Rede von Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) – Drucksache 16/4736
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 5: Drucksache 16/4736 –.
Text
Rede von Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) – Drucksache 16/4736
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Bodenschutzstrategie und der Entwurf der
Rahmenrichtlinie werden nicht nur von der FDP kritisiert. Auch die
Umweltverbände sind unzufrieden, allerdings auf andere
Weise. Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Ihnen
verrate, wessen Kritik wir im Wesentlichen teilen.
Das Europäische Umweltbüro stellt fest, dass die
Rahmenrichtlinie kaum konkrete Ziele oder einheitliche
Qualitätsstandards festschreibt. Auch wir meinen, durch
ihre Unbestimmtheit wird das Tor für Ausweichmanöver
jener Mitgliedstaaten geöffnet, die momentan wenig
Interesse an einem EU-koordinierten Bodenschutz
zeigen, beispielsweise Großbritannien oder auch
Österreich. Wien will nicht einmal Risikogebiete ausweisen,
weil dies den Bodenwert negativ beeinflussen könne und
damit ein Eingriff in das Eigentum sei. Das befürchtet
offensichtlich auch die FDP. Sie will ja mit ihrem Antrag
die Richtlinie auch in diesem Punkt verwässern.
Die Linke begrüßt dagegen ein europäisches Gesetz
für den Bodenschutz.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos] – Michael Brand
[CDU/CSU]: Das ist doch bodenlos!)
Denn bisher werden die Böden in der EU nur lückenhaft
und indirekt über EU-Rechtsakte mit anderen Grundzielen
geschützt.
Es stimmt, Deutschland hat mit der Verabschiedung des
Bundes-Bodenschutzgesetzes für dieses Umweltmedium
bereits einen Rechtsrahmen geschaffen; da stimmen wir
der FDP zu. Die Liberalen übersehen jedoch, dass die
Richtlinie nicht für Deutschland, sondern für alle
Mitgliedsländer gemacht wird. Manche davon haben hier
größere Defizite. Das spricht unserer Ansicht nach für
eine europäische Gesetzgebung. Wir wollen eine mit Biss.
Zudem ist auch der deutsche Bodenschutz nicht der
Gipfel der Nachhaltigkeit. Zwar haben wir auf dem Gebiet
der Altlastenerfassung und -sanierung einige Fortschritte
gemacht. Allerdings sind die meisten davon im Osten
erzielt worden. Die neuen Grundstückseigentümer wurden
nach der Wende ja nur dann von der Treuhand von der
Sanierung der Altlasten befreit, wenn diese zuvor in einer
bestimmten Frist ermittelt wurden. Das hatte eine hektische
Altlastensuche großen Umfangs zur Folge. Schließlich
hat der Staat ja allen Investoren und auch Spekulanten
die Sanierung bezahlt. Im Westen – machen wir uns nichts vor – liegen noch
jede Menge unentdeckter Altlasten in den Böden, von
denen wir noch gar nichts oder nur wenig wissen. Bei
der Sanierung wird im Bundes-Bodenschutzgesetz das
jeweilige Sanierungsziel abhängig gemacht von der jeweils
nachfolgenden Nutzung. Wir haben das damals schon
kritisiert. Dieses Vorgehen hat nur wenig mit vorsorgendem
Bodenschutz zu tun. Denn so wird der Boden nur als
Wirtschaftsgut und nicht in seiner Funktion als
Lebensraum und Wasserspeicher begriffen.
Die neue Bodenschutzstrategie könnte also auch
Deutschland auf die Sprünge helfen. Leider sind die
vielfach unpräzisen Formulierungen des Richtlinienentwurfs
da wenig hilfreich. Bleibt es dabei, dann wird tatsächlich
nur jene Bürokratie erzeugt, die die FDP befürchtet.
Noch zum Schluss. Wir hatten im Umweltausschuss
eine Diskussion über eine Veränderung beim
Bodenschutzgesetz. Die Linke hatte das beantragt. Es ging um
den Standort Schonungen bei Schweinfurt.
(Michael Brand [CDU/CSU]: Von Altlasten
verstehen Sie ja was!)
Dort wurden Menschen ins Elend getrieben und mussten
für Dinge bezahlen, die sie nicht verursacht hatten. Es
ging um Arsen, um tausendfach höhere Werte als erlaubt.
Damit so etwas nie mehr passiert und damit die Menschen
gesund leben können, brauchen wir eine gute
Bodenschutzrahmenrichtlinie. Das ist dringend notwendig. Ich
appelliere an Sie: Da muss wirklich etwas passieren, damit
sich so etwas wie in Schonungen an anderen
Altlastenstandorten nie mehr wiederholen kann.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])