Natur erleben, Umwelt schützen - Naturverträglichen Tourismus als Gewinn für alle stärken
Text
Natur erleben, Umwelt schützen - Naturverträglichen Tourismus als Gewinn für alle stärken
Antrag
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Harald Ebner, Dr. Julia Verlinden, Matthias
Gastel, Victoria Broßart, Denise Loop, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Linda
Heitmann, Dr. Andrea Lübcke, Timon Dzienus, Dr. Alaa Alhamwi, Julian
Joswig, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Natur erleben, Umwelt schützen – Naturverträglichen Tourismus als Gewinn
für alle stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Wie viele Menschen auch in diesem Sommer wieder erlebt haben, wirken sich
Auszeiten in der Natur positiv auf unsere Gesundheit und unser allgemeines Wohlbefinden
aus. Das gilt für den Ausflug in das nahegelegene Naturschutzgebiet ebenso wie für
die längere Wanderung entlang eines Flusses oder durch einen Naturpark. Diese
Auszeiten sind ein zentraler Bestandteil eines nachhaltigen und naturverträglichen
touristischen Angebots.
Ob im Nationalpark Jasmund mit seinen Buchenwäldern an den Rügener Kreidefelsen,
im Biosphärenreservat Mittelelbe mit seinen Flusslandschaften oder im Naturpark
Bayerischer Wald mit seinen artenreichen Bergmischwäldern – Deutschland ist ein
Naturparadies und bietet zahlreiche Möglichkeiten für einzigartige Naturerlebnisse.
Eine intakte und gesunde Natur ist hier keine bloße Kulisse für touristische
Aktivitäten, sondern deren Grundvoraussetzung. Der Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt
ist daher auch für den Tourismus von entscheidender Bedeutung.
Steigende Hitzerekorde und zunehmende Extremwetterereignisse in klassischen
touristischen Zielregionen wie dem Mittelmeerraum lassen in Zeiten der Klimakrise auch
den ohnehin schon beliebten Deutschlandtourismus weiter anwachsen und sorgen so
für neue Chancen der regionalen Entwicklung, vor allem in ländlichen Regionen (vgl.
www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/tourismus-deutschland-132.html). Trends
wie „Coolcation“ oder neue Formen des Aktivurlaubs verleihen diesem Wachstum
zusätzlichen Schub und eröffnen vielfältig aufgestellten Destinationen in Deutschland
neues Entwicklungspotenzial.
Gleichzeitig besteht immer die Gefahr, dass sich der zunehmende Tourismus durch
erhöhte Flächeninanspruchnahme, steigendes Verkehrsaufkommen, intensive
Ressourcennutzung, zunehmendes Abfallaufkommen und die Ausübung bestimmter
touristischer Aktivitäten negativ auf die Umwelt auswirkt. Ein unregulierter
Massentourismus gefährdet bedrohte Arten, zerstört Lebensräume und schwächt die ökologische
Resilienz naturnaher Räume (vgl. www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-
konsum/nachhaltiger-tourismus). Der Balanceakt zwischen Naturschutz und Nutzung zur
Naherholung stellt besonders in schützenswerten Gebieten wie Nationalparks, Natur-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7901
21. Wahlperiode 08.09.2026
parks und Biosphärenreservaten sowie in naturnahen Gebieten insgesamt eine ständige
Herausforderung dar.
Besucherlenkung und -betreuung, beispielsweise durch Rangerinnen und Ranger als
direkte Ansprechpersonen oder durch digitale Apps und künstliche Intelligenz,
gewinnen in diesem Zusammenhang immer mehr an Bedeutung. Freizeit- und
Urlaubsaktivitäten wie Camping, Zelten und Radverkehr dürfen in schützenswerten Gebieten nur
dann ermöglicht und durchgeführt werden, wenn sie mit den jeweiligen Schutzzielen
vereinbar sind.
Die Voraussetzungen für Naherholung und einen naturverträglichen Tourismus
müssen zudem weiter verbessert werden. Viele Flüsse werden noch immer durch Wehre,
Staustufen und andere Querbauwerke zerschnitten. Das schadet der Natur und
erschwert auch das naturnahe Wasserwandern mit Kanu, Kajak und Stand-Up-Paddle.
Hier müssen durch gezielten Rückbau an den Gewässern bessere Voraussetzungen
geschaffen werden. Dazu sollten die Bekanntheit und Verbreitung bestehender
Initiativen wie z. B. der „Gelben Welle“ unterstützt werden. Ebenso muss der
klimafreundliche und barrierearme Zugang zu diesen Gebieten für alle Menschen grundsätzlich
verbessert und die Mobilitätswende auch mit Blick auf den Freizeit- und Reiseverkehr
besser umgesetzt werden. Auch die Frage der Bezahlbarkeit spielt eine wichtige Rolle,
damit alle Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation Zugang zur Natur
haben und die Teilhabe gesichert ist.
