Google Germany GmbH
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Google Germany GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Mission von Google ist es, die Informationen dieser Welt zu organisieren und allgemein zugänglich und nutzbar zu machen. Im Austausch mit Regierungen und anderen Entscheidungsträgern setzen wir uns im Sinne dieser Mission ein, damit unser Unternehmen, unsere Kundinnen und Kunden, unsere Nutzerinnen und Nutzer und die Gesellschaft als Ganzes davon profitieren.
Zum Zweck der Interessenvertretung tritt Google mit einer Vielzahl von Vertreterinnen und Vertretern im politisch-administrativen System Deutschlands in Kontakt, insbesondere mit Mitgliedern der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags, um über unterschiedliche Aspekte digitaler Innovation zu sprechen. Dabei stehen datenschutzrechtliche, wettbewerbs- und innovationspolitische, aber auch Fragen der Ressourcennutzung und standortpolitische Maßnahmen neben einer Vielzahl von weiteren Themen im Vordergrund der Diskussionen für Google. Zu diesem Zweck tritt Google nicht nur zur Verwirklichung von Einzelgesprächen mit dem Bundestag und Regierungsmitgliedern in Kontakt, sondern führt auch themenspezifische Veranstaltungen in der Hauptstadtrepräsentanz durch. Google macht über Veröffentlichungen im Internet (z.B. publicpolicy.google) auf seine eigenen Positionen transparent aufmerksam und trägt mit schriftlichen Stellungnahmen und Teilnahmen an Expertenanhörungen zur politischen Willensbildung bei.
Interessenbereiche: Kultur; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Cybersicherheit; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; E-Commerce; Meinungs- und Pressefreiheit; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Digitalisierung; Massenmedien; Extremismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Kinder- und Jugendpolitik; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kommunikations- und Informationstechnik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verkehrspolitik; Rechtspolitik; Verbraucherschutz; Außenwirtschaft; Menschenrechte; Berufliche Bildung; Datenschutz und Informationssicherheit; Werbung; Kleine und mittlere Unternehmen; EU-Gesetzgebung; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; EU-Binnenmarkt; Terrorismusbekämpfung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Internetpolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Zivilrecht; Industriepolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Kriminalitätsbekämpfung; Wettbewerbsrecht
Regelungsvorhaben:
- Keine überbordenden Audit- und Reportingpflichten vor allem für kleinere Unternehmen im NIS2UmsG.: Die Bundesregierung soll bei der Ausgestaltung des NIS2UmsuCG pragmatische Audit- und Reportingpflichten eachten. Fokus soll eher auf der Incentivierung von praktisch erhöhter Anwendung und Implementierung von Cybersecurity-Maßnahmen zur deutlichen Resilienzerhöhung liegen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Reportingpflichten nur einer Aufsichtsbehörde gegenüber einzuhalten sind um Bürokratie und Zuständigkeitenwirrwar zu vermeiden.
- Inklusive Regelungen und EUDI-Zertifizierungen für private Wallet-Anbieter ermöglichen.: Die Bundesregierung soll gesetzlich vorsehen, dass die nach der eIDAS-Verordnung geforderte EUDI-Wallet für private Wallet-Anbieter zur Nutzung/Integration offen sein soll, sodass diese neben staatlichen Anbietern in der Lage sind, staatlich herausgegebene digitale Identitäten zu unterstützen und die Absicherungskriterien für diese Identitäten so zu gestalten, das globale Sicherheitslösungen für die Speicherung von PID auf Endgeräten wie Android Keystore als zertifizierbare Lösungen akzeptiert und zertifiziert werden können.
- Keinen regulatorischen Eingriffe in den funktionierenden IP Interconnection Markt durch den Digital Networks Act: Die Bundesregierung soll ihre bestehende Einschätzung, dass im IP Interconnection Markt kein Marktversagen vorherrscht und damit kein Grund für einen regulatorischen Eingriff im Rahmen des Digital Network Acts vorhanden ist, aufrecht erhalten.
- Keine Einführung von rechtsunsicheren und technisch nicht machbaren Herausgabepflichten für Diensteanbieter: Die Herausgabeanforderung von Nutzerdaten gegenüber Diensteanbietern muss rechtlich nicht nur grundrechtskonform, sondern auch tatsächlich machbar und technisch umsetzbar sein. Google verfolgt die Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und etwaigen Alternativmodellen (Quick Freeze) und weist wenn nötig auf etwaige Umsetzungsschwierigkeiten und -möglichkeiten hin.
- Plädoyer für die Vereinfachung bestehender Digitalgesetze auf europäischer Ebene als für Einführung weiterer, im Zweifel überschneidender Regulierung.: Die Europäischen Kommission hat mit dem Digitalen Omnibus-Paketen vor, Regulierung zu vereinfachen und zu harmonisieren, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die digitale Wirtschaft zu fördern. Dies soll durch die Straffung bestehender digitaler Gesetze erreicht werden, um die Belastung durch die Einhaltung von Vorschriften zu verringern und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Google schlägt auch vor, Vereinfachungsprinzipien auf kommende Gesetzgebungen wie den im Raum stehenden Digital Fairness Act anzuwenden.
