polradar

Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2027 Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 1601 Umweltschutz ....................................................................................................................................................... 6 1603 Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle .................................................................................... 24 1604 Naturschutz .......................................................................................................................................................... 31 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz .............................................................................................................. 41 1611 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 49 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 50 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 52 1612 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 59 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 61 Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 62 1613 Umweltbundesamt ............................................................................................................................................... 65 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 70 Ausgaben-Tgr. 02 Einwegkunststofffonds............................................................................................................. 70 Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 72 1614 Bundesamt für Naturschutz .................................................................................................................................. 75 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 78 Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 78 1615 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ..................................................................................... 82 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 85 Ausgaben-Tgr. 04 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 85 1616 Bundesamt für Strahlenschutz ............................................................................................................................. 90 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 93 Ausgaben-Tgr. 02 Endlagerung radioaktiver Abfälle............................................................................................. 94 Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 95 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 99 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 100 Übersicht 2 Projektträger des BMUKN ................................................................................................................. 104 Anlage zur Drucksache 21/7300 (Einzelplan 16) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 105 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) nimmt die Ressortaufgaben auf den verschiedenen Gebieten des Umweltschutzes (z. B. Immissionsschutz-, Anlagen- und Chemikaliensicherheit, Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz), des Klimaschutzes, des Naturschutzes, der Klimaanpassung, der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes wahr. Das BMUKN wirkt insoweit an der Gestaltung Europäischer Politik und internationaler Vereinbarungen mit. Die Ziele der aktiven Umweltpolitik sind gerichtet auf den Schutz und die Bewahrung der elementaren Lebensgrundlagen und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene. Neben den bisherigen Kernbereichen der Umweltpolitik nehmen Fragen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes eine zentrale Rolle ein. Der Bundesnaturschutzfonds dient dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes nimmt das BMUKN unterschiedliche Aufgaben wahr. Neben der Schaffung der Grundlagen, Strategien und Instrumente für das atomrechtliche Handeln des Bundes werden Aufgaben im Rahmen der Bundesaufsicht über die atomrechtlichen Vollzugsbehörden der Länder sowie der Gewährleistung des Strahlenschutzes wahrgenommen. Zudem hat das BMUKN Zuständigkeiten im Bereich der Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle. Diese umfassen die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen sowie die Einrichtung von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle. Hierzu gehören als zentraler Bereich die Aufgaben nach dem Standortauswahlgesetz. Das BMUKN trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben wesentlich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) 1 "Keine Armut", 2 "Kein Hunger", 3 "Gesundheit und Wohlergehen", 5 "Geschlechtergleichstellung erreichen", 6 "Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen", 7 "Bezahlbare und saubere Energie", 8 "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", 9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 10 "Ungleichheit verringern", 11 "Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion", 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz", 14 "Leben unter Wasser", 15 "Leben an Land", 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" und 17 "Partnerschaften zur Erreichung der Ziele" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei. Die sechs Transformationsbereiche "Schadstofffreie Umwelt", "Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme", "Nachhaltiges Bauen und nachhaltige Mobilität", "Kreislaufwirtschaft", "Energiewende und Klimaschutz" sowie "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" der DNS adressieren mehrere Ziele der Agenda 2030 und betonen deren Wechselwirkung. Das BMUKN trägt durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben wesentlich in allen sechs Bereichen zu Verbesserungen bei. Zur Gliederung des Einzelplans Der Programmhaushalt gliedert sich in folgende Kapitel: 1. Umweltschutz, 2. Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle, 3. Naturschutz, 4. Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz. Es folgen das Kapitel zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben sowie die Kapitel für das Bundesministerium und für die Behörden des Geschäftsbereichs. - 3 - Vorwort 16 Überblick zum Einzelplan 16 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 113 427 108 703 +4 724 344 960 Übrige Einnahmen.................................................. 1 079 289 1 150 903 -71 614 1 359 838 Gesamteinnahmen.................................................. 1 192 716 1 259 606 -66 890 1 704 798 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 488 003 454 252 +33 751 18 174 456 167 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 350 911 352 566 -1 655 266 093 315 854 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 263 451 283 404 -19 953 12 025 258 128 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 666 925 1 701 979 -35 054 393 793 1 431 167 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -28 757 -20 112 -8 645 - Gesamtausgaben.................................................... 2 740 533 2 772 089 -31 556 690 085 2 461 316 davon flexibilisiert.................................................... 623 489 583 194 +40 295 95 497 570 380 davon nicht flexibilisiert........................................... 2 117 044 2 188 895 -71 851 594 588 1 890 936 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 8 916 7 914 +1 002 2 491 4 713 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 455 348 421 696 +33 652 16 415 412 039 Aus Hauptgruppe 5................................................. 