Wenn er nachhaltig und damit zukunftsorientiert gestaltet wird, kann Tourismus Natur
und Landschaft sogar zugutekommen. Nachhaltige Konzepte stärken die
Wertschätzung für die Natur und können auch das Reiseverhalten und -bewusstsein der
Menschen langfristig verändern. Einen wichtigen Beitrag leisten dabei auch
Bildungsangebote der Natur- und Umweltpädagogik, etwa gezielte Aktionsprogramme an Schulen
und anderen Bildungseinrichtungen, die junge Menschen für den ökologischen Wert
solcher Gebiete sensibilisieren. Tourismus und Naherholung in der Natur können so
gemeinsam dazu beitragen, Nachhaltigkeit auf vielen Ebenen zu vermitteln und
erfolgreich umzusetzen (vgl. www.bfn.de/tourismus).
Die Bundesregierung lässt die Entwicklungschancen eines naturverträglichen und
nachhaltigen Tourismus bisher vollständig ungenutzt. Weder in der Nationalen
Tourismusstrategie noch im tatsächlichen Handeln lässt sich erkennen, dass das Potenzial
tatsächlich erkannt und politisch umgesetzt wird. Insbesondere mit Blick auf das Ziel,
einen nachhaltigen und klimaneutralen Tourismusstandort zu schaffen, darf dieses
Thema nicht länger vernachlässigt werden. Es bedarf einer konsequenten Priorisierung
und zielgerichteter politischer Maßnahmen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
Maßnahmen zu ergreifen, um den naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus in
Deutschland zu stärken, allen Menschen Zugang zur Natur zu ermöglichen und
zugleich ihren Schutz nachhaltig zu fördern, dadurch dass
1. die Erlebbarkeit von Natur und Umwelt durch die Stärkung eines naturnahen
Tourismus gefördert und ein notwendiges Gesamtkonzept in Abstimmung mit
Ländern und Kommunen erarbeiten wird, indem
a. eine Fördermöglichkeit für die Einrichtung naturverträglicher Biwak- und
Trekkingplätze sowie zusätzlicher Wasserrastplätze für ein reguliertes
Campen in der Natur geschaffen wird;
b. die Erreichbarkeit von Nationalparks, Naturparks, Biosphärenreservaten
sowie von Naherholungsgebieten und Wanderwegen durch den Ausbau des
öffentlichen Personennahverkehrs, z. B. mit attraktiven Bus- und
Bahnverbindungen oder saisonalen Fernverkehrsangeboten, auch mit Nachtzügen,
unterstützt wird, um einen klimafreundlichen und barrierearmen Zugang zu diesen
Gebieten für alle Menschen zu ermöglichen;
c. die Umweltzerstörung, z. B. bei Verkehrsinfrastrukturprojekten, durch die
Schaffung von ortsnahen und ökologisch hochwertigen Ausgleichsflächen
ausgeglichen werden (Wiedereinführung der Realkompensation) und so Orte
der Naherholung erhalten bleiben;
d. der Ausbau integrierter „Rail & Camp“-Angebote aus Bahnreise, ÖPNV-
Nutzung und Campingplatzbuchung unterstützt und dafür u. a. digitale
Buchungsplattformen sowie gemeinsame Tarifmodelle finanziell gefördert
werden;
e. die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile an
Bundesautobahnen und Bundesstraßen evaluiert und flächenneutral ausgebaut wird, indem
an Rastanlagen, Rasthöfen und Autohöfen ausreichend ausgewiesene
Stellflächen sowie Frischwasser- und Entsorgungsstationen geschaffen werden,
um den illegalen Entsorgungen entgegenzuwirken und den Bedürfnissen der
wachsenden Zahl an Reisemobilnutzerinnen und -nutzern gerecht zu werden;
f. bestehende Förderprogramme im Radverkehr durch Fördermaßnahmen für
touristisch relevante Radnetze ergänzt werden, um ein flächendeckendes,
sicheres, attraktives Radwegenetz für touristische und einheimische
Radfahrende zu ermöglichen und den Förderschwerpunkt dabei besonders auf
bislang eher unbekannte und weniger genutzte Routen zu legen;
g. in Abstimmung mit Ländern und Kommunen geprüft wird, wie eine
institutionelle und verlässliche Förderung für die Wanderwegeinfrastruktur sowie
eine durchgängige Zuständigkeit von der Bundes- bis zur kommunalen
Ebene geschaffen werden kann;
h. auf Bundesebene in Kooperation mit den Bundesländern ein dauerhaftes
Monitoring von möglichen Umwelt- und Klimafolgen, die auf den Tourismus
zurückgehen, eingeführt wird, dessen Ergebnisse regelmäßig ausgewertet
werden und so als Grundlage für eine naturverträglichere Tourismuspolitik
