Rede von Angelika Brunkhorst (FDP) – Drucksache 16/4736
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 5: Drucksache 16/4736 –.
Text
Rede von Angelika Brunkhorst (FDP) – Drucksache 16/4736
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um
meinem Unverständnis hier gleich vorab Luft zu
machen: Es ist mir wirklich schleierhaft, warum sich nur
meine Fraktion, die FDP, hier aktiv mit der
Bodenschutzrichtlinie auseinandersetzt. Alle anderen
Fraktionen sind ja scheinbar abgetaucht.
(Beifall bei der FDP – Dr. Günter Krings
[CDU/CSU]: Wer schreibt, der bleibt! – Detlef
Müller [Chemnitz] [SPD]: Das ist Quatsch!)
Weder die Bundesregierung noch die
Koalitionsfraktionen haben sich bisher dazu schriftlich oder auf andere
Weise irgendwie öffentlich geäußert. Ich denke, es
scheint Ihnen ein wenig gleichgültig zu sein.
(Zuruf von der CDU/CSU: Keine voreiligen
Schlüsse!)
Man muss sehen: Sie tragen mit dazu bei, dass die
europäische Richtlinie jetzt überreguliert wird. Das wird uns
irgendwann noch einmal auf die Füße fallen.
In der Orientierungsdebatte des Europäischen Rates
am 20. Februar konnte sich die Bundesregierung nicht
zur Sache äußern, da sie ja derzeit den Ratsvorsitz
innehat. Alle anderen Mitgliedstaaten haben sich aber
mehrheitlich für rechtsverbindliche Vorgaben zum
Bodenschutz unter Wahrung von Subsidiarität und
Verhältnismäßigkeit ausgesprochen. Es ist sehr schade,
dass es im Umweltausschuss des Deutschen
Bundestages, obwohl wir zunächst auf einem guten Wege waren,
nicht möglich war, einen interfraktionellen
Entschließungsantrag zum Richtlinienentwurf auf den Weg zu
bringen. Genau das hätte der europäische Bodenschutz
gebraucht.
Es ist bekannt – das ist ja kein Geheimnis –, dass der
vorliegende Antragstext von den Kollegen Petzold und
Müller auf den Weg gebracht wurde. Sie müssen jetzt
dieses Desaster miterleben. Mein herzliches Beileid,
liebe Kollegen!
Insbesondere die Bedenken des Bundesrates sind in
den Antrag mit eingeflossen, vor allem – das richte ich
besonders an die Kollegen von der CSU – die Bedenken
des Freistaats Bayern.
Ich weiß nicht, warum dieser Antrag nun am Veto der
CSU scheitert; ich bin völlig irritiert.
Angelika Brunkhorst(Beifall bei der FDP – Markus Löning [FDP]:
Die CSU versteht man sowieso nicht!)
– Ich weiß auch nicht, was in Bayern los ist.
Der Umweltausschuss hat dieses EU-Dokument nur
zur Kenntnis genommen. Das heißt, dass das Thema von
der Tagesordnung verschwunden ist. Wir haben damit
eine wichtige Gelegenheit verpasst, mitzubestimmen,
wie diese EU-Richtlinie ausgestaltet wird. Mit diesem
Versäumnis lassen wir auch die Unternehmen, die auf
Wettbewerbsgleichheit hoffen, im Prinzip im Stich.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag
der Liberalen ist Ihre letzte Chance, die
Bundesregierung aufzufordern, im Sinne der deutschen Interessen
beim europäischen Bodenschutz aktiv zu werden. Ich
hoffe sehr, Sie sind sich Ihrer Verantwortung bewusst.
Wir haben in Deutschland einen sehr hohen Standard
im vor- und nachsorgenden Bodenschutz. Es ist nicht
erforderlich, dass die auf EU-Ebene geplanten Regelungen
über die in Deutschland vorhandenen Vorleistungen
hinausgehen.
Der geforderte integrative Ansatz, wie er in Art. 3 der
EU-Richtlinie verlangt wird, wird in Deutschland durch
nationales und auch durch EU-Recht schon heute
praktiziert. Weitere europäische Vorgaben sollten auf das
notwendige Mindestmaß beschränkt werden.
Insbesondere – das wurde auch vom Bundesrat,
insbesondere von Bayern, betont – ist uns wichtig, dass die
Subsidiarität und der Erhalt des in Deutschland
erreichten Bodenschutzstandards gewahrt bleiben.
Wir meinen, dass die Standards und Berichtspflichten so
ausgestaltet werden sollen, dass zum Beispiel
ausschließlich Tätigkeiten, nicht aber pauschal
Anlagentypen berichtspflichtig werden. Denn sonst würde das über
das hinausgehen, was sinnvoll ist.
Wichtiger Maßstab sollten in Zukunft einzig und
allein die zu erzielenden Erfolge beim Zustand der Böden
sein. Gerade im Hinblick auf die östlichen und südlichen
Länder der Europäischen Union ist die Verbesserung der
Bodenpolitik insgesamt wünschenswert. Hier kann die
Bundesregierung auf Basis der in Deutschland
gewonnenen Erfahrungen konstruktiv auf den weiteren
Verhandlungsprozess und den Gesetzgebungsprozess Einfluss
nehmen. Dazu fordern wir Sie mit unserem Antrag heute
auf. Unsere Vorschläge – ich kann es nicht oft genug
wiederholen – entsprechen dabei dem Beschluss des
Bundesrates; das ist nahezu identisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beklagen uns
als Parlamentarier oft genug darüber, dass wir auf die
EU-Vorlagen mitunter nur noch reagieren können und
dass wir hinterhergaloppieren. Diesmal hätten wir
wirklich agieren und aktiv Einfluss nehmen können. Wir
haben diese Chance wahrscheinlich verpasst. Ich appelliere
an Ihre Verantwortung, sich den Aufgaben des
Bodenschutzes in Europa zu stellen und die Verpflichtung
gegenüber den betroffenen Unternehmen und Betrieben
wahrzunehmen.Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.