World Vision Deutschland e. V.
Text
World Vision Deutschland e. V.
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Damit sich die Situation von Kindern und ihren Familien in den Ländern des globalen Südens langfristig verbessert, reicht es nicht, nur Projekte durchzuführen. Auch die politischen Rahmenbedingungen müssen verändert werden.
World Vision versteht sich als Anwalt von benachteiligten Kindern, ihren Familien und Gemeinden und arbeitet deshalb nicht nur in der Entwicklungszusammenarbeit und in der Katastrophenhilfe, sondern leistet auch entwicklungspolitische Anwaltschaftsarbeit um politisch auf bessere Lebensbedingungen in den am wenigsten entwickelten Ländern hinzuwirken.
RECHTE VERTRETEN:
Wir treten für die Rechte und Bedürfnisse von Kindern in den am wenigsten entwickelten Ländern ein.
THEMEN PLATZIEREN:
Unsere politische Arbeit fokussiert dabei insbesondere auf den Bereich Kinder in fragilen Kontexten mit Konzentrierung auf gesundheitliche Versorgung, Friedensförderung, Bildung in Krisen und Konflikte und Kinderrechte.
AUFKLÄREN:
Wir organisieren politische Veranstaltungen, auf denen wir mit Fachexpertise über relevante Themen unserer Projektarbeit informieren und die Politik zu konkretem Handeln auffordern.
EINFLUSS NEHMEN:
Unser Politikteam verfolgt und bewertet politische Entwicklungen, steht in Kontakt mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit Ministerien und Durchführungsorganisationen.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Migration; Außenpolitik; Religion/Weltanschauung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Kinder- und Jugendpolitik; Asyl und Flüchtlingsschutz; Familienpolitik; Klimaschutz; Diversitätspolitik; Menschenrechte; Entwicklungspolitik
Regelungsvorhaben:
- Erhöhung des Anteils am Bundeshaushalt für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe: Die bezweckte Einflussnahme zielt auf die Erhöhung des Anteils am Bundeshaushalt für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe. Konkret soll ein Haushalt erreicht werden, in dem mindestens 0,7 Prozent der Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe bereitgestellt wird. Von diesen mindestens 0,7 Prozent sollen 0,2 Prozent des BNE für die sogenannten am wenigsten entwickelten Länder (least developed countries, LDCs) aufgewendet werden. Der Anteil der Humanitären Hilfe sollte dabei die Grenze von €2,8 Milliarden p.a. nicht unterschreiten.
- Erhöhung der Finanzmittel für kinderzentrierte Aktionsfelder der humanitären Hilfe, Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit: Kinderzentrierte Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe erhöht nachweislich die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von ODA-Investitionen. Ein finanzieller Aufwuchs der Haushaltsmittel in Titeln, aus welchen zivilgesellschaftliche Träger Finanzierungen für die Umsetzung von Projekten der humanitären Hilfe (EP 05), Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit (EP 23) erhalten, stärkt Kindeswohl und mittelfristig die wirtschaftliche Entwicklung von Ländern niedrigen und mittleren Einkommens. Empfohlen wird kinderrelevante Budgetpositionen zu schützen und über 5 Jahre auf mindestens 10 Prozent der deutschen ODA zu steigern.
Relationen
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