DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V.
Text
DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. ist ein Berufsverband für Unternehmen, Genossenschaften, Verbände und Stiftungen sowie Anstalten und Körperschaften sowie Freiberufler, die in der Landes-, Regional- und Stadtentwicklung tätig sind.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Arbeit seiner Mitglieder auf dem Gebiet der Landes-, Regional- und Stadtentwicklung im Rahmen von Arbeitsgruppen, Tagungen und Kooperationen mit anderen Verbänden und der fachpolitischen Netzwerkarbeit. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Wirtschaft, Politik und Wissenschaft sowie europäischen und internationalen staatlichen und privaten Organisationen, Stellen und Einrichtungen und unterrichtet die Öffentlichkeit über die Arbeit und Ziele der Mitglieder.
Der Verein vertritt und fördert die allgemeinen, wirtschaftlichen und ideellen Interessen der in der Landes-, Regional- und Stadtentwicklung tätigen Mitgliedsunternehmen und fördert und begleitet Maßnahmen, die geeignet sind, deren wirtschaftliches, rechtliches, politisches und steuerliches Umfeld zu erhalten und zu verbessern. Dazu gehört es, Kontakte herzustellen und zu fördern, um Netzwerke und öffentlich-private Partnerschaften sowie Kooperationen mit Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Forschungsinstituten (national und international) zu bilden.
Interessenbereiche: Erneuerbare Energien; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Energienetze; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Klimaschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Wohnen
Regelungsvorhaben:
- Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: ZIele sind Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung.: Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: der Verband setzt sich für Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung ein.
Zu grundsätzlichen Zielen und Einordnung in Aufgaben eines modernen Städtebaus – sollten Erleichterungen bei der Auflösung von Zielkonflikten zwischen Wohnraumschaffung und Klimawandelanpassungen gehören. Darüber hinaus sollte Klarheit, Vereinfachungen, Beschleunigungen und Recht sicherheit im Fokus sein sowie der Vorrang der Kooperation und zielgenaueren Gemeinwohlbindung.
- Änderung Wärmeplanungsgesetz: Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität der Wärmeplanung: Änderung Wärmeplanungsgesetz: Ziel sollte Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität und Steuerungsfähigkeit der Wärmeplanung sein. D.h. Wärmepläne müssen belastbare, vergleichbare und umsetzungsorientierte Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen privater und öffentlicher Akteure sowie für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele liefern. Sie sollteneiine ausreichende Orientierung für Bürger, Unternehmen, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und kommunale Entscheidungsträger bieten. Erforderlich sind Mindeststandards für die Wärmeplanung, klare Anforderungen an Datenqualität und Plausibilisierung, belastbare Kriterien für Prüfgebiete, eine stärkere Verknüpfung mit Stadtentwicklung und Klimaanpassung sowie verbindlichere Anforderungen an Umsetzungsmaßnahmen.
- Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2026: Stärkung Städtebauförderung und KfW 432: Der Verband setzt sich für die Stärkung und Mittelerhöhung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro zum Ende der Legislaturperiode ein. Die Städtebauförderung ist eines der zentralen und wirksamsten Förderinstrumente in der Stadtentwicklung.
In den Kommunen bestehen gewaltige Investitionsbedarfe – in
der sozialen, baulichen und technischen Infrastruktur und bei der städtebaulichen Erneuerung.
Der Investitionsrückstand wird auf rund 215,7 Mrd. Euro geschätzt. Diese Defizite sind das Ergebnis langjähriger Unterinvestitionen und struktureller Funktionsverluste in Teilräumen der Städte und Gemeinden. Vor dem Hintergrund aktueller kommunaler Haushaltslagen bedarf zusätzlich wirksamer Maßnahmen, um den Kommunen kurzfristig die Nutzung der erhöhten Städtebaufördermittel zu ermöglichen.
Relationen
Keine Relationen.