Erklärung von Elisabeth Kaiser (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Elisabeth Kaiser (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO
Der islamistische Terroranschlag von Solingen mit drei Todesopfern und mehreren teils lebensgefährlich Verletzten war eine schreckliche Tragödie. Diese Tat hat Angehörige, die Stadt Solingen und das ganze Land getroffen und belegt erneut: Neben dem Rechtsextremismus ist der Islamismus die größte Bedrohung für die innere Sicherheit und das demokratische Zusammenleben.
Um unsere Gesellschaft besser vor politischen Terrorakten zu schützen und resilienter gegen die islamistische Ideologie zu machen, haben die Fraktionen der Regierungskoalition schnellstmöglich ein Sicherheitspaket im Bundestag eingebracht. Das ist notwendig, um die innere Sicherheit und Strafverfolgung zu stärken. Besonders das absolute Messerverbot auf öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Personenverkehr sowie das Verbot von Springmessern ist ein wichtiger Beitrag zur Abwehr von schweren Gewalttaten. Ebenso die Verbesserung der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei waffenrechtlichen Prüfungen.
Die vorgesehenen anlasslosen Kontrollbefugnisse in Waffenverbotszonen dürfen jedoch nicht zu Racial Profiling führen. Das ist zwar im Gesetzentwurf festgehalten, daraus muss aber ebenso eine rechtskonforme operative Praxis folgen. Gleiches gilt für den nachträglichen biometrischen Internetabgleich bzw. Gesichtserkennung zur Identitätsfeststellung und Aufenthaltsbestimmung von Verdächtigen schwerster Straftaten. Dieser ist zur Verfolgung vor allem terroristischer und staatsgefährdender Gewalttaten ein zentraler neuer Baustein. Dabei muss sichergestellt werden, dass es keine Verletzungen der Grundrechte unbeschuldigter Dritter gibt. Ob dies durch die vorgesehene Neuregelung garantiert wird, bleibt fraglich.
Auch die Ausweitung des besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses im Aufenthaltsgesetz bei Verurteilungen wegen Gewalttaten unter dem Einsatz von Waffen oder Hasskriminalität ist im Sinne der Gefahrenabwehr außerordentlich zu begrüßen.
Neben dem verstärkten Repressionsansatz braucht es parallel eine Intensivierung der Extremismusprävention, wie sie im Entschließungsantrag eingebracht wird.
Gleichwohl kann das Sicherheitspaket öffentlich den Eindruck erwecken, dass Asylbewerber, die laut EU-Regelung ausreisepflichtig sind, generell und insbesondere eine Gefährdung für die innere Sicherheit darstellen würden. Denn die Gesetzesinitiative verbindet die Bekämpfung von Gewaltkriminalität und Terrorismus mit der verstärkten Ausweisung von Dublin-III-Flüchtlingen. Eine Trennung dieser Regelbereiche in separaten Gesetzentwürfen wäre möglich und sachdienlich gewesen.
Unabhängig davon gilt auch für Ausreisepflichtige nach der Dublin-III-Verordnung der Grundsatz der Menschenwürde. Der in der Gesetzesinitiative vorgesehene Leistungsausschluss nach dem Asylbewerberleistungsgesetz muss im Einklang mit dem Grundrecht auf das Existenzminimum erfolgen, wie es das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen bereits festgestellt hat. Außerdem braucht es für ein funktionierendes europäisches Asylsystem primär ein besseres Zusammenwirken aller Mitgliedstaaten: Gegenwärtig wird rund 40 Prozent aller Übernahmeersuchen der Bundesrepublik nicht entsprochen. Daher ist es folgerichtig, dass eine Leistungskürzung nach dem Gesetzentwurf nur erfolgen darf, wenn die Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist und kein Härtefall vorliegt.
In der Gesamtschau der Gesetzesinitiative stimme ich den beiden Gesetzentwürfen, insbesondere nach Einbringung der ergänzenden Änderungs- und Entschließungsanträge, trotz der vorgebrachten Bedenken zu.
Relationen
- part_of → Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
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