- und mittelfristig abmildern. - Parlamentarisches Frühstück zum Thema Infrastrukturpolitik der Bundesregierung im Lichte des Sondervermögens am 20. März 2026: Am 20. März 2026 hat unter der Schirmherrschaft von Felix Schreiner, MdB und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Parlamentarisches Frühstück zum Thema "Infrastrukturpolitik der Bundesregierung im Lichte des Sondervermögens" mit Mitgliedern der AG Verkehr der CDU/CSU Bundestagsfraktion in Berlin stattgefunden. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die zukünftige Infrastrukturpolitik der Bundesregierung im zweiten Regierungsjahr unter Bundeskanzler Friedrich Merz – insbesondere vor dem Hintergrund des Sondervermögens und seiner Bedeutung für Investitionen, Planungssicherheit und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur.

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