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Natur erleben, Umwelt schützen - Naturverträglichen Tourismus als Gewinn für alle stärken

dip / drucksache 08.09.2026 · WP 21 · 21/7901 · Antrag · Original ↗

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Natur erleben, Umwelt schützen - Naturverträglichen Tourismus als Gewinn für alle stärken Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Harald Ebner, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise Loop, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Linda Heitmann, Dr. Andrea Lübcke, Timon Dzienus, Dr. Alaa Alhamwi, Julian Joswig, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Natur erleben, Umwelt schützen – Naturverträglichen Tourismus als Gewinn für alle stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Wie viele Menschen auch in diesem Sommer wieder erlebt haben, wirken sich Auszeiten in der Natur positiv auf unsere Gesundheit und unser allgemeines Wohlbefinden aus. Das gilt für den Ausflug in das nahegelegene Naturschutzgebiet ebenso wie für die längere Wanderung entlang eines Flusses oder durch einen Naturpark. Diese Auszeiten sind ein zentraler Bestandteil eines nachhaltigen und naturverträglichen touristischen Angebots. Ob im Nationalpark Jasmund mit seinen Buchenwäldern an den Rügener Kreidefelsen, im Biosphärenreservat Mittelelbe mit seinen Flusslandschaften oder im Naturpark Bayerischer Wald mit seinen artenreichen Bergmischwäldern – Deutschland ist ein Naturparadies und bietet zahlreiche Möglichkeiten für einzigartige Naturerlebnisse. Eine intakte und gesunde Natur ist hier keine bloße Kulisse für touristische Aktivitäten, sondern deren Grundvoraussetzung. Der Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt ist daher auch für den Tourismus von entscheidender Bedeutung. Steigende Hitzerekorde und zunehmende Extremwetterereignisse in klassischen touristischen Zielregionen wie dem Mittelmeerraum lassen in Zeiten der Klimakrise auch den ohnehin schon beliebten Deutschlandtourismus weiter anwachsen und sorgen so für neue Chancen der regionalen Entwicklung, vor allem in ländlichen Regionen (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/tourismus-deutschland-132.html). Trends wie „Coolcation“ oder neue Formen des Aktivurlaubs verleihen diesem Wachstum zusätzlichen Schub und eröffnen vielfältig aufgestellten Destinationen in Deutschland neues Entwicklungspotenzial. Gleichzeitig besteht immer die Gefahr, dass sich der zunehmende Tourismus durch erhöhte Flächeninanspruchnahme, steigendes Verkehrsaufkommen, intensive Ressourcennutzung, zunehmendes Abfallaufkommen und die Ausübung bestimmter touristischer Aktivitäten negativ auf die Umwelt auswirkt. Ein unregulierter Massentourismus gefährdet bedrohte Arten, zerstört Lebensräume und schwächt die ökologische Resilienz naturnaher Räume (vgl. www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft- konsum/nachhaltiger-tourismus). Der Balanceakt zwischen Naturschutz und Nutzung zur Naherholung stellt besonders in schützenswerten Gebieten wie Nationalparks, Natur- Deutscher Bundestag Drucksache 21/7901 21. Wahlperiode 08.09.2026 parks und Biosphärenreservaten sowie in naturnahen Gebieten insgesamt eine ständige Herausforderung dar. Besucherlenkung und -betreuung, beispielsweise durch Rangerinnen und Ranger als direkte Ansprechpersonen oder durch digitale Apps und künstliche Intelligenz, gewinnen in diesem Zusammenhang immer mehr an Bedeutung. Freizeit- und Urlaubsaktivitäten wie Camping, Zelten und Radverkehr dürfen in schützenswerten Gebieten nur dann ermöglicht und durchgeführt werden, wenn sie mit den jeweiligen Schutzzielen vereinbar sind. Die Voraussetzungen für Naherholung und einen naturverträglichen Tourismus müssen zudem weiter verbessert werden. Viele Flüsse werden noch immer durch Wehre, Staustufen und andere Querbauwerke zerschnitten. Das schadet der Natur und erschwert auch das naturnahe Wasserwandern mit Kanu, Kajak und Stand-Up-Paddle. Hier müssen durch gezielten Rückbau an den Gewässern bessere Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu sollten die Bekanntheit und Verbreitung bestehender Initiativen wie z. B. der „Gelben Welle“ unterstützt werden. Ebenso muss der klimafreundliche und