148 305 141 672 +6 633 40 281 137 170 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 163 163 - 111 122 Aus Hauptgruppe 7................................................. 194 194 - 8 368 410 Aus Hauptgruppe 8................................................. 19 479 19 469 +10 30 322 20 639 Zusammen.............................................................. 623 489 583 194 +40 295 95 497 570 380 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 541 592 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 602 574 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 332 872 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 229 180 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 125 730 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 83 786 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 40 786 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 36 486 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 8 486 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 6 486 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 5 486 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 3 486 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 3 486 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 3 486 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 3 486 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 3 486 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 3 486 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 3 486 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 3 486 im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 3 486 im Haushaltsjahr 2047 bis zu.................................. 3 486 ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.......................... 34 860 - 4 - 16 Überblick zum Einzelplan Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 16 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1611 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1611 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für die Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,85106 EUR; 100 DKK = 13,38885 EUR; 1 CHF = 1,07365 EUR; 1 GBP = 1,14600 EUR; 1 PLN = 0,23691 EUR. - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 16 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel wird durch die Umweltbereiche Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit, Umwelt und Verkehr, Umwelt und Gesundheit sowie Ressourceneffizienz geprägt. Die Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen (Titel 892 01, insbesondere SDGs 9, 12 und 13) stellen mit rd. 35 Mio. Euro einen Schwerpunkt dar, ebenso das Sofortprogramm Munitionsaltlasten (Titel 892 05, SDGs 3, 9, 14) für welches Ausgaben in Höhe von 21,6 Mio. Euro veranschlagt sind. Für die Ressortforschung (Titel 544 01) stehen rund 49 Mio. Euro zur Verfügung und im Titel Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere (Titel 687 06, SDGs 3, 5, 6, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 17) sind weitere 19 Mio. Euro veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Der Umweltschutz bezweckt den Schutz der menschlichen Lebensbedingungen. Bereits eingetretene Umweltschäden sollen beseitigt, gegenwärtige Umweltbelastungen sollen begrenzt und künftigen Umweltbelastungen soll vorgebeugt werden. Er dient dazu, die Umwelt wiederherzustellen, zu erhalten und zu schützen. Mit den Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen werden durch das BMUKN Umweltinnovationsprojekte mit Demonstrationscharakter im großtechnischen Maßstab gefördert. Sie sollen die praktische Eignung und die Leistungsfähigkeit neuer Produktionsanlagen, von Verfahrenstechniken zur Verminderung von Umweltbelastungen sowie umweltverträglicher Produkte nachweisen. Aus den Vorhaben werden wichtige Erkenntnisse für die Fortschreibung des Umweltrechts gewonnen, Impulse für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik gegeben sowie ein Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet. Die Umweltinnovationsprojekte sind somit ein zentrales Instrument zur Fortentwicklung der Umweltpolitik. Aus dem Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee wird der Bau der Munitionsbergungsplattform zur Bergung und Entsorgung von Altmunition finanziert. Begleitend werden im Bundeskompetenzzentrum Munitionsbergung Aufgaben zur Detektion, Erkundung, Überwachung, Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten angesiedelt. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 3 und 6 bis 16 und dadurch zu Verbesserungen in den Transformationsbereichen "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit", "Schadstofffreie Umwelt", "Energiewende und Klimaschutz" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. Die im Rahmen der Ressortforschung veranschlagten Umweltforschungsmittel dienen dazu, den zur Wahrnehmung der Aufgaben des BMUKN erforderlichen Unterstützungs- und Forschungsbedarf im Bereich Umweltschutz zu decken. Die Ergebnisse sind für das BMUKN Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für die Vorbereitung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Umsetzung von umweltpolitischen Zielen, Instrumenten, Programmen und Konzeptionen oder rechtlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen, internationale Vereinbarungen). Zur ressortakzessorischen Forschung gehört auch die praktische Erprobung von Ergebnissen der Forschung und Entwicklung. Der Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere fördert vorrangig Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von landseitigen Einträgen, insbesondere landseitig aber auch seebasiert, in die Weltmeere beitragen, wobei hier generell ein quellenbasierter Ansatz verfolgt wird. Im Fokus stehen dabei jene Einzugsgebiete von Flüssen, Küsten und Regionen, die für den weltweit höchsten Anteil des Eintrags von Meeresmüll (vorrangig Kunststoffe) verantwortlich sind. Ausgaben für den Umweltschutz und Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung (einschließlich Ausgaben für Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit) im Bundeshaushalt: Bezeichnung Mio. € Epl. 04................................................................. 1 Epl. 05................................................................. 98 Epl. 08................................................................. 550 Epl. 09................................................................. 363 Epl. 10................................................................. 940 Epl. 12................................................................. 1 792 Epl. 14................................................................. 1 927 Epl. 16................................................................. 2 741 Epl. 17................................................................. 17 Epl. 23................................................................. 3 033 Epl. 25................................................................. 134 Epl. 30................................................................. 1 765 Epl. 60................................................................. 16 500 Zusammen.......................................................... 29 861 Ausgaben des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" (Kapitel 6092): 40 267 Mio. Euro. Ausgaben des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" (Kapitel 6093): 3 772 Mio. Euro. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erfolgt in 2027 eine Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds in Höhe von 10 Mrd. Euro. - 6 -

Relationen