Klimafreundlich in den Urlaub - Nachhaltige Mobilität zum Standard machen
Text
Klimafreundlich in den Urlaub - Nachhaltige Mobilität zum Standard machen
Antrag
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Swantje Henrike Michaelsen, Matthias
Gastel, Victoria Broßart, Denise Loop, Dr. Till Steffen, Julian Joswig, Julia
Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klimafreundlich in den Urlaub – Nachhaltige Mobilität zum Standard machen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Ferienzeit steht für viele Menschen für den Wunsch nach Erholung, neuen
Erlebnissen oder auch nur einer Auszeit vom Alltag. Damit unkompliziertes und
nachhaltiges, klimaneutrales Reisen für alle Menschen möglich ist und vor allem die An- und
Abreise sowie Fortbewegung am Zielort reibungslos und stressfrei funktionieren,
braucht es die passenden Rahmenbedingungen.
Hierfür müssen alle Verkehrsträger in den Blick genommen werden, um die
bestehende Abhängigkeit von wenigen, meist klimaschädlichen Verkehrsmitteln zu
reduzieren. Es müssen nicht nur für die An- und Abreise zu den Urlaubsdestinationen
innerhalb Deutschlands und Europas, sondern auch für die Mobilität in den Zielgebieten
neue Perspektiven geschaffen werden, die sowohl den Reisenden als auch den
Menschen vor Ort einen Mehrwert bieten.
Ein hohes Verkehrsaufkommen in Urlaubsdestinationen kann nicht nur für Reisende,
sondern vor allem für die Menschen vor Ort sowie für Natur und Umwelt eine enorme
Belastung darstellen. So zeigen die Proteste von Anwohnenden großer internationaler
Verkehrsadern wie der Brennerautobahn (vgl. www.tagesschau.de/ausland/
europa/brenner-sperrung-100.html) oder in touristischen Hotspots wie dem Eibsee in
Oberbayern (vgl. www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/anwohner-an-
ausflugszielder-muenchner-sind-stinksauer-menschenmengen-sorgen-hier-fuer-chaos-art-
1093622), dass der touristische Verkehr auch zu direkten negativen Auswirkungen für
die Menschen vor Ort führt, die in einer verantwortungsbewussten Tourismuspolitik
berücksichtigt werden müssen.
Zur Wahrheit gehört auch: Der Tourismus ist heute für knapp 9 Prozent der weltweiten
CO₂-Emissionen verantwortlich, wobei der Verkehr hier den mit Abstand größten
Anteil ausmacht (vgl. www.rnd.de/wissen/treibhausgase-durch-tourismus-
innerhalbvon-10-jahren-mehr-als-verdoppelt-UX6MCZDBQ5H6NJXHKFLCTCEKUA.html).
Neben den klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des touristischen Verkehrs
kommt hinzu, dass aktuelle Krisen fossile Treibstoffe wie Kerosin zusätzlich
verknappen und verteuern. Die Bundesregierung verfügte in Bezug auf die Kerosinversorgung
zunächst nicht über belastbare Produktionsdaten der deutschen Raffinerien (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 74 des Abgeordneten Stefan
Schmidt auf Bundestagsdrucksache 21/5846) und konnte somit zu Beginn keine
Planungssicherheit für die Reisenden garantieren, die über wenige Wochen hinausging.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6930
21. Wahlperiode 07.07.2026
Politik, Branche und Destinationen müssen daher zukünftig noch stärker gemeinsam
handeln, um Reisen kurzfristig planbar, langfristig klimaneutral und dauerhaft für alle
Menschen zugänglich zu machen.
Während jetzt die Weichen für einen nachhaltigen und damit wettbewerbsfähigen
Tourismusstandort Deutschland gestellt werden müssen, setzt die Bundesregierung auf
ineffektive und kurzfristige Maßnahmen. Ob Tankrabatte, die 12-Uhr-Regel oder die
Senkung der Luftverkehrsteuer, der Fokus liegt auf einer fossilen Mobilität von
gestern, ohne dabei Verbraucherinnen und Verbraucher signifikant zu entlasten. Auch der
Verbraucherschutz und die damit verbundenen Reiserechte bleiben bei der Politik der
Bundesregierung weitgehend auf der Strecke. Zeitgleich versäumt die
Bundesregierung es, die Anbindung ländlicher Räume als echte touristische Chancenräume zu
verbessern, den Umbau des ÖPNV voranzutreiben oder das Radverkehrsnetz auszubauen
– Maßnahmen, die sowohl die Regionalentwicklung stärken als auch die
Ballungszentren spürbar entlasten würden.
Allgemeine Absichtserklärungen, wie sie die Nationale Tourismusstrategie formuliert
und die zudem alle unter Finanzierungsvorbehalt stehen, werden den
Herausforderungen in der touristischen Mobilität nicht gerecht (vgl. Nationale Tourismusstrategie
2026, S. 2 ff.). Notwendig sind tatsächlich umsetzbare Konzepte jenseits einer
überholten Sichtweise auf die Branche, die das weitere Anheizen der Klimakrise unter dem
Deckmantel der Wettbewerbsfähigkeit billigend in Kauf nimmt.
