AUDI AG
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AUDI AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die AUDI AG bewegt sich in einem komplexen und stark regulierten Umfeld. Wir sehen es als unsere Verantwortung, im Dialog mit unseren Stakeholdern den Rahmen für unser wirtschaftliches Handeln und seine Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt aktiv mitzugestalten. Diese Aufgabe übernehmen unsere Verantwortlichen für Politik/Außenbeziehungen.
Die mit der Interessensvertretung beauftragen Mitarbeitenden der AUDI AG bringen die Positionen des Unternehmens in politische Entscheidungsprozesse ein, indem sie Vertreter von Parlament und Regierung wahrheitsgemäß und umfassend informieren sowie kompetent und zuverlässig beraten. Sie können auch Impulse für Innovationsstrategien oder zukunftsorientierte Regulierungsansätze setzen. Ziel ist die Aufrechterhaltung stabiler und ausgewogener Beziehungen mit allen Stakeholdern.
Die Abteilung Politik/Außenbeziehungen der AUDI AG steht in unterschiedlichen Formaten im Dialog mit der Politik: Vom Fachgespräch mit einzelnen Vertreter von Bundestag und Ministerien, über die Beteiligung an Anhörungen bis hin zur Teilnahme an politischen Veranstaltungen mit der Möglichkeit zum Austausch mit Amts- und Mandatsträger. Die AUDI AG steht auch über Mitgliedschaften in nationalen und internationalen Organisationen in Kontakt mit der Politik, beispielsweise über Mitgliedschaften in Verbänden. Als Automobilhersteller stehen Themen und Regulierungsvorhaben aus den Bereichen Verkehrs-, Wirtschafts- und Handelspolitik im Fokus.
Innerhalb der AUDI AG fördern die Mitarbeitende der Außenbeziehungen das Verständnis für politische Prozesse und eine offene Dialogkultur mit der Politik. Sie sichten und sammeln Informationen, analysieren deren Relevanz und entwerfen differenzierte Strategien für das Unternehmen.
Vertreter der AUDI AG handeln bei der Interessensvertretung entsprechend den Grundsätzen der Integrität, der Compliance, der Offenheit und der Nachvollziehbarkeit. Alle Kontakte mit der Politik orientieren sich streng an Recht und Gesetz sowie den internen Verhaltensgrundsätzen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention sowie des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Im Umgang mit Amts- und Mandatsträge wird insbesondere auf Transparenz, Aufrichtigkeit und Objektivität in der Kommunikation sowie kooperatives Verhalten geachtet.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Internationale Beziehungen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Politisches Leben, Parteien; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Recht"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Cybersicherheit; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Diversitätspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; EU-Gesetzgebung; Straßenverkehr; Urheberrecht; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Rente/Alterssicherung; Menschenrechte; Grundsicherung; Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarkt; Güterverkehr; Schienenverkehr; Industriepolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Geschlechterpolitik; Erneuerbare Energien; Unfallversicherung; Außenwirtschaft; Immissionsschutz; Strafrecht; Verkehrspolitik; Energienetze; Zivilrecht; Parlamentarisches Verfahren; Integration; Verkehrsinfrastruktur; Schifffahrt; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Internetpolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Rechtspolitik; Automobilwirtschaft; Werbung; Pflegeversicherung; Artenschutz/Biodiversität; Digitalisierung; Öffentliches Recht
Regelungsvorhaben:
- Anpassung des PFAS Beschränkungsvorschlages der ECHA in für Industrie umsetzbare Gesetzgebung: Voraussetzung für ein Verbot muss die Verfügbarkeit eines wirtschaftlich darstellbaren Substitutes unter der Berücksichtigung von Vorlaufzeiten für die Umstellung sein.
Die nicht substituierbaren Anwendungen sind von einem Verbot auszunehmen bzw. mit hinreichenden Fristen inkl. Review zu versehen.
PFAS-haltige Ersatzteile (repair as produced Prinzip) sind von einer zukünftigen PFAS-Regulierung auszunehmen.
- Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
- Einführung der EU-Verordnung zu standardessentiellen Patenten: Beibehaltung der Fassung, wie abgestimmt im EU-Parlament am 28.02.2024
- Freistellung für Patent-Lizenznehmer-Plattformen bzw. Automotive Licensing Negotiation Group (ALNG): Für Patent-Lizenzgeber-Plattformen sehen die EU-Horizontal-Leitlinien (Leitlinien zur Anwendung von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) eine "safe harbour"-Regelung vor; Analoges wird für Lizenznehmer-Plattformen angestrebt. Dies könnte auch in der TT-GVO erfolgen oder durch Schaffung einer neuen eigenen EU-IP-Plattform-GVO.
- Ausgestaltung der EU End of Life Vehicles Regulation: Reduktion der Plastik-Rezyklateinsatzquoten;
Reduktion der Ausbaufähigkeit für div. Bauteile;
Änderung bei den Extended Producer Responsibilities;
Beibehaltung der UN R133
- Umsetzung der EU AFIR (Alternative Fuel Infrastructure Regulation): Verbindliche Vorgaben werden unterstützt; die Ausbauziele der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung und schnellerer Ausbau).
