Bundesdruckerei GmbH
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Bundesdruckerei GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Als Experte für sichere Identifikationssysteme, Cybersicherheit und Digitalisierung engagiert sich die Bundesdruckerei GmbH in diversen regionalen, nationalen und internationalen Gremien. Zusätzlich entwickelt die Bundesdruckerei GmbH Diskussionspapiere und versteht sich als Impulsgeber für politische Debatten.
Die Bundesdruckerei GmbH übernimmt die Interessensvertretung stellvertretend für alle nach Paragraf 15 AktG verbundenen Unternehmen der Bundesdruckerei Gruppe GmbH. Aus Sicht der gesamten Bundesdruckerei-Gruppe sind ein verlässliches und sicheres Management von Identitäten und Daten, eine robuste IT-Sicherheitsinfrastruktur und technologische Entwicklungen rund um Künstliche Intelligenz bedeutender Teil des aktuellen Themenkanons. Der Konzern verfügt über anerkanntes Know-how bei diesen Themen. Entsprechend sieht die Bundesdruckerei-Gruppe es als eine ihrer Aufgaben an, die Politik dabei zu unterstützen, die Rahmenbedingungen für eine sichere Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung zu schaffen.
Interessenbereiche: Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Verbraucherschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; E-Commerce; Verwaltungstransparenz/Open Government; Bundeswehrangelegenheiten; Staatsorganisation; Gesundheitsversorgung; Handel und Dienstleistungen; Internetpolitik; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; EU-Binnenmarkt; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Cybersicherheit; Bank- und Finanzwesen; Verteidigungspolitik; Verkehrsinfrastruktur
Regelungsvorhaben:
- Standardsetzung in den Implementing Acts der eIDAS 2.0-Verordnung: Die Implementing Acts der eIDAS 2.0-Verordnung bzgl. EUDI-Wallet und der qualifizierten Websitezertifikate und Vertrauensdienste sollen sich an bestehenden Standards orientieren. Die Anforderungen an Vertrauensdienste sollten europäisch einheitlich geregelt werden.
- Einheitliche Umsetzung der Anforderungen an Vertrauensdienste aus eIDAS und NIS-2: Harmonisierte Umsetzung der Anforderungen für Vertrauensdienste aus der eIDAS 2.0-Verordnung und NIS-2-Richtlinie durch die zuständigen Aufsichtsbehörden
- Umsetzung der Europäischen KI-Verordnung: Die Europäische KI-Verordnung sollte anwendungstauglich umgesetzt werden, faire Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden und bei sensiblen KI-Einsatzgebieten ergänzende Leitblanken erwogen werden.
- Proposal for a on the establishment of European Business Wallets: Harmonisierung der Regelungen mit Blick auf Regelungen der eIDAS-VO, Voraussetzungen für effektive Umsetzung schaffen
- Abgrenzung Daten nach § 19e LuftVG-E zum ICAO-Standard und EU-Rechtsrahmen für digitale Reiseausweise (COM(2024) 670 final): Klarstellung, dass § 19e LuftVG-E keine Ermächtigungsgrundlage für die Erzeugung übertragbarer Identitätsobjekte (Digital Travel Credentials (DTCs)) im Sinne der jeweils geltenden ICAO-Standards (Technical Reports / Guiding Core Principles) oder der EU-Rechtsrahmen für digitale Reiseausweise (COM(2024) 670 final) schafft um Rechtsklarheit für Normadressaten und Vollzugsbehörden zu schaffen und Identitätsmanipulationsrisiken zu minimieren
Relationen
Keine Relationen.