Deutscher Designtag e.V.
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Deutscher Designtag e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Deutsche Designtag e.V. (DT) ist die Dachorganisation der Fach- und Berufsverbände sowie Einrichtungen des Designs in Deutschland. Als zentrale Schnittstelle zwischen Design, Politik und Wirtschaft fördert er Designverständnis und steht dabei für den Wert, den Design für den Fortschritt von Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur leistet. Der Designtag befasst sich mit der Weiterentwicklung von Strukturen, Normen und Richtlinien, Konventionen und Usancen in Gesellschaft und Wirtschaft, die Designkompetenz betreffen. Er stößt Maßnahmen an, wo er Fortschrittsbedarf erkennt, und begleitet deren Umsetzung beratend. Durch fachlich kompetente Themen- und Branchenanalysen leistet er einen Beitrag zur Aufklärung über die Leistungsfähigkeit und die Potenziale des Designs.
Der Deutsche Designtag setzt sich dafür ein, dass die Politik in Bund und Ländern sowie in der Europäischen Union:
Design als strategisches Kompetenzfeld definiert und
die Stärkung der Designkompetenz in Deutschland und Europa nachhaltig unterstützt.
Dies realisiert er insbesondere durch:
die Vertretung der Positionen des Dachverbandes und der Interessen seiner Mitglieder bei ministeriellen Anhörungen;
die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen;
die Intensivierung der Kontakte zum Deutschen Bundestag, zu den Fraktionen der ihm angehörenden Parteien, zu einzelnen Parlamentariern sowie zu im Sinne des Verbandszwecks relevanten Parteigremien und Ausschüssen;
den Aufbau von Kontakten zum Europäischen Parlament, zur EU-Kommission und zum Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss;
die Wahrnehmung der Interessen von Designerinnen und Designern gegenüber der Künstlersozialkasse und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst;
die Vertretung seiner Mitglieder im Deutschen Kulturrat sowie in anderen übergreifenden Institutionen und internationalen Gremien;
den Aufbau einer Schlichtungsstelle in Designfragen und die Förderung und Pflege des Sachverständigenwesens.
Interessenbereiche: Hochschulbildung; Urheberrecht; Datenschutz und Informationssicherheit; EU-Gesetzgebung; Stadtentwicklung; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Internetpolitik; Vorschulische Bildung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Geschlechterpolitik; Digitalisierung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Grundsicherung; Krankenversicherung; Berufliche Bildung; Arbeitslosenversicherung; Rente/Alterssicherung; Werbung; Schulische Bildung; Massenmedien; Kommunikations- und Informationstechnik; Kultur; Meinungs- und Pressefreiheit
Regelungsvorhaben:
- Vergabetransformationspaket: Verbot von unbezahlten Vorleistungen bei Ausschreibungen im Design: Bei Ausschreibungen von Designleistungen auf Basis der UVgO werden oft unvergütete Leistungen wie Entwürfe/Konzepte gefordert. Dies verstößt u.U. gegen das Werkvertragsrecht §632 BGB, gegen den Rechtsanspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung §32 UrhG und widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.
Ziele:
- Angleichung der UVgO an die VgV: Übernahme der Vergütungsregelung §77 VgV, des Wettbewerblichen Dialogs §18 VgV und der Innovationspartnerschaft §19 VgV in die UVgO
- Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung
- Vereinheitlichung der Vergabeplattformen
- Verbesserung der Schnittstellen
- Begrenzung der Eignungskriterien auf den Auftragsgegenstand, um Solo-Selbständige/Start-Ups nicht auszuschließen
- Professionalisierung der Vergabestellen und Verfahren
- Kurzfristige Ahndung bei nicht erfolgten Zahlungen im grenzüberschreitenden Verkehr (COM (2023) 533): In den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sollte eine Lösung für eine einfachere Eintreibung von Geldern bei Zahlungsverzug im grenzüberschreitenden Verkehr integriert werden. Für die KMUs in der Designbranche ist die bestehende aufwändige Praxis existenzbedrohend. Einige Regelungen des Vorschlags werden der Praxis in der Designbranche nicht gerecht. Das betrifft etwa die starren Abnahmefristen oder fehlende Regelungen zu Abschlagszahlungen.
- Einführung von Honoraruntergrenzen für Designleistungen in Förderrichtlinien von Bund und Ländern: Die Kultur-MK hat eine Honorarmatrix zur Verbesserung der Einkommenssituation selbständiger Künstler, Künstlerinnen und Kreativer aufgesetzt, die in den Förderrichtlinien des Bundes, der Länder und der Kommunen verankert werden soll. Designleistungen sind in dieser Matrix nicht berücksichtigt, obwohl sie in der Kulturförderung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Der Deutsche Designtag setzt sich dafür ein Designleistungen in die Honorarmatrix aufzunehmen und seine Vorschläge für Honoraruntergrenzen zu berücksichtigen.
- Für eine zukunftsfähige nationale und europäische Strategie der Kultur und Kreativwirtschaft: Der Deutsche Designtag e.V. unterstützt die „Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“ (k3d), die die Interessen der Kreativbranche fördert. Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW), besonders durch Entwicklung einer nationalen Gesamtstrategie. Dazu wurde ein Positionspapier entwickelt, dessen Inhalte und Forderungen im Rahmen einer Anhörung am 22. April im Ausschuss für Kultur- und Medien durch Vertreter von k3d eingebracht wurden. Das Papier erläutert die Branche und befasst sich mit notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen.
- Für ein modernes Designrecht auf Grundlage eines zeitgemäßen Designbegriffs: Die Designbranche ist durch technologische Innovationen im Umbruch. Es entstehen derzeit neue Tätigkeitsbereiche, die teilweise rechtlich nicht sicher gefasst sind. Auf gesetzlicher Ebene wird an vielen Stellen noch mit einem überholten Designbegriff gearbeitet. Der Designtag setzt sich für die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen an die aktuelle Arbeitsrealität in der Designwirtschaft ein. Das betrifft eine Reihe von Detailfragen, umfasst aber auch die Etablierung eines zeitgemäßen Designbegriffs in Politik und Gesellschaft.
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