Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 16
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
1601 Umweltschutz ....................................................................................................................................................... 6
1603 Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle .................................................................................... 24
1604 Naturschutz .......................................................................................................................................................... 31
1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz .............................................................................................................. 41
1611 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 49
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 50
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 52
1612 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 59
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 61
Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 62
1613 Umweltbundesamt ............................................................................................................................................... 65
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 70
Ausgaben-Tgr. 02 Einwegkunststofffonds............................................................................................................. 70
Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 72
1614 Bundesamt für Naturschutz .................................................................................................................................. 75
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 78
Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 78
1615 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ..................................................................................... 82
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 85
Ausgaben-Tgr. 04 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 85
1616 Bundesamt für Strahlenschutz ............................................................................................................................. 90
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 93
Ausgaben-Tgr. 02 Endlagerung radioaktiver Abfälle............................................................................................. 94
Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 95
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 99
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 100
Übersicht 2 Projektträger des BMUKN ................................................................................................................. 104
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 16)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 105
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Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMUKN) nimmt die Ressortaufgaben
auf den verschiedenen Gebieten des Umweltschutzes (z. B.
Immissionsschutz-, Anlagen- und Chemikaliensicherheit,
Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz), des Klimaschutzes,
des Naturschutzes, der Klimaanpassung, der nuklearen
Sicherheit und des Strahlenschutzes wahr. Das BMUKN wirkt
insoweit an der Gestaltung Europäischer Politik und
internationaler Vereinbarungen mit.
Die Ziele der aktiven Umweltpolitik sind gerichtet auf den
Schutz und die Bewahrung der elementaren
Lebensgrundlagen und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auf
nationaler und internationaler Ebene. Neben den bisherigen
Kernbereichen der Umweltpolitik nehmen Fragen der
Klimaanpassung und des Klimaschutzes eine zentrale Rolle ein. Der
Bundesnaturschutzfonds dient dem Erhalt der natürlichen
Lebensgrundlagen und der Umsetzung der Nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt.
Im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes
nimmt das BMUKN unterschiedliche Aufgaben wahr. Neben
der Schaffung der Grundlagen, Strategien und Instrumente
für das atomrechtliche Handeln des Bundes werden
Aufgaben im Rahmen der Bundesaufsicht über die atomrechtlichen
Vollzugsbehörden der Länder sowie der Gewährleistung des
Strahlenschutzes wahrgenommen. Zudem hat das BMUKN
Zuständigkeiten im Bereich der Zwischenlagerung und
Endlagerung radioaktiver Abfälle. Diese umfassen die staatliche
Verwahrung von Kernbrennstoffen sowie die Einrichtung von
Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver
Abfälle. Hierzu gehören als zentraler Bereich die Aufgaben nach
dem Standortauswahlgesetz.
Das BMUKN trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben
wesentlich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable
Development Goals, SDGs) 1 "Keine Armut", 2 "Kein Hunger",
3 "Gesundheit und Wohlergehen", 5
"Geschlechtergleichstellung erreichen", 6 "Sauberes Wasser und
Sanitäreinrichtungen", 7 "Bezahlbare und saubere Energie", 8
"Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", 9 "Industrie, Innovation
und Infrastruktur", 10 "Ungleichheit verringern", 11
"Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und
Produktion", 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz", 14 "Leben
unter Wasser", 15 "Leben an Land", 16 "Frieden,
Gerechtigkeit und starke Institutionen" und 17 "Partnerschaften zur
Erreichung der Ziele" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
(DNS) bei.
Die sechs Transformationsbereiche "Schadstofffreie Umwelt",
"Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme", "Nachhaltiges
Bauen und nachhaltige Mobilität", "Kreislaufwirtschaft",
"Energiewende und Klimaschutz" sowie "Menschliches
Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" der DNS
adressieren mehrere Ziele der Agenda 2030 und betonen deren
Wechselwirkung. Das BMUKN trägt durch die Wahrnehmung
seiner Aufgaben wesentlich in allen sechs Bereichen zu
Verbesserungen bei.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Programmhaushalt gliedert sich in folgende Kapitel:
1. Umweltschutz,
2. Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle,
3. Naturschutz,
4. Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz.
