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Klimafreundlich in den Urlaub - Nachhaltige Mobilität zum Standard machen

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6930 · Antrag · Original ↗

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Klimafreundlich in den Urlaub - Nachhaltige Mobilität zum Standard machen Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Swantje Henrike Michaelsen, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise Loop, Dr. Till Steffen, Julian Joswig, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Klimafreundlich in den Urlaub – Nachhaltige Mobilität zum Standard machen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Ferienzeit steht für viele Menschen für den Wunsch nach Erholung, neuen Erlebnissen oder auch nur einer Auszeit vom Alltag. Damit unkompliziertes und nachhaltiges, klimaneutrales Reisen für alle Menschen möglich ist und vor allem die An- und Abreise sowie Fortbewegung am Zielort reibungslos und stressfrei funktionieren, braucht es die passenden Rahmenbedingungen. Hierfür müssen alle Verkehrsträger in den Blick genommen werden, um die bestehende Abhängigkeit von wenigen, meist klimaschädlichen Verkehrsmitteln zu reduzieren. Es müssen nicht nur für die An- und Abreise zu den Urlaubsdestinationen innerhalb Deutschlands und Europas, sondern auch für die Mobilität in den Zielgebieten neue Perspektiven geschaffen werden, die sowohl den Reisenden als auch den Menschen vor Ort einen Mehrwert bieten. Ein hohes Verkehrsaufkommen in Urlaubsdestinationen kann nicht nur für Reisende, sondern vor allem für die Menschen vor Ort sowie für Natur und Umwelt eine enorme Belastung darstellen. So zeigen die Proteste von Anwohnenden großer internationaler Verkehrsadern wie der Brennerautobahn (vgl. www.tagesschau.de/ausland/ europa/brenner-sperrung-100.html) oder in touristischen Hotspots wie dem Eibsee in Oberbayern (vgl. www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/anwohner-an- ausflugszielder-muenchner-sind-stinksauer-menschenmengen-sorgen-hier-fuer-chaos-art- 1093622), dass der touristische Verkehr auch zu direkten negativen Auswirkungen für die Menschen vor Ort führt, die in einer verantwortungsbewussten Tourismuspolitik berücksichtigt werden müssen. Zur Wahrheit gehört auch: Der Tourismus ist heute für knapp 9 Prozent der weltweiten CO₂-Emissionen verantwortlich, wobei der Verkehr hier den mit Abstand größten Anteil ausmacht (vgl. www.rnd.de/wissen/treibhausgase-durch-tourismus- innerhalbvon-10-jahren-mehr-als-verdoppelt-UX6MCZDBQ5H6NJXHKFLCTCEKUA.html). Neben den klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des touristischen Verkehrs kommt hinzu, dass aktuelle Krisen fossile Treibstoffe wie Kerosin zusätzlich verknappen und verteuern. Die Bundesregierung verfügte in Bezug auf die Kerosinversorgung zunächst nicht über belastbare Produktionsdaten der deutschen Raffinerien (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 74 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 21/5846) und konnte somit zu Beginn keine Planungssicherheit für die Reisenden garantieren, die über wenige Wochen hinausging. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6930 21. Wahlperiode 07.07.2026 Politik, Branche und Destinationen müssen daher zukünftig noch stärker gemeinsam handeln, um Reisen kurzfristig planbar, langfristig klimaneutral und dauerhaft für alle Menschen zugänglich zu machen. Während jetzt die Weichen für einen nachhaltigen und damit wettbewerbsfähigen Tourismusstandort Deutschland gestellt werden müssen, setzt die Bundesregierung auf ineffektive und kurzfristige Maßnahmen. Ob Tankrabatte, die 12-Uhr-Regel oder die Senkung der Luftverkehrsteuer, der Fokus liegt auf einer fossilen Mobilität von gestern, ohne dabei Verbraucherinnen und Verbraucher signifikant zu entlasten. Auch der Verbraucherschutz und die damit verbundenen Reiserechte bleiben bei der Politik der Bundesregierung weitgehend auf der Strecke. Zeitgleich versäumt die Bundesregierung es, die Anbindung ländlicher Räume als echte touristische Chancenräume zu verbessern, den Umbau des ÖPNV voranzutreiben oder das Radverkehrsnetz auszubauen – Maßnahmen, die sowohl die Regionalentwicklung stärken als auch die Ballungszentren spürbar entlasten würden. Allgemeine Absichtserklärungen, wie sie die Nationale Tourismusstrategie formuliert und die zudem alle unter Finanzierungsvorbehalt stehen, werden den Herausforderungen in der touristischen Mobilität nicht gerecht (vgl. Nationale Tourismusstrategie 2026, S. 2 ff.). Notwendig sind