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Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im 3. Quartal 2026

dip / drucksache 03.11.2026 · WP 21 · 21/8882 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im 3. Quartal 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/8882 21. Wahlperiode 03.11.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Ates Gürpinar, Jan Krampe, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im 3. Quartal 2026 Mit dem Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) am 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung wieder Elemente der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht eingeführt, darunter auch die flächendeckende Erfassung und die verpflichtende Musterung aller nach dem 31. Dezember 2007 geborenen Männer. Alle Männer, die ein Anschreiben des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) erhalten, müssen den Fragebogen ausfüllen und zu ihrer prinzipiellen Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten, Stellung nehmen. Wer dieser Aufforderungen nicht Folge leistet, kann polizeilich vorgeführt oder nach Aktenlage gemustert werden. Seit Juli 2026 mustert die Bundeswehr bereits 18‑jährige Männer, auch wenn diese im Fragebogen kein Interesse am Wehrdienst (0) angegeben haben. Ab Juli 2027 sollen dann flächendeckend Musterungen zur Wehrerfassung durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund, dass das neue Gesetz durchaus Pflichtelemente enthält und so Freiheitsrechte von jungen Menschen einschränkt, möchte die fragestellende Fraktion Einblick in den Umsetzungsstand des neuen so genannten freiwilligen Wehrdienstes erlangen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Personen hat das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) im dritten Quartal 2026 mit der Aufforderung zum Ausfüllen der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) angeschrieben (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlechtseintrag in absoluten Zahlen)?  2. Wie viele vollständig und auswertbar ausgefüllte Fragebögen hat das BAPersBW im selben Zeitraum bisher erhalten (bitte aufschlüsseln nach Geschlechtseintrag der Personen, die die Fragebögen zurückgeschickt haben in absoluten Zahlen) und wie viele der Fragebögen wurden a) digital ausgefüllt, b) schriftlich und per Post zugesandt, c) und wie viele in Karrierecentern abgegeben?  3. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger des Anschreibens des BAPersBW im dritten Quartal sind bereits Soldatinnen und Soldaten bzw. haben das im Fragebogen angegeben?  4. Wie viele Personen haben im dritten Quartal welchen Wert auf der Skala von 0 bis 10 angegeben und ab welcher Ziffer bewertet das BAPersBW Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. die Angabe als Interesse (bitte aufgeschlüsselt nach der Skala im Fragebogen 0 bis 10 – analog zur PM des BMVg vom 24. Juni 2026 www.bmv g.de/de/presse/neuer-wehrdienst-erfolgreich-gestartet-6116408 und in absoluten Zahlen der Personen)?  5. Wie viele der Personen, die im Fragebogen der Bundeswehr ein Interesse von „0“ zurückgemeldet haben, wurden bisher zu einer Musterung eingeladen?  6. Wie viele der im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes kontaktierte Personen wurden bisher zu einer verpflichtenden Musterung vorgeladen (aufgeschlüsselt nach im Fragebogen angegebenem Interesse)?  7. In wie vielen Fällen im dritten Quartal hat die Person ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Wehrdienst oder darüberhinausgehend zum Dienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit (SaZ) mitgeteilt (bitte aufschlüsseln nach Geschlechtseintrag, Bundesland ergänzt durch Größenklasse der Herkunftsgemeinde, bzw. -kreises, Ausbildungsstand und welche Dienstdauer und Kategorie)?  8. Welche gewünschte Wehrdienstdauer wurde im dritten Quartal am häufigsten angegeben und welche am wenigsten (bitte jeweils inklusive der absoluten Zahlen der Nennungen)?  9. Wie oft wurde welcher Einsatzbereich bei der Bundeswehr im dritten Quartal als Wunsch benannt (unter Angabe der genauen Zahlen)? 10. Wie viele der im dritten Quartal im Rahmen des Wehrdienst- Modernisierungsgesetzes kontaktierten Personen haben einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt? 11. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung wurden bislang im dritten Quartal Jahr 2026 gestellt – aufgeschlüsselt nach Jahrgang, Bundesland und a) Ungediente, b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufgeschlüsselt nach Freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, c) Reservistinnen und Reservisten? 12. Wie viele der seit dem 1. Juli 2026 angeschriebenen Personen haben innerhalb der im Anschreiben gesetzten Frist nicht oder nur unvollständig reagiert? 13. Wie viele der im ersten und zweiten Quartal im Jahr 2026 angeschriebenen Personen, die der Aufforderung den Fragebogen im ersten und zweiten Quartal im Jahr 2026 auszufüllen nicht nachgekommen sind, haben dies im dritten Quartal im Jahr 2026 getan? 14. Wie oft und in welcher Höhe wurde im Jahr 2026 bereits Bußgeld verhängt, weil Fragebögen nicht ausgefüllt und zurückgesendet wurden (aufgeschlüsselt nach Monaten, in denen der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde)? 15. Welche Eskalationsstufen sieht das BAPersBW bzw. das BMVg nach wiederholter Verhängung eines Bußgeldes vor? 16. Wie viele der im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes kontaktierten Personen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) wurden im dritten Quartal 2026 zu einer wehrmedizinischen Untersuchung bzw. Musterung eingeladen (bitte aufschlüsseln nach Geschlechtseintrag und Bundesland), b) haben im dritten Quartal 2026 bereits eine Musterung durchlaufen (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlechtseintrag und Bundesland)? 