Kosten für neue Möblierung, Ausstattung und Accessoires in den Bundesministerien seit Beginn der 21. Wahlperiode (Antwort zu Drs. 21/8527)
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Kosten für neue Möblierung, Ausstattung und Accessoires in den Bundesministerien seit Beginn der 21. Wahlperiode (Antwort zu Drs. 21/8527)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8820
21. Wahlperiode 28.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Rainer Galla,
Joachim Bloch und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8527 –
Kosten für neue Möblierung, Ausstattung und Accessoires in den
Bundesministerien seit Beginn der 21. Wahlperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung trägt Verantwortung für einen wirtschaftlichen und
sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln. Insbesondere bei der Ausstattung der
Dienstsitze der Bundesministerien stellt sich den Fragestellern die Frage, in
welchem Umfang seit Beginn der 21. Wahlperiode Ausgaben für neue Möbel,
Ausstattungsgegenstände, Dekoration und sonstige Accessoires getätigt
wurden. So ist in der zweiten Staffel der ZDF-Dokumentation „Inside CDU“ die
Lieferung eines Strandkorbes für Staatsminister Philipp Amthor zu sehen
(www.focus.de/politik/amthor-zeigt-buero-und-stellt-sich-strandkorb-auf-terra
sse_f51a2057-57e2-410a-af04-d71f84d3c9a4.html). Nach Angaben der
Bundesregierung hat der Staatsminister diesen privat gekauft und sowohl die
Anlieferung als auch den Aufbau privat gezahlt; zwischenzeitlich ist entschieden,
dass der Strandkorb wieder abtransportiert wird (www.bundesregierung.de/bre
g-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-28-september-2026-2454550).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Sinne der Fragestellung wird auf den Zeitraum seit der Kabinettsbildung in
der 21. Wahlperiode am 6. Mai 2025 bis zum Zeitpunkt der Fragestellung
abgestellt.
1. Welche Ausgaben haben die Bundesministerien seit Beginn der
21. Wahlperiode bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen
Anfrage für die Anschaffung neuer Möbel getätigt (bitte aufgeschlüsselt
nach Bundesministerium, Haushaltsjahr, Art des Gegenstands und
Gesamtkosten angeben)?
2. Welche Ausgaben sind seit Beginn der 21. Wahlperiode allein für die
Anschaffung oder Erneuerung von Büroausstattung und sonstigen
Ausstattungsgegenständen angefallen (bitte insbesondere für Schreibtische,
Sitzmöbel, Konferenztische, Schränke, Regale, Leuchten, Teppiche,
Vorhänge und vergleichbare Gegenstände gesondert ausweisen)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 27. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Ausgaben sind seit Beginn der 21. Wahlperiode für
Dekorationsgegenstände und sonstige Accessoires angefallen (bitte insbesondere
für Bilder, Kunstgegenstände, Vasen, Pflanzen, Teppiche, Skulpturen,
Strandkörbe, sonstige Dekorationsgegenstände und vergleichbare
Anschaffungen jeweils gesondert ausweisen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam in
Anlage 1* beantwortet. Die erbetenen Daten liegen nicht in elektronisch
auswertbarer Form vor.
Die Fragen 1 bis 3 weisen aufgrund der erfragten Gegenstände inhaltliche
Überschneidungen auf. Zur klaren Abgrenzung wird daher in Anlage 1* nach
Möbeln, Ausstattungsgegenständen und Dekorationsgegenständen differenziert.
Teppiche werden vom Fragesteller sowohl bei Frage 2 als auch bei Frage 3 im
Klammerzusatz erwähnt, da diese analog zu Auslegware einen vornehmlich
funktionellen Charakter haben, sind diese unter Ausstattungsgegenständen
erfasst.
Eine detaillierte Differenzierung der Gegenstände entsprechend der
Fragestellung lässt sich aufgrund deren Vielfältigkeit und mangels einer passgenauen
systematischen Erhebung nicht vornehmen.
4. Welche Ausgaben wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode für die
Neuausstattung oder Umgestaltung von Büros der Bundesminister,
Parlamentarischen Staatssekretäre und Staatssekretäre getätigt (bitte einzeln und
getrennt auflisten)?
Eine Einzelaufstellung getrennt nach Bundesministerinnen und
Bundesministern, Parlamentarischen und beamteten Staatssekretärinnen und
Staatssekretären ist nicht möglich, da derartige differenzierende Daten nicht vorliegen.
Daher erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Ausgaben gebündelt für die
Leitungsebenen des jeweiligen Bundesministeriums:
Ressort Ausgaben für Neuausstattung oder Umgestaltung
von Büros der Leitungsebene in Euro
2025 2026
BMF 0 47 737,00
BMI 0 1 060,29
AA 50 712,39 707,73
BMVg 3 398,00 7 658,00
BMWE 0 0
BMFTR 0 25 844,75
BMJV 30 016,00 28 679,00
BMBFSFJ 5 536,42 4 018,15
BMAS 26 000,00 0
BMDS 46 146,71 1 727,32
BMV 42 133,12 5 490,51
BMUKN 0 0
BMG 6 392,13 1 230,90
BMLEH 12 242,39 1 858,86
BMZ 7 799,07 0
BMWSB 1 020,90 10 871,73
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8820 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die für das BMWSB ausgewiesenen Ausgaben stehen im Zusammenhang mit
dem Umzug in eine neue Liegenschaft. Aufgrund von jahrzehntealtem
defektem Mobiliar waren arbeitsschutzkonforme Ersatzbeschaffungen erforderlich.
Nicht auszusondernde Möbel wurden umgezogen. Entsprechend entstanden
Kosten für die Entsorgung und den Transport von Mobiliar.
5. In wie vielen Fällen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode bestehende
Möbel oder Ausstattungsgegenstände ausgetauscht, obwohl die zuvor
vorhandenen Gegenstände weiterhin funktionsfähig waren, was waren
jeweils die Gründe dafür, und wo verlieben die Gegenstände jeweils?
8. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob vorhandene Möbel und
Ausstattungsgegenstände weiterverwendet, eingelagert, umgesetzt oder
ersetzt werden?
Die Fragen 5 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesministerien sind nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit gemäß § 7 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gehalten,
Möbel oder Ausstattungsgegenstände erst auszusondern, wenn deren
Nutzungsdauer erreicht ist oder der jeweilige Zustand es erfordert. Dabei werden
insbesondere der Erhaltungszustand, die Funktionalität sowie die weitere dienstliche
Verwendbarkeit der Möbel und Ausstattungsgegenstände berücksichtigt. Wenn
beispielsweise eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist, bei
erheblichen sicherheitsrelevanten Mängeln, bei Verstößen gegen
arbeitsschutzrechtliche Anforderungen oder bei hygienischen und gesundheitlichen
Beeinträchtigungen ist aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Fürsorgepflicht des
Dienstherrn eine unverzügliche Erneuerung bzw. Ersatzbeschaffung geboten.
Ein Austausch noch funktionsfähiger Möbel oder Ausstattungsgegenstände
erfolgte in Einzelfällen auch aufgrund veränderter ergonomischer
Anforderungen, räumlicher Gegebenheiten oder organisatorischer und funktionaler
Erfordernisse.
Bis zum Ende der Nutzungsdauer können je nach individuellen Gegebenheiten
auf den Dienststellen unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten und Verortungen
in Betracht kommen, sei es z. B. im Büro oder zwischenzeitliche
Einlagerungen. Umstände des dienstlichen Alltags wie etwa Umzüge, Personalwechsel
oder Baumaßnahmen können sich auf Möblierung und Ausstattung der
Liegenschaften auswirken. Auch dann sind passgenaues und wirtschaftliches Agieren
für die jeweiligen Ressorts leitend.
Auch nach Ablauf der vorgesehenen Nutzungsdauer ist eine weitere
Verwendung möglich, sofern die Gegenstände weiterhin funktionsfähig und für den
dienstlichen Einsatz geeignet sind. Vor einer endgültigen Aussonderung wird
geprüft, ob eine anderweitige Verwendung innerhalb der Dienststelle oder in
anderen Organisationseinheiten in Betracht kommt. Ziel ist es, vorhandene
Ressourcen möglichst lange wirtschaftlich und bedarfsgerecht zu nutzen und
unnötige Ersatzbeschaffungen zu vermeiden.
Seit Beginn der Wahlperiode wurden im BMVg insgesamt 710 Möbelstücke im
Zuge des Austauschs zurückgenommen (375 Schränke, 335 Sideboards), um an
deren Stelle neue und höhere funktionale Anforderungen zur Lagerung
soldatischer Bekleidung und Ausrüstung durch passende Schrankkombinationen zu
decken. Die Rücknahme erfolgte auf Lager bzw. auf direkte Weiterverwendung
(je nach Zustand). Nicht mehr für das Ministerium verwendungsfähige
Möbelstücke wurden ausgesondert und der Verwertung zugeführt (Abgabe an
VEBEG GmbH).
Im Zusammenhang mit der Abgabe einer Liegenschaft des BMG an das BMDS
zum 30. Juni 2026 wurde das dort vorhandene, funktionsfähige Mobiliar mit
der Liegenschaft dem BMDS zur Weiternutzung überlassen. Eine
Aussonderung oder Entsorgung hat nicht stattgefunden.
Darüber hinaus werden Daten zu der Anzahl der Fälle, in denen ein Austausch
funktionsfähiger Möbel oder Ausstattungsgegenstände stattgefunden hat, nicht
systematisch erhoben und liegen nicht in elektronisch auswertbarer Form vor.
6. Welche Gesamtkosten sind seit Beginn der 21. Wahlperiode durch
Entsorgung, Einlagerung, Transport oder anderweitige Verbringung von
ausgetauschten Möbeln und Ausstattungsgegenständen entstanden (bitte
nach Bundesministerien aufschlüsseln)?
Im Zusammenhang mit dem Austausch und der Weiterverwendung von Möbeln
und Ausstattungsgegenständen entstehen i. d. R. keine zusätzlichen Kosten für
Einlagerung oder Transport. Die vorübergehende Einlagerung erfolgt
normalerweise in bereits vorhandenen diensteigenen Lagern und Räumlichkeiten,
erforderliche Transporte und Umsetzungen innerhalb der Liegenschaft werden durch
hauseigenes Personal durchgeführt, sodass auch hierfür keine gesonderten
Ausgaben anfallen.
Sofern für Entsorgung, Einlagerung und Transport von ausgetauschten Möbeln
und Ausstattungsgegenständen dennoch Kosten entstanden sind, sind die
ermittelbaren Daten der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Ressort Ausgaben für Entsorgung, Einlagerung, Transport oder Verbringung
ausgetauschter Möbel und Ausstattungsgegenstände in Euro
2025 2026
BMF 0 0
BMI 3 733,94 1 501,53
AA 6 547,80 6 242,96
BMVg konnte nicht ermittelt werden
BMWE 6 209,02 12 237,65
BMFTR 0 0
BMJV 1 284,61 1 309,00
BMBFSFJ 0 2 586,58
BMAS 9 220,80 1 531,91
BMDS 0 0
BMV 0 79 562,60
BMUKN 23 954,20 60 176,85
BMG 3 135,89 0
BMLEH 7 196,56 9 119,87
BMZ 0 0
BMWSB 75 065,77 0
Anmerkungen:
BMVg: Die einzelnen Transport- und Entsorgungskosten gemäß der
Fragestellung können nur im Rahmen einer komplexen händischen Auswertung ermittelt
werden, da Transport/Entsorgungsaufträge nicht für einzelne Möbelstücke
gegeben werden, sondern eine Bündelung verschiedener Transport-/
Entsorgungsaufträge in einem Auftrag zusammengefasst werden. Eine Zuordnung zu
einzelnen Möbelstücken dürfte daher nur mit erheblichem Aufwand möglich sein,
die im vorgegebenen Zeitansatz in keiner Weise umgesetzt werden konnte.
Einlagerungsausgaben fallen keine an, da dies in Bw eigenen Liegenschaften
geschieht.
BMJV: Die Leistungen für das Jahr 2025 wurden vor Beginn der Wahlperiode
im Zeitraum Februar bis April erbracht, die Rechnungsbegleichung erfolgte im
September.
BMWSB: Die für das BMWSB ausgewiesenen Ausgaben stehen im
Zusammenhang mit dem Umzug in eine neue Liegenschaft. Aufgrund von
jahrzehntealtem defektem Mobiliar waren arbeitsschutzkonforme Ersatzbeschaffungen
erforderlich. Nicht auszusondernde Möbel wurden umgezogen. Entsprechend
entstanden Kosten für die Entsorgung und den Transport von Mobiliar.
7. Welche externen Unternehmen, Innenausstatter, Designer,
Einrichtungshäuser oder sonstigen Dienstleister wurden seit Beginn der 21.
Wahlperiode mit der Lieferung bzw. Planung von Möbeln,
Ausstattungsgegenständen oder Dekoration beauftragt (bitte jeweils Auftragnehmer,
Auftragsgegenstand und Auftragswert angeben)?
Die Benennung externer Auftragnehmer und Vertragspartner kann aufgrund des
Datenschutzes und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der
Unternehmen nicht erfolgen. Eine Veröffentlichung der gegenständlichen
Informationen, die vorliegend auch Urheberrechte berühren könnten, ist geeignet,
zumindest mittelbar Rückschlüsse auf das Betriebs- und Geschäftsverhalten der
betroffenen Personen und Unternehmen zu ermöglichen und kann zu einer
vertraglich vereinbarten Pflichtenverletzung führen.
9. Plant die Bundesregierung für den weiteren Verlauf der 21. Wahlperiode
weitere wesentliche Ausgaben für die Neu- oder Umgestaltung von
Büros und Repräsentationsräumen der Bundesministerien (wenn ja, bitte
nach Bundesministerien, Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten
aufschlüsseln)?
Ausgaben für die Neu- oder Umgestaltung von Büros und
Repräsentationsräumen der Bundesministerien konkretisieren sich in der Zukunft, derzeit
absehbare wesentliche Ausgaben außerhalb von Ersatzbeschaffungen oder
bestehendem Mehrbedarf sind wie folgt geplant:
Im weiteren Verlauf der 21. Wahlperiode sind im BMAS Maßnahmen in Höhe
von ca. 35 000 Euro geplant. Das BMV plant die Anschaffung von elektrisch
höhenverstellbaren Schreibtischen mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von
26 000 Euro. Das BMZ plant für den Standort in Berlin im Zusammenhang mit
der Ausweitung des Desksharings Neuanschaffung von Möbeln in Höhe von
etwa 25 000 Euro.
10. Wurden von den Bundesministern, Parlamentarischen Staatssekretären
und Staatssekretären eigene Möbelstücke in die Ausstattung integriert
(bitte einzeln auflisten), wenn ja, entstanden dadurch Kosten, z. B. für
Transport, und wenn ja, in jeweils welcher Höhe?
Daten zu eigenen, persönlichen Möbelstücken, die seitens der
Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischen und beamteten
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in die Ausstattung ihrer Diensträume eingebracht
wurden, werden nicht systematisch erhoben und liegen nicht in elektronisch
auswertbarer Form vor. Sofern hierfür separate Transportkosten anfallen würden,
wären diese privat zu zahlen.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Rainer Galla, Joachim Bloch und der Fraktion AfD
„Kosten für neue Möblierung, Ausstattung und Accessoires in den Bundesministerien seit Beginn der 21. Wahlperiode“
Drucksache 21/8527
1
Anlage 1
Fragen 1, 2 und 3
Ressort
Ausgaben für Anschaffung Möbel (Tische,
Sitzmöbel, Schränke, Regale u. ä.) in Euro
Ausgaben für Anschaffung
Ausstattungsgegenstände (Leuchten,
Teppiche, Vorhänge u. ä.) in Euro
Ausgaben für Dekorationsgegenstände
(Bilder, Kunstgegenstände, Vasen,
Pflanzen, Skulpturen u. ä.) in Euro
2025 2026 2025 2026 2025 2026
BMF 210.583,00 292.870,00 3.348,00 0 10.600,00 34.477,00
BMI 289.596,74 63.926,03 2.908,03 0 13.302,92 17.642,13
AA 162.739,05 368.173,54 26.290,55 255.718,42 17.936,39 9.204,05
BMVg 255.634,00 511.561,00 11.299,00 9.029,00 14.554,00 10.628,00
BMWE 366.566,65 23.383,60 14.902,98 18.512,54 1.720,94 1.862,77
BMFTR 2.866,00 27.694,40 989,13 1.109,25 10.026,94 2.989,55
BMJV 99.290,49 51.003,25 15.746,36 2.115,38 1.487,71 1.151,92
BMBFSFJ 9.294,12 23.473,70 0 6.502,78 2.760,80 2.944,30
BMAS 183.750,88 178.082,57 3.828,64 40.585,78 2.087,72 643,72
BMDS1 46.146,71 188.077,52 0 0 0 3.216,00
BMV 198.023,48 367.678,32 39.670,95 5.571,75 874,33 231,00
BMUKN 149.914,26 241.265,43 0 0 0 0
1 Das BMDS ist ein neu gegründetes Ministerium. Dafür mussten eigene Dienstsitze eingerichtet und ausgestattet werden. Ein großer Teil der Möbel wurde von anderen
Bundesministerien, insbesondere dem BMG und dem BMV, übernommen. Dennoch waren zusätzliche Beschaffungen erforderlich, um die Arbeitsplätze vollständig
auszustatten und den Dienstbetrieb aufzunehmen.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Rainer Galla, Joachim Bloch und der Fraktion AfD
„Kosten für neue Möblierung, Ausstattung und Accessoires in den Bundesministerien seit Beginn der 21. Wahlperiode“
Drucksache 21/8527
2
BMG2 21.415,09 177.911,88 299,05 1.504,02 286,13 3.907,24
BMLEH 107.027,70 111.234,32 55.000,00 7.254,99 177,16 1.822,14
BMZ 89.542,24 36.063,70 5.107,35 12.161,57 716,37 1.102,22
BMWSB3 155.499,14 125.295,00 0,00 364,76 803,25 90,64
2 Die für das BMG im Jahr 2026 aufgeführten Beträge stehen zum Großteil im Zusammenhang mit der Abgabe einer Liegenschaft in Berlin an BMDS zum 30.06.2026. Um
diese Abgabe im Rahmen der Vorgaben des BMF zur wirtschaftlicheren Büroraumnutzung zu ermöglichen, hat das BMG Desk-Sharing eingeführt. Das vorhandene
Mobiliar wurde mit der Liegenschaft dem BMDS überlassen; für die Beschäftigten musste daher eine zuvor leerstehende Liegenschaft im Wege der Ersatzbeschaffung
möbliert werden.
3 Die für das BMWSB ausgewiesenen Ausgaben stehen im Zusammenhang mit dem Umzug in eine neue Liegenschaft. Aufgrund von jahrzehntealtem defektem Mobiliar
waren arbeitsschutzkonforme Ersatzbeschaffungen erforderlich. Nicht auszusondernde Möbel wurden umgezogen. Entsprechend entstanden Kosten für die Entsorgung
und den Transport von Mobiliar.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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