Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V.
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Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V. (BUA) ist eine Interessenvertretung von akkreditierten Messstellen.
Die Mitglieder sind schwerpunktmäßig als notifizierte Messstellen gem. § 29b BImSchG im Immissionsschutz oder als akkreditierte Gefahrstoffmessstellen tätig.
Grundlagen der Arbeit des Verbandes sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik.
Es werden unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Der BUA setzt sich mit Gesetzesinitiativen auseinander, deren Inhalte Einfluss auf die Regelungen im Arbeitsgebiet der Mitglieder des BUA haben und wirkt somit im Rahmen der Verbandsbeteiligung an Gesetzgebungsverfahren mit.
Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, zu denen Politikerinnen und Politiker, Mitglieder der Länderverwaltungen, Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und Fachleute auf den Arbeitsgebieten der BUA eingeladen werden.
Es werden auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Um die Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten der Mitglieder zu verbessern, unterhalten wir einen
„interfraktionellen Dialog“. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung des Immissionsschutzes und der Vermeidung von Gefahrstoffen in der Außenluft, in Innenräumen und am Arbeitsplatz sowie die Vermeidung von Lärm und Erschütterungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
und der Gefahrstoffverordnung.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Immissionsschutz
Regelungsvorhaben:
- Technische Hinweise zur Konkretisierung der TA Lärm: Zum Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm regt der BUA an:
a) Konkretisierung zu Artikel 1, Nr. 9, 1. Absatz,
b) Entfall bzw. Anpassung zu Artikel 1, Nr. 9, 1. Absatz, Nr. 3 und Artikel 1, Nr. 9, 1. Absatz, Nr. 4,
c) Konkretisierung zu Artikel 1, Nr. 9, 3. Absatz,
d) Ergänzung zu Artikel 1, Nr. 9, 4. Absatz.
- Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Steuerung von Lärmbelastungen in der Bauleitplanung: Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung regt der BUA an:
a) die vorgesehene Änderung in § 9 Nr. 23a vorzunehmen,
b) auch eine Regelung zur allgemeinen Zweckbestimmung der Baugebiete zu erlassen.
- Hinweise zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren nach der 9. BImSchV: Zum Entwurf eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten IE-Richtlinie Anhörung der beteiligten Kreise nach § 51 BImSchG - Aktenzeichen: C I 2 – 5012/032 regt der BUA an:
Gleichstellung von Sachverständigen und Messstellen, die nach § 29b BImSchG bekanntgegeben sind.
- Stellungnahme zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Schlachtanlagen: Am Beispiel bezugnehmend auf Punkt 5.4.7.2 a,b,c, stellvertretend für alle weiteren
Anlagenarten (5.4.7.2f, 5.4.7.12.1.1) werden nachfolgend unsere Bedenken hinsichtlich der geplanten
Messstrategie auf offenen Flächenfiltern erläutert:
Die im Unterpunkt „Messung und Überwachung“ bei den einzelnen Anlagen aufgeführte Messvorschrift für organische Stoffe gemaß VDI 3880 (Oktober 2011) soll gestrichen werden. Messungen sollen erst dann durchgeführt werden, wenn hierfür von einem Expertengremium eine neue, für diesen Fall anzuwendende Messvorschrift erarbeitet wurde.
Die Durchführung von Messungen für Ammoniak und Schwefelwasserstoff soll vor dem Biofilter festgeschrieben werden mit Forderung der Einrichtung von geeigneten Messstellen.
Relationen
Keine Relationen.