Es braucht einen sozial gerechten Zugang zur touristischen Mobilität, unabhängig von
den finanziellen Möglichkeiten oder davon, ob man auf dem Land oder in der Stadt
lebt. Voraussetzung dafür ist eine moderne und barrierefreie Reiseinfrastruktur, die
Reisen für alle bequem und unkompliziert macht sowie klimaneutrale
Fortbewegungsmöglichkeiten, die weder die Reiseziele noch die Umwelt zusätzlich belasten. Die
Anbzw. Abreise und die Mobilität vor Ort in den Urlaubsdestinationen müssen für alle
Menschen zugänglich, bezahlbar und mit Blick auf die Klimakrise vor allem
nachhaltig sein.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die politischen Voraussetzungen für ein diversifizierteres, ineinandergreifendes und
nachhaltigeres, bezahlbares und barrierefreies touristisches Mobilitätsangebot zu
schaffen, um die Mobilitätswende auch im Tourismus endlich voranzubringen und
dazu:
1. autofreie und klimafreundliche Urlaubsreisen gezielt zu fördern und dafür
Verkehrsverlagerungen vom Luft- und Straßenverkehr auf die Schiene durch
attraktive Angebote, Investitionen und europäische Kooperationen bestmöglich
voranzutreiben, insbesondere indem sie
a) Investitionen in die Sanierung sowie die Erweiterung der klimafreundlichen
Schieneninfrastruktur gegenüber dem Neu- und Ausbau klimaschädlicher
Verkehrsinfrastruktur priorisiert und die Finanzprogramme des Bundes
dafür – insbesondere auch für Maßnahmen der Länder wie Reaktivierungen,
durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – angemessen ausstattet;
b) die Weiterentwicklung von Bahnhöfen als attraktive öffentliche
barrierefreie Aufenthaltsorte mit Trinkwasserspendern, ausreichend
Sitzmöglichkeiten, Begrünung, Hitzeschutz, Schattenplätzen sowie barrierefreie
Sanitäranlagen vorsieht und durch Förderprogramme, vergleichbar z. B. mit dem
„Sofortprogramm für attraktive Bahnhöfe“, unterstützt;
c) gemeinsam mit anderen europäischen Staaten eine europäische
Nachtzugoffensive vorantreibt und neue Nachtzuglinien in beliebte Urlaubsregionen
sowie zwischen europäischen Metropolen fördert;
d) die europäische Initiative zur Vereinfachung des Buchungs- und
Ticketsystems für Bahnreisen sowie zur Verbesserung der Echtzeitinformationen
unterstützt und zumindest sicherstellt, dass Fahrgastrechte
unternehmensübergreifend immer für die gesamte Reise gelten;
e) das touristisch relevante Deutschlandticket zu besseren Konditionen, wie
z. B. mit einem deutschlandweit gültigen Sozialticket, einer kostenlosen
Mitnahme von Kindern und einem günstigeren Preis im Jahresabo anbietet;
f) einen flächendeckenden Fernverkehr sicherstellt und das Allgemeinwohl
gemäß grundgesetzlichem Auftrag dabei gewährleistet;
g) sich dafür einsetzt, dass Bahnhöfe, Fernzüge und Nachtzüge deutschland-
und europaweit konsequent barrierefrei sowie mit funktionierendem Internet
ausgebaut werden und dabei insbesondere die Bedürfnisse
mobilitätseingeschränkter Reisender, älterer Menschen und Familien berücksichtigt
werden;
2. die Mobilitätsangebote für den klimafreundlichen Radverkehr an Urlaubsorten
verbessern, indem sie
a) bestehende Förderprogramme durch Fördermaßnahmen für touristische
relevante Radnetze ergänzt, um ein flächendeckendes, sicheres, attraktives
Radwegenetz für touristische und einheimische Radfahrende zu
ermöglichen;
b) den Radtourismus durch hochwertige Radfernwege stärkt und die
Qualitätsstandards der Radfernwege zwischen Landkreisen vereinheitlicht;
c) den Bau von qualitativ hochwertigen Radabstellanlagen und
Radverleihsystemen fördert;
d) die Einführung eines Ergänzungstickets für Fahrräder („Deutschlandticket
Rad“) für 30 Euro pro Monat anstößt, welches zum Deutschlandticket
hinzugebucht werden kann und dort, wo die Fahrradmitnahme bisher
kostenpflichtig ist, die Mitnahme eines Fahrrads im SPNV erlaubt;
e) sich für einen einheitlichen Ladestecker für Pedelecs auf europäischer Ebene
einsetzt, damit Pedelec-Nutzer*innen überall problemlos den Akku ihres
Fahrrads laden können, ohne ihr eigenes Ladegerät transportieren zu
müssen;
3. die ÖPNV-Anbindung von Camping-, Ferien- und Naherholungsregionen
deutlich zu verbessern, insbesondere durch saisonale Shuttleangebote, Rufbusse und
bessere Taktungen in touristischen Regionen und dazu:
a) die für den öffentlichen Nahverkehr essenziellen GVFG-Mittel dauerhaft zu
erhöhen und zu dynamisieren, um auch in den Destinationen vor Ort durch
einen attraktiven ÖPNV eine Alternative zum Individualverkehr zu
schaffen;