tatsächlich umsetzbare Konzepte jenseits einer überholten Sichtweise auf die Branche, die das weitere Anheizen der Klimakrise unter dem Deckmantel der Wettbewerbsfähigkeit billigend in Kauf nimmt. Es braucht einen sozial gerechten Zugang zur touristischen Mobilität, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten oder davon, ob man auf dem Land oder in der Stadt lebt. Voraussetzung dafür ist eine moderne und barrierefreie Reiseinfrastruktur, die Reisen für alle bequem und unkompliziert macht sowie klimaneutrale Fortbewegungsmöglichkeiten, die weder die Reiseziele noch die Umwelt zusätzlich belasten. Die Anbzw. Abreise und die Mobilität vor Ort in den Urlaubsdestinationen müssen für alle Menschen zugänglich, bezahlbar und mit Blick auf die Klimakrise vor allem nachhaltig sein. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die politischen Voraussetzungen für ein diversifizierteres, ineinandergreifendes und nachhaltigeres, bezahlbares und barrierefreies touristisches Mobilitätsangebot zu schaffen, um die Mobilitätswende auch im Tourismus endlich voranzubringen und dazu: 1. autofreie und klimafreundliche Urlaubsreisen gezielt zu fördern und dafür Verkehrsverlagerungen vom Luft- und Straßenverkehr auf die Schiene durch attraktive Angebote, Investitionen und europäische Kooperationen bestmöglich voranzutreiben, insbesondere indem sie a) Investitionen in die Sanierung sowie die Erweiterung der klimafreundlichen Schieneninfrastruktur gegenüber dem Neu- und Ausbau klimaschädlicher Verkehrsinfrastruktur priorisiert und die Finanzprogramme des Bundes dafür – insbesondere auch für Maßnahmen der Länder wie Reaktivierungen, durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – angemessen ausstattet; b) die Weiterentwicklung von Bahnhöfen als attraktive öffentliche barrierefreie Aufenthaltsorte mit Trinkwasserspendern, ausreichend Sitzmöglichkeiten, Begrünung, Hitzeschutz, Schattenplätzen sowie barrierefreie Sanitäranlagen vorsieht und durch Förderprogramme, vergleichbar z. B. mit dem „Sofortprogramm für attraktive Bahnhöfe“, unterstützt; c) gemeinsam mit anderen europäischen Staaten eine europäische Nachtzugoffensive vorantreibt und neue Nachtzuglinien in beliebte Urlaubsregionen sowie zwischen europäischen Metropolen fördert; d) die europäische Initiative zur Vereinfachung des Buchungs- und Ticketsystems für Bahnreisen sowie zur Verbesserung der Echtzeitinformationen unterstützt und zumindest sicherstellt, dass Fahrgastrechte unternehmensübergreifend immer für die gesamte Reise gelten; e) das touristisch relevante Deutschlandticket zu besseren Konditionen, wie z. B. mit einem deutschlandweit gültigen Sozialticket, einer kostenlosen Mitnahme von Kindern und einem günstigeren Preis im Jahresabo anbietet; f) einen flächendeckenden Fernverkehr sicherstellt und das Allgemeinwohl gemäß grundgesetzlichem Auftrag dabei gewährleistet; g) sich dafür einsetzt, dass Bahnhöfe, Fernzüge und Nachtzüge deutschland- und europaweit konsequent barrierefrei sowie mit funktionierendem Internet ausgebaut werden und dabei insbesondere die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Reisender, älterer Menschen und Familien berücksichtigt werden; 2. die Mobilitätsangebote für den klimafreundlichen Radverkehr an Urlaubsorten verbessern, indem sie a) bestehende Förderprogramme durch Fördermaßnahmen für touristische relevante Radnetze ergänzt, um ein flächendeckendes, sicheres, attraktives Radwegenetz für touristische und einheimische Radfahrende zu ermöglichen; b) den Radtourismus durch hochwertige Radfernwege stärkt und die Qualitätsstandards der Radfernwege zwischen Landkreisen vereinheitlicht; c) den Bau von qualitativ hochwertigen Radabstellanlagen und Radverleihsystemen fördert; d) die Einführung eines Ergänzungstickets für Fahrräder („Deutschlandticket Rad“) für 30 Euro pro Monat anstößt, welches zum Deutschlandticket hinzugebucht werden kann und dort, wo die Fahrradmitnahme bisher kostenpflichtig ist, die Mitnahme eines Fahrrads im SPNV erlaubt; e) sich für einen einheitlichen Ladestecker für Pedelecs auf europäischer Ebene einsetzt, damit Pedelec-Nutzer*innen überall problemlos den Akku ihres Fahrrads laden können, ohne ihr eigenes Ladegerät transportieren zu müssen; 3. die ÖPNV-Anbindung von Camping-, Ferien- und Naherholungsregionen deutlich zu verbessern, insbesondere durch saisonale Shuttleangebote, Rufbusse und bessere Taktungen in touristischen Regionen und dazu: a) die für den öffentlichen Nahverkehr essenziellen GVFG-Mittel dauerhaft zu erhöhen und zu dynamisieren, um auch in den