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Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e.V.

lobbyregister / register_entry 02.06.2022 · Original ↗

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Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG) e.V. entwickelt als gemeinnütziger Verein langfristig innovative Civic Tech und eGovernment Lösungen im Bereich der Öffentlichen Gesundheit. Das Ziel ist auf den Aufbau einer leistungsfähigen, öffentlichen, digitalen Infrastruktur im Bereich der öffentlichen Gesundheit hinzuwirken. Hierbei dienen die Grundprinzipien der Open Source Software Entwicklung und Open Data Ansätze als Leitlinien in einem "Health in all policies"-Ansatz. Der InÖG arbeitet an der Schnittstelle zwischen Akademia, Politik, Verwaltung und Open Source Community. Das interdisziplinären Team besteht aus Software Entwickler:innen, Forscher:innen, Unternehmer:innen, Hacker:innen, Berater:innen, Software Architekt:innen und Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes. Wir stellen unsere Expertise in den Bereichen digitaler dezentraler Gesundheits-IT allen demokratischen Parteien, der Öffentlichen Verwaltung und dem Gesundheitswesen zur Verfügung. Die Mitglieder des InÖG leisten regelmäßig Beiträge zur Debatte sowohl in Ausschüssen des Bundestages, in Anhörungen von Länderparlamenten, sowie auf renommierten Konferenzen, z.B. Chaos Communication Congress, re:publica, Heise devSec etc. Unser Engagement und Einsatz führte in der Vergangenheit u.a. zum Aufbau einer auf Open Source Software basierenden, digitalen Basisinfrastruktur für die Kontaktnachverfolgung in mehreren Bundesländern (NRW, Hessen, Sachsen, Thüringen). Der InÖG agiert überparteilich sowie unabhängig von Unternehmen und Verbänden. Interessenbereiche: Verwaltungstransparenz/Open Government; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Datenschutz und Informationssicherheit; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Cybersicherheit; Sonstige Interessenbereiche; Staatsorganisation; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Digitalisierung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung Regelungsvorhaben: - Wahrung von informationeller Selbstbestimmung und Datensicherheit im Kontext des Gesundheitsdatennutzungsgesetz: Das Gesundheitsdatenutzungsgesetz und das Digitalgesetz sind die wesentlichen Regelungsvorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in der 20. Wahlperiode. Sie bilden die Grundlagen für die sogenannte elektronische Patientenakte für alle und die Nutzung von Gesundheitsdaten zur Forschung. - Stärkung von offenen Standards, Open Source und Cybersicherheit im Kontext des Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0): Mit dem OZG-Änderungsgesetz werden Grundlagen für die Weiterführung des Onlinezugangsgesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen geschaffen. Wesentliche Neuerungen sind verbindliche Komponenten wie der BundID sowie die Stärkung verbindlicher Standards und von Open Source. - Harmonisierter europäischer public benefit Status für Stewardship von Digital Commons im Rahmen des Innovationsfreiheitsgesetz: Das Innovationsfreiheitsgesetz ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Der Ansatz, Gemeinnützigkeitsschranken entlang aller Transferpfade zu untersuchen, gibt Anlass zu Diskussion über die Gemeinnützigkeit der Pflege bzw des sog. Stewardship der von Digital Commons. Zu den Digital Commons gehören u.a Open Source Software, offene KI-Systeme, Open Educational Ressources und freie digitale Services, die als Infrastruktur einer digitalen Gesellschaft gehören. - Rechtssichere Umsetzung der eIDAS 2.0 Verordnung im Rahmen des Digitale Identitätengesetz (DIdG): Der Entwurf eines Digitale Identitätengesetzes schafft die notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen für die EUDI-Wallet. Diese nationale Rechtsetzung ist für den Wallet-Start zwingend. Die EUDI-Wallet erlaubt in erstmaliger Kombination sicher das elektronische Identifizieren, Signieren/Siegeln und die Verwendung von Nachweisen. - Rechtssichere Umsetzung der Registermodernisierung im Rahmen des Registermodernisierungsgesetzes: Das RegModG soll nach Stand der Technik umgesetzt werden, das dann hinfällige IDNrG entsprechend zurückgenommen werden. - Wahrung von informationeller Selbstbestimmung und Datensicherheit im Kontext des Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen: Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen ist das wesentlichen Regelungsvorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in der 21. Wahlperiode. Es bildet die Grundlagen für die Nutzung der Daten aus der sogenannte elektronische Patientenakte für alle für die Versorgung und Forschung.

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