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Rede von Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96

dip / rede 10.03.2004 · WP 15 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96 Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantrage ich, den Entwurf eines Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes als Finanzvorlage gemäß § 96 der Geschäftsordnung nachträglich an den Haushaltsausschuss zu überweisen. In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses hat der Vertreter der Bundesregierung auf Anfrage erklärt, dass zum Vollzug dieses Gesetzes 39 neue Planstellen beim Umweltbundesamt erforderlich seien und die Gegenfinanzierung über einen Gebührenhaushalt erfolgen solle. Auf Befragen konnte dies weder der Art noch der Höhe nach konkretisiert und spezifiziert werden. Damit hat sich nachträglich herausgestellt, dass dieser Gesetzentwurf eine Finanzvorlage im Sinne des § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages ist und zwingend dem Haushaltsausschuss vorgelegt werden muss. Meine Fraktion hat im Umweltausschuss beantragt, den Präsidenten zu unterrichten um den Entwurf nachträglich an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Dies ist durch die Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden. (Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Unglaublich!) Aus unserer Sicht ist das eindeutig rechtswidrig. Das ist nicht nur politisch unverständlich, sondern auch nach dem Geschäftsordnungsrecht nicht zu tolerieren. Finanzvorlagen müssen nämlich vom Haushaltsausschuss geprüft werden. Entsteht Streit darüber, ob es sich um eine Finanzvorlage handelt, hat das Plenum nach Anhörung des Haushaltsausschusses zu entscheiden. Deshalb ist es erforderlich, dass die Überweisung an den Ausschuss jetzt erfolgt. Darüber hinaus muss man klar und deutlich sagen: Diese Detailrechtsfrage konnte bisher auch nicht im Vorfeld der Ausschusssitzung geprüft werden, weil die Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf so spät ein-gereicht worden sind – gestern Abend um 18.56 Uhr per E-Mail –, dass ihre Prüfung in unserer Fraktion vor der Sitzung des Umweltausschusses nicht mehr möglich war. Aus unserer Sicht werden materielle Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, die weit über die ursprüngliche Vorlage hinausgehen. So soll jetzt zum Beispiel eine vollkommen neue zentrale Bundesverwaltung beim Bundesumweltamt eingerichtet werden. Anstatt in diesem Bereich auf die bestehenden Strukturen bei den Länderverwaltungen zurückzugreifen, soll jetzt eine Doppelverwaltung eingerichtet werden. Das muss aus unserer Sicht haushaltsrechtlich und finanzpolitisch überprüft werden. Aus diesem Grunde beantragen wir, dass der Haushaltsausschuss vor der Beratung im Plenum eingeschaltet wird. Herzlichen Dank, Herr Präsident.

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