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Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten (4ING)

lobbyregister / register_entry 14.02.2022 · Original ↗

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Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten (4ING) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Dachverein der Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten e.V. (4ING) konstituiert sich aus vier Untervereinen und acht privaten Mitgliedern. Er versteht sich als Mitgestaltender der laufenden Veränderungsprozesse im Wissenschafts- und Hochschulsystem und setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Fächer in Lehre, Forschung und Knowhow-Transfer ermöglichen, indem er berät und Lösungen für eine praxistaugliche Umsetzung anbietet. Grundlagen der Arbeit sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen dem Dachverein und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen, welche die universitäre Lehre, Forschung und den Knowhow-Transfer betreffen. Des Weiteren vernetzt sich der Dachverein mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete, die Bundesregierung sowie die Fachministerien des Bundes übermittelt. Interessenbereiche: Hochschulbildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes: Der Referentenentwurf verschlechtert aus Sicht der Ingenieurwissenschaften und Informatik die Situation, da er die Situation bei privaten Drittmittelgebern, wie z.B. aus der Industrie nicht berücksichtigt. Diese spielen mit ihren Projekten bei der Durchführung von Promotionen und Postdoc-Forschung aber eine signifikante Rolle. Zudem darf durch die Novelle die Berufung aus der Industrie, die das majorisierende Modell in den Ingenieurwissenschaften ist nicht beschädigt werden. - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisiserung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich: Wir plädieren uns für die Beibehaltung der aktuellen Rechtslage, dass in jedem Einzelfall individuell die angemessene Dauer des Arbeitsvertrags festgelegt wird. Wir sprechen uns für eine Differenzierung bei der Drittmittelbefristung nach der Art der Geldgeber aus. D.h. für private Geldgeber wie Unternehmen sollen die aktuellen rechtlichen Regelungen bei einer Drittmittelbefristung hinsichtlich der Dauer und. der Vertragsinhalte für den Promovenden bzw. Postdoc Beibehalten werden.

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