Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES
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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1372
21. Wahlperiode 27.08.2025
Antrag
der Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch
die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 27. August
2025 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der durch die Europäische Union (EU) geführten Operation
EUNAVFOR ASPIDES zu.
2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage
a) der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
(VN), insbesondere der Resolution 2216 (2015), 2624 (2022), 2707 (2023),
2722 (2024) und 2768 (2025);
b) des Beschlusses (GASP) 2024/583 des Rates der EU vom 8. Februar 2024
und des Beschlusses (GASP) 2025/334 des Rates der EU vom 14. Februar
2025 sowie der diese Beschlüsse inhaltlich im Wesentlichen
fortschreibenden Folgebeschlüsse;
c) des Seerechtsübereinkommens der VN von 1982 und des Protokolls von
2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen
gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt;
d) der Regeln des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere des
völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Selbstverteidigungsrechts zur Abwehr eines
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und
Besatzungen;
e) des Einverständnisses der Regierung des jeweiligen Anrainerstaats zur
Durchführung des Auftrags in seinen Hoheitsgewässern.
Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an EUNAVFOR
ASPIDES im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger
kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Für alle im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES eingesetzten seegehenden
Einheiten gilt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot
geratene Personen.
3. Auftrag und Aufgaben
Gemäß Beschluss des Rates der EU ist EUNAVFOR ASPIDES beauftragt, zum
Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im
Einsatzgebiet beizutragen. Dies beinhaltet die Unterstützung des sicheren Transits
der Schifffahrtsindustrie, insbesondere im südlichen Roten Meer und durch den
Bab al-Mandab.
Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich für die Bundeswehr unter anderem
folgende Aufgaben:
a) Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See im gemäß
Nummer 7 beschränkten Einsatzgebiet bei uneingeschränkter Beachtung der
Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit;
b) Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet;
c) Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive
luftgestützter Aufklärung (Maritime Situational Awareness) im gesamten
Einsatzgebiet;
d) Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische
Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern.
4. Einzusetzende Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten
bereitgehalten:
– Führung;
– Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser;
– Sicherung und Schutz;
– Militärisches Nachrichtenwesen;
– Aufklärung;
– Führungsunterstützung;
– Einsatzunterstützung;
– sanitätsdienstliche Versorgung;
– zivil-militärische Kooperation.
5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer
Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit
dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an
EUNAVFOR ASPIDES die genannten Fähigkeiten anzuzeigen.
Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die unter
Nummer 2 genannten maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen gegeben sind und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages
vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2026.
6. Status und Rechte
Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht,
insbesondere nach
– den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen;
– den zwischen der EU beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und
den Regierungen der Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken der
Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung sowie der
Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen beziehungsweise zu treffenden
Vereinbarungen.
Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihres Auftrages das Recht zur
Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt
auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden
Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum
Schutz eigener und anderer EUNAVFOR-ASPIDES-Kräfte sowie zur Nothilfe.
Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.
7. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet umfasst die Meerenge Bab al-Mandab und die Straße von
Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im
Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den
darüberliegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolgt nur nach
Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Es gelten die Regeln des
Seerechtsübereinkommens.
Die exekutive Aufgabe des Schutzes von Schiffen gegen multidimensionale
Angriffe ist im Seegebiet nördlich des Breitengrades von Maskat im Golf von Oman,
in der Straße von Hormus und im Persischen Golf nicht auszuüben und hiermit
ausgeschlossen.
Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken
des Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens
bzw. mit Zustimmung des jeweiligen Staates bei Meerengen genutzt werden.
Im Übrigen richten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden
internationalen Bestimmungen.
Kräfte des deutschen Kontingents werden in den Hauptquartieren,
Verbindungselementen und militärischen Stäben der EU sowie multinationaler Partner
eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist.
Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks
Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung,
von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet
der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des
Bundesbesoldungsgesetzes.
8. Personaleinsatz
Es können insgesamt bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in
Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
Im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES kann der Einsatz von deutschem
Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler
Vereinbarungen und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen
Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei
den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer
Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im
Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES teil.
Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im
Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 des
Soldatenversorgungsgesetzes.
9. Kosten und Finanzierung
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an EUNAVFOR ASPIDES werden für den Zeitraum 1. November
2025 bis 31. Oktober 2026 voraussichtlich insgesamt rund 23,9 Millionen Euro
betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon
entfallen auf das Haushaltsjahr 2025 rund 4 Millionen Euro und auf das
Haushaltsjahr 2026 rund 19,9 Millionen Euro. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben
werden im Haushaltsjahr 2025 mittels der aus dem Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2025 ersichtlichen Ansätze des Einzelplans 14 Kapitel 1401
Titelgruppe 08 bestritten. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im
Haushaltsjahr 2026 wird im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2026 im
Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.