Destinationen vor Ort durch einen attraktiven ÖPNV eine Alternative zum Individualverkehr zu schaffen; b) den Ausbau integrierter „Rail & Camp“-Angebote aus Bahnreise, ÖPNV- Nutzung und Campingplatzbuchung zu unterstützen und dafür u. a. digitale Buchungsplattformen sowie gemeinsame Tarifmodelle finanziell zu fördern; c) autonomes Fahren im ÖPNV und On-Demand-Angebote voranzutreiben, um ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot für Einheimische und Gäste zu erreichen; d) das Angebot der Gästekarten beizubehalten und auszubauen, mit dem Tourist*innen mit Entrichtung der Bettensteuer oder Kurtaxe kostenlos den ÖPNV vor Ort nutzen können; e) Kommunen, insbesondere in strukturschwachen Regionen, finanziell dabei zu unterstützen, intermodale Mobilitätsstationen aufzubauen, um ÖPNV, Carsharing und Bikesharing sinnvoll miteinander zu verknüpfen; 4. den Verbraucherschutz zu stärken und sich auf europäischer Ebene für einheitliche und starke Fahrgastrechte einzusetzen, insbesondere durch eine verbindliche Mobilitätsgarantie, Anschlussabsicherung auch bei internationalen Reisen sowie unkomplizierte Entschädigungsregelungen und außerdem a) sich auf europäischer Ebene für eine Standardisierung der Handgepäckregeln im Flugverkehr einzusetzen, die europaweit einheitliche Maße festlegt und vorsieht, dass ein Handgepäckstück ohne Aufpreis im Flugpreis enthalten sein muss; b) sich auf europäischer Ebene für eine Insolvenzsicherung für Flugreisende einzusetzen, die in Anlehnung an die bewährten Strukturen des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) entwickelt werden könnte und so auch den Verbraucherschutz für Flugreisende deutlich erhöhen würde; c) Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass beispielsweise anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren können, und hierzu eine Rechtsgrundlage analog zur Regelung im Luftverkehr (§§ 57 bis 57c LuftVG sowie dem Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr) zu erarbeiten und damit dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023 zu folgen; d) die Sichtbarkeit alternativer Schlichtungsangebote für Reisende insgesamt zu erhöhen, indem sie die Umsetzung der unternehmerischen Hinweispflicht auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der reformierten EU- Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht entsprechend gestalten; 5. die klimafreundliche Transformation des Luftverkehrs gezielt zu unterstützen, insbesondere durch: a) die Förderung des Hochlaufs nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF); b) die Förderung der Flottenmodernisierung; c) die Förderung von Forschung, Entwicklung und Markteinführung klimafreundlicher Antriebstechnologien sowie weiterer emissionsarmer Innovationen im Luftverkehr; d) die Schaffung der Voraussetzungen für klimaoptimierte Flugrouten, insbesondere durch genauere, räumlich und zeitlich besser aufgelöste Wettervorhersagen; e) sich auf europäischer und internationaler Ebene für den Abbau klimaschädlicher Subventionen im Luftverkehr einzusetzen, insbesondere für die Besteuerung von Kerosin, die Einführung der Umsatzsteuer auf internationale Flugtickets sowie eine EU-weite Luftverkehrsabgabe, die für alle in der EU startenden Airlines gilt. Diese sollte unabhängig davon, ob es sich um Umsteige- oder Direktverbindungen handelt, nach Endpunkt der Reise erhoben werden; 6. die E-Mobilität im Autoverkehr konsequent zu fördern, indem sie a) einen verbindlichen Ausbauplan für E-Ladepunkte vorlegt, der insbesondere ländliche Regionen sowie touristische Destinationen inklusive Campingplätze berücksichtigt und sicherstellt, dass das Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlichen wie privaten Ladepunkten flächendeckend möglich ist; b) sich zu den europäischen Flottengrenzwerten und dem Aus für neue Verbrenner ab 2035 bekennt, und sich auf europäischer Ebene für eine Fortführung des erreichten Kompromisses einsetzt; c) die Strompreise für alle senkt, indem die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und die Stromproduktionskosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien gesenkt werden; d) ein Bonus-Malus-System in der Kfz-Besteuerung einführt sowie das bestehende Dieselprivileg schrittweise abbaut; e) die bestehende Förderung von Elektroautos so modifiziert, dass insbesondere deutsche und europäische Elektroautos sowie nur emissionsfreie Fahrzeuge gezielt unterstützt werden. Berlin, den 7. Juli 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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