Deutscher Tourismusverband e.V.
Text
Deutscher Tourismusverband e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der DTV nimmt die Aufgaben des Tourismus in Deutschland wahr. Zur Erreichung dieses Zweckes obliegen ihm insbesondere folgende konkrete Tätigkeiten, die zum Zweck der Interessenvertretung ausgeübt werden:
a) Vertretung der Interessen der Landesmitglieder, Städtemitglieder und Fördermitglieder gegenüber dem Bund.
b) Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen auf Bundesebene und ggf. gemeinsame Interessenvertretung gegenüber dem Bund.
c) Sammeln und Aufbereiten von Informationen über das Reiseland Deutschland sowie Erarbeitung von Ergebnissen aus der Facharbeit des Verbandes und deren Information an den Bund,
d) Förderung des umwelt- und sozialverträglichen Tourismus und Interessenvertretung gegenüber dem Bund.
Interessenbereiche: Verkehrspolitik; Personenverkehr; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Kultur; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Tourismus; Verkehrsinfrastruktur; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse; Handel und Dienstleistungen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Stadtentwicklung; Kleine und mittlere Unternehmen; Wohnen; Verbraucherschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Arbeitsmarkt; Schienenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; EU-Gesetzgebung; Straßenverkehr; Ländlicher Raum; Digitalisierung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Schifffahrt; Ausländer- und Aufenthaltsrecht
Regelungsvorhaben:
- Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Kurzzeitvermietung- Datenaustausch-Gesetzes (KVDG): Der Deutsche Tourismusverband hat sich dafür eingesetzt, dass allen Orten die Teilnahme an der Registrierung von Unterkünften ermöglicht wird.
- Stellungnahme zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes: Die geplante Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zielt darauf ab, die Freistellung ehemaliger Bahngrundstücke vom Bahnbetriebszweck zu erleichtern. Künftig soll eine Freistellung möglich sein, wenn kein aktueller oder absehbarer Verkehrsbedarf besteht. Die bisherige Voraussetzung, dass andere Nutzungsinteressen das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetrieb überwiegen müssen, soll entfallen. Damit soll insbesondere die kommunale Nutzung, etwa für Wohnungsbau, erleichtert werden. Flächen mit realistischem Reaktivierungspotenzial bleiben weiterhin geschützt. Auch ist eine Übergangsregelung für bereits laufende Anträge vorgesehen.
- Erarbeitung einer Nationalen Tourismusstrategie: Der Deutsche Tourismusverband hat sich für die Erarbeitung einer Nationalen Tourismusstrategie eingesetzt.
- Berücksichtigung des Tourismus im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG): Der Deutsche Tourismusverband hat sich für die Berücksichtigung des Tourismus im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) eingesetzt.
- Bundeshaushalt 2026: Der Deutsche Tourismusverband hat sich dafür eingesetzt, dass die Haushaltsmittel für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf hohem Niveau fortgeschrieben werden.
Relationen
Keine Relationen.