in Bund und Ländern dienen können;
i. die Fördermöglichkeiten für Tourismusregionen im Bereich der digitalen
Besucherlenkung durch Apps und künstliche Intelligenz sowie der analogen
Besucherlenkung durch Rangerinnen und Ranger finanziell ausgebaut und für
die regionalen Tourismusorganisationen und Gebietsverwaltungen besser
zugänglich gemacht werden;
j. eine Aufwertung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Natur- und
Umweltschutz stattfindet, insbesondere durch Ausbau von Plätzen und
Angeboten sowie bessere finanzielle Konditionen für die Freiwilligen;
k. ein Bund-Länder-Programm „Jugend erlebt Natur“ geschaffen wird, mit dem
naturpädagogische Jugendfreizeiten von Umweltverbänden, biologischen
Stationen und weiteren Trägern ausgebaut und das dafür notwendige
Personal qualifiziert wird;
l. sichergestellt wird, dass eine ausreichende Finanzierung der Besucher- und
Informationszentren des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer in Hamburg,
Niedersachen und Schleswig-Holstein dauerhaft durch den Bund gesichert
ist;
m. die Bedeutung schützenswerter Gebiete wie Nationalparks, Naturparks und
Biosphärenreservate sowie naturnaher Gebiete auch in der Nationalen
Tourismusstrategie verankert und darin in Zusammenarbeit mit den Ländern ein
Konzept für eine naturverträgliche und nachhaltige touristische Nutzung
dieser Gebiete entwickelt wird;
2. die Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie und des Bundesprogramms
„Blaues Band Deutschland“ finanziell gestärkt und in Kooperation mit Ländern
und Kommunen konsequent und rasch umgesetzt werden, um ökologisch
funktionsfähige, naturverträglich touristisch attraktive Gewässer sowie einen
nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser in ganz Deutschland sicherzustellen,
indem
a. die Auenrenaturierung sowie die Wiederanbindung von Flussaltarmen und
Zuläufen mit dem Ziel vorangetrieben und verstetigt werden, den Anteil
naturnaher Auen bis 2040 deutlich zu erhöhen und dafür die Mittel der ANK-
Förderrichtlinie (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz) zur
Auenrenaturierung an Fließgewässern bedarfsgerecht aufgestockt werden;
b. Anreize für Kommunen zur Renaturierung von Gewässern geschaffen und
bestehende Förderprogramme ausgebaut werden, um naturnahe
Gewässerstrukturen vor Ort zu fördern und die ökologische Qualität der Gewässer
im Einklang mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu
verbessern;
c. durch die Schaffung eines Förderprogramms „Freifließende Flüsse“ der
Rückbau von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen an 10.000 Kilometern
nicht schiffbarer Flüsse und Bäche spätestens bis zum Jahr 2050 erfolgt, um
die ökologische Durchgängigkeit der Gewässer wiederherzustellen und um
für Einheimische sowie Gäste aus dem In- und Ausland die Bedingungen für
das naturverträgliche Wasserwandern zu verbessern;
d. ein Förderprogramm zur Umsetzung von Wassersparmaßnahmen und
Brauch- sowie Grauwassernutzung in touristisch hochfrequentierten
Regionen geschaffen wird, das Investitionen in wassersparende Technologien und
Maßnahmen zur Anpassung an Hitzeperioden unterstützt und Beratungs- und
Förderangebote insbesondere für kleine und mittlere Tourismusbetriebe
niederschwellig zugänglich macht;
e. Bundeswasserstraßen und maritime Infrastruktur, wie Schleusen,
Bootsgassen oder Fischaufstiegsanlagen, im Einklang mit den Zielen der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bedarfs- und naturgerecht gebaut bzw.
instandgehalten werden und dafür unter anderem die Mittel für Investitionen in die
Bundeswasserstraßen zielgerichtet genutzt werden;
f. das Sofortprogramm zur natur- und umweltverträglichen Bergung von
Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee dauerhaft fortgeführt und vorangetrieben
wird und im Zuge dessen die Bergung von Altmunition in Wassersport- und
Tauchregionen sowie Flachwasserbereichen der Ostsee fokussiert wird,
damit auch alle Badebuchten munitionsfrei werden.
Berlin, den 7. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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