Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im 3. Quartal 2026
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Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im 3. Quartal 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8882
21. Wahlperiode 03.11.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik
Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Ates Gürpinar, Jan Krampe, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata
Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke
Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im 3. Quartal 2026
Mit dem Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG)
am 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung wieder Elemente der 2011
ausgesetzten Wehrpflicht eingeführt, darunter auch die flächendeckende Erfassung
und die verpflichtende Musterung aller nach dem 31. Dezember 2007
geborenen Männer. Alle Männer, die ein Anschreiben des Bundesamts für
Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) erhalten, müssen den Fragebogen
ausfüllen und zu ihrer prinzipiellen Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten,
Stellung nehmen. Wer dieser Aufforderungen nicht Folge leistet, kann polizeilich
vorgeführt oder nach Aktenlage gemustert werden. Seit Juli 2026 mustert die
Bundeswehr bereits 18‑jährige Männer, auch wenn diese im Fragebogen kein
Interesse am Wehrdienst (0) angegeben haben. Ab Juli 2027 sollen dann
flächendeckend Musterungen zur Wehrerfassung durchgeführt werden. Vor dem
Hintergrund, dass das neue Gesetz durchaus Pflichtelemente enthält und so
Freiheitsrechte von jungen Menschen einschränkt, möchte die fragestellende
Fraktion Einblick in den Umsetzungsstand des neuen so genannten freiwilligen
Wehrdienstes erlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen hat das Bundesamt für Personalmanagement der
Bundeswehr (BAPersBW) im dritten Quartal 2026 mit der Aufforderung zum
Ausfüllen der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) angeschrieben (bitte
aufgeschlüsselt nach Geschlechtseintrag in absoluten Zahlen)?
2. Wie viele vollständig und auswertbar ausgefüllte Fragebögen hat das
BAPersBW im selben Zeitraum bisher erhalten (bitte aufschlüsseln nach
Geschlechtseintrag der Personen, die die Fragebögen zurückgeschickt
haben in absoluten Zahlen) und wie viele der Fragebögen wurden
a) digital ausgefüllt,
b) schriftlich und per Post zugesandt,
c) und wie viele in Karrierecentern abgegeben?
3. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger des Anschreibens des
BAPersBW im dritten Quartal sind bereits Soldatinnen und Soldaten bzw.
haben das im Fragebogen angegeben?
4. Wie viele Personen haben im dritten Quartal welchen Wert auf der Skala
von 0 bis 10 angegeben und ab welcher Ziffer bewertet das BAPersBW
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
die Angabe als Interesse (bitte aufgeschlüsselt nach der Skala im
Fragebogen 0 bis 10 – analog zur PM des BMVg vom 24. Juni 2026 www.bmv
g.de/de/presse/neuer-wehrdienst-erfolgreich-gestartet-6116408 und in
absoluten Zahlen der Personen)?
5. Wie viele der Personen, die im Fragebogen der Bundeswehr ein Interesse
von „0“ zurückgemeldet haben, wurden bisher zu einer Musterung
eingeladen?
6. Wie viele der im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes
kontaktierte Personen wurden bisher zu einer verpflichtenden Musterung
vorgeladen (aufgeschlüsselt nach im Fragebogen angegebenem Interesse)?
7. In wie vielen Fällen im dritten Quartal hat die Person ihre Bereitschaft zu
einem freiwilligen Wehrdienst oder darüberhinausgehend zum Dienst als
Soldatin oder Soldat auf Zeit (SaZ) mitgeteilt (bitte aufschlüsseln nach
Geschlechtseintrag, Bundesland ergänzt durch Größenklasse der
Herkunftsgemeinde, bzw. -kreises, Ausbildungsstand und welche Dienstdauer
und Kategorie)?
8. Welche gewünschte Wehrdienstdauer wurde im dritten Quartal am
häufigsten angegeben und welche am wenigsten (bitte jeweils inklusive der
absoluten Zahlen der Nennungen)?