17. Wie viele der im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes kontaktierten und im dritten Quartal gemusterten Personen wurden jeweils entsprechend der wehrmedizinischen Einstufungen wie eingestuft, a) als voll wehrdienstfähig, b) als verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten, c) als vorübergehend nicht wehrdienstfähig, d) als nicht wehrdienstfähig? 18. Wie viele Personen des Geburtsjahrgangs 2008, die im dritten Quartal 2026 zu einer Musterung eingeladen wurden, haben a) die Bereitschaft für einen freiwilligen Wehrdienst erklärt; b) einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigernde gestellt (aufschlüsseln nach Zeitpunkt vor oder während der Musterung)? 19. Wie viele der Personen, die im Rahmen des Wehrdienst- Modernisierungsgesetzes im dritten Quartal ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Wehrdienst bekundet haben und bereits gemustert wurden, sollen nach Planungen der Bundeswehr in diesem Jahr einberufen werden und wie viele sind für das Jahr 2027 eingeplant (jeweils aufschlüsseln nach Geschlechtseintrag und Bundesland)? 20. Wie viel Personal steht derzeit für die Musterungen und Erstuntersuchungen zur Verfügung, wie viele davon verfügen über eine medizinische Qualifikation (Anzahl der Personen und Vollzeitäquivalente)? 21. Sollte wie im ersten und zweiten Quartal im Jahr 2026 keine Auswertung des Personalumfangs im Sinne der Fragestellung möglich sein: Ab welchem Zeitpunkt wird voraussichtlich die sich im Aufbau befindliche Musterungsorganisation soweit fortgeschritten sein, dass erste Angaben über die Personalkapazitäten des für Musterungen und Erstuntersuchungen zur Verfügung stehenden Personals hinsichtlich der Anzahl und Vollzeitäquivalente möglich sind? 22. Welchen weiteren Aufwuchs des Personals für Musterungen und Erstuntersuchungen plant das BMVg in den nächsten vier Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 23. Wie viele der bisher im Jahr 2026 durchgeführten Musterungen von Personen des Jahrgangs 2008 haben in welchen Musterungszentren stattgefunden (in absoluten Zahlen)? 24. Wie viele Musterungen werden in den jeweiligen Musterungszentren aktuell pro Tag im Durchschnitt durchgeführt und wie viele könnten bei voll ausgeschöpften Kapazitäten pro Tag durchgeführt werden (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Musterungszentren aufgeschlüsselt in Tabellenform)? 25. Wie viel Personal ist nach aktuellem Stand bei der Bundeswehr sowie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit der Bearbeitung von KDV-Anträgen betraut (bitte getrennt angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Gab es seit dem zweiten Quartal einen Aufwuchs der Personalkapazitäten? b) Ist ein Aufwuchs der Personalkapazitäten bei beiden Stellen geplant, wenn ja, in welcher Höhe? 26. Wie viele dieser KDV-Antragsteller wurden im dritten Quartal 2026 zur Musterung eingeladen? 27. Wie viele der KDV-Antragsteller des Geburtenjahrgangs 2008 wurden im Rahmen des Musterungsverfahrens/der wehrmedizinischen Begutachtung (entsprechend WPflG § 8a) eingestuft a) als voll wehrdienstfähig, b) als verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten, c) als vorübergehend nicht wehrdienstfähig, d) als nicht wehrdienstfähig? 28. Wie viele KDV-Anträge von Personen des Geburtsjahrgangs 2008 wurden im dritten Quartal 2026 aufgrund des § 7 Absatz 1 Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) abgelehnt und gegen wie viele dieser Ablehnungen wurde Widerspruch eingelegt? 29. Wie viele KDV-Anträge wurden abgelehnt, die vor der Musterung gestellt wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgang der Antragstellenden und nach Quartal und Jahr – 2022 bis 3. Quartal 2026 – des Ablehnungsbescheids)? 30. Wie oft wurde im Jahr 2026 bisher die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist von KDV-Antragstellung bis zur Entscheidung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über den Antrag, wenn der vollständig eingereicht wurde, überschritten? Aufgeschlüsselt nach a) Ungedienten b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufgeschlüsselt nach freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten c) Reservistinnen und Reservisten 31. Wie viele junge Menschen haben bereits bis zum 30. September 2026 ihren freiwilligen Wehrdienst angetreten und mit welcher angestrebten Dauer (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Geburtsjahr) und wie viele Personen des Jahrgangs 2008 plant die Bundeswehr nach derzeitigem Stand bis 31. Dezember 2026 einzuberufen? 32. Wie viele Personen haben bisher angegeben, dass sie Wehrdienst in einem anderen Land geleistet haben bzw. dazu verpflichtet sind (nach Anzahl und Land aufgelistet)? 33. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber bzw. sich im dritten Quartal freiwillig zum Wehrdienst gemeldete Personen wurden nicht in die Bundeswehr aufgenommen, weil die Sicherheitsprüfung nicht bestanden wurde? 34. Wie viele Menschen des Geburtsjahrgangs 2008, die nicht als Kriegsdienstverweigernde anerkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen 2026) a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst), Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) nach § 11 WPflG (Befreiung), c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte), d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)? 35. Plant die Bundesregierung auch Personen der Jahrgänge 2008 zu verpflichtenden Musterungen vorzuladen, die bereits als Kriegsdienstverweigernde anerkannt wurden? Berlin, den 15. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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