Erklärung von Maximilian Funke-Kaiser (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Maximilian Funke-Kaiser (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO
Die Bundesrepublik steht an einem Scheideweg. Unser Land muss sich sowohl national als auch international mit zahlreichen Herausforderungen auseinandersetzen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine dauert an, Europa hat noch keine Lösung für die illegale Migration gefunden, und der internationale islamistische Terror bedroht die Menschen in Deutschland, wie die schrecklichen Attentate in Solingen, Mannheim und München uns erneut vor Augen geführt haben.
Vor diesem Hintergrund herrscht auf Bundesebene Einigkeit darüber, dass mehr Sicherheit notwendig ist. Diese Sicherheit darf jedoch nicht auf Kosten der Bürgerrechte unseres Landes gehen, die historisch gesehen keine Selbstverständlichkeit sind. Der Gesetzgeber muss sorgfältig abwägen, wie er Sicherheit und Freiheitsrechte in Einklang bringt.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages bin ich in erster Linie meinem Gewissen verpflichtet. Nach reiflicher Überlegung habe ich mich dazu entschlossen, dem sogenannten Sicherheitspaket nur in Teilen zuzustimmen.
Dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems werde ich zustimmen, da die zwingend notwendigen Verschärfungen in der Migrationspolitik eine Abwägung rechtfertigen. Das Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung lehne ich jedoch ab.
Zwar haben unsere Verhandler im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zu Letzterem Verbesserungen erreicht, um die Bürgerrechte zu wahren. Die sogenannte Errichtungsklausel ist ein solches Beispiel, da die technische Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse grundrechtskonform sein muss. Ich verstehe, dass diese Verbesserungen für andere Bürgerrechtspolitiker ausreichend sind, um dem Gesetz zuzustimmen. Diese Position kann man vertreten. Für mich bleibt jedoch die Tatsache bestehen, dass wir mit diesem Gesetz eine gesetzliche Grundlage für die Ausweitung weitreichender Eingriffsbefugnisse schaffen. Das kann ich mit meinem Gewissen und meinen Überzeugungen nicht vereinbaren.
Es gehört zum Kern staatlichen Handelns, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Staat sich von der präzisen und umsichtigen Abwägung zwischen kollidierenden Interessen befreien kann. Sicherheit ist auch für mich von zentraler Bedeutung und muss stets gewährleistet bleiben. Dies ist jedoch auch unter Wahrung fundamentaler Grundrechte möglich. Die Anwendung solch weitreichender Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden greift in die privatesten Aspekte unseres digitalen Lebens ein. Sie gehen über das notwendige Maß hinaus und sind daher unverhältnismäßig. Den Sicherheitsbehörden stehen zudem mildere, ebenso geeignete Mittel zur Verfügung, um die öffentliche Ordnung zu sichern.
Als Abgeordneter sehe ich es als meine Verantwortung, eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu wahren. Die Grundrechte dürfen nicht zugunsten einer vermeintlich gesteigerten Sicherheit vernachlässigt werden. Bei diesem Gesetz sehe ich diese Balance als nicht gegeben an.