9. Wie oft wurde welcher Einsatzbereich bei der Bundeswehr im dritten
Quartal als Wunsch benannt (unter Angabe der genauen Zahlen)?
10. Wie viele der im dritten Quartal im Rahmen des Wehrdienst-
Modernisierungsgesetzes kontaktierten Personen haben einen Antrag auf
Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt?
11. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung
wurden bislang im dritten Quartal Jahr 2026 gestellt – aufgeschlüsselt nach
Jahrgang, Bundesland und
a) Ungediente,
b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufgeschlüsselt nach Freiwillig
Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten,
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
c) Reservistinnen und Reservisten?
12. Wie viele der seit dem 1. Juli 2026 angeschriebenen Personen haben
innerhalb der im Anschreiben gesetzten Frist nicht oder nur unvollständig
reagiert?
13. Wie viele der im ersten und zweiten Quartal im Jahr 2026
angeschriebenen Personen, die der Aufforderung den Fragebogen im ersten und
zweiten Quartal im Jahr 2026 auszufüllen nicht nachgekommen sind, haben
dies im dritten Quartal im Jahr 2026 getan?
14. Wie oft und in welcher Höhe wurde im Jahr 2026 bereits Bußgeld
verhängt, weil Fragebögen nicht ausgefüllt und zurückgesendet wurden
(aufgeschlüsselt nach Monaten, in denen der Bußgeldbescheid ausgestellt
wurde)?
15. Welche Eskalationsstufen sieht das BAPersBW bzw. das BMVg nach
wiederholter Verhängung eines Bußgeldes vor?
16. Wie viele der im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes
kontaktierten Personen
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
a) wurden im dritten Quartal 2026 zu einer wehrmedizinischen
Untersuchung bzw. Musterung eingeladen (bitte aufschlüsseln nach
Geschlechtseintrag und Bundesland),
b) haben im dritten Quartal 2026 bereits eine Musterung durchlaufen
(bitte aufgeschlüsselt nach Geschlechtseintrag und Bundesland)?
17. Wie viele der im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes
kontaktierten und im dritten Quartal gemusterten Personen wurden jeweils
entsprechend der wehrmedizinischen Einstufungen wie eingestuft,
a) als voll wehrdienstfähig,
b) als verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte
Tätigkeiten,
c) als vorübergehend nicht wehrdienstfähig,
d) als nicht wehrdienstfähig?
18. Wie viele Personen des Geburtsjahrgangs 2008, die im dritten Quartal
2026 zu einer Musterung eingeladen wurden, haben
a) die Bereitschaft für einen freiwilligen Wehrdienst erklärt;
b) einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigernde gestellt
(aufschlüsseln nach Zeitpunkt vor oder während der Musterung)?
19. Wie viele der Personen, die im Rahmen des Wehrdienst-
Modernisierungsgesetzes im dritten Quartal ihre Bereitschaft zu einem
freiwilligen Wehrdienst bekundet haben und bereits gemustert wurden,
sollen nach Planungen der Bundeswehr in diesem Jahr einberufen werden
und wie viele sind für das Jahr 2027 eingeplant (jeweils aufschlüsseln
nach Geschlechtseintrag und Bundesland)?
20. Wie viel Personal steht derzeit für die Musterungen und
Erstuntersuchungen zur Verfügung, wie viele davon verfügen über eine medizinische
Qualifikation (Anzahl der Personen und Vollzeitäquivalente)?
21. Sollte wie im ersten und zweiten Quartal im Jahr 2026 keine Auswertung
des Personalumfangs im Sinne der Fragestellung möglich sein: Ab
welchem Zeitpunkt wird voraussichtlich die sich im Aufbau befindliche
Musterungsorganisation soweit fortgeschritten sein, dass erste Angaben über
die Personalkapazitäten des für Musterungen und Erstuntersuchungen zur
Verfügung stehenden Personals hinsichtlich der Anzahl und
Vollzeitäquivalente möglich sind?
