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Amazon Web Services EMEA SARL

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Amazon Web Services EMEA SARL Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Im Jahr 2006 wurde Amazon Web Services (AWS) als Teil von Amazon gegründet um IT-Infrastrukturdienstleistungen für Unternehmen als Web-Services anzubieten, heute allgemein bekannt als Cloud-Computing. Mit mehr als 200 Services ist AWS die weltweit umfassendste und am häufigsten genutzte Cloud-Plattform. AWS bietet weitreichende Funktionen, die in global verteilten Rechenzentren bereitgestellt werden. AWS betreibt eine Cloud-Region in Frankfurt. AWS bietet von Infrastrukturlösungen wie Recheneinheiten, Speicher und Datenbanken bis hin zu neu aufkommenden Technologien im Zusammenhang mit Machine Learning und künstlicher Intelligenz, Data Lakes und deren Analyse sowie dem Internet of Things eine Bandbreite an Dienstleistungen an. Amazon Web Services betreibt vier Forschungs- und Entwicklungszentren in Aachen, Berlin, Dresden und Tübingen mit den Schwerpunkten Maschinelles Lernen und Cloud Computing. Die Interessen dieser Geschäftsfelder werden vom Public Policy Team aus dem Berliner Büro vertreten. Interessenbereiche: Cybersicherheit; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Fossile Energien; EU-Binnenmarkt; Digitalisierung; Außenwirtschaft; E-Commerce; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Kommunikations- und Informationstechnik; Wettbewerbsrecht; Kleine und mittlere Unternehmen; Verteidigungspolitik; Internetpolitik; Urheberrecht; Energienetze; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Immissionsschutz; Datenschutz und Informationssicherheit; Industriepolitik; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" Regelungsvorhaben: - Europäisches Zertifizierungsschema für die Cybersicherheit von Cloud-Diensten (EUCS): Streichung von Souveränitätsanforderungen.: AWS setzt sich für eine möglichst weitgehende Harmonisierung der nationalen Umsetzung des AI Acts sowie für eine zentrale Aufsichtsstruktur ein. KI-spezifische Anforderungen innerhalb und außerhalb des AI Acts sollen möglichst durch eine zentrale Anlaufstelle vollzogen werden; eine Aufteilung der Zuständigkeiten auf mehrere Behörden soll vermieden werden. - Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Harmonisierung mit EU Energieeffizienzrichtlinie und verhältnismäßige Anforderungen für Rechenzentrumsbetreiber.: AWS setzt sich für eine Angleichung des Energieeffizienzgesetzes an die EU-Energieeffizienzrichtlinie ein, insbesondere bei den Berichtspflichten für Rechenzentren. Darüber hinaus sollen die gesetzlichen Anforderungen an Rechenzentrumsbetreiber verhältnismäßig ausgestaltet werden. - NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG): Harmonisierung und Vereinfachung des Anwendungsbereiches.: AWS setzt sich für eine harmonisierte und vereinfachte Ausgestaltung des Anwendungsbereichs des NIS2UmsuCG entsprechend der NIS-2-Richtlinie ein. Die Umsetzung soll Rechtssicherheit für international tätige Anbieter gewährleisten und eine EU-weit einheitliche Cybersicherheitsregulierung unterstützen. - Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG): Sicherstellung einer einheitlichen Umsetzung des §393 SGB V.: AWS setzt sich für eine einheitliche Umsetzung des § 393 SGB V und der zugehörigen Verordnungsermächtigung zum Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen ein. Leistungserbringer, Kranken- und Pflegekassen sowie ihre jeweiligen Auftragsverarbeiter sollen Sozial- und Gesundheitsdaten rechtssicher im Wege des Cloud-Computings verarbeiten dürfen. - Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem TTDG: Die Anwendung anerkannter Dienste soll für Telemedienanbieter freiwillig bleiben.: AWS setzt sich dafür ein, dass die Nutzung anerkannter Dienste zur Bekämpfung der "Cookie Müdigkeit" nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz für Telemedienanbieter freiwillig bleibt. - Umsetzungsgesetze zum europäischen AI Act: Harmonisierung und Zentralisierung der Aufsicht.: AWS setzt sich für eine möglichst weitgehende Harmonisierung der nationalen Umsetzung des AI Acts sowie für eine zentrale Aufsichtsstruktur ein. KI-spezifische Anforderungen innerhalb und außerhalb des AI Acts sollen möglichst durch eine zentrale Anlaufstelle vollzogen werden; eine Aufteilung der Zuständigkeiten auf mehrere Behörden soll vermieden werden. - EU Kommission Weißbuch: keine bestehende sektorspezifische Regulierung für Cloud-Dienste.: AWS setzt sich dafür ein, dass regulatorische Maßnahmen im Bereich digitaler Infrastrukturen nur auf Grundlage eines festgestellten Marktversagens ergriffen werden. Cloud- und Telekommunikationsdienste sollen regulatorisch weiterhin getrennt betrachtet und Zusammenschaltungsverpflichtungen nicht auf Cloud- und CDN-Dienste ausgeweitet werden. - Novellierung des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Sicherstellung eines ausgewogenen Wettbewerbsrechts bei der geplanten Überarbeitung des GWB.: AWS setzt sich für die Sicherstellung eines ausgewogenen Wettbewerbsrechts bei der geplanten Überarbeitung des GWB ein. - Impulse zur Bundestagswahl 2025: AWS hat Impulse und Vorschläge für die Legislaturperiode nach der Bundestagswahl 2025 entwickelt. - Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz: Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren (öffentliches Beschaffungswesen): AWS setzt sich dafür ein, dass die Modernisierung des Vergaberechts die Beschaffung von Cloud-Diensten vereinfacht und technologieoffene Kriterien verankert. Öffentlichen Auftraggebern soll ein breiter Zugang zu innovativen IT-Lösungen ermöglicht werden.

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