#GenoDigital
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#GenoDigital
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Wir sind Gründer:innen, Vorstände und Aufsichtsräte von Genossenschaften, Vertreter:innen von Parteien, Verbänden, Netzwerken oder anderen Organisationen sowie Jurist:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, die mit Genossenschaften zusammenarbeiten. Entstanden ist unsere Initiative und Netzwerk aus einer Fachgruppe des Social Entrepreneurship Netzwerks Deutschland e.V. (SEND).
Um die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit wie die Energiewende, Schaffung von sozialem Wohnraum und Digitalisierung anzugehen, brauchen wir das volle Potenzial einer kooperativen Wirtschaft: eine Renaissance von Genossenschaften! Sie sind demokratisch organisiert, krisenfester und gemeinwohl- orientierter als andere Rechtsformen.
Deshalb setzen wir uns für eine Digitalisierung des Genossenschaftswesens ein sowie deren strategische wirtschaftspolitische Berücksichtigung für eine sozialökologische Wirtschaft. Das tun wir durch den Aufbau eines starken Netzwerks, eine Unterschriftenaktion, das Ausarbeiten von Forderungen und Vorschlägen für Gesetzesänderungen, Fachgespräche mit Politiker:innen sowie den verantwortlichen Ministerien.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"
Regelungsvorhaben:
- #GenoDigital setzt sich für den digitalen Beitritt und digitale Gründung von Genossenschaften ein.: Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach
BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor.
Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
- Schwarmfinanzierung für Genossenschaften über 100.000 € / Jahr ermöglichen: Aktuell dürfen Genossenschaften laut Vermögensanlagengesetz über professionelle Plattformen kein Crowdinvesting für Eigenkapital über 100.000 € innerhalb von 12 Monaten durchführen. Das schränkt Genossenschaften in ihrer Finanzierung stark ein. Daher begrüßen wir ausdrücklich, Genossenschaften als weitere Ausnahme in § 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen.
- Über die Digitalisierung von Genossenschaften (s. Regelungsvorhaben zu BEG IV) hinaus setzen wir uns für die Stärkung der Rechtsform ein.: Über die Digitalisierung von Genossenschaften (s. Regelungsvorhaben zu BEG IV) hinaus setzen wir uns für eine Digitale Einsicht in die Mitgliederliste von Genossenschaften, für eine Eintragungs- und Prüfungsfrist sowie für eine ausführliche Datenbank genossenschaftlicher Prüfungsverbände ein. Wir sprechen uns zudem für eine Anhebung der Schwellenwerte aus, um kleine Genossenschaften zu entlasten. Durch das Aufsetzen eines Mutualitätsfonds nach italienischen Vorbild sehen wir Potenzial, die Gefahr des Missbrauchs der traditionsreichen Rechtsform zu verringern.
- Stärkung und Entbürokratisierung der genossenschaftlichen Rechtsform im Koalitionsvertrag berücksichtigen: Um ihren vielseitigen Aufgaben im Bereich Wohnen, Energie oder der Entwicklung des
ländlichen Raums nachzukommen bedarf die Rechtsform der Genossenschaft einer weitere Stärkung,
Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der bereits vom Bundesministerium der Justiz erarbeiteten Genossenschaftsnovelle. Das Ziel: Die Stärkung und Entbürokratisierung der genossenschaftlichen Rechtsform im Koalitionsvertrag zu verankern.
- Weitere Digitalisierung von Genossenschaften und Beschleunigung von Genossenschaftsgründungen: Wir begrüßen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform und setzen uns ein für:
- die Vollendung der umfassenden Digitalisierung
- eine Öffnung des Förderzwecks für innovative und digitale Genossenschaftsmodelle
- eine wettbewerbsfähige Eintragungszeit ins Genossenschaftsregister: 10 statt 20 Werktage
- eine zeitgemäße Prüfungsdauer von Gründungen: 10-Werktage-Regelfrist für die Gründungsprüfung
- eine öffentliche Datenbank über alle genossenschaftliche Prüfungsverbände
- die Entbürokratisierung und Entlastung für Kleinst- und kleine Genossenschaften durch Anhebung der Schwellenwerte
- Genossenschaften als attraktive Wahlmöglichkeit für Unternehmensnachfolgen
- digitale Schwarmfinanzierung
- einen Mutualitätsfonds
- Schwarmfinanzierung für Genossenschaften über 100.000 € pro Jahr ohne Prospektpflicht ermöglichen: Digitale Schwarmfinanzierung über professionelle Plattformen ermöglicht es Genossenschaften, zeitgemäß Mitglieder und Eigenkapital zu gewinnen. Über Crowdfunding-Plattformen mit erfolgsabhängigem Vergütungsmodell dürfen Genossenschaften heute maximal 100.000 € Eigenkapital (Genossenschaftsanteile) innerhalb von 12 Monaten einwerben ohne ein aufwändiges und teures Wertpapierprospekt zu erstellen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Genossenschaften für Eigenkapitalfinanzierung über professionelle Schwarmfinanzierungsplattformen von der Prospektpflicht bis zu 6 Millionen pro Jahr befreit werden.
- Einführung der GmgV als Chance für Genossenschaften nutzen: Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen:
- Wahlfreiheit für Gründer:innen und Unternehmer:innen zur Gestaltung ihrer Unternehmen und Unternehmensnachfolge
- Das Kopfstimmrecht ist ein zentrales und identitätsbestimmendes Prinzip der genossenschaftlichen Idee und der genossenschaftlichen Rechtsform. Es sollte daher auch künftig ein Alleinstellungsmerkmal der genossenschaftlichen Rechtsform bleiben.
- Die Bemühungen um die neue Rechtsform sollten die aktuelle Reform des Genossenschaftsrechts weder verlangsamen noch die Ambitionen bei der Modernisierung und Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform abschwächen.
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