22. Welchen weiteren Aufwuchs des Personals für Musterungen und
Erstuntersuchungen plant das BMVg in den nächsten vier Jahren (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren)?
23. Wie viele der bisher im Jahr 2026 durchgeführten Musterungen von
Personen des Jahrgangs 2008 haben in welchen Musterungszentren
stattgefunden (in absoluten Zahlen)?
24. Wie viele Musterungen werden in den jeweiligen Musterungszentren
aktuell pro Tag im Durchschnitt durchgeführt und wie viele könnten bei
voll ausgeschöpften Kapazitäten pro Tag durchgeführt werden (bitte
aufgeschlüsselt nach einzelnen Musterungszentren aufgeschlüsselt in
Tabellenform)?
25. Wie viel Personal ist nach aktuellem Stand bei der Bundeswehr sowie
dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit der
Bearbeitung von KDV-Anträgen betraut (bitte getrennt angeben)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
a) Gab es seit dem zweiten Quartal einen Aufwuchs der
Personalkapazitäten?
b) Ist ein Aufwuchs der Personalkapazitäten bei beiden Stellen geplant,
wenn ja, in welcher Höhe?
26. Wie viele dieser KDV-Antragsteller wurden im dritten Quartal 2026 zur
Musterung eingeladen?
27. Wie viele der KDV-Antragsteller des Geburtenjahrgangs 2008 wurden im
Rahmen des Musterungsverfahrens/der wehrmedizinischen Begutachtung
(entsprechend WPflG § 8a) eingestuft
a) als voll wehrdienstfähig,
b) als verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte
Tätigkeiten,
c) als vorübergehend nicht wehrdienstfähig,
d) als nicht wehrdienstfähig?
28. Wie viele KDV-Anträge von Personen des Geburtsjahrgangs 2008 wurden
im dritten Quartal 2026 aufgrund des § 7 Absatz 1
Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) abgelehnt und gegen wie viele dieser Ablehnungen
wurde Widerspruch eingelegt?
29. Wie viele KDV-Anträge wurden abgelehnt, die vor der Musterung gestellt
wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgang der Antragstellenden
und nach Quartal und Jahr – 2022 bis 3. Quartal 2026 – des
Ablehnungsbescheids)?
30. Wie oft wurde im Jahr 2026 bisher die gesetzlich vorgeschriebene
Bearbeitungsfrist von KDV-Antragstellung bis zur Entscheidung beim
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über den Antrag,
wenn der vollständig eingereicht wurde, überschritten?
Aufgeschlüsselt nach
a) Ungedienten
b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufgeschlüsselt nach freiwillig
Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten,
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
c) Reservistinnen und Reservisten
31. Wie viele junge Menschen haben bereits bis zum 30. September 2026
ihren freiwilligen Wehrdienst angetreten und mit welcher angestrebten
Dauer (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Geburtsjahr) und wie
viele Personen des Jahrgangs 2008 plant die Bundeswehr nach
derzeitigem Stand bis 31. Dezember 2026 einzuberufen?
32. Wie viele Personen haben bisher angegeben, dass sie Wehrdienst in einem
anderen Land geleistet haben bzw. dazu verpflichtet sind (nach Anzahl
und Land aufgelistet)?
33. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber bzw. sich im dritten Quartal
freiwillig zum Wehrdienst gemeldete Personen wurden nicht in die
Bundeswehr aufgenommen, weil die Sicherheitsprüfung nicht bestanden wurde?
34. Wie viele Menschen des Geburtsjahrgangs 2008, die nicht als
Kriegsdienstverweigernde anerkannt sind, mussten von der
Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt
werden (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen 2026)
a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
b) nach § 11 WPflG (Befreiung),
c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),
d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?
35. Plant die Bundesregierung auch Personen der Jahrgänge 2008 zu
verpflichtenden Musterungen vorzuladen, die bereits als
Kriegsdienstverweigernde anerkannt wurden?
Berlin, den 15. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ISSN 0722-8333
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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