Es folgen das Kapitel zu den zentral veranschlagten
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben sowie die Kapitel für das
Bundesministerium und für die Behörden des
Geschäftsbereichs.
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Vorwort 16
Überblick zum Einzelplan 16
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 113 427 108 703 +4 724 344 960
Übrige Einnahmen.................................................. 1 079 289 1 150 903 -71 614 1 359 838
Gesamteinnahmen.................................................. 1 192 716 1 259 606 -66 890 1 704 798
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 488 003 454 252 +33 751 18 174 456 167
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 350 911 352 566 -1 655 266 093 315 854
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 263 451 283 404 -19 953 12 025 258 128
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 666 925 1 701 979 -35 054 393 793 1 431 167
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -28 757 -20 112 -8 645 -
Gesamtausgaben.................................................... 2 740 533 2 772 089 -31 556 690 085 2 461 316
davon flexibilisiert.................................................... 623 489 583 194 +40 295 95 497 570 380
davon nicht flexibilisiert........................................... 2 117 044 2 188 895 -71 851 594 588 1 890 936
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 8 916 7 914 +1 002 2 491 4 713
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 455 348 421 696 +33 652 16 415 412 039
Aus Hauptgruppe 5................................................. 148 305 141 672 +6 633 40 281 137 170
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 163 163 - 111 122
Aus Hauptgruppe 7................................................. 194 194 - 8 368 410
Aus Hauptgruppe 8................................................. 19 479 19 469 +10 30 322 20 639
Zusammen.............................................................. 623 489 583 194 +40 295 95 497 570 380
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 541 592
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 602 574
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 332 872
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 229 180
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 125 730
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 83 786
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 40 786
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 36 486
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 8 486
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 6 486
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 5 486
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 3 486
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 3 486
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 3 486
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 3 486
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 3 486
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 3 486
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 3 486
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 3 486
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 3 486
im Haushaltsjahr 2047 bis zu.................................. 3 486
ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.......................... 34 860
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16 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 16 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 1611 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
§ 5 Abs. 2 HG ist zu beachten.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1611
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für die Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,85106 EUR; 100 DKK = 13,38885 EUR; 1 CHF = 1,07365 EUR; 1 GBP = 1,14600 EUR; 1 PLN = 0,23691 EUR.
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Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 16
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Kapitel wird durch die Umweltbereiche Immissionsschutz,
Bodenschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft,
Chemikaliensicherheit, Umwelt und Verkehr, Umwelt und Gesundheit sowie
Ressourceneffizienz geprägt. Die Investitionen zur
Verminderung von Umweltbelastungen (Titel 892 01,
insbesondere SDGs 9, 12 und 13) stellen mit rd. 35 Mio. Euro einen
Schwerpunkt dar, ebenso das Sofortprogramm
Munitionsaltlasten (Titel 892 05, SDGs 3, 9, 14) für welches Ausgaben
in Höhe von 21,6 Mio. Euro veranschlagt sind. Für die
Ressortforschung (Titel 544 01) stehen rund 49 Mio. Euro zur
Verfügung und im Titel Export von Technologien gegen die
Vermüllung der Meere (Titel 687 06, SDGs 3, 5, 6, 8, 9, 11,
12, 13, 14, 15, 17) sind weitere 19 Mio. Euro veranschlagt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Der Umweltschutz bezweckt den Schutz der menschlichen
Lebensbedingungen. Bereits eingetretene Umweltschäden
sollen beseitigt, gegenwärtige Umweltbelastungen sollen
begrenzt und künftigen Umweltbelastungen soll vorgebeugt
werden. Er dient dazu, die Umwelt wiederherzustellen, zu
erhalten und zu schützen.
