Erklärung von Takis Mehmet Ali (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Takis Mehmet Ali (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO
Nach sorgfältiger Abwägung der Argumente sowohl der Autoren des Sicherheitspakets als auch seiner Kritiker komme ich nicht umhin, schwerwiegende Bedenken hinsichtlich des möglichen sozialen Status von Schutzsuchenden zu äußern.
Teile der Entwürfe enthalten die Möglichkeit für erhebliche Leistungskürzungen, die bestimmte Schutzsuchende der weiteren Prekarisierung preisgeben. Ich halte dies nicht für den richtigen Weg. Schon heute haben Personen, deren Asylantrag wegen der Zuständigkeit eines anderen EU-Staates abgelehnt wurde, nur Anspruch auf „Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“. Der vollständige Ausschluss von Sozialleistungen verunmöglicht Menschen den Zugang zu diesen basalsten Voraussetzungen der Existenz. Diese Menschen sind der unmittelbaren Gefahr der Wohnungslosigkeit, des Hungers und der Verwahrlosung ausgesetzt. Unterstützungsleistungen werden nach einer zweiwöchigen Frist nur noch in Härtefällen gewährt.
Angesichts der grassierenden Wohnungslosigkeit, die bereits jetzt insbesondere die Großstädte herausfordert und sich aufgrund des gedrängten Wohnungsmarkts in absehbarer Zeit nicht bessern wird, muss uns diese Maßnahme sehr beunruhigen. Es liegt auf der Hand, dass die Konsequenz dieses Vorgehens eine weitere Verschärfung der Lage bedeutet.
Der Verweis auf die „Unterbringung nach jeweiligen Landesgesetzen“ erscheint mir hier insofern zynisch, als diese bereits jetzt nicht in der Lage sind, die Herausforderung „Wohnungslosigkeit“ zu lösen. Zumal kann ich dies fachpolitisch nicht unterstützen. Die Wohnungslosenhilfe gehört zu den klassischen Freiwilligkeitsleistungen der Kommunen. Länder können unter Zustimmung der Länderparlamente, freiwillig beispielsweise die Investitionskosten durch Bauförderung unterstützen. Der vorliegende Antrag hat jedoch keine Grundlage einer Vereinbarung, welche die Länder zur Verantwortung bringt. Die Kommunen werden diese Last tragen müssen. Die Situation in den Kommunen hinsichtlich der Angebote der Wohnungslosenhilfe ist bereits jetzt nicht auskömmlich. Erfahrungswerte zeigen, dass der Annahme, dass das Sicherheitspaket einen Abschreckungseffekt verursachen und diese Hilfe nicht gebraucht werden wird, kein Glauben zu schenken ist.
Es ist grundsätzlich wünschenswert, dass kein geflüchteter Mensch in diese Situation kommt und legal seine Wege nach Europa findet. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Bund hier mehr Verantwortung übernimmt. Die Haushaltsberatungen müssen dazu führen, dass die Wohnungslosenhilfe gestärkt wird und die damit normierten Freiwilligkeitsleistungen im SGB XII im Bereich der Investitionskosten zu einer Dauerfinanzierung beitragen. Es ist Auftrag der Haushaltsberatungen und meine Forderung an meine Fraktion, dies bereits in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 zu verhandeln und zu beschließen. Bei Verfehlen der mir bekannten Diskussionspunkte zur Unterstützung der Wohnungslosenhilfe durch den Bund erwäge ich mögliche Konsequenzen.
Der berechtigte Anspruch, dass Personen ihr Asylverfahren in dem für sie zuständigen Land durchlaufen, darf nicht dazu führen, dass sie in der Bundesrepublik grundlegender Menschenrechte beraubt werden. Die überlasteten Notunterbringungen der Großstädte sind kein geeignetes Instrument, dieses Problem zu lösen.
Es ist mir in diesem Kontext wichtig, zu betonen, dass meine Entscheidung meiner politischen Verantwortung folgt: Als Mandatsträger fühle ich mich dem Gelingen der Koalition verpflichtet. Diese Koalition hat bereits sehr viel Gutes auf den Weg gebracht und wird noch weitere, wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen. Insbesondere das Rentenpaket und die Reform der Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind Projekte, die diesen Zusammenschluss benötigen. Die Kanzlerschaft unter Olaf Scholz hat Krisen bewältigt, hat Normalität bei den Preisentwicklungen herbeigeführt und ist fortwährend mit ungewöhnlich vielen internationalen Herausforderungen konfrontiert. Ich halte es für unverantwortlich, sich in einer entsprechend schwierigeren Regierungszeit der Verantwortung für lokale und globale Entwicklungen zu entziehen.
Meine Fraktion und die Koalition messe ich an dem Versprechen, dass es nach dem Ende dieser Legislatur keinem Menschen schlechter gehen wird, und habe Vertrauen in die Umsetzung dieses Versprechens.
Ich stimme entsprechend dem vorliegenden Entwurf schweren Herzens zu. Die Bedenken, die ich oben ausführte, sind davon unberührt.
Glück auf.