Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e.V.
Text
Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der GWA e.V., für den ich die Interessenvertretung in Berlin übernehme, spricht für die führenden deutschen Werbe- und Kommunikationsagenturen. Wesentliche Themen sind dabei Fragen der Werberegulierung und Fragen des Arbeitsrecht wie eine mögliche Pflicht zum Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten oder Fragen der Flexibilisierung von Arbeitszeit. Auch Fragen der Absicherung von Selbständigen gehört zu den Themen. Ein die Agenturen betreffendes Sonderthema ist in diesem Zusammenhang die teils praktizierte Einbeziehung der Gesellschafter-Geschäftsführer in die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse.
Interessenbereiche: Massenmedien; Kultur; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit; Urheberrecht; Internetpolitik; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Werbung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Krankenversicherung; Rente/Alterssicherung; E-Commerce
Regelungsvorhaben:
- Arbeitszeitgesetzgebung - Flexibilisierung der Arbeitszeit: Ziel ist auf eine Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie der EU in Deutschland hinzuwirken, nach der die Wochen- und nicht die Tagesarbeitszeit maßgeblich ist. Dies würde für die Agenturen erhebliche Spielräume bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten mit sich bringen und den für Projekt-getriebene Geschäftsmodelle wie Agenturen volatilen Anfall von Arbeitsumfängen besser gerecht werden.
- Weitere Werberestriktionen verhindern: Ziel ist, dass der Referentenentwurf gemäß der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vereinbarungen geändert wird. Die abweichend davon sehr viel weiterreichenden Werbebeschränkungen sind aus vielerlei Gründen (u.a. Folgen für die Finanzierung unabhängiger Medien) so nicht akzeptabel.
- Gesellschafter-Geschäftsführer von der KSK-Abgabepflicht befreien.: Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gibt es in Agenturen derzeit teilweise eine Abgabepflicht seitens der GmbH an die Künstler-Sozialkasse. Es wird argumentiert, GFs seien "überwiegend künstlerisch tätig" und daher sei die GmbH abgabepflichtig. Dies widerspricht jeder lebensweltlichen Wirklichkeit. Zudem wird diese Regelung in der Praxis äußerst uneinheitlich angewandt.
- Geltung des Tariftreuegesetzes für Branchen ohne Tarifbindung ausschließen: Der Referentenentwurf regelt bisher nicht, wie mit Branchen verfahren werden soll, in denen es keinerlei Tarifbindung gibt (Werbeagenturen, Unternehmensberatungen). Hier treten wir für mehr Rechtssicherheit ein in dem Sinne, das solche Branchen vom geplanten Gesetz nicht betroffen sind.
Relationen
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