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Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V.

lobbyregister / register_entry 15.11.2022 · Original ↗

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Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der Deutsche Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) vertritt als Berufs- und Fachverband die Interessen der in der Atem-, Sprech- und Stimm-Lehre (ASSL) selbständig Tätigen und Angestellten, lehrenden und lernenden Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen. Der dba veranstaltet Fachtagungen und fördert die Weiterentwicklung der ASSL in Wissenschaft und akademischer Ausbildung im In- und Ausland. Der dba beteiligt sich an politischen, kulturellen und fachspezifischen Debatten, ist im Austausch mit verwandten Berufsgruppen sowie mit Institutionen des Berufsfeldes. Der dba ist als politische und wirtschaftliche Interessenvertretung gegenüber den relevanten Institutionen u.a. im Gesundheitswesen anerkannt. Als maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene gemäß § 125 SGB V für den Heilmittelbereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (SSSST) schließt der dba die Verträge mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Als vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anerkannte anhörungsberechtigte Organisation für die Bereiche Heilmittel Ärzte und Zahnärzte nimmt der dba die Interessen der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen wahr. Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Datenschutz und Informationssicherheit; Gesundheitsversorgung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Berufliche Bildung; Krankenversicherung; Hochschulbildung; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit" Regelungsvorhaben: - GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG): 1. Verzicht auf die "dauerhafte Begrenzung der Ausgabendynamik auf die Grundlohnrate als feste Obergrenze" für die Vergütungen von Heilmitteln. 2. Verzicht auf die vorgesehene "wertaufholende Dynamisierung" und Erhöhung der Zuzahlungen für Heilmittelverordnungen. - Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG): 1. Anpassungen im nationalen Recht zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/327 auch für privat Versicherte und deren Leistungserbringenden im Hinblick auf Nutzung und Austausch elektronischer Gesundheitsdaten. 2. Beteiligung der Heilmittelerbringer - wie der Gesellschaft für Telematik - an den Regelungen für die Verwendung von Verordnungen der Leistungen in elektronischer Form. 3. Verzicht der Krankenkassen auf die Erhebung personenbezogener Daten bei ihren Versicherten oder bei anderen Stellen zum Zweck der Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. 4. Erweiterung des zugriffsberechtigten Personenkreises auf die elektronische Patientenakte um die Zahnärzte.

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