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KlimaUnion e.V.

lobbyregister / register_entry 26.08.2022 · Original ↗

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KlimaUnion e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Die KlimaUnion ist ein eingetragener Verein von Mitgliedern der CDU und CSU , die sich innerhalb der Unions-Parteien für eine 1,5-Grad-Klimapolitik einsetzen. Rechtlich ist der Verein unabhängig von CDU und CSU. Um die politischen Ziele zu erreichen werden auch direkt Gespräche mit Mitgliedern des Bundestags und mit Mitarbeiterinnen in den entsprechenden Ministerien gesucht. Wir sind dabei engagiert in allen klimarelevanten Ressorts, insbesondere Energie, Wirtschaft, Verkehr und Umweltpolitik. Der Hauptteil der Arbeit ist allerdings parteiintern, dabei setzen sich unsere Regionalgruppen für bessere Klimapolitik auf allen Politikeben ein, also ebenfalls Kommunal- und Landespolitik. Interessenbereiche: Außenwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Immissionsschutz; Personenverkehr; Atomenergie; Güterverkehr; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verkehrsinfrastruktur; Erneuerbare Energien; Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Industriepolitik; Automobilwirtschaft; Luft- und Raumfahrt; Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verkehrspolitik; Straßenverkehr; Kleine und mittlere Unternehmen; Schifffahrt Regelungsvorhaben: - Finanzierung der kommunalen Energiewende: Ersatzlose Streichung des § 24 Abs. 4 Satz 4 AVBFernwärmeV sowie Neuregelung der Voraussetzungen des einseitigen Preisanpassungsrechts bei der Fernwärmepreisgestaltung. Überführung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in ein Gesetz mit Rechtsanspruch, vorzugsweise im KWKG, administriert durch das BAFA, unter Wegfall des Erfordernisses der Personenidentität zwischen Investitions- und Betriebsförderung. Anhebung der Obergrenze für prospektfreie Bürgerbeteiligungsmodelle nach § 2a Abs. 1 VermAnlG n.F. (aktuell 6 Mio. Euro pro Jahr) für Stadtwerke. Einführung staatlicher Garantieinstrumente (First-Loss-Garantie) sowie zinsverbilligter KfW/IB-Darlehen zur Verbesserung des Risiko-Rendite-Profils kommunaler Infrastrukturprojekte. - CO2-Bepreisung und Klimageld: Ausgestaltung der CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Gebäudesektor beim Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) zum europäischen ETS-2 ab 2027, inkl. Beibehaltung des Preispfads und der Carbon-Leakage-Kompensation (BECV) bis 2026. Einführung eines pauschalen, quartalsweisen Klimageldes für Privathaushalte über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), mit regionaler Differenzierung im Verkehrssektor nach Postleitzahl und pauschaler Auszahlung im Gebäudesektor unter Beibehaltung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes. Entlastung mittelständischer Unternehmen durch Finanzierung der Stromnetzentgelte aus ETS-2-Einnahmen sowie Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum.

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