Mit den Investitionen zur Verminderung von
Umweltbelastungen werden durch das BMUKN
Umweltinnovationsprojekte mit Demonstrationscharakter im großtechnischen
Maßstab gefördert. Sie sollen die praktische Eignung und die
Leistungsfähigkeit neuer Produktionsanlagen, von
Verfahrenstechniken zur Verminderung von Umweltbelastungen sowie
umweltverträglicher Produkte nachweisen. Aus den Vorhaben
werden wichtige Erkenntnisse für die Fortschreibung des
Umweltrechts gewonnen, Impulse für die Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik gegeben sowie ein Beitrag zur Erfüllung
der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet. Die
Umweltinnovationsprojekte sind somit ein zentrales Instrument
zur Fortentwicklung der Umweltpolitik.
Aus dem Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und
Ostsee wird der Bau der Munitionsbergungsplattform zur
Bergung und Entsorgung von Altmunition finanziert. Begleitend
werden im Bundeskompetenzzentrum Munitionsbergung
Aufgaben zur Detektion, Erkundung, Überwachung, Bergung und
Entsorgung von Munitionsaltlasten angesiedelt. Die
veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung
der SDGs 3 und 6 bis 16 und dadurch zu Verbesserungen
in den Transformationsbereichen "Menschliches Wohlbefinden
und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit", "Schadstofffreie
Umwelt", "Energiewende und Klimaschutz" der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie bei.
Die im Rahmen der Ressortforschung veranschlagten
Umweltforschungsmittel dienen dazu, den zur Wahrnehmung
der Aufgaben des BMUKN erforderlichen Unterstützungs-
und Forschungsbedarf im Bereich Umweltschutz zu decken.
Die Ergebnisse sind für das BMUKN
Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für die Vorbereitung, Überprüfung,
Weiterentwicklung und Umsetzung von umweltpolitischen Zielen,
Instrumenten, Programmen und Konzeptionen oder rechtlichen
Regelungen (Gesetze, Verordnungen, internationale
Vereinbarungen). Zur ressortakzessorischen Forschung gehört auch
die praktische Erprobung von Ergebnissen der Forschung und
Entwicklung.
Der Export von Technologien gegen die Vermüllung der
Meere fördert vorrangig Projekte, die einen wesentlichen
Beitrag zur Verringerung von landseitigen Einträgen,
insbesondere landseitig aber auch seebasiert, in die Weltmeere
beitragen, wobei hier generell ein quellenbasierter Ansatz verfolgt
wird. Im Fokus stehen dabei jene Einzugsgebiete von
Flüssen, Küsten und Regionen, die für den weltweit höchsten
Anteil des Eintrags von Meeresmüll (vorrangig Kunststoffe)
verantwortlich sind.
Ausgaben für den Umweltschutz und Maßnahmen mit
umweltverbessernder Wirkung (einschließlich Ausgaben für
Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit)
im Bundeshaushalt:
Bezeichnung Mio. €
Epl. 04................................................................. 1
Epl. 05................................................................. 98
Epl. 08................................................................. 550
Epl. 09................................................................. 363
Epl. 10................................................................. 940
Epl. 12................................................................. 1 792
Epl. 14................................................................. 1 927
Epl. 16................................................................. 2 741
Epl. 17................................................................. 17
Epl. 23................................................................. 3 033
Epl. 25................................................................. 134
Epl. 30................................................................. 1 765
Epl. 60................................................................. 16 500
Zusammen.......................................................... 29 861
Ausgaben des Sondervermögens "Klima- und
Transformationsfonds" (Kapitel 6092): 40 267 Mio. Euro.
Ausgaben des Sondervermögens "Infrastruktur und
Klimaneutralität" (Kapitel 6093): 3 772 Mio. Euro.
Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
erfolgt in 2027 eine Zuweisung an den Klima- und
Transformationsfonds in Höhe von 10 Mrd. Euro.
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