Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2026
Einzelplan 23
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit ............................................................................................. 7
Ausgaben-Tgr. 01 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit................................................................................... 15
2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement .............................................................. 19
Ausgaben-Tgr. 07 Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements....................................... 23
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 26
2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale
Einrichtungen .......................................................................................................................................................
27
2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken ..................................................................................................... 36
2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit ............................................... 44
Ausgaben-Tgr. 04 Institutionelle Förderung von Einrichtungen der Forschung und Evaluierung in der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit......................................................................................................................... 46
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 48
2310 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 49
Ausgaben-Tgr. 03 Sonderinitiativen...................................................................................................................... 52
2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 54
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 55
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 58
2312 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 60
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 64
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 65
Übersicht 2 Ausgaben auf dem Gebiet der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ....................................... 69
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 71
Anlage zur Drucksache 21/600
(Einzelplan 23)
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) gestaltet die deutsche
Entwicklungspolitik entlang folgender politischer Schwerpunkte: 1) Leben
in Würde für alle, 2) Integrierte Sicherheit für Stabilität und
Frieden, 3) Wirtschaftliche Zusammenarbeit für nachhaltigen
Wohlstand und 4) Strategische Allianzen für globale
Lösungen.
Die Arbeit des BMZ zielt auf das entwicklungsorientierte
Zusammenwirken der verschiedenen Politikfelder in der
Bundesregierung und der Europäischen Union. Innerhalb der
Bundesregierung hat das BMZ die Koordinierungsfunktion für die
öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA). Es
verantwortet den weitaus größten Anteil der ODA-relevanten Mittel und
trägt somit maßgeblich zum internationalen Ziel bei, 0,7
Prozent des Bruttonationaleinkommens für ODA aufzuwenden.
Um die Effektivität und Kohärenz der öffentlichen
Entwicklungsleistungen (ODA) des Bundes zu steigern und damit den
Außenauftritt der Bundesregierung stringenter zu gestalten,
werden die Leistungen, die nicht in den klassischen ODA-
Ressorts liegen, im BMZ gebündelt. Die Haushaltsmittel des
Einzelplans 23 stärken Deutschlands internationales Gewicht als
verlässlicher Partner für nachhaltige Entwicklung in der Welt.
Das BMZ gestaltet internationale Strukturen, Verhandlungen
und Regelwerke mit. Die 2015 als gemeinsame Zielsetzung
der Staatengemeinschaft verabschiedete “Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung“ ist die maßgebliche Richtschnur für
die deutsche Entwicklungspolitik. Die deutsche
Entwicklungspolitik unterstützt das Ziel, allen Menschen ein Leben in
Würde und Sicherheit zu bieten und dabei zugleich die
natürlichen Grenzen unserer Erde zu respektieren und den
Klimawandel einzudämmen. Bei der Aufgabe, in Entwicklungs-
und Schwellenländern Resilienz zu stärken, Krisen zu
bewältigen sowie akute und strukturelle Fluchtursachen zu mindern,
kommt der Entwicklungspolitik eine zentrale und weiter
wachsende Rolle zu. Damit leistet Entwicklungspolitik einen
unverzichtbaren Beitrag zu einer Politik der integrierten Sicherheit.
In Abstimmung mit nationalen und internationalen Akteurinnen
und Akteuren trägt sie dazu bei:
- weltweit Hunger, Armut und Ungleichheit zu bekämpfen im
Sinne von „leave no one behind“ (SDGs 1, 2, 10);
- die globale Energiewende und die Transformation hin zur
Klimaneutralität voranzubringen (SDGs 7, 11, 13);
- Menschen ein gesundes Leben zu ermöglichen (SDGs 3
und 6);
- Nachhaltig wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern
sowie die Rechte und Chancen von Frauen und Mädchen
zu stärken und zivilgesellschaftliche Handlungsräume zu
sichern (SDGs 5, 8, 16).
