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VPB Verband Privater Bauherren e.V.

lobbyregister / register_entry 15.08.2022 · Original ↗

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VPB Verband Privater Bauherren e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) ist ein Verbraucherschutzverband für alle Themen des Bau- und Immobilienbereichs sowie allen Themen, die sich auf Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung, Sanierung, Modernisierung, Erweiterung und Veräußerung von Immobilien privater Bauherren auswirken. Ziel ist es, das Bundesrecht (inkl. Verordnungen) verbraucherfreundlicher zu machen; mindestens aber, seine Verbraucherfreundlichkeit - wo vorhanden - zu erhalten. Zu diesem Zweck wird der VPB durch Beschäftigte und Beauftragte bei den für die Bundesgesetzgebung zuständigen Stellen (MdB, einzeln oder in nicht nur verfassungsrechtlich organisierter Vielzahl sowie einzelne oder mehrere, wie auch immer organisierte Amtswalter der Bundesministerien) tätig, indem er Stellungnahmen, Anregungen, Problemdarstellungen/-untersuchungen und Lösungsempfehlungen aus Sicht von Verbraucherbauherren sowohl in schriftlicher Form wie auch im Rahmen von Gesprächen abgibt, vertritt und bewirbt. Interessenbereiche: Stadtentwicklung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Wohnen; Verbraucherschutz Regelungsvorhaben: - einfaches Bauen und Eckpunkte Gebäudetyp E: Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch entsprechend verschieden zu bepreisen. - maßvolle Unterstützung des "Bauturbo" insb. für private Bauherrschaft: Schaffung von Wohnraum beschleunigen und verbilligen a) durch Abschaffung der Ermächtigungsgrundlage des § 201 BauGB sowie Abschaffung der Umwandlungssperre des § 250 BauGB b) nochmalige Ausdehnung der Befreiungsmöglichkeiten zu Gunsten Wohnraumschaffung in § 31 BauGB, ebenso Erweiterung der Ausnahme vom Einfügen zu Gunsten Wohnraumschaffung im unbeplanten Innenbereich in § 34 Abs. 3a BauGB. Präzisierung und sachgerechte Begrenzung der weiteren vom BMWSB vorgeschlagenen Abweichungsmöglichkeiten von städtebaulichen Vorgaben nach § 246e BauGB-E und von der TA-Lärm, § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB-E. Stärkung der im BMWSB-Entwurf vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung durch auskömmliche Fristverlängerungen bei Zustimmungserfordernissen der Gemeinde, § 36a BauGB-E. - Unterstützung der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen: Unterstützung der im Entwurf angestrebten Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen - Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und -makler erhalten: Beibehaltung der Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler, deren Streichung droht. - Reduzierung der Grunderwerbsteuer für selbstnutzende Wohnimmobilienersterwerber: Schaffung einer Minderungsregelung des Grunderwerbssteuersatzes für erstmalige Erwerber von Wohnimmobilien zur Selbstnutzung bis hin zu 0 %. Schaffung einer Minderungsregelung des Grunderwerbssteuersatzes für Zweiterwerber von Wohnimmobilien zur Selbstnutzung, sofern eine bedarfsangepasste Verkleinerung damit erfolgt und die Erstimmobilie veräußert wird. - Erleichterung planungsrechtlicher und städtebaulicher Vorschriften zur schnelleren und billigeren Schaffung und Modernisierung von Wohnraum: Nichteinführung 8. Abschnitt 1. Kapitel BauGB-E zu EU-Wiederherstellungsverordnung. Erweiterung Anwendung Sondergebiet „experimentelles Mischgebiet“ § 10 Abs. 2a BauNVO-E für stärkere Nutzungsmischungen. Einführung Genehmigungsanspr f Gebäudeeigentümer in Erhaltungssatzungsgeb nach § 172 BauGB auf Verwendung alternativer Baustoffe bei unmöglicher Beschaffung der erlaubnisfähigen. Einführung Genehmigungsvorbehalt f Gebäudeeigent i Milieuschutzgeb nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 BauGB für Teilung von Wohnungen statt gepl. Verbots. Befürwortung gepl. Maßnahmen: Einführung Vorrangoption für Belang Wohnen in Bauleitplanung u Raumord., Digitalisierung u Straffung BauleitplanVf, Stärkung Schrottimmobilien- und Downtradegebietsmanagement, Ergänzung naturschutzrl Ausgl um subsid Ersatzgeld

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