Begründung
I. Politische Rahmenbedingungen
Die radikalislamische Huthi-Miliz führt seit Mitte November 2023 aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen
Angriffe auf die internationale Schifffahrt, insbesondere im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab, aus.
Diese Angriffe richten sich gegen das globale öffentliche Gut der Freiheit der Seeschifffahrt, den internationalen
Handel, die Sicherheit des Seeverkehrs und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region. Der Sicherheitsrat
der VN hat am 10. Januar 2024 die Resolution 2722 (2024) angenommen, welche die Angriffe der Huthi-Miliz
auf Handels- und Marineschiffe seit dem 19. November 2023 verurteilt und bekräftigt, dass die Ausübung von
Schifffahrtsrechten und -freiheiten gemäß dem Völkerrecht geachtet werden muss. In Resolution 2768 (2025)
hat der Sicherheitsrat am 15. Januar 2025 das Mandat zur Berichterstattung über Angriffe der Huthis auf Schiffe
im Seegebiet des Roten Meeres verlängert.
Am 7. und 8. Juli 2025 hat die Huthi-Miliz die Frachter „Magic Seas“ und „Eternity C“ griechischer Reedereien,
die auch Häfen in Israel anliefen, gewaltsam angegriffen und versenkt. Mindestens vier Seeleute kamen dabei
ums Leben, zehn weitere gelten laut Reederei weiterhin als vermisst. Das Schicksal dieser Schiffe ebenso wie
der Angriff auf den griechischen Öltanker „Sounion“ am 21. und 23. August 2024 zeigen, dass die Huthi-Miliz
indem sie Frachter und Öltanker angreift und gezielt versenkt auch verheerende Umweltschäden mit
Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Grundlagen sowie die Trinkwasserversorgung der Anrainerstaaten billigend in Kauf
nimmt.
Die Huthi-Miliz hält unbeirrt an ihrem Narrativ fest, die Angriffe auf Schiffe mit Israel-Bezug aus Solidarität mit
den Palästinenserinnen und Palästinensern im Kampf gegen Israel auszuführen. Dieser Kampf gegen Israel ist
essentieller Bestandteil der Ideologie der Huthi-Miliz. Dabei wird die Huthi-Miliz sowohl politisch als auch
militärisch maßgeblich von Iran unterstützt, das als einziges Land die Huthi-Miliz als Vertreterin Jemens anerkennt.
Iran trägt vor diesem Hintergrund erhebliche Mitverantwortung für das gewaltsame Vorgehen der Huthi-Miliz
gegen Israel ebenso wie gegen die internationale Schifffahrt im Roten Meer und Bab al-Mandab.
Das durch die Angriffe der Huthi-Miliz betroffene Gebiet ist ein maritimer Raum von besonderer
geostrategischer Bedeutung für die internationale Handelsschifffahrt. Die Handelsroute durch das Rote Meer ist die kürzeste
Handelsroute von Asien nach Europa mit einem globalen Handelsvolumen von 15 Prozent des weltweiten
maritimen Handels vor Beginn der Angriffe. US-Präsident Trump verkündete am 6. Mai 2025 eine Waffenruhe mit
den Huthis. Diese galt rein bilateral für US-Schiffe und wurde seitens der Huthi-Miliz am 22. Juni 2025 infolge
des Eingreifens der USA auf Seiten Israels in den sog. Zwölf-Tage-Krieg gegen Iran faktisch aufgekündigt.
Durch die anhaltend prekäre Sicherheitslage nutzt ein Großteil der Reedereien weiterhin die Ausweichroute über
das Kap der Guten Hoffnung, mit Auswirkungen auf Lieferketten und erhöhte Frachtraten, die durch Reedereien
und Unternehmen letztlich an den Endverbraucher weitergegeben werden und so indirekte volkswirtschaftliche
sowie unmittelbare Auswirkungen auf die Bereitstellung von humanitärer Hilfe in der Region haben.
Darüber hinaus besteht weiterhin die Gefahr von gezielten oder Kollateralschäden an kritischer Infrastruktur im
Einsatzgebiet. Über die Meerenge des Golfs von Aden und das Rote Meer laufen wichtige Unterseedatenkabel
als Verbindungsrouten zwischen Asien und Europa.
Die Huthi-Miliz hat nicht nur substanzielle Unterstützung aus Iran erhalten, sie hat auch Netzwerke zu militanten
nicht-staatlichen Akteuren in Ostafrika ausgebaut. Insbesondere unterhält sie enge Verbindungen zur
islamistischen Terrormiliz Al-Shabab in Somalia, u. a. im Bereich des Waffenschmuggels und Ausbildung. Als eine Folge
lässt sich ein deutliches Erstarken von Al-Shabab in Somalia feststellen. Das Zusammenwirken von Huthis und
Al-Shabab würde das Risiko gewaltsamer Eingriffe in die maritime Sicherheit im Roten Meer und Golf von Aden
erhöhen.