- durch chancengerechte, inklusive und hochwertige
Bildung, Ausbildung und Beschäftigung Zukunftsperspektiven
zu schaffen (SDGs 4, 8);
- Die deutsche Entwicklungspolitik beugt Krisen vor,
unterstützt ziviles Krisenengagement gekoppelt mit
Wiederaufbau und stärkt durch verlässliche Netzwerke und
Bündnisse die multilaterale Kooperation.
Mit Sonderinitiativen setzt die deutsche Entwicklungspolitik
zusätzliche thematische Akzente.
Zudem investiert die deutsche Entwicklungspolitik in
Digitalisierung in und für die Entwicklungszusammenarbeit.
Der Klimaschutz (SDG 13) ist einer der Eckpfeiler der
deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Die Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 23 leisten den
größten Beitrag zum Ziel der Bundesregierung, 6 Milliarden Euro
pro Jahr für internationale Klimafinanzierung zu leisten.
Das BMZ setzt seine entwicklungspolitischen Ziele über
verschiedene bilaterale und multilaterale Instrumente um, die
in den jeweiligen Fachkapiteln des Einzelplans
zusammengefasst sind.
Bilateral arbeitet das BMZ im Wesentlichen über die
bundeseigenen Durchführungsorganisationen Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) und Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit GmbH (GIZ) mit Kooperationspartnern in
Entwicklungs-, Transformations- und Schwellenländern
zusammen. In der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
unterstützt das BMZ das zivilgesellschaftliche, kommunale und
privatwirtschaftliche Engagement. In der multilateralen und
europäischen Entwicklungszusammenarbeit leistet das BMZ
Beiträge an internationale Organisationen und Institutionen,
deren Ziele und Aufgaben mit den langfristigen Werten und
Interessen von Deutschland übereinstimmen. Das BMZ vertritt
die Interessen der Bundesregierung bei der Steuerung und
Weiterentwicklung dieser Organisationen (SDGs 16, 17).
Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein dynamischer
Politikbereich. Ihr Erfolg lebt von einer kritischen unabhängigen
Überprüfung. Das BMZ finanziert und nutzt deshalb auch
entwicklungspolitische Forschung, Evaluierung und berufliche
Qualifizierung (SDGs 4, 17).
Um die entwicklungspolitischen Ziele zu erreichen, richtet sich
die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit insbesondere an
die armen und ärmsten Länder der Erde, an fragile und von
Gewalt, Konflikt und Fluchtbewegungen betroffene Staaten
vor allem in geografischer Nähe zu Europa sowie an
Länder, die von Naturereignissen und dem Klimawandel
besonders betroffen sind. Ebenfalls wichtig ist die Zusammenarbeit
mit den Schwellenländern, welche sich in besonderem Maße
auf den Schutz und die Sicherung globaler und regionaler
öffentlicher Güter sowie auf die wirtschaftliche
Zusammenarbeit zu rohstoffschonenden und nachhaltigen
Entwicklungspfaden konzentriert. Gleichzeitig gilt es, von den
Schwellenländern ihre höhere Leistungsfähigkeit bei der Verwirklichung der
Grundbedürfnisse und ihre Verantwortung bei der Lösung
globaler Probleme einzufordern.
Entwicklungspolitik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Entwicklungspolitik lebt von der Unterstützung der
Zivilgesellschaft, von privatwirtschaftlichen Akteurinnen und Akteuren
und nicht zuletzt vom Engagement jeder und jedes Einzelnen.
- 2 -
23 Vorwort
Zur Gliederung des Einzelplans
Der entwicklungspolitische Programmhaushalt gliedert sich im
Wesentlichen in zwei große Bereiche, in die bilaterale und
die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Beide
Bereiche bilden sich jeweils in zwei Fachkapiteln ab:
Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit:
2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit,
2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und
wirtschaftliches Engagement.
Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit:
2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere internationale
Einrichtungen,
2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken.
Ein weiteres Fachkapitel, über das für das Politikfeld auch
übergreifende Dienstleistungen erbracht werden, wird
ebenfalls der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet:
2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der
Entwicklungszusammenarbeit.
