Rede von Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) – Drucksache 16/4736
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 5: Drucksache 16/4736 –.
Text
Rede von Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) – Drucksache 16/4736
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe
Kollegen! Liebe Frau Brunkhorst, es ist jetzt 21.38 Uhr, und
wir debattieren über das Thema. Von Gleichgültigkeit
kann also keine Rede sein.
Es geht hier aus unserer Sicht vielleicht gar nicht
schwerpunktmäßig um die Frage des Bodenschutzes,
sondern um ein sehr viel wichtigeres Thema, nämlich
die Zuständigkeit der Europäischen Union. Die
Politik der Europäischen Union leidet in
besorgniserregender Weise unter einem Demokratiedefizit und einer
faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung. Das sage nicht
ich, sondern das sagt kein Geringerer als der ehemalige
Bundespräsident Roman Herzog. Ich meine, er hat damit
recht.
Die EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie ist ein
Nährboden für ebendiese Analyse, für ebendiesen Eindruck. Es
ist bodenlos, wenn 84 Prozent unserer Rechtsakte im
Zeitraum von 1998 bis 2004 substanziell aus Brüssel
stammen. Es ist bodenlos, wenn wir der
parlamentarischen Demokratie mehr und mehr den Boden entziehen.
Die Bodenschutzrahmenrichtlinie ist ein Musterbeispiel
und bester Beleg dafür, dass Roman Herzog recht hat.
Es ist doch unstrittig, dass die EU jedenfalls nicht
ausschließlich zuständig ist. Jetzt ist die Frage: Ist die
Europäische Union überhaupt zuständig? Wenn sie nicht
ausschließlich zuständig ist, dann gilt das
Subsidiaritätsprinzip: Die Gemeinschaft wird nur tätig, sofern die
Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der
Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht
werden können. Die Bundesrepublik Deutschland – da
geben Sie mir hoffentlich recht – hat doch gezeigt, dass
wir das Thema Bodenschutz selber in nationaler
Zuständigkeit – und zwar vorbildlich – regeln können.
Das, meine ich, sollte unstrittig sein. Deshalb ist die
Europäische Union an der Stelle nicht zuständig; da kann
man Anträge formulieren, soviel man will.
(Michael Brand [CDU/CSU]: Endlich, dass das
mal einer anspricht! – Zuruf von der FDP)
– Aber Ignoranz vonseiten der Europäischen Union,
nicht von uns; denn sie sagt, sie sei für Dinge zuständig,
für die sie faktisch nicht zuständig ist.
Man muss sich einmal fragen, wo an dieser Stelle das
Einfallstor für die Europäische Union ist. Als die
Debatte losging, habe ich scherzhaft gesagt: Wahrschein-
Dr. Georg Nüßleinlich wird eine grenzüberschreitende Bodenerosion
behauptet. Da haben alle gelacht. Als ich das
entsprechende Dokument aufgeschlagen habe, habe ich nicht
gelacht; denn genau das wird darin behauptet: Es gebe
eine grenzüberschreitende Bodenerosion durch Flüsse.
Das ist vollständig lächerlich.
Wo ist denn das Realität, wo spielt denn das eine Rolle?
Nirgends, meine Damen und Herren! Offensichtlich
haben auch die Kollegen auf der europäischen Ebene, die
das geschrieben haben, gemerkt, dass das hanebüchen
ist. Daher haben sie dann natürlich das angehängt, was
immer das generelle Einfallstor für die Europäische
Union ist, nämlich das Thema Binnenmarkt und
Wettbewerbsverzerrungen.
Damit können sie letztendlich jede Kompetenz, die sie
von der nationalen Seite holen wollen, an sich ziehen.
An dieser Stelle sollte man aber bitte nicht ansetzen; da
gibt es ganz andere, besser geeignete Baustellen, zum
Beispiel im Bereich des Steuerrechts und im Bereich des
Sozialrechts.
Jedenfalls bin ich der Meinung, dass man den
Bodenschutz subsidiär in nationaler Zuständigkeit und
individuell regeln kann. Es macht einen Unterschied, ob es um
Boden in Spanien oder um Boden bei uns geht. Auch das
sollten wir an dieser Stelle einmal sagen.
Ihrem Antrag – in dem viel Gutes steht, nämlich das,
was Sie vom Bundesrat und von der bayerischen Seite
abgeschrieben haben – kann man unter dem Strich
deshalb nicht zustimmen, weil darin steht, die Subsidiarität
sei gewahrt, wenn man eine solche Rahmenrichtlinie
beschließt, und weil der Brüsseler Allmachtsanspruch
darin ausdrücklich begrüßt wird.