Deutschland ist in enger Kooperation mit seinen EU-Partnern weiterhin bereit, einen wirksamen Beitrag zum
Schutz deutscher und europäischer Sicherheitsinteressen zu leisten. Die EU-Präsenz in Form von EUNAVFOR
ASPIDES bleibt gerade in einer weiterhin volatilen Sicherheitslage wichtig. Die EU zeigt damit, dass sie willens
und in der Lage ist, Verantwortung in der Region zu übernehmen. Dies sendet auch ein positives Signal an
unseren transatlantischen Alliierten hinsichtlich der internationalen Lastenteilung zur Sicherung der freien
Handelsschifffahrt im Einsatzgebiet. EUNAVFOR ASPIDES steht im Einklang mit dem Strategischen Kompass der EU,
der maritimen Sicherheitsstrategie der EU sowie der Strategie der EU für die Zusammenarbeit im indopazifischen
Raum.
II. Rolle des militärischen Beitrages von EUNAVFOR ASPIDES
Der Schiffsverkehr durch das Einsatzgebiet im Roten Meer und den Bab al-Mandab stieg bis zuletzt auch infolge
der verbesserten Sicherheitslage für europäische und deutsche Schiffe wieder an. Die aktive Bekämpfung von
Stellungen der Huthi-Miliz an Land durch die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien hat
kurzfristig einsatzbereite Kapazitäten der Huthi-Miliz für weitere Angriffe reduziert. Allerdings hat die Huthi-Miliz
zuletzt ihre Angriffe auf die internationale Schifffahrt wieder aufgenommen. Die Angriffe der Huthi-Miliz stellen
unverändert eine massive Bedrohung für die maritime Sicherheit in der Region und die freie Schifffahrt dar. Die
Huthi-Miliz hat im vergangenen Mandatszeitraum erneut unter Beweis gestellt, dass sie sowohl in der Luft mit
Anti-Schiffs-Raketen, ballistischen Raketen und Drohnen als auch auf dem Wasser Angriffe auf die
internationale Schifffahrt ausführen kann.
Für eine nachhaltige Lösung der maritimen Sicherheit im Einsatzgebiet bedarf es eines integrierten Ansatzes. Es
bleibt unverändert das strategische Ziel, die Freiheit der Schifffahrt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit
maritimen Akteuren im Einsatzgebiet sicherzustellen. Mit EUNAVFOR ASPIDES hält die EU eine defensive,
auf die Abwehr multidimensionaler Angriffe angelegte robuste Operation mit exekutiven Befugnissen zur
Abwehr von Angriffen auf Schiffe aufrecht. EUNAVFOR ASPIDES hat den Auftrag, zum Schutz der Freiheit der
Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beizutragen. Dies beinhaltet den sicheren Transit
der Schifffahrtsindustrie, insbesondere im südlichen Roten Meer und in der Meerenge Bab al-Mandab. Die
Begleitung von Schiffen, der Aufbau eines maritimen Lagebildes im engen Austausch mit unseren Partnern und die
Führung aus dem Operativen Hauptquartier in Larissa werden durch die Operation geleistet.
EUNAVFOR ASPIDES koordiniert sich eng mit der Operation PROSPERITY GUARDIAN sowie der bereits
in der Region befindlichen maritimen EU-Operation EUNAVFOR ATALANTA und dem EU-geführten
Maritime Security Centre Indian Ocean (MSCIO).
Seit Beginn der Operation beteiligt sich Deutschland mit der Gestellung von Stabspersonal an EUNAVFOR
ASPIDES. Zunächst hat sich die Bundesregierung mit der Fregatte HESSEN an der Operation beteiligt. Seit
Ende Oktober 2024 leistet Deutschland mit der Gestellung eines Flugzeugs zur Sicherstellung der Er- und
Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung (Maritime Situational Awareness) im gesamten
Einsatzgebiet einen wertvollen Beitrag zur Operation. Im Mandatszeitraum wird sich Deutschland weiterhin mit
Stabspersonal und der Gestellung eines Flugzeugs zur luftgestützten Seeraumüberwachung an EUNAVFOR AS-
PIDES beteiligen. Die von 700 auf 350 Soldatinnen und Soldaten angepasste personelle Obergrenze des Mandats
ermöglicht darüber hinaus weiterhin auch die Beteiligung mit einer seegehenden Einheit. Hintergrund der
bisherigen Mandatsobergrenze von 700 Soldatinnen und Soldaten war die beabsichtigte Einmeldung des Verbandes
beim Indo-Pacific Deployment im Jahr 2024.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/334 des Rates der EU vom 14. Februar 2025 wurde der Auftrag der Operation
zur Erhebung und zum Austausch von Informationen erweitert.