- Wahrung des Herkunftslandprinzip bei der Bekämpfung digitaler Gewalt: Mit dem Digital Services Act (DSA, 2022/2066) wurde ein europaweit harmonisierter Rechtsrahmen für die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte geschaffen, den Google von Anfang an unterstützt hat. Mit der damit verbundenen erneuten Anerkennung des Herkunftslandprinzips soll die Bundesregierung bei ihren Überlegungen für ein Digitales Gewaltschutzgesetz an dieses erinnert werden.
- Änderungen im Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Wahrung der Grundrechte: Google plädiert für eine gezielte Risikobewertung bei Diensten mit hohem Risiko für sexuellen Kindesmissbrauch, um Ressourcen effizient einzusetzen. Die freiwillige Aufdeckung von CSAM in interpersonellen Kommunikationsdiensten sollte ermöglicht und durch verbindliche Anordnungen bei unzureichender Risikominderung ergänzt werden. Cloud-Dienste sollten nicht als Hosting-Dienstleister gelten, sondern unter "last resort removal orders" fallen. App-Store-Anbieter sind nicht für die Risikobewertung einzelner Apps verantwortlich, sollten aber den Zugriff von Kindern auf riskante Apps verhindern.
- Einsatz für einen europäischen Rechtsrahmen zur Altersverifikation in Online-Diensten: Wir appellieren an die Bundesregierung, sich für einen einheitlichen europäischen Rahmen für die Altersüberprüfung einzusetzen, um eine Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts zu verhindern. Praktisch sollten damit 27 unterschiedliche technische Lösungen vermieden werden, die für Anbieter schwierig zu implementieren sind und bei den Nutzern Unsicherheit hervorrufen.
- Beibehaltung eines innovationsfreundlichen, ausgewogenen Ansatzes im Urheberrecht vor dem Hintergrund der Entwicklung von KI: Klare Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte sind für die weitere Entwicklung der KI von entscheidender Bedeutung. In Europa hat die Urheberrechtsrichtlinie von 2019 den Weg für Text-und Data-Mining geebnet und gleichzeitig den Urhebern die Möglichkeit gegeben, die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training abzulehnen. Der AI Act bestätigt diesen Ansatz, führt aber auch neue Regeln für die Transparenz ein, die im Rahmen eines neuen Verhaltenskodex vereinbart werden sollen. Ein ausgewogener urheberrechtlicher Rahmen ist entscheidend für KI-Innovationen, die für alle Branchen relevant sein können, und sollte daher nicht leichtfertig geändert werden.
- Anpassung des EnEfG an die delegierte Verordnung, einen praxistauglichen PUE-Wert und eine Abwärmenutzung basierend auf einer Kosten-Nutzen-Bewertung: Beim EnEfG wurde der Umsetzung der europäischen Emergieeffizienzrichtlinie vorweg gegriffen. Um den Standort Deutschland für eine Ansiedlung von Rechenzentren weiterhin nicht nur attraktik, sondern realistisch beizubehalten, sollte das EnEfG realistische Werte für Energieeffizienz (PUE) einführen. Die Industrie setzt sich ebenfalls für die Nutzung von Abwärme ein, allerdings sollte diese auf einer Kosten-Nutzen Bewertung basieren anstelle einer pauschalen Verpflichtung.
- Einsatz für innovationsfreundliche Ausgestaltung des KI-Durchführungsgesetzes: Das KI-Durchführungsgesetz für Deutschland soll innovationsfreundliche Rahmenbedingungen und eine kohärente Aufsichtsstruktur schaffen Eine Fragmentierung der Kompetenzen zwischen Bund und den Bundesländern muss vermieden werden. Außerdem soll ein für die komplexe Materie geeigneter Instanzenzug gewährleistet werden.
- Keine Revision der AVMD-RL, stattdessen Wirksamkeit der DSA und Implementation des EMFA abwarten: Die Bundesregierung soll eine Revision der AVMD-RL ablehnen und vorab die Wirksamkeit des DSA abwarten und sich auf die Implementation des EMFA konzentrieren, um Koheränz sicherzustellen. Regulatorische Überschneidungen mit dem DSA sind in jedem Fall zu vermeiden. Unterschiede zwischen VSP ohne redaktionelle Plattformkontrolle und MSP müssen gewahrt bleiben. Nationale Prominence-Regeln für VSP soll sie nicht unterstützen und das Herkunftslandprinzip als zentralen Pfeiler des Binnenmarktes verteidigen und vor Aushöhlung schützen.
- Keine Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen: Die Bundesregierung prüft die Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen. Diese Form der zusätzlichen Besteuerung würde massive Auswirkungen auf das internationale Steuer-System haben und die deutsche Wirtschaft zusätzlich belasten. Die Bundesregierung sollte von der Einführung einer solchen Abgabe absehen.
- Keine enge Definition von Digitaler Souveränität im Vergaberecht: Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Keine restriktiven Souveränitätskriterien zulasten globaler Anbieter im Cloud, AI and Development Act (CADA): "Google begrüßt die grundsätzlichen Ziele zu Offenheit und Dateninfrastruktur, äußert jedoch ernsthafte Bedenken gegenüber den im CADA vorgeschlagenen Souveränitätskriterien. Diese Beschränkungen würden bewährte Partnerschaften gefährden und die Bereitstellung von Public-Cloud-Diensten, KI- und Cybersicherheitslösungen durch globale Betreiber massiv einschränken. Dies droht schwerwiegende negative Auswirkungen auf den europäischen öffentlichen Sektor sowie auf kritische Industrien (wie Banken, Energie und Telekommunikation) zu haben.
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Relationen
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