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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2026 Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit ............................................................................................. 7 Ausgaben-Tgr. 01 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit................................................................................... 15 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement .............................................................. 19 Ausgaben-Tgr. 07 Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements....................................... 23 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 26 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen ....................................................................................................................................................... 27 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken ..................................................................................................... 36 2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit ............................................... 44 Ausgaben-Tgr. 04 Institutionelle Förderung von Einrichtungen der Forschung und Evaluierung in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit......................................................................................................................... 46 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 48 2310 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 49 Ausgaben-Tgr. 03 Sonderinitiativen...................................................................................................................... 52 2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 54 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 55 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 58 2312 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 60 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 64 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 65 Übersicht 2 Ausgaben auf dem Gebiet der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ....................................... 69 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 71 Anlage zur Drucksache 21/600 (Einzelplan 23) Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gestaltet die deutsche Entwicklungspolitik entlang folgender politischer Schwerpunkte: 1) Leben in Würde für alle, 2) Integrierte Sicherheit für Stabilität und Frieden, 3) Wirtschaftliche Zusammenarbeit für nachhaltigen Wohlstand und 4) Strategische Allianzen für globale Lösungen. Die Arbeit des BMZ zielt auf das entwicklungsorientierte Zusammenwirken der verschiedenen Politikfelder in der Bundesregierung und der Europäischen Union. Innerhalb der Bundesregierung hat das BMZ die Koordinierungsfunktion für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA). Es verantwortet den weitaus größten Anteil der ODA-relevanten Mittel und trägt somit maßgeblich zum internationalen Ziel bei, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für ODA aufzuwenden. Um die Effektivität und Kohärenz der öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) des Bundes zu steigern und damit den Außenauftritt der Bundesregierung stringenter zu gestalten, werden die Leistungen, die nicht in den klassischen ODA- Ressorts liegen, im BMZ gebündelt. Die Haushaltsmittel des Einzelplans 23 stärken Deutschlands internationales Gewicht als verlässlicher Partner für nachhaltige Entwicklung in der Welt. Das BMZ gestaltet internationale Strukturen, Verhandlungen und Regelwerke mit. Die 2015 als gemeinsame Zielsetzung der Staatengemeinschaft verabschiedete “Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ ist die maßgebliche Richtschnur für die deutsche Entwicklungspolitik. Die deutsche Entwicklungspolitik unterstützt das Ziel, allen Menschen ein Leben in Würde und Sicherheit zu bieten und dabei zugleich die natürlichen Grenzen unserer Erde zu respektieren und den Klimawandel einzudämmen. Bei der Aufgabe, in Entwicklungs- und Schwellenländern Resilienz zu stärken, Krisen zu bewältigen sowie akute und strukturelle Fluchtursachen zu mindern, kommt der Entwicklungspolitik eine zentrale und weiter wachsende Rolle zu. Damit leistet Entwicklungspolitik einen unverzichtbaren Beitrag zu einer Politik der integrierten Sicherheit. In Abstimmung mit nationalen und internationalen Akteurinnen und Akteuren trägt sie dazu bei: - weltweit Hunger, Armut und Ungleichheit zu bekämpfen im Sinne von „leave no one behind“ (SDGs 1, 2, 10); - die globale Energiewende und die Transformation hin zur Klimaneutralität voranzubringen (SDGs 7, 11, 13); - Menschen ein gesundes Leben zu ermöglichen (SDGs 3 und 6); - Nachhaltig wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern sowie die Rechte und Chancen von Frauen und Mädchen zu stärken und zivilgesellschaftliche Handlungsräume zu sichern (SDGs 5, 8, 16). - durch chancengerechte, inklusive und hochwertige Bildung, Ausbildung und Beschäftigung Zukunftsperspektiven zu schaffen (SDGs 4, 8); - Die deutsche Entwicklungspolitik beugt Krisen vor, unterstützt ziviles Krisenengagement gekoppelt mit Wiederaufbau und stärkt durch verlässliche Netzwerke und Bündnisse die multilaterale Kooperation. Mit Sonderinitiativen setzt die deutsche Entwicklungspolitik zusätzliche thematische Akzente. Zudem investiert die deutsche Entwicklungspolitik in Digitalisierung in und für die Entwicklungszusammenarbeit. Der Klimaschutz (SDG 13) ist einer der Eckpfeiler der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Die Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 23 leisten den größten Beitrag zum Ziel der Bundesregierung, 6 Milliarden Euro pro Jahr für internationale Klimafinanzierung zu leisten. Das BMZ setzt seine entwicklungspolitischen Ziele über verschiedene bilaterale und multilaterale Instrumente um, die in den jeweiligen Fachkapiteln des Einzelplans zusammengefasst sind. Bilateral arbeitet das BMZ im Wesentlichen über die bundeseigenen Durchführungsorganisationen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) mit Kooperationspartnern in Entwicklungs-, Transformations- und Schwellenländern zusammen. In der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das BMZ das zivilgesellschaftliche, kommunale und privatwirtschaftliche Engagement. In der multilateralen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit leistet das BMZ Beiträge an internationale Organisationen und Institutionen, deren Ziele und Aufgaben mit den langfristigen Werten und Interessen von Deutschland übereinstimmen. Das BMZ vertritt die Interessen der Bundesregierung bei der Steuerung und Weiterentwicklung dieser Organisationen (SDGs 16, 17). Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein dynamischer Politikbereich. Ihr Erfolg lebt von einer kritischen unabhängigen Überprüfung. Das BMZ finanziert und nutzt deshalb auch entwicklungspolitische Forschung, Evaluierung und berufliche Qualifizierung (SDGs 4, 17). Um die entwicklungspolitischen Ziele zu erreichen, richtet sich die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit insbesondere an die armen und ärmsten Länder der Erde, an fragile und von Gewalt, Konflikt und Fluchtbewegungen betroffene Staaten vor allem in geografischer Nähe zu Europa sowie an Länder, die von Naturereignissen und dem Klimawandel besonders betroffen sind. Ebenfalls wichtig ist die Zusammenarbeit mit den Schwellenländern, welche sich in besonderem Maße auf den Schutz und die Sicherung globaler und regionaler öffentlicher Güter sowie auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu rohstoffschonenden und nachhaltigen Entwicklungspfaden konzentriert. Gleichzeitig gilt es, von den Schwellenländern ihre höhere Leistungsfähigkeit bei der Verwirklichung der Grundbedürfnisse und ihre Verantwortung bei der Lösung globaler Probleme einzufordern. Entwicklungspolitik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entwicklungspolitik lebt von der Unterstützung der Zivilgesellschaft, von privatwirtschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und nicht zuletzt vom Engagement jeder und jedes Einzelnen. - 2 - 23 Vorwort Zur Gliederung des Einzelplans Der entwicklungspolitische Programmhaushalt gliedert sich im Wesentlichen in zwei große Bereiche, in die bilaterale und die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Beide Bereiche bilden sich jeweils in zwei Fachkapiteln ab: Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit: 2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit, 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement. Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit: 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen, 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken. Ein weiteres Fachkapitel, über das für das Politikfeld auch übergreifende Dienstleistungen erbracht werden, wird ebenfalls der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet: 2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit. Im Kapitel für sonstige Bewilligungen (2310) sind die vier Sonderinitiativen „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“, „Geflüchtete und Aufnahmeländer“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ (auslaufend) sowie „Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel“ abgebildet. Zudem führt das BMZ mit den dort ebenfalls enthaltenen Haushaltsmitteln für den Internationalen Klima- und Umweltschutz seine Aufgaben, die bis Ende 2013 in dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ aufgeführt waren, fort. Im Anschluss folgen das Kapitel zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (2311) und das Kapitel für die unmittelbaren Ausgaben und Einnahmen des Bundesministeriums (2312). - 3 - Vorwort 23 Überblick zum Einzelplan 23 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 15 004 15 004 - 49 190 Übrige Einnahmen.................................................. 663 962 714 964 -51 002 799 574 Gesamteinnahmen.................................................. 678 966 729 968 -51 002 848 764 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 141 040 140 425 +615 6 698 132 078 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 77 706 86 705 -8 999 36 029 77 807 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 653 629 3 527 064 +126 565 19 777 4 219 974 Ausgaben für Investitionen...................................... 6 117 779 6 567 341 -449 562 47 362 6 723 340 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -45 430 -45 430 - - Gesamtausgaben.................................................... 9 944 724 10 276 105 -331 381 109 866 11 153 199 davon flexibilisiert.................................................... 171 541 173 672 -2 131 40 778 164 399 davon nicht flexibilisiert........................................... 9 773 183 10 102 433 -329 250 69 088 10 988 800 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 123 638 123 658 -20 6 698 116 560 Aus Hauptgruppe 5................................................. 39 513 41 924 -2 411 32 561 36 191 Aus Hauptgruppe 8................................................. 8 390 8 090 +300 1 519 11 648 Aus Hauptgruppe 9................................................. - - - - Zusammen.............................................................. 171 541 173 672 -2 131 40 778 164 399 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 963 521 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 897 283 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 791 329 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 599 340 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 96 500 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 25 000 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 4 554 069 - 4 - 23 Überblick zum Einzelplan Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 23 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 2311 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 23 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 2312 Tit. 981 01. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2311 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 4. Die Haushaltsmittel des Epl. 23 werden ODA-wirksam eingesetzt. In begründeten Ausnahmefällen können bei Kap. 2302 Tit. 687 04 auch Maßnahmen in Nicht-ODA-Ländern in der Höhe von bis zu 10 v. H. des Titels finanziert werden. 5. Die Leistung von Ausgaben und die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen für vom Bund oder auf dessen Veranlassung zu errichtende bzw. mit zu errichtende Stiftungen bedürfen der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Entsprechendes gilt für Zuschüsse zum Vermögen bestehender Stiftungen, die vom Bund oder auf dessen Veranlassung errichtet bzw. miterrichtet wurden. Die Einwilligung ist einzuholen, bevor eine Finanzierungsverpflichtung zu Lasten des Bundeshaushalts entsteht. Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 23 1 SZR = 1,25482 EUR; 1 USD = 0,96256 EUR. - 6 - 23 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Kapitel 2301 ist das volumenmäßig umfangreichste Kapitel des Einzelplans 23. Es fasst die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit zusammen. Die finanziell bedeutsamsten Ausgabenblöcke innerhalb der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind die Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) mit rd. 1,8 Mrd. Euro Ausgaben und rd. 2,0 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen und die Bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ) mit rd. 1,8 Mrd. Euro Ausgaben und rd. 1,5 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen. Die FZ fördert Investitionen der Kooperationspartner, indem sie Finanzmittel und ergänzende Maßnahmen bereitstellt. Die TZ erhöht die Fähigkeiten von Menschen, Organisationen und Gesellschaften in den Kooperationsländern. Mit der Durchführung der Vorhaben sind im Wesentlichen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Falle der FZ und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) im Falle der TZ betraut. Aufgrund der thematischen Vielfalt der Titel der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit tragen diese zur Verwirklichung aller SDG bei. Ein weiterer politisch prioritärer Ausgabenschwerpunkt innerhalb des Kapitels ist Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur mit rd. 696 Mrd. Euro Ausgaben und 315 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen. Mit der Durchführung der Vorhaben sind neben KfW und GIZ auch multilaterale und zivilgesellschaftliche Organisationen betraut. Der Mitteleinsatz betrifft vorwiegend die SDGs 1-6, 13 und 16. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Mittel des Kapitels 2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit tragen aufgrund der thematischen Vielfalt sehr umfangreich zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 bei. Es werden alle SDGs adressiert. Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter (SDG 5) trägt zur Erreichung aller SDGs bei. Die Mittel der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit und der bilateralen Technischen Zusammenarbeit werden im Rahmen der im Vorwort zum Einzelplan 23 genannten Ziele der deutschen Entwicklungspolitik veranschlagt. Im Vordergrund steht die Reduzierung von Armut und ihrer Ursachen (SDG 1). Dafür werden vor allem mittel- bis langfristige Investitionen in ländliche Entwicklung, nachhaltige Landwirtschaft, Ernährungssicherung (SDG 2), Bildung (SDG 4), nachhaltiges Wirtschaften, berufliche Ausbildung, Schaffung von Arbeitsplätzen (SDG 8), Verfügbarkeit von Wasser (SDG 6) und zukunftsfähige Energie (SDG 7) veranschlagt. Weitere Schwerpunkte des Mitteleinsatzes sind die Förderung von Demokratie, guter Regierungsführung und Menschenrechten, die Vorbeugung von Konflikten und Krisen und die Minderung von strukturellen Fluchtursachen sowie die Unterstützung von Hauptaufnahmeländern von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, insbesondere durch Schaffung ökonomischer Perspektiven (SDGs 8, 10 ,16). Durch die Kooperation mit Schwellenländern tragen die veranschlagten Haushaltsmittel auch zum Schutz und zur Sicherung globaler und regionaler öffentlicher Güter bei. Zudem dienen sie der Umsetzung internationaler Zusagen der Bundesregierung in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung (SDG 13), Erhalt der Biodiversität (SDGs 6, 14, 15) sowie der Gesundheit von Müttern und Kindern (SDG 3). Mit den für Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur veranschlagten Mitteln soll die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) von Menschen und Institutionen in fragilen Situationen und langanhaltenden Krisen, beim (Wieder-)Aufbau von Infrastruktur nach Katastrophen und Konflikten sowie in Ländern und Regionen, die besonders durch extreme Naturereignisse und den Klimawandel gefährdet sind, strukturbildend gestärkt werden. Mit den Mitteln soll auch zu Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung beigetragen werden. (SDGs 1-6, 13, 16). Zudem sollen mit den veranschlagten Haushaltsmitteln Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung im Vorfeld und begleitend zur bilateralen FZ und TZ geschaffen werden. - 7 - Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit 2301 Überblick zum Kapitel 2301 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 661 464 712 466 -51 002 742 039 Gesamteinnahmen.................................................. 661 464 712 466 -51 002 742 039 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 789 600 821 498 -31 898 500 1 236 912 Ausgaben für Investitionen...................................... 3 855 000 4 024 000 -169 000 39 244 3 798 910 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 4 644 600 4 845 498 -200 898 39 744 5 035 822 davon nicht flexibilisiert........................................... 4 644 600 4 845 498 -200 898 39 744 5 035 822 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 772 500 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 181 750 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 156 750 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 100 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 37 000 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 3 297 000 - 8 -

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