Wir müssen uns aber natürlich auch überlegen, was
nun passieren wird und wie es jetzt weitergeht. Der
Einfluss des Parlaments wird nicht so sein, wie er an der
Stelle sein müsste. Wir werden erleben, dass sich die
Fachminister einig sind und dass sie auf die
Gewaltenteilung, auf die parlamentarische Demokratie und auf die
Subsidiarität schlichtweg pfeifen werden. Wir werden
auch erleben, dass es eine Illusion ist, zu glauben, wir
könnten den deutschen Standard vorgeben und sagen:
Über das hinaus, was wir schon haben, darf nichts
geschehen. – Wir werden erleben, dass es eine Illusion ist,
zu glauben, dass die EU nicht über das Ziel
hinausschießt.
Betroffen werden am Ende die Landnutzer sein, die
Land- und Forstwirtschaft, diejenigen, bei denen ein
Eigeninteresse des Eigentümers vorliegt und bei denen
man auf Eigenverantwortung setzen kann – zu Recht,
wie ich meine.
Genau das, was der Staatssekretär Müller sagt, wird
passieren: Wir werden wieder einmal Bürokratie statt
Eigenverantwortung als neue Perspektive erleben. Die
Bürgerinnen und Bürger in diesem Land spüren das ganzgenau. Deshalb geht die Akzeptanz der Europäischen
Union auch permanent zurück. Bevor jemand schreit, ich
sei ein Europagegner – das versucht man ja, der CSU
allenthalben in die Schuhe zu schieben –, sage ich: Nein,
ganz im Gegenteil, wir sind glühende Verehrer des
europäischen Gedankens. Aber wir erleben in den letzten
Jahren, dass das Pferd Europa, das uns zu Frieden und
Wohlstand getragen hat, von den Brüsseler Bürokraten
nach und nach zu Tode geritten wird.
(Beifall bei der CDU/CSU – Michael Brand
[CDU/CSU]: Gut, dass das einer anspricht! –
Angelika Brunkhorst [FDP]: Aber eine
bayerische Bundespolitik wollen wir dann auch
nicht!)
– Eine bayerische Bundespolitik wollen Sie nicht, weil
dann die FDP keine Rolle spielen würde;
(Angelika Brunkhorst [FDP]: Doch,
zunehmend!)
das ist mir schon klar. Denn dann hätten wir auch hier
natürlich eine klare Mehrheit.
Wir wollen ein Europa der Bürger, ein Europa der
Nationalstaaten und der Parlamente. Ich kann an die
Kolleginnen und Kollegen Umweltpolitiker nur
appellieren: Lassen Sie sich nicht vom Charme europäischer
Umweltpolitik blenden! Wenn die EU auch noch beim
Thema Bodenschutz, bei einem Thema, das keinerlei
grenzüberschreitende Bedeutung hat – außer einer, die
an den Haaren herbeigezogen ist –, an Boden gewinnt,
dann können wir in der Konsequenz die komplette
Umweltpolitik sofort nach Brüssel abgeben und brauchen uns
jedenfalls mit diesem Thema nicht mehr zu beschäftigen.
Wir können dann Voten abgeben, die lauten:
Kenntnisnahme und Übernahme. Das wäre die Konsequenz dessen.
Ich kann an dieser Stelle, wenn wir, wie Sie vorhin
gesagt haben, im Boot bleiben wollen, nur eines tun,
nämlich an den Staatssekretär und den Minister zu
appellieren, dass auch sie sich ihrer Verantwortung
bewusst sind und darauf drängen, klarzumachen: Die
Europäische Union ist nicht zuständig. Das ist und bleibt
ein nationales Thema.
Ich kann an die Kolleginnen und Kollegen hier im
Deutschen Bundestag nur appellieren: Hier geht es doch
nicht um irgendein umweltpolitisches Randthema. Hier
geht es doch um unser Selbstverständnis im Deutschen
Bundestag,
darum, dass uns, so wie es das Bundesverfassungsgericht
im Maastrichturteil formuliert, letztendlich substanzielle
Rechtssetzungskompetenz verbleiben muss. Das ist
doch unser Anspruch. Da geht es doch an erster Stelle
um uns und darum, dass wir das tun, was die Bürgerinnen
und Bürger von uns verlangen, wofür wir uns letztendlich
parlamentarisch-demokratisch verantworten müssen.
Ich meine, es geht nicht allein um den Bodenschutz.
Es geht um den Boden unserer Demokratie und um den
Boden des Deutschen Bundestages. Den würde ich mir
ganz ungern einfach von der EU entziehen lassen.
Dr. Georg NüßleinVielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU – Michael Brand
[CDU/CSU]: Das war bodenständig!)