barrierearme Zugang zu diesen Gebieten für alle Menschen grundsätzlich verbessert und die Mobilitätswende auch mit Blick auf den Freizeit- und Reiseverkehr besser umgesetzt werden. Auch die Frage der Bezahlbarkeit spielt eine wichtige Rolle, damit alle Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation Zugang zur Natur haben und die Teilhabe gesichert ist. Wenn er nachhaltig und damit zukunftsorientiert gestaltet wird, kann Tourismus Natur und Landschaft sogar zugutekommen. Nachhaltige Konzepte stärken die Wertschätzung für die Natur und können auch das Reiseverhalten und -bewusstsein der Menschen langfristig verändern. Einen wichtigen Beitrag leisten dabei auch Bildungsangebote der Natur- und Umweltpädagogik, etwa gezielte Aktionsprogramme an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, die junge Menschen für den ökologischen Wert solcher Gebiete sensibilisieren. Tourismus und Naherholung in der Natur können so gemeinsam dazu beitragen, Nachhaltigkeit auf vielen Ebenen zu vermitteln und erfolgreich umzusetzen (vgl. www.bfn.de/tourismus). Die Bundesregierung lässt die Entwicklungschancen eines naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus bisher vollständig ungenutzt. Weder in der Nationalen Tourismusstrategie noch im tatsächlichen Handeln lässt sich erkennen, dass das Potenzial tatsächlich erkannt und politisch umgesetzt wird. Insbesondere mit Blick auf das Ziel, einen nachhaltigen und klimaneutralen Tourismusstandort zu schaffen, darf dieses Thema nicht länger vernachlässigt werden. Es bedarf einer konsequenten Priorisierung und zielgerichteter politischer Maßnahmen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus in Deutschland zu stärken, allen Menschen Zugang zur Natur zu ermöglichen und zugleich ihren Schutz nachhaltig zu fördern, dadurch dass 1. die Erlebbarkeit von Natur und Umwelt durch die Stärkung eines naturnahen Tourismus gefördert und ein notwendiges Gesamtkonzept in Abstimmung mit Ländern und Kommunen erarbeiten wird, indem a. eine Fördermöglichkeit für die Einrichtung naturverträglicher Biwak- und Trekkingplätze sowie zusätzlicher Wasserrastplätze für ein reguliertes Campen in der Natur geschaffen wird; b. die Erreichbarkeit von Nationalparks, Naturparks, Biosphärenreservaten sowie von Naherholungsgebieten und Wanderwegen durch den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, z. B. mit attraktiven Bus- und Bahnverbindungen oder saisonalen Fernverkehrsangeboten, auch mit Nachtzügen, unterstützt wird, um einen klimafreundlichen und barrierearmen Zugang zu diesen Gebieten für alle Menschen zu ermöglichen; c. die Umweltzerstörung, z. B. bei Verkehrsinfrastrukturprojekten, durch die Schaffung von ortsnahen und ökologisch hochwertigen Ausgleichsflächen ausgeglichen werden (Wiedereinführung der Realkompensation) und so Orte der Naherholung erhalten bleiben; d. der Ausbau integrierter „Rail & Camp“-Angebote aus Bahnreise, ÖPNV- Nutzung und Campingplatzbuchung unterstützt und dafür u. a. digitale Buchungsplattformen sowie gemeinsame Tarifmodelle finanziell gefördert werden; e. die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile an Bundesautobahnen und Bundesstraßen evaluiert und flächenneutral ausgebaut wird, indem an Rastanlagen, Rasthöfen und Autohöfen ausreichend ausgewiesene Stellflächen sowie Frischwasser- und Entsorgungsstationen geschaffen werden, um den illegalen Entsorgungen entgegenzuwirken und den Bedürfnissen der wachsenden Zahl an Reisemobilnutzerinnen und -nutzern gerecht zu werden; f. bestehende Förderprogramme im Radverkehr durch Fördermaßnahmen für touristisch relevante Radnetze ergänzt werden, um ein flächendeckendes, sicheres, attraktives Radwegenetz für touristische und einheimische Radfahrende zu ermöglichen und den Förderschwerpunkt dabei besonders auf bislang eher unbekannte und weniger genutzte Routen zu legen; g. in Abstimmung mit Ländern und Kommunen geprüft wird, wie eine institutionelle und verlässliche Förderung für die Wanderwegeinfrastruktur sowie eine durchgängige Zuständigkeit von der Bundes- bis zur kommunalen Ebene geschaffen werden kann; h. auf Bundesebene in Kooperation mit den Bundesländern ein dauerhaftes Monitoring von möglichen Umwelt- und Klimafolgen, die auf den Tourismus