Die Seegebiete im Mandatsgebiet und ihre Sicherheit sind unerlässlich für den freien und globalen Handel.
EUNAVFOR ASPIDES stärkt hierfür die europäische Präsenz im Roten Meer und ist ein Zeichen europäischer
Verantwortungsübernahme in der Region.
III. Weiteres Engagement der Bundesregierung
Die Beteiligung der Bundeswehr an EUNAVFOR ASPIDES bettet sich in einen breiten integrierten und
regionalpolitischen Ansatz der Bundesregierung ein.
Am Horn von Afrika beteiligt sich die Bundesregierung an der zivilen Ausbildungsmission EUCAP Somalia, die
unter anderem die Kapazitäten somalischer Institutionen im Bereich der maritimen Sicherheit stärkt. Auf EU-
Ebene unterstützt die Bundesregierung die EU-Sonderbeauftragten für die Golfregion sowie für das Horn von
Afrika dabei, regionale Initiativen, wie den Djibouti Code of Conduct oder den Red Sea Council im Rahmen der
International Maritime Organisation zur verbesserten Durchsetzung maritimer Sicherheit im Roten Meer zu
stärken. Eine Deeskalation maritimer Spannungen und regionale Vertrauensbildung bleiben wichtiger Bestandteil
des diplomatischen Engagements der Bundesregierung in der gesamten Region und gegenüber betroffenen
Anrainerstaaten.
Aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung wird seit Dezember 2023 ein Projekt zur Einbettung
einer zivilen Trainings- und Beratungskomponente innerhalb der von Bahrain aus durch die Vereinigten Staaten
von Amerika geführten „Combined Maritime Forces“ gefördert. Dieses Projekt zielt auf die Stärkung der
maritimen Sicherheit und Verbesserung der Fähigkeiten zur See- und Küstenüberwachung im Roten Meer, Persischen
Golf und vor der Ostküste Afrikas ab.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus aus Mitteln der Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung Maßnahmen in Jemen, die darauf ausgerichtet sind, unter Leitung der VN eine verhandelte politische
Friedenslösung zu erreichen. Dazu gehören die Unterstützung des Büros des Sondergesandten der VN in Jemen,
vertrauensbildende Maßnahmen sowie die Stärkung guter, lokaler Regierungsführung aus Mitteln des
Auswärtigen Amtes bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zudem können
im Rahmen der United Nations Mission to Support the Hudaydah Agreement (UNMHA) bis zu fünf militärische
VN-Beobachterinnen und -Beobachter sowie fünf deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte zu UNMHA entsandt
werden. Aktuell befinden sich keine deutschen Soldatinnen und Soldaten oder Polizistinnen und Polizisten im
Einsatz für die VN in Jemen. Deutschland hat während der vorläufigen Haushaltsführung 3,5 Millionen Euro für
Kriseninstrumente im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt und wird voraussichtlich bis zu
25 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereitstellen.
Das Engagement der Bundesregierung ist jedoch aufgrund der zunehmenden Einschränkungen und Bedrohungen
in den von der Huthi-Miliz kontrollierten Gebieten rückläufig. Die Bundesregierung hat die bilateralen
Maßnahmen, die von der staatlichen Durchführungsorganisation GIZ über eigene, lokale Mitarbeiter in den von der
Huthi-Miliz kontrollierten Gebieten umgesetzt wurden, eingestellt. Diese wurden zum Teil auf die Gebiete der
international anerkannten Regierung Jemens umgesteuert. Darüber hinaus hat die KfW ihr Landesbüro ebenfalls
in den Süden Jemens verlegt. Da rund zwei Drittel der jemenitischen Bevölkerung (ca. 19,5 Millionen Menschen)
aufgrund des Bürgerkrieges von Armut und Hunger betroffen und auf Unterstützung angewiesen sind, werden
lebensrettende Maßnahmen mit den VN und internationalen Nichtregierungsorganisationen unter strengen
Auflagen in den von der Huthi-Miliz kontrollierten Gebieten sowie nach den regulären Verfahren in den von der
international anerkannten Regierung Jemens kontrollierten südlichen Landesteilen weiterhin umgesetzt.
EUNAVFOR ASPIDES wird auch von Deutschlands Partnern, deren Interessen durch die Angriffe der Huthi-
Miliz unmittelbar betroffen sind, gewürdigt.
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der
Bundeswehr. Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen.
Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen
stetig evaluiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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