Im Kapitel für sonstige Bewilligungen (2310) sind die vier
Sonderinitiativen „Transformation der Agrar- und
Ernährungssysteme“, „Geflüchtete und Aufnahmeländer“, „Stabilisierung und
Entwicklung Nordafrika-Nahost“ (auslaufend) sowie „Gute
Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel“ abgebildet. Zudem
führt das BMZ mit den dort ebenfalls enthaltenen
Haushaltsmitteln für den Internationalen Klima- und Umweltschutz seine
Aufgaben, die bis Ende 2013 in dem Sondervermögen
„Energie- und Klimafonds“ aufgeführt waren, fort.
Im Anschluss folgen das Kapitel zu den zentral
veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (2311) und das
Kapitel für die unmittelbaren Ausgaben und Einnahmen des
Bundesministeriums (2312).
- 3 -
Vorwort 23
Überblick zum Einzelplan 23
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 15 004 15 004 - 49 190
Übrige Einnahmen.................................................. 663 962 714 964 -51 002 799 574
Gesamteinnahmen.................................................. 678 966 729 968 -51 002 848 764
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 141 040 140 425 +615 6 698 132 078
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 77 706 86 705 -8 999 36 029 77 807
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 653 629 3 527 064 +126 565 19 777 4 219 974
Ausgaben für Investitionen...................................... 6 117 779 6 567 341 -449 562 47 362 6 723 340
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -45 430 -45 430 - -
Gesamtausgaben.................................................... 9 944 724 10 276 105 -331 381 109 866 11 153 199
davon flexibilisiert.................................................... 171 541 173 672 -2 131 40 778 164 399
davon nicht flexibilisiert........................................... 9 773 183 10 102 433 -329 250 69 088 10 988 800
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 123 638 123 658 -20 6 698 116 560
Aus Hauptgruppe 5................................................. 39 513 41 924 -2 411 32 561 36 191
Aus Hauptgruppe 8................................................. 8 390 8 090 +300 1 519 11 648
Aus Hauptgruppe 9................................................. - - - -
Zusammen.............................................................. 171 541 173 672 -2 131 40 778 164 399
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 963 521
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 897 283
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 791 329
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 599 340
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 96 500
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 25 000
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 4 554 069
- 4 -
23 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 23 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 2311 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 23 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 2312 Tit. 981 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2311
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
4. Die Haushaltsmittel des Epl. 23 werden ODA-wirksam eingesetzt. In begründeten Ausnahmefällen können bei Kap. 2302 Tit.
687 04 auch Maßnahmen in Nicht-ODA-Ländern in der Höhe von bis zu 10 v. H. des Titels finanziert werden.
5. Die Leistung von Ausgaben und die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen für vom Bund oder auf dessen
Veranlassung zu errichtende bzw. mit zu errichtende Stiftungen bedürfen der Einwilligung des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages. Entsprechendes gilt für Zuschüsse zum Vermögen bestehender Stiftungen, die vom
Bund oder auf dessen Veranlassung errichtet bzw. miterrichtet wurden. Die Einwilligung ist einzuholen, bevor eine
Finanzierungsverpflichtung zu Lasten des Bundeshaushalts entsteht.
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
- 5 -
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 23
1 SZR = 1,25482 EUR; 1 USD = 0,96256 EUR.
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23 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Kapitel 2301 ist das volumenmäßig umfangreichste Kapitel
des Einzelplans 23. Es fasst die Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen für die bilaterale staatliche
Entwicklungszusammenarbeit zusammen.
Die finanziell bedeutsamsten Ausgabenblöcke innerhalb der
bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind
die Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) mit rd. 1,8
Mrd. Euro Ausgaben und rd. 2,0 Mrd. Euro
Verpflichtungsermächtigungen und
die Bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ) mit rd. 1,8
Mrd. Euro Ausgaben und rd. 1,5 Mrd. Euro
Verpflichtungsermächtigungen.
Die FZ fördert Investitionen der Kooperationspartner, indem
sie Finanzmittel und ergänzende Maßnahmen bereitstellt. Die
TZ erhöht die Fähigkeiten von Menschen, Organisationen und
Gesellschaften in den Kooperationsländern.
Mit der Durchführung der Vorhaben sind im Wesentlichen die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Falle der FZ und
die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
GmbH (GIZ) im Falle der TZ betraut.
