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Ärzte der Welt e. V.

lobbyregister / register_entry 11.04.2022 · Original ↗

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Ärzte der Welt e. V. Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Aufbauend auf Erfahrungen und Daten aus ihren medizinischen Projekten im In- und Ausland setzt sich die Organisation Ärzte der Welt e. V. gegenüber politischen Entscheidungsträger*innen ein für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Gesundheit und für die Erreichung von universeller Gesundheitsversorgung als Teil der Nachhaltigen Entwicklungsziele. Schwerpunkte der Interessensvertretung liegen beim Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland und beim Schutz von Gesundheitsversorgung in bewaffneten Konflikten nach Internationalem Humanitären Recht. Tätigkeitsfelder der Interessensvertretung sind Briefe an und Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Veranstaltungsorganisation und Kampagnen. Interessenbereiche: Menschenrechte; Entwicklungspolitik; Sonstige Interessenbereiche; Gesundheitsversorgung; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Migration; Gesundheitsförderung; Krankenversicherung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Integration; Diversitätspolitik; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Sonstiges im Bereich "Gesundheit" Regelungsvorhaben: - Zugang zu Gesundheitsversorgung für Asylsuchende/Abschaffung der Einschränkungen nach AsylbLG: 1. Anspruch auf Gesundheitsleistungen gemäß Leistungskatalog der GKV für Geflüchtete gesetzlich verankern 2. Einführung elektronischer Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern 3. Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung gesetzlich verankern 4. EU-Aufnahmerichtlinie flächendeckend und systematisch umsetzen - Gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für Geflüchtete sicherstellen: Ärzte der Welt setzt sich für die menschenwürdige Unterbringungen von Geflüchteten ein (Abschaffung von Ankerzentren, Aufhebung der Wohn- und der Residenzpflicht, Verkürzung der maximalen Aufenthaltsdauer in Aufnahmeeinrichtungen auf drei Monate) sowie für die konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und ihre Überwachung (med. Versorgung nach Art.19 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 12 UN-Sozialpakt; max. Aufenthaltsdauer nach §47 AsylG, Identifizierung und Versorgung Schutzbedürftiger nach Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 24 EU-Asylverfahrensrichtlinie, Präambel und Art. 60 Istanbul Konvention; Bereitstellung von Sprachmittlung nach §6 Abs. 1 AsylbLG, Bereitstellung von Hebammenversorgung nach §4 Abs. 2 AsylbLG) - Neuregelung §218 und Sicherstellung des Zugangs zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen: Die aktuell geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch haben aufgrund der Kriminalisierung und der damit einhergehenden Stigmatisierung und des bürokratischen Aufwands insbesondere für benachteiligte und mittellose Schwangere, die die Organisation Ärzte der Welt in ihren Anlaufstellen sieht, negative Auswirkungen auf die Versorgung. Ärzte der Welt setzt sich dafür ein, dass im Bedarfsfall alle Schwangeren in Deutschland Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch haben. - Anpassung der Nothelferregelung, um die Notfallversorgung für mittellose Nichtversicherte sicherzustellen: Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.

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