- Umsetzung der EU EPBD (Energy Performance of Buildings): Vorgaben für den Ausbau von Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen sind wichtig für den Hochlauf der E-Mobilität (§14). Vorgaben für Nicht-Wohngebäude müssen verhältnismäßig sein (§ 9) .
- Unterstützung der Möglichkeit, autonome Fahrzeuge zuzulassen ("Gesetz zum autonomen Fahren"): Bundesländerübergreifende Regelung als Ziel: Anpassungen im Verhaltensrecht und verhältnismäßige, wirtschaftlich umsetzbare Gestaltung der Betriebsbereichsgenehmigung.
- Unterstützung der Verordnung zum Gesetz zum autonomen Fahren ("AFGBV"): Zuständigkeiten & Verfahren bei Genehmigung des Betriebsbereichs vereinheitlichen;
Anerkennung / Berücksichtigung bereits erfolgter ODD Genehmigung bei Typprüfung;
Qualifikationsanforderungen für Wartungspersonal reduzieren
Vermeidung redundanter Überlappungen zwischen den Sicherheitsprüfungen (z. B. Gesamtprüfung, Erweiterte Abfahrkontrolle, Hauptuntersuchung)
- Unterstützung der Möglichkeit, autonome Fahrzeuge in Europa zuzulassen: Auflösung der bestehenden Restriktion, in Europa nur Kleinserien von autonomen Fahrzeuge zulassen zu können. Flexibilität bei den potentiellen Use-Cases für autonome Fahrzeuge.
- Nachgelagerte Euro 7 Gesetzgebung schnell und eindeutig umsetzen: Schnelle Wiederaufnahme der Drafting Meetings, damit Industrie umgehend Klarheit über Inhalte und Anforderungen der implementing acts erhält, z.B. bzgl. OBM, Anti-tempering, EVP, OTA Übertragung, Bremsen und Reifen
- Nationale Implementierung der RED mit deutlich höheren Quoten für erneuerbare Kraftstoffe.: Bei der Umsetzung der sog. RED III in nationale Gesetzgebung sollten deutlich höhere Mindestquoten für die erneuerbaren Kraftstoffe festgeschrieben werden.
Dazu sollten weitere Zwischenziele verbindlich bis 2045 (Klimaneutralität in Deutschland) festgeschrieben werden.
- Technische Kraftstoffnormen und Verordnungen für erneuerbare Kraftstoffsorten (nach FQD) öffnen: Neue Kraftstoffsorten nach technischen Kriterien definiert für den Bestand nutzbar machen, zum Beispiel E20 Otto, HVO Diesel.
- Umsetzung des EU ETS2 in nationales Recht mit Ziel der späteren Zusammenlegung von ETS1 und ETS2: CO2 muss in allen Sektoren einen Preis erhalten. Nur durch das "cap and trade" System des ETS ist gewährleistet, dass Klimaziele erreicht werden. Die perspektivische Zusammenlegung von ETS 1 und ETS 2 führt zu den volkswirtschaftlich geringsten CO2-Vermeidungskosten.
- Unterstützung eines ambitionierten EU-Klimaziels 2040: Das Klimaziel muss ambitioniert und erreichbar ausgestaltet sein. Alle Sektoren müssen zur Erreichung beitragen. Die Vorgaben für klimaneutrale Energieträger müssen drastisch erhöht werden. Fossile Energieträger sind auszuphasen.
- Ausgestaltung der zukünftigen EU CO2 Flottengesetzgebung inkl. CO2 Ziel 2035: Angemessene Ausgestaltung der Anforderungen der EU CO2 Flottengesetzgebung im Rahmen des gesetzlich festgelegten Review im Jahr 2026.
- EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Präzisierung des Geltungsbereichs der VO, Klärung des konkreten Umsetzungsverfahrens, ggf. Verschiebung der Umsetzung
- Reform der Alterssicherung in Deutschland: Die AUDI AG unterstützt die Reformvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig gilt es, die Bedürfnisse von Unternehmen in der Transformation zu berücksichtigen. Bewährte Instrumente wie das ATZ-Blockmodell sollten erhalten bleiben.
- Reform des Arbeitszeitgesetzes: Die AUDI AG plädiert für die Einführung einer gesetzlich verankerten flexiblen wöchentlichen Höchstarbeitszeit, in Anlehnung an die europäische Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.
- Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dt. Automobilindustrie: Die Automobilindustrie ist Schlüsselindustrie und Wohlstandsgarant für Deutschland. In einem Umfeld wachsender geopolitischer Risiken, neuer Handelshemmnisse und verschärften globalen Wettbewerbs braucht der Industriestandort Deutschland verlässliche und faire Wettbewerbsbedingungen.
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