Aufgrund der thematischen Vielfalt der Titel der Finanziellen
und Technischen Zusammenarbeit tragen diese zur
Verwirklichung aller SDG bei.
Ein weiterer politisch prioritärer Ausgabenschwerpunkt
innerhalb des Kapitels ist
Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur mit rd.
696 Mrd. Euro Ausgaben und 315 Mio. Euro
Verpflichtungsermächtigungen. Mit der Durchführung der Vorhaben sind
neben KfW und GIZ auch multilaterale und zivilgesellschaftliche
Organisationen betraut. Der Mitteleinsatz betrifft vorwiegend
die SDGs 1-6, 13 und 16.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Mittel des Kapitels 2301 Bilaterale staatliche
Entwicklungszusammenarbeit tragen aufgrund der thematischen
Vielfalt sehr umfangreich zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen
der Agenda 2030 bei. Es werden alle SDGs adressiert. Die
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter (SDG 5) trägt
zur Erreichung aller SDGs bei.
Die Mittel der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit und
der bilateralen Technischen Zusammenarbeit werden im
Rahmen der im Vorwort zum Einzelplan 23 genannten Ziele der
deutschen Entwicklungspolitik veranschlagt. Im Vordergrund
steht die Reduzierung von Armut und ihrer Ursachen (SDG 1).
Dafür werden vor allem mittel- bis langfristige Investitionen
in ländliche Entwicklung, nachhaltige Landwirtschaft,
Ernährungssicherung (SDG 2), Bildung (SDG 4), nachhaltiges
Wirtschaften, berufliche Ausbildung, Schaffung von Arbeitsplätzen
(SDG 8), Verfügbarkeit von Wasser (SDG 6) und
zukunftsfähige Energie (SDG 7) veranschlagt. Weitere Schwerpunkte des
Mitteleinsatzes sind die Förderung von Demokratie, guter
Regierungsführung und Menschenrechten, die Vorbeugung von
Konflikten und Krisen und die Minderung von strukturellen
Fluchtursachen sowie die Unterstützung von
Hauptaufnahmeländern von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen,
insbesondere durch Schaffung ökonomischer Perspektiven (SDGs 8,
10 ,16).
Durch die Kooperation mit Schwellenländern tragen die
veranschlagten Haushaltsmittel auch zum Schutz und zur
Sicherung globaler und regionaler öffentlicher Güter bei. Zudem
dienen sie der Umsetzung internationaler Zusagen der
Bundesregierung in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung
(SDG 13), Erhalt der Biodiversität (SDGs 6, 14, 15) sowie der
Gesundheit von Müttern und Kindern (SDG 3).
Mit den für Krisenbewältigung und Wiederaufbau,
Infrastruktur veranschlagten Mitteln soll die Widerstandsfähigkeit
(Resilienz) von Menschen und Institutionen in fragilen
Situationen und langanhaltenden Krisen, beim (Wieder-)Aufbau von
Infrastruktur nach Katastrophen und Konflikten sowie in
Ländern und Regionen, die besonders durch extreme
Naturereignisse und den Klimawandel gefährdet sind, strukturbildend
gestärkt werden. Mit den Mitteln soll auch zu
Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung beigetragen werden.
(SDGs 1-6, 13, 16). Zudem sollen mit den veranschlagten
Haushaltsmitteln Perspektiven für eine nachhaltige
Entwicklung im Vorfeld und begleitend zur bilateralen FZ und TZ
geschaffen werden.
- 7 -
Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit 2301
Überblick zum Kapitel 2301
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 661 464 712 466 -51 002 742 039
Gesamteinnahmen.................................................. 661 464 712 466 -51 002 742 039
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 789 600 821 498 -31 898 500 1 236 912
Ausgaben für Investitionen...................................... 3 855 000 4 024 000 -169 000 39 244 3 798 910
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 4 644 600 4 845 498 -200 898 39 744 5 035 822
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 644 600 4 845 498 -200 898 39 744 5 035 822
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 772 500
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 181 750
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 156 750
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 100 000
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 37 000
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 3 297 000
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