Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V.
Text
Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland (SEND) vertritt die Interessen der deutschen Sozialunternehmen. Um die Rahmenbedingungen für Sozialunternehmertum in Deutschland zu verbessern, unterhält SEND den interfraktionellen Dialog.
Mithilfe von Positionspapieren informiert SEND Politik und politiknahe Institutionen über Herausforderungen und Potentiale von Sozialunternehmertum. Des Weiteren vernetzt SEND Sozialunternehmen mit Politiker:innen, um den direkten Dialog zwischen beiden Parteien zu fördern.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"
Regelungsvorhaben:
- Mobilisierung von nachrichtenlosen Vermögenswerte zur Schaffung eines Social Impact Fonds: Gegenstand der Interessenvertretung ist die rechtliche Regelung zur Nutzung nachrichtenloser Vermögen. Ziel ist es, im Rahmen der Gesetzgebung sicherzustellen, dass die bisher ungenutzten Mittel systematisch mobilisiert und für gemeinwohlorientierte Zwecke verfügbar gemacht werden können. Dabei soll insbesondere die Schaffung klarer Verfahren und Strukturen für die Erfassung, Verwaltung und zweckgebundene Verwendung dieser Vermögenswerte berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Etablierung eines rechtlichen Rahmens, der die gezielte Zuführung der nachrichtenlosen Vermögen zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Projekte, wie im Rahmen der Initiative Zukunftsmilliarden vorgesehen, ermöglicht.
- Politische Verankerung von Social Entrepreneurship: Ziel der Interessenvertretung ist es, die Zuständigkeit für Social Entrepreneurship organisatorisch in der Bundesregierung zu verankern.
- Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV): Gegenstand der Interessenvertretung ist die geplante Einführung einer neuen Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" (GmgV) auf Grundlage des Rahmenkonzepts der Bundesministerien der Justiz und der Finanzen vom März 2026. SEND begrüßt die Schaffung der GmgV als Rechtsform sui generis mit dauerhafter Vermögensbindung und setzt sich im weiteren Gesetzgebungsprozess für eine praxistaugliche Ausgestaltung ein.
- Wirkungsorientierung bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung 2026: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 30. Juni 2026. SEND begrüßt das Ziel der Vereinfachung, wendet sich aber gegen die Streichung derjenigen Vorschriften, die den Vergabestellen die Leistungsseite des Zuschlagskriteriums bislang ausdrücklich benannt haben. Ziel ist es, wirkungsbezogene Zuschlagskriterien, die Zugänglichkeit der Leistung und die Qualität des eingesetzten Personals im Verordnungstext zu erhalten sowie erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu ermöglichen.
- EU-Vergaberechtsreform (Public Procurement Act): verbindliche soziale Kriterien und Zugang für Sozialunternehmen: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über öffentliche Aufträge und Konzessionen (Public Procurement Act, COM(2026) 590 final, 2026/0265 (COD)) vom 9. September 2026 und die hierzu von der Bundesregierung zu erarbeitende Verhandlungsposition. SEND begrüßt die verbindliche Mindestgewichtung der Qualität und die neuen Zugangsvorschriften für kleine Anbieter. Ziel ist es, die Berücksichtigung sozialer Erwägungen als Regel mit begründeter Abweichung auszugestalten, den Auftragsvorbehalt für Organisationen mit dauerhafter Vermögens- und Zweckbindung zu öffnen und ergebnisabhängige Vergütungsbestandteile auch für öffentliche Aufträge zu ermöglichen.
Relationen
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