zurückgehen, eingeführt wird, dessen Ergebnisse regelmäßig ausgewertet werden und so als Grundlage für eine naturverträglichere Tourismuspolitik in Bund und Ländern dienen können; i. die Fördermöglichkeiten für Tourismusregionen im Bereich der digitalen Besucherlenkung durch Apps und künstliche Intelligenz sowie der analogen Besucherlenkung durch Rangerinnen und Ranger finanziell ausgebaut und für die regionalen Tourismusorganisationen und Gebietsverwaltungen besser zugänglich gemacht werden; j. eine Aufwertung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Natur- und Umweltschutz stattfindet, insbesondere durch Ausbau von Plätzen und Angeboten sowie bessere finanzielle Konditionen für die Freiwilligen; k. ein Bund-Länder-Programm „Jugend erlebt Natur“ geschaffen wird, mit dem naturpädagogische Jugendfreizeiten von Umweltverbänden, biologischen Stationen und weiteren Trägern ausgebaut und das dafür notwendige Personal qualifiziert wird; l. sichergestellt wird, dass eine ausreichende Finanzierung der Besucher- und Informationszentren des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer in Hamburg, Niedersachen und Schleswig-Holstein dauerhaft durch den Bund gesichert ist; m. die Bedeutung schützenswerter Gebiete wie Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate sowie naturnaher Gebiete auch in der Nationalen Tourismusstrategie verankert und darin in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Konzept für eine naturverträgliche und nachhaltige touristische Nutzung dieser Gebiete entwickelt wird; 2. die Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie und des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ finanziell gestärkt und in Kooperation mit Ländern und Kommunen konsequent und rasch umgesetzt werden, um ökologisch funktionsfähige, naturverträglich touristisch attraktive Gewässer sowie einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser in ganz Deutschland sicherzustellen, indem a. die Auenrenaturierung sowie die Wiederanbindung von Flussaltarmen und Zuläufen mit dem Ziel vorangetrieben und verstetigt werden, den Anteil naturnaher Auen bis 2040 deutlich zu erhöhen und dafür die Mittel der ANK- Förderrichtlinie (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz) zur Auenrenaturierung an Fließgewässern bedarfsgerecht aufgestockt werden; b. Anreize für Kommunen zur Renaturierung von Gewässern geschaffen und bestehende Förderprogramme ausgebaut werden, um naturnahe Gewässerstrukturen vor Ort zu fördern und die ökologische Qualität der Gewässer im Einklang mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu verbessern; c. durch die Schaffung eines Förderprogramms „Freifließende Flüsse“ der Rückbau von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen an 10.000 Kilometern nicht schiffbarer Flüsse und Bäche spätestens bis zum Jahr 2050 erfolgt, um die ökologische Durchgängigkeit der Gewässer wiederherzustellen und um für Einheimische sowie Gäste aus dem In- und Ausland die Bedingungen für das naturverträgliche Wasserwandern zu verbessern; d. ein Förderprogramm zur Umsetzung von Wassersparmaßnahmen und Brauch- sowie Grauwassernutzung in touristisch hochfrequentierten Regionen geschaffen wird, das Investitionen in wassersparende Technologien und Maßnahmen zur Anpassung an Hitzeperioden unterstützt und Beratungs- und Förderangebote insbesondere für kleine und mittlere Tourismusbetriebe niederschwellig zugänglich macht; e. Bundeswasserstraßen und maritime Infrastruktur, wie Schleusen, Bootsgassen oder Fischaufstiegsanlagen, im Einklang mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bedarfs- und naturgerecht gebaut bzw. instandgehalten werden und dafür unter anderem die Mittel für Investitionen in die Bundeswasserstraßen zielgerichtet genutzt werden; f. das Sofortprogramm zur natur- und umweltverträglichen Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee dauerhaft fortgeführt und vorangetrieben wird und im Zuge dessen die Bergung von Altmunition in Wassersport- und Tauchregionen sowie Flachwasserbereichen der Ostsee fokussiert wird, damit auch alle Badebuchten munitionsfrei werden. Berlin, den 7. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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