Rede von Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
beantrage ich, den Entwurf eines Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetzes als Finanzvorlage gemäß § 96 der
Geschäftsordnung nachträglich an den Haushaltsausschuss
zu überweisen.
In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses hat
der Vertreter der Bundesregierung auf Anfrage erklärt,
dass zum Vollzug dieses Gesetzes 39 neue Planstellen
beim Umweltbundesamt erforderlich seien und die
Gegenfinanzierung über einen Gebührenhaushalt erfolgen
solle. Auf Befragen konnte dies weder der Art noch der
Höhe nach konkretisiert und spezifiziert werden. Damit
hat sich nachträglich herausgestellt, dass dieser
Gesetzentwurf eine Finanzvorlage im Sinne des § 96 der
Geschäftsordnung des Bundestages ist und zwingend dem
Haushaltsausschuss vorgelegt werden muss.
Meine Fraktion hat im Umweltausschuss beantragt,
den Präsidenten zu unterrichten um den Entwurf
nachträglich an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Dies
ist durch die Mehrheit der Koalitionsfraktionen
abgelehnt worden.
(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]:
Unglaublich!)
Aus unserer Sicht ist das eindeutig rechtswidrig. Das ist
nicht nur politisch unverständlich, sondern auch nach
dem Geschäftsordnungsrecht nicht zu tolerieren.
Finanzvorlagen müssen nämlich vom Haushaltsausschuss
geprüft werden. Entsteht Streit darüber, ob es sich um eine
Finanzvorlage handelt, hat das Plenum nach Anhörung
des Haushaltsausschusses zu entscheiden. Deshalb ist es
erforderlich, dass die Überweisung an den Ausschuss
jetzt erfolgt.
Darüber hinaus muss man klar und deutlich sagen:
Diese Detailrechtsfrage konnte bisher auch nicht im
Vorfeld der Ausschusssitzung geprüft werden, weil die
Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf so spät ein-gereicht worden sind – gestern Abend um 18.56 Uhr per
E-Mail –, dass ihre Prüfung in unserer Fraktion vor der
Sitzung des Umweltausschusses nicht mehr möglich
war.
Aus unserer Sicht werden materielle Änderungen am
ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, die weit
über die ursprüngliche Vorlage hinausgehen. So soll jetzt
zum Beispiel eine vollkommen neue zentrale
Bundesverwaltung beim Bundesumweltamt eingerichtet
werden. Anstatt in diesem Bereich auf die bestehenden
Strukturen bei den Länderverwaltungen
zurückzugreifen, soll jetzt eine Doppelverwaltung eingerichtet
werden. Das muss aus unserer Sicht haushaltsrechtlich und
finanzpolitisch überprüft werden. Aus diesem Grunde
beantragen wir, dass der Haushaltsausschuss vor der
Beratung im Plenum eingeschaltet wird.
Herzlichen Dank, Herr Präsident.
Relationen
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