b) den Ausbau integrierter „Rail & Camp“-Angebote aus Bahnreise, ÖPNV-
Nutzung und Campingplatzbuchung zu unterstützen und dafür u. a. digitale
Buchungsplattformen sowie gemeinsame Tarifmodelle finanziell zu
fördern;
c) autonomes Fahren im ÖPNV und On-Demand-Angebote voranzutreiben,
um ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot für Einheimische und Gäste zu
erreichen;
d) das Angebot der Gästekarten beizubehalten und auszubauen, mit dem
Tourist*innen mit Entrichtung der Bettensteuer oder Kurtaxe kostenlos den
ÖPNV vor Ort nutzen können;
e) Kommunen, insbesondere in strukturschwachen Regionen, finanziell dabei
zu unterstützen, intermodale Mobilitätsstationen aufzubauen, um ÖPNV,
Carsharing und Bikesharing sinnvoll miteinander zu verknüpfen;
4. den Verbraucherschutz zu stärken und sich auf europäischer Ebene für
einheitliche und starke Fahrgastrechte einzusetzen, insbesondere durch eine verbindliche
Mobilitätsgarantie, Anschlussabsicherung auch bei internationalen Reisen sowie
unkomplizierte Entschädigungsregelungen und außerdem
a) sich auf europäischer Ebene für eine Standardisierung der
Handgepäckregeln im Flugverkehr einzusetzen, die europaweit einheitliche Maße festlegt
und vorsieht, dass ein Handgepäckstück ohne Aufpreis im Flugpreis
enthalten sein muss;
b) sich auf europäischer Ebene für eine Insolvenzsicherung für Flugreisende
einzusetzen, die in Anlehnung an die bewährten Strukturen des Deutschen
Reisesicherungsfonds (DRSF) entwickelt werden könnte und so auch den
Verbraucherschutz für Flugreisende deutlich erhöhen würde;
c) Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine
außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass
beispielsweise anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als
Schlichtungsstellen fungieren können, und hierzu eine Rechtsgrundlage analog zur
Regelung im Luftverkehr (§§ 57 bis 57c LuftVG sowie dem Gesetz zur
Schlichtung im Luftverkehr) zu erarbeiten und damit dem Beschluss der
Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023 zu folgen;
d) die Sichtbarkeit alternativer Schlichtungsangebote für Reisende insgesamt
zu erhöhen, indem sie die Umsetzung der unternehmerischen Hinweispflicht
auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der reformierten EU-
Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht entsprechend gestalten;
5. die klimafreundliche Transformation des Luftverkehrs gezielt zu unterstützen,
insbesondere durch:
a) die Förderung des Hochlaufs nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF);
b) die Förderung der Flottenmodernisierung;
c) die Förderung von Forschung, Entwicklung und Markteinführung
klimafreundlicher Antriebstechnologien sowie weiterer emissionsarmer
Innovationen im Luftverkehr;
d) die Schaffung der Voraussetzungen für klimaoptimierte Flugrouten,
insbesondere durch genauere, räumlich und zeitlich besser aufgelöste
Wettervorhersagen;
e) sich auf europäischer und internationaler Ebene für den Abbau
klimaschädlicher Subventionen im Luftverkehr einzusetzen, insbesondere für die
Besteuerung von Kerosin, die Einführung der Umsatzsteuer auf internationale
Flugtickets sowie eine EU-weite Luftverkehrsabgabe, die für alle in der EU
startenden Airlines gilt. Diese sollte unabhängig davon, ob es sich um
Umsteige- oder Direktverbindungen handelt, nach Endpunkt der Reise erhoben
werden;
6. die E-Mobilität im Autoverkehr konsequent zu fördern, indem sie
a) einen verbindlichen Ausbauplan für E-Ladepunkte vorlegt, der insbesondere
ländliche Regionen sowie touristische Destinationen inklusive
Campingplätze berücksichtigt und sicherstellt, dass das Laden von Elektrofahrzeugen
an öffentlichen wie privaten Ladepunkten flächendeckend möglich ist;
b) sich zu den europäischen Flottengrenzwerten und dem Aus für neue
Verbrenner ab 2035 bekennt, und sich auf europäischer Ebene für eine
Fortführung des erreichten Kompromisses einsetzt;
c) die Strompreise für alle senkt, indem die Stromsteuer auf das europäische
Mindestmaß und die Stromproduktionskosten durch den Ausbau der
erneuerbaren Energien gesenkt werden;
d) ein Bonus-Malus-System in der Kfz-Besteuerung einführt sowie das
bestehende Dieselprivileg schrittweise abbaut;
e) die bestehende Förderung von Elektroautos so modifiziert, dass
insbesondere deutsche und europäische Elektroautos sowie nur emissionsfreie
Fahrzeuge gezielt unterstützt werden.
Berlin, den 7. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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