Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk
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Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk
Tätigkeit: Berufsverband
Der Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk vertritt die Interessen der handwerklichen Metzgereien in Bayern. Er gibt hierzu zu allen, das Metzgerhandwerk betreffenden Themen, Stellungnahmen, Gutachten, Positionspapiere, Vorschläge, Meinungen und Anregungen ab bzw. reicht diese ein. Sollte es notwendig sein, erfolgt die Unterstützung bei der politischen Interessenvertretung durch externe Fachanwälte in allen denkbaren Rechtsgebieten. Ebenso führt der Verband Gespräche mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie deren Mitarbeiter/innen.
Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Digitalisierung; Familienpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Klimaschutz; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Recht"; Schulische Bildung; Entwicklungspolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Kleine und mittlere Unternehmen; Personenverkehr; Verkehrspolitik; Tierschutz; Lebensmittelsicherheit; Ländlicher Raum; Straßenverkehr; Wettbewerbsrecht; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; EU-Gesetzgebung; Land- und Forstwirtschaft; Stadtentwicklung; Verbraucherschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Öffentliches Recht; Verkehrsinfrastruktur; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Werbung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Immissionsschutz; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Handwerk; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Parlamentarisches Verfahren; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Zivilrecht; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Rechtspolitik
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Arbeitszeitgesetzes: Es geht um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Hier ist im ersten Referentenentwurf vorgesehen, dass auch mitarbeitende Familienangehörige (Eltern, Geschwister, Kinder) die Arbeitszeiten erfassen sollen. Dies ist vollkommen sinnfrei, da gerade in familiengeführten Betrieben die angestellten Familienangehörigen aushelfen, wann immer es notwendig ist. Wenn dies nur noch in der Grenze von 8 Stunden möglich sein soll, dann wird dies zu Problemen bei Betriebsabläufen führen. Weiterhin fehlt im Referentenentwurf eine flexible Wochenarbeitszeit. Diese haben andere EU-Staaten bereits eingeführt. Die Herausforderungen des demografischen Wandels in Deutschland, werden wir nicht mit einer starren 40-Stunden-Woche oder gar weniger begegnen können. Flexibilität ist oberste Maxime.
- Bürokratieentlastung - Statistiken: Zahlreiche Betriebe werden zur Abgabe von jährlichen oder quartalsweisen Statistiken aufgefordert. Entweder durch das Bundesamt oder die Landesämter für Statistik. Problem ist, dass man, wenn man als Betrieb einmal für eine Statistik ausgewählt wurde, diese künftig immer wieder abgeben muss. Hier muss es eine Entlastung der Betriebe geben. Wer einmal eine statistische Erhebung erhalten und ausgefüllt hat, muss danach mindestens 3 Jahre von der Abgabe befreit sein. Hier müssen dann andere Betriebe herangezogen werden.
- Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG 4-Tonnen-Regelung für kleine Schlachtbetriebe aufheben: Es wird gefordert, dass die 4-Tonnen-Regel im BImSchG für kleine Handwerksbetriebe aufgehoben wird.
- Anpassung des Mindestlohns: Es wurde Stellung zur aktuellen Diskussion um die Anpassung des Mindestlohns auf bis zu 15 Euro genommen.
- Anpassung von Parametern in der Tierschutzschlachtverordnung: Die Parameter bei der Betäubung von Tieren (v.a. Schweine) ist in der Tierschutzschlachtverordnung zur prüfen und gegebenenfalls an moderne Betäubungsgeräte anzupassen.
- Notwendige Anpassungen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Bei den Kennzeichnungsvorschriften des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind mit Blick auf die Umsetzungsfähigkeit für kleine und mittlere Handwerks- und Schlachtbetriebe Anpassungen vorzunehmen.
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