Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft
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Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Auf der jährlichen Bundeskonferenz werden die relevanten Forderungen der Veranstaltungswirtschaft gemeinsam verabschiedet. Die Bundeskonferenz wählt den Rat der VertreterInnen und beauftragt diesen mit der Vertretung der Forderungen gegenüber der Politik. Sie bindet alle, die sich beteiligen wollen, offen und wertschätzend mit ein und fungiert als Schnittstelle zwischen Politik, Gesellschaft, Verbänden und der Branchen-Community. So ist die Bundeskonferenz einerseits die Ansprechpartnerin für alle Menschen, Unternehmen und Verbände des Wirtschaftszweiges und beziegt auch angrenzende, kooperierende Branchen wie Hotel, Gastonomie oer das Taxigewerbe mit ein. Auf der anderen Seite ist sie die Ansprechpartnerin für alle relevanten politischen Entscheidungsträger auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft wirkt als eigenständige Plattform und übt nachhaltig politischen Einfluss aus.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Allgemeine Energiepolitik; Krankenversicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arbeitsmarkt; EU-Gesetzgebung; Arbeitslosenversicherung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Rente/Alterssicherung; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Tourismus; Kultur; Öffentliches Recht; Digitalisierung; Sonstige Interessenbereiche; Handel und Dienstleistungen; Hochschulbildung; Verkehrspolitik; Güterverkehr; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; EU-Binnenmarkt; Erneuerbare Energien; Klimaschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Berufliche Bildung; Integration
Regelungsvorhaben:
- Steuerlicher Freibetrag bei Betriebsfeiern: Um eine effektive Signalwirkung auf die Wirtschaft zu haben, muss der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen auf mindestens zweimal im Jahr auf je 300 Euro pro Person und Betriebsveranstaltung erhöht werden. Diese Summe ergibt sich aus der konservativen Kostenhochrechnung einer durchschnittlichen Betriebsfeier
- Rechtssichere Beauftragung von selbstständigen Einzelunternehmern: Es besteht keine Planungs- und Rechtssicherheit für die betroffenen Auftraggeber und beauftragten selbständigen Einzelunternehmer.
Auftragnehmer und Auftraggeber sind im Falle einer Betriebsprüfung weiterhin erheblichen Risiken ausgesetzt, da das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens weder vorausschauend vorhersehbar, inhaltlich konsistent, noch rechtsverbindlich ist. Daher sollte eine rechtssichere Beauftragung gewährleistet